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385/©. 81. Cem 8. Augst 1907. ma- Jawgang. DerJ/ande/sgärfner. Verantwortlicher Redakteurs Hermann Pilz, Leipzig-Oetzsch, Mittelstrasse 4. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig - Gohlis Handels-Zeitung für den deutschen Gartenbau, Für die Handelsberichte und den fachlichen Teil verantwortligas Otto Thalacker, Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen E.G.66 „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter Na 3222» der Postzeitungsliste bezöge» werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr? für Deutschland und Oesterreich-Ungam Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark G—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Bandelsgärtner“ 30 Ptg. für die füntgespaltene PetttzeiSe. Der Scheckverkehr und das neue Scheckgesetz. I. Die verbündeten Regierungen haben, wie wir im „Handelsgärtner“ schon kurz erwähnten, dem Reichstag den Entwurf eines Scheckgesetzes vorgelegt und es bleibt zu erwarten, dass nach dem Zustandekommen eines solchen Gesetzes der Scheckverkehr auch in Deutschland mehr und mehr in das Geschäftsleben hineindringen wird. Wir können daher an dieser Stelle den neuen Entwurf nicht mit Stillschweigen über gehen. Der Scheckverkehr reicht bis in das Alter tum zurück. Der italienische Schriftsteller Gornelli hat festgestellt, dass der Gebrauch des Schecks bereits bei den Chinesen 2000 Jahre vor unserer Zeitrechnung bekannt war. Die eigentlichen Vorläufer unseres heutigen Schecks aber sind die Zahlungsaufträge, die im Mittel- alter üblich waren und in Form von Quittungen oder Anweisungen vom Hinterleger des Geldes (Deponenten) auf diejenige Persönlichkeit ge zogen waren, bei der das Geld deponiert war. (Depositar.) Der eigentliche Scheck aber trat in grösserem Masstabe erst im 16. Jahrhundert in Holland in der Form der „Kassiersbrieffje" auf. Auch Italien nahm den Scheckverkehr in dieser Form auf. Seine volle Bedeutung aber erlangte er erst in „Cashnotes“, später „Cheker" genannt, die In England eingeführt wären. In England hat der Scheckverkehr heute eine Aus dehnung gewonnen, von der sich die ausser halb des Handelsgetriebes stehenden Personen nur eine schwache Vorstellung machen können. Er ist sogar in den Zahlungsverkehr des Privat lebens eingedrungen. Die Rechnungen in den Geschäften, Hotels usw. durch Schecks zu be gleichen, bildet die Regel. Das Londoner Claringhouse hat im Jahre 1897 allein für 150 Milliarden in Schecks umgesetzt. England ist nur noch von Nordamerika überboten worden. Die Umsätze im New Yorker Claringhouse betrugen schon 1896 rund 116 Milliarden. In Deutschland bat sich der Scheckverkehr nur langsam entwickelt. Zu erst trat er in Hamburg und Bremen auf und hat an Bedeutung seither durch das Eintreten der Deutschen Reichsbank für den Scheckverkehr gewonnen. Im letzten Jahr zehnt hat er sich schon bei allen Banken und Bankiers eingebürgert, steht aber, wie Reichsbankdirektor Dr. Koch in seiner Schrift: „Ueber Giroverkehr und den Gebrauch von Schecks als Zahlungsmittel“ (1878) ausführt, noch immer im Stadium der ersten Entwicklung. Das ist seit 1878 noch nicht anders geworden, wenn die Form des Schecks heute auch häufiger angewandt wird, als damals. Aber trotzdem hat es im Scheckverkehr Deutschlands nicht an Streitigkeiten gefehlt, welche immer wieder bedauern liessen, dass es uns an einem Scheck gesetz gebrach, welches die Grundfragen des Scheckverkehrs regelte. Der Scheck ist ein Mittelding zwischen Banknote und Wechsel. Er unterscheidet sich von dem Wechsel da durch, dass bei ihm vom Aussteller nur über ein vorhandenes Guthaben disponiert wird, während der Wechsel Anspruch auf Kredit erhebt. Die beste Definition des Schecks ent hält nach unserem Dafürhalten § 24 des deutschen Wechselstempelgesetzes vom 10. Juni 1869, in welchem steht: „Schecks sind Anweisungen auf das Guthaben des Ausstellers bei dem die Zahlung desselben besorgenden Bankbause oder Geldinstitute.“ Sie ist allerdings auch bemängelt worden, aber etwas Besseres haben auch die jenigen Handelshäuser, welche den Versuch einer präziseren Bestimmung unternehmen, nicht an den Tag gebracht. Die verschiedenen Ent würfe eines Scheckgesetzes in Deutschland und Oesterreich aber haben infolge der sich er gebenden Schwierigkeiten ganz davon abge sehen, auszusprechen, was unter einem Scheck zu verstehen ist. Es kommen heute im Ver kehr folgende Arten des Schecks vor: Geld scheck und Effektenscheck, Anweisung»- und Quittungsscheck, Platz- und Distanzscheck so wie Scheck bei Sicht und Scheck nach Sicht. Vorherrschend ist der Geldscheck in der äusserlichen Form des Anweisungs schecks und zwar bei Sicht Schecks, die eine Zeit nach Sicht zahlbar sind, kommen weniger in Frage. Ein Unterschied besteht auch noch zwischen sogenanntem Inhaber- und Ordrescheck. Bei ersterem wird dem Inhaber, nicht ohne seine Legitimation zu prüfen, der Betrag auf den Scheck gezahlt, bei dem letzteren dagegen muss sich, wie beim Wechsel, der Inhaber durch eine zusammenhängende Reihe von Indossamenten als Eigentümer des Schecks ausweisen. Man muss sich über diese Arten des Schecks klar sein, wenn man die Rechts fragen erörtern will, die sich an den Scheck verkehr knüpfen und wenn man sich mit dem neuen Entwurf des Scheckgesetzes zu beschäf tigen beabsichtigt. Die Hauptfrage des Scheckverkehrs ist die Präsentationsfrist desselben. Und da muss leider immer wieder erklärt werden, dass es eine solche Präsentationsfrist im heutigen Scheck verkehr gar nicht gibt. Infolgedessen werden namentlich Ordreschecks oft erst nach Verlauf von drei, ja sechs Monaten und noch später zur Zahlung präsentiert. Das englische Scheck gesetz schreibt Präsentation in „angemessener“ Frist vor und bezeichnet als angemessen, dass der Platzscheck spätestens einen Tag nach Empfang, der Distanzscheck durch die Post zwei Tage darauf präsentiert, mindestens am Tage nach Empfang aber zur Präsentation ab gesandt werden soll. In Frankreich gilt für den Platzscheck eine fünftägige, für den Distanz scheck eine achttägige Frist. Der frühere deutsche Entwurf eines Scheckgesetzes vom Jahre 1892, der nicht zum Gesetz erhoben wurde, nahm für Platz- und Distanzscheck die gleiche Frist von fünf Tagen an. Aber das Unglück ist, dass diese Fristen im praktischen Leben nicht eingehalten werden, selbst auf die Gefahr hin, dadurch die Regressansprüche gegen die In dossanten und den Aussteller zu verlieren. Und doch wird durch das lange Aufbewahren nicht nur ein Zinsverlust herbeigeführt, sondern auch die Sicherheit der Zahlung wird geringer. In der Zwischenzeit kann die bezogene Bank oder der bezogene Bankier fallieren, oder es kann der Fall eintreten, dass bei einer späteren Präsentation die Bezahlung verweigert wird, weil das Guthaben des Scheckausstellers er schöpft ist. In dieser Beziehung ist ein Prozess überaus lehrreich gewesen, der sich seinerzeit aus An lass des Zusammenbruches der Leipziger Bank abgespielt hat. Der Sachverhalt war kurz fol gender: Die Klägerin, eine Berliner Firma, klagte auf Zahlung von 763 Mk. 70 Pfg. Kauf preis für an eine Plauener Firma gelieferte Waren. Mit Brief vom 30. Mai 1901 sandte ihr nun die Beklagte einen auf die Filiale der Leipziger Bank zu Plauen von ihr gezogenen Scheck, ausgestellt am 31. Mai 1901. Die klagende Firma nahm den Scheck an und teilte dies der Firma auch unter dem 31. Mai 1901 mit. Sie präsentierte indessen den Scheck nicht zur Einlösung, sondern setzte ihn mittels In dossamentes in Umlauf. Durch den Zusammen bruch der Leipziger Bank wurde die Ein lösung des Schecks vereitelt. Die klagende Firma hatte daher im Prozesswege den Scheck wieder erhalten und forderte nun von der Plauener Firma, ihrer Schuldnerin, Zahlung. Diese wurde jedoch verweigert, da die klagende Firma durch Verzögerung der Präsentation die Nichteinlösung des Schecks selbst ver schuldet habe. Obwohl nun die Handels kammer zu Leipzig ihr Gutachten dahin ab gab, dass kein Handelsbrauch bestehe, wonach der Empfänger eines Schecks sich dem Aus steller gegenüber stillschweigend verpflichte, den Scheck innerhalb einer gewissen Frist dem Bezogenen zur Zahlung vorzulegen, wurde die Klage doch vom Königl. Oberlandesgericht Dresden abgewiesen. Das Nichtbestehen des erwähnten Handelsbrauches, das auch von den Aeltesten der Kaufmannschaft zu Berlin an erkannt worden war, hat das Gericht nicht als ausschlaggebend angesehen. Es hat aus der Natur des Schecks den Grund zur Abweisung der Klage abgeleitet. Das Oberlandesgericht sprach als Norm für den Scheckverkehr aus, dass der Empfänger verpflichtet sei, den Scheck binnen angemessener Frist zur Zahlung vorzulegen und bezeichnet eine Frist von zwei Wochen als angemessen, da der Aussteller nicht auf unbeschränkte Zeit bei seinem Bankier ein zur Deckung ausreichendes Guthaben halten könne. Die klagende Firma habe gegen den Aussteller des Schecks nur noch einen Be rechnungsanspruch nach § 812 des Bürgerl. Gesetzbuches und zwar nach Höhe der auf den Betrag des Papiers entfallenden Konkurs dividende der Leipziger Bank. Man ist in kaufmännischen Kreisen diesem Urteil entgegen getreten, aber bevor die Präsentationsfrist nicht gesetzlich geregelt ist, lässt sich dagegen nichts machen und diese gesetzliche Regelung ist eine Notwendigkeit, wenn die Unsicherheit im Scheckverkehr oder die „Schlotterigkeit“, wie es Knies bezeichnet, nicht verhängnisvoll werden soll. Auf jeden Fall muss sich zurzeit jeder Empfänger eines Schecks dagegen sichern, dass ihm aus einer verzögerten Präsentationsfrist kein Schaden erwächst. Soll nun die an gemessene Frist zur Präsentation nur zwei Wochen betragen, so können daraus leicht Die Paeonien in den ausländischen Fachzeitschriften. Von R. Stavenhagen-Rellingen. In den letzten Jahren wendet man den Paeonien, und zwar ganz besonders den kraut artigen Paeonien, erhöhtes Interesse zu und erst vor kurzem wurde im „Handelsgärtner“ über eine Ausstellung von Paeonienblumen in der „Erfurter Gärtner-Vereinigung“ berichtet. In No. 3 dieses Jahrganges ist das Ergebnis einer Umfrage, betreffend die 24 besten Sorten, wie sie von verschiedenen Berichterstattern der amerikanischen Zeitschrift „The Flor. Exchange“ vorgeschlagen wurden, wiedergegeben. Ende Juni fand nun in Ithaca im Staate New York die Jahres-Versammlung der „Amer i kani sehen Paeonien-Oesellschaft“ statt, die mit einer Ausstellung verbunden war und wo verschie dene, die Paeonien betreffende Vorträge ge halten wurden. Es liegt mir fern, den für deutsche Begriffe etwas langatmigen Bericht der Verhandlungen dieser Gesellschaft hier aus führlich wiederzugeben. Es seien hier vorzugs weise Momente herausgegriffen, welche die Tätig keit dieses Vereins am meisten veranschaulichen oder sonst von praktischem Interesse sind. Nach Ansicht des Züchters Ward, Vor sitzenden fraglichen Vereins, sind bessere, wertvollere Sorten als die bereits vorhandenen bei Kreuzungs- und Aussaatversuchen nicht zu erwarten, es müsste denn sein, dass bisher noch unbekannte Arten oder Varietäten ein geführt würden, die den Ausgangspunkt einer neuen, in wesentlichen Eigenschaften abwei chenden Rasse bilden könnten. Es sei nutz bringender, die Zeit und Mühe, die die Her vorbringung neuer Sorten verursache, auf eine Sichtung und die bessere Kenntnis des vor handenen Materials, welches ein überaus mannig faltiges ist, zu verwenden. In dem Versuchsgarten der Cornell-Univer sität in Ithaca befindet sich bereits ein grosses Sortiment, welches mau in der Weise zu er gänzen beabsichtigt, dass die Mitglieder Nor malsortimente der 100 besten Sorten vorschlagen und davon je eine starke Pflanze an den Ver suchsgarten in Ithaca einsenden. Für die Arbeiten auf dem Versuchsfelde in Ithaca wurden 200 $ ausgeworfen. Ferner wurde ein Ausschuss für das Studium der Krankheiten von Paeonien und ein solcher zur Kontrolle neuerer Varietäten gebildet. J. Eliot Coit, der sich seit längerer Zeit an dem Institute in Ithaca mit dem Studium der Paeonien befasst hat, kommt in einem längeren Vortrage auch auf die Klassifikation der Paeonien zu sprechen und bat hierfür ein ganz neues System ausgearbeitet. Man bat bisher bei der Beschreibung von Paeonien, sowohl der chinesischen wie der baumartigen, meist den Bau anderer Blüten zum Vorbild genommen. Man spricht von Paeonienform, Rosenform, Nelkenform, Anemonenform usw., sogar eine Artischockenform hat man aufgestellt Deutsche Firmen wenden ausserdem noch die Ausdrücke Schalenform, Pbantasieform, Kugel form, Schneeballform usw. an. Coit stellt dagegen sechs Typen auf, die er folgender massen benennt und charakterisiert: I. Die einfache Form, mit einer Reibe Blumenblätter, reichlich vorhandenen, pollen tragenden Staubfäden und normal ausgebildeten Fruchtblättern bezw. Narben. Typ: La Fiancie. 2. Die japanische Form: Mit einer Reihe Blütenblätter, wo nur die Staubfäden sich in schmale, riemenförmige, blumenblattähnliche Gebilde verwandelt haben, die Antheren aber noch zum Teil vorhanden und die Narben deutlich sichtbar und unverändert geblieben sind. Typ: Qloty. 3. Die Bombenform: Mit ausgebildeten Randblütenblättern, jedoch mit breiteren Füll- blättern, an denen Spuren von Antheren nicht mehr sichtbar sind. Die Narben sind noch vorhanden, aber durch die Füllung verdeckt. Typ: Charles Binder. 4. Die halbgefüllte Form: Dies ist die am wenigsten begehrenswerte Blumenform, mit unregelmässiger Füllung, wo in ein und der selben Blume sich sowohl Staubblätter wie Fruchtblätter in den abweichendsten Uebergangs- formen und Umwandlungen zeigen. Diese halbgefüllten Blumen finden sich unter Aussaaten Immer am zahlreichsten, be sonders die halbgefüllten roten. Es gibt von dieser Klasse eine Unzahl Sorten, die nicht würdig sind, unter besonderem Namen in den Sortimenten geführt zu werden und der Namen wirrwarr ist gerade in dieser Klasse am grössten. 5. Die Kronenform: Wenn wir uns eine Blume der japanischen Form vorstellen, wo äusser den schmalen, durch Umwandlung der Staubfäden entstandenen Füllblätter noch breite, den Randpetalen ähnliche Blütenblätter, die durch Umbildung der Fruchtblätter entstanden sind, die Mitte der Blume einnehmen, haben wir die Kronenform, die sowohl aufrecht wie auswärts gebogen vorkommt. Kelways Prin- cess Beatrice ist ein guter Typus dieser Klasse. 6. Die Rosenform: Diese Klasse schliesst die am vollkommensten gefüllten Paeonien ein. Hier sind sowohl Staubblätter wie Karpelle (d. b. Fruchtblätter bezw. Narben) verschwunden, auch Spuren von Antheren nicht mehr sichtbar, wenn auch die karmesinroten Flecken im Zen trum der Blume, wie wir sie bei den Sorten Festiva maxima und Avalanche finden, als Reste der in Petalen verwandelten Narben an zusehen sind. Diese dunklen Flecken lassen sich selbst noch bei den gefüllten roten dieser Klasse nachweisen. Bei der ausgeprägten Rosen form sind die Randblütenblätter von den Füll blättern in Breite und Gestalt nicht verschieden, jedoch ist dieses Merkmal nicht wesentlich. Typ: Avalanche. Für die Bezeichnung der Farben schlägt Coit vor, die Farbenskala anzunehmen, wie sie die Französische Chrysanthemumgesellschaft in ihrem Werke „Le Repertoire des Cou leurs“ aufgestellt hat Um der Einführung überflüssiger Neuheiten zu steuern, wird folgender Vorschlag gemacht. Jeder Züchter einer Neuheit soll veranlasst werden, eine Pflanze bezw. Blumen der Gesell schaft zu überlassen, welche prüfen wird, ob es sich tatsächlich um eine Neuheit handelt oder auch ob der gewählte Name nicht schon im Sortiment vertreten ist Erst wenn die Existenzberechtigung der Neuheit sowie der Name von der Gesellschaft gutgeheissen wurde, ist die Züchtung dem Handel zu übergeben und der Züchter dann berechtigt, eine von der Gesellschaft der Neuheit beigelegte Nummer in seinen Angeboten zu benutzen. Obgleich es auf den ersten Blick fraglich erscheint, ob die Neuheitenzüchter sich diesem Urteil unterwerfen werden, hält man doch den Weg für gangbar, so lange die Paeonien-Gesellscbaft es versteht, ihr Ansehen im Lande zu wahren. „The Florist Exchange“ enthält sodann zwei Artikel, worin die Paeonien Pflanzungen und Sortimente zweier grosser Züchter besprochen werden. Besonders sehenswert ist, was Massen- anpflanzungen in bestimmten Sorten betrifft, eine Gärtnerei in Chicago. Hier sind aus mehr als tausend Sorten schon jetzt etwa 300 als die besseren ausgeschieden und der Be sitzer, Will. A. Peterson, will mit der Zeit sein Sortiment auf etwa 100 Sorten reduzieren. Von der beliebten weissen Festiva maxima sind mehrere Tausend, z. T. 4—5jährige Klumpen vorhanden. Nächstdem sind noch folgende Varietäten in grösserer Zahl, meist tausend weise,