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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
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- Der Handelsgärtner
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Anfang März stattfindet, werden die abgeän derten Satzungen für denselben, die Wahl resultate und abermals die Einrichtung einer Versicherung gegen die durch Gehilfenbewegung entstehenden Schädigungen auf der Tages ordnung stehen. Kann von einem Gärtnergehilfen vor der Anstellung der Austritt aus dem Allgemeinen Deutschen Gärtner verein“ verlangt werden? Diese überaus wichtige Frage ist kürzlich in einem analogen Falle entschieden worden, wo es sich um die Zugehörigkeit zu einer anderen Gewerkschaft, nämlich dem ebenfalls bis auf die Knochen sozialdemokratischen Metall- arbeiterverband handelte. Der betreffende Gehilfe war plötzlich ent lassen worden und zwar nach seiner Meinung grundlos, weshalb er auf eine Lohnentschädigung klagte. Die Klage ist jedoch vom Gewerbe gericht zu Solingen abgewiesen worden. Die Entscheidung ist auch für uns von Bedeutung, weil sie auch auf die Gärtnergehilfen angewandt werden kann, welche zur Fahne des „Allgem. Deutschen Gärtnervereins" schwören. Der Gehilfe war gefragt worden, ob er dem Metall arbeiterverband angehöre. Als er dies bejahte, wurde ihm eröffnet, dass es dann mit dem Engagement nichts sei, worauf er seinerseits seinen Austritt aus dem Verbände in Aussicht stellte. Er gab auch schliesslich eine Erklärung ab, wonach er sich verpflichtete, bis zum 15. November auszutreten und während der Dauer seiner Stellung bei der Firma nicht wieder einzutreten. Dann wurde er in die Arbeit eingestellt. Der Gehilfe trat aber nicht aus, sondern verblieb im Verbände und er wurde daraufhin entlassen. Dass diese Ent lassung eine gerechtfertigte war, begründet das GewerbegerichtSolingen in seinem erwähnten Urteil durch folgende richtige Erwägungen: Die Firma legte besonderen Wert darauf, dass Kläger dem Metallarbeiterverbande nicht ange hörte, und sie erachtete seinen Austritt aus diesem Verbände als Vorbedingung für das Eingehen des Arbeitsverhältnisses. Ein Zwang ist dabei nicht ausgeübt worden, denn es ist im Gegenteil dem Gehilfen vollständig anheim gestellt worden, die Stellung anzunehmen oder in dem Verband zu bleiben. Er hat auch hin reichend Bedenkzeit gehabt, sich die Sache zu überlegen. Von einer Beschränkung des Koa litionsrechtes, wie Kläger meinte, kann also gar keine Rede sein. Das könnte vielleicht zu er wägen gewesen sein, wenn der Austritt aus dem ^Verbände während des Arbeitsverhältnisses unter 'Anwendung eines Zwanges, z. B. unter Dro hung mit der Kündigung, verlangt worden wäre. Hier hatte die Firma dem Kläger die Entschliessung seiner freien Willensäusserung überlassen. Kläger ist nun trotz der abgegebenen Erklärung aus dem Metallarbeiterverbande nicht ausgetreten. Als die Firma am 24. November hiervon Kenntnis erhielt, hat sie ihn sofort ohne Kündigung entlassen. Der Austritt war die Vorbedingung für das Eingehen des Arbeits verhältnisses. Da Kläger diese Vorbedingung nicht erfüllte, kann er auch keinen Anspruch auf die von der Firma auf Grund dieser Vor bedingung übernommenen Verbindlichkeiten machen. Kläger hat gegen die Vorschrift des § 325 BGB. verstossen, indem er das weitere Bestehen des Arbeitsverhältnisses mit der bekl. Firma unmöglich machte durch den von ihm verschuldeten Umstand, dass er die übernommene Verbindlichkeit des Austrittes aus dem Ver bände nicht erfüllte. Die Firma hatte daher das Recht des Zurücktritts vom Arbeits- vertrage. Ein Verstoss gegen die guten Sitten liegt auch nicht in dem Vorgehen der beklagten Firma mit Rücksicht auf das vollkommen freie Entschliessungs recht des Klägers. Wenn Kläger schliesslich eingewandt hat, dass es ihm mit Rücksicht auf die statutarischen Bestimmungen des Verbandes nicht möglich gewesen sei, vor dem 1. Dezem ber seine Mitgliedschaft zu lösen, so ändert dies an der Beurteilung des vorliegenden Falles nichts. Kläger hätte dann wenigstens die Pflicht gehabt, hiervon die Firma unverzüglich, jeden falls bis zum 15. November, in Kenntnis zu setzen. Das hat er anerkanntermassen nicht getan. Das Urteil ist durchaus einwandfrei. Der Ge richtshof hat sehr richtig herausgefühlt, dass es dem betreffenden Gehilfen gar nicht Ernst mit dem Austritt aus dem Fachverbande ge wesen ist. Er hat sich die Stellung in einer den guten Sitten widerstreitenden Weise er schlichen, nicht lässt sichaber das Verlangen des Prinzipals als ein solches bezeichnen. Bei uns in der Gärtnerei liegen nun, seitdem der „Allgemeine Deutsche Gärtnerverein“ sozial demokratische Farbe bekannt hat, die Verhält nisse ganz ebenso. Auch ein grosser Teil der gärtnerischen Arbeitgeber legt Wert darauf, dass seine Gehilfen diesem Verein fernbleiben, und auch sie können von dem Gehilfen verlangen, dass er, ehe sie ihn anstellen, sich darüber er klärt, ob er dem „Allgemeinen Deutschen Gärtnerverein“ angehört oder nicht. Auch sie können, wenn er erklärt, dass er ihm nicht an gehöre, einen Revers, etwa folgenden Inhalts, unterschrieben verlangen: „Hierdurch erkläre ich, dass ich dem „Allgemeinen Deutschen Gärtnerverein“ nicht angehöre und verpflichte mich, während meiner Beschäftigung bei der Firma N. N. diesem auch nicht beizutreten.“ Ist er Mitglied, so kann der Revers folgen dermassen lauten: „Hierdurch verpflichte ich mich, bis zum ... aus dem „Allgemeinen Deutschen Gärtner verein auszutreten und während der Dauer meiner Stellung bei N. N. demselben nicht wieder beizutreten.“ Hat der Gehilfe dann seine Mitgliedschaft verschwiegen, ist er später doch eingetreten oder nicht ausgetreten, so ist das ein Entlassungs grund. Wenn von Seiten der Führer der ge werkschaftlichen Bewegung den Gehilfen ge raten werde, ihre Zugehörigkeit zum „Allge meinen Deutschen Gärtnerverein“ zu verheim lichen, so wird diese hohe Politik angesichts des Solinger Urteils, dem sich wohl auch alle andern Gewerbegerichte anschliessen werden, wenig nützen. Der Gehilfe kann sich nur eine plötzliche Entlassung zuziehen und da durch in eine missliche Lage bringen. Die heute von dem „Allgemeinen Deutschen Gärtner verein“ geübte Praxis rechtfertigt eine Ver pflichtung der einzustellenden Gehilfen durch aus. Wir können das neueste Vorgehen verschiedener Holsteiner Baumschulen nur billigen. Der deutsche Gartenbau=Handel im November 1906. II. Wenn wir weiterhin den Auslandshandel mit frischem Gemüse betrachten, so ist hier bei der Einfuhr von Rot- und Weisskohl eine unwesentliche Steigerung festzustellen, indem wir verzollt zu Mk. 2,50 pro dz 25162 dz empfingen, davon lieferten die Niederlande 21 564 dz. Unsere Ausfuhr hielt sich im Berichtsmonat noch in stattlicher Höhe und übertraf mit 56277 dz die Einfuhr um das Doppelte. Die Hauptabnehmer sind Oester reich-Ungarn mit 22561 dz und die Schweiz mit 17891 dz. — Wirsing-, Rosenkohl etc. empfingen wir 4837 dz, davon etwa 1/5 zoll frei. Die Niederlande beteiligten sich hierbei wiederum hervorragend mit 4587 dz, während auf Italien nur ein geringer Bruchteil, nämlich 165 dz entfallen. Unsere Ausfuhr blieb in Wirsing- und Rosenkohl ohne Bedeutung, denn wir verschickten 609 dz zu drei viertel nach der Schweiz, während der Rest wiederum nach Oesterreich ging. — Die Einfuhr von Tomaten und Pilzen ist im Verhältnis mit 2352 dz be trächtlich, hierbei kommt Spanien mit 649 dz, Italien mit 561 dz und Frankreich mit 340 dz in Betracht. Unsere Ausfuhr betrug 373 dz, und zwar kaufte von uns Grossbritannien 195 dz. — Blumenkohl etc. wies andauernd hohe Zahlen auf, denn wir empfingen hierin mehr als im Vormonat, da nunmehr auch Italien auf der Bildfläche erscheint. Die Gesamt einfuhr betrug 32266 dz, die zollfrei zu uns gelangten und wobei die Niederlande mit 20092 dz und Italien mit 11542 dz beteiligt sind. Wir verschickten fast ausschliesslich nach Oesterreich das geringe Quantum von 761 dz. — An der Einfuhr von Zwiebeln, die eben falls, mit Ausnahme von Portugal, welches uns nur ein Pöstchen von 13 dz lieferte, zollfrei zu uns gelangten, erhielten wir 6706 dz, zwei drittel davon von Oesterreich-Ungarn, den Rest von den Niederlanden. Hierbei kommt unsere Ueberlegenheit in diesem Jahre zur Geltung, denn die Ausfuhr erreichte im November den Höhepunkt mit 46286 dz. Unser Haupt abnehmer bleibt England, denn dahin gingen 33 610 dz; geringe Mengen erhielten noch Russ land und Dänemark. — Frische Bohnen und Erbsen, wohl ausschliesslich erstere, kamen zu uns 524 dz im November, obenan steht Frank reich mit 369 dz, dann folgen mit geringen Mengen die Niederlande und Italien; unsere Ausfuhr ist mit 7 dz ohne jede Bedeutung. — Karotten, Salat, Spinat, ausserdem Treibhaus gurken, letztere wohl meist aus England, kamen zu uns im November 3442 dz, auch hierbei stehen obenan die Niederlande mit 1709 dz, während sonderbarerweise nicht einmal Frank reich und Belgien in dieser Abteilung an geführt sind. Unsere Ausfuhr erreichte in letzt genannten Artikeln 1788 dz und es kamen hiervon auf die Schweiz 1556 dz, auf Oester reich-Ungarn 193 dz. — Auch mit Meerrettich kommen wir als wichtiges Ausfuhrland in Be tracht, wenngleich der Export nicht die Höhe anderer Jahre aufweist. Wir lieferten fast aus schliesslich nach Oesterreich-Ungarn und Gross britannien 6824 dz. — Kohlrabi und Sellerie, Knoblauch etc. gingen uns 8737 dz zu, davon 6995 dz aus den Niederlanden; unsere Ausfuhr richtete sich in Höhe von 4036 dz wiederum nach Oesterreich-Ungarn und der Schweiz. — Wenn wir hier gleich Kartoffeln anschliessen, so ist zu erwähnen, dass die bedeutende Ein fuhr auch im November anhielt und 479362 dz zu uns kamen, hieran partizipierten die Nieder lande mit 229538 dz, Belgien mit 85 593 dz und Oesterreich mit 84273 dz; unsere Aus fuhr erreichte bei weitem nicht die Höhe anderer Jahre und betrug im November 149442 dz, hiervon ging der grösste Teil nach Schweden und der Schweiz, doch weist die Statistik hier ebenfalls die so oft von uns erwähnten Lücken auf. — Hier interessiert vielleicht noch den Leser, dass 237 836 dz frische Zuckerrüben fast ausschliesslich aus Russland bei uns ein geführt wurden, während 228 132 dz wiederum fast ausschliesslich nach Oesterreich-Ungarn von uns ausgeführt wurden.— Zichorienwurzeln empfingen wir aus Belgien 43083 dz. Die Einfuhr von frischem Obst er reichte zwar nicht die Höhe wie im Oktober, überhaupt sind es fast nur die ersten beiden Positionen, die hierbei in Betracht kommen. Wir empfingen Aepfel meist zollfrei 458583 dz, davon in einfacher Verpackung etwa ein Zehntel. Weit obenan bei der Einfuhr steht, wie das aus unsern Herbstberichten zu ersehen war, Frank reich mit 225961 dz, dann folgen Oesterreich- Ungarn mit 86325 dz, die Schweiz mit 52140 dz, die Niederlande mit 40476 dz, Amerika mit 29630 und Belgien mit 19508 dz usw. Unsere Ausfuhr ist dagegen sehr be scheiden, und richtete sich in Höhe von 2139 dz nach Oesterreich-Ungarn und Grossbritannien, doch liefert die Statistik auch nur den Ausweis über etwa 900 dz. — Birnen und Quitten sind 22 935 dz eingeführt, zum grössten Teil aus Frankreich und Oesterreich-Ungarn, kleine Mengen aus den Niederlanden und der Schweiz. Unsere Ausfuhr ergab 4 083 dz und hierbei kommt Grossbritannien und Dänemark in Frage. — Die Einfuhr von Pfirsichen und Aprikosen betrug 20 dz, die Ausfuhr 11 dz. — Zwetschen empfingen wir aus Oesterreich-Ungarn 3470 dz, während die Ausfuhr nach Grossbritannien 1 230 dz erreichte. — Mirabellen und Reine clauden wurden 98 dz vorwiegend aus Oester reich-Ungarn eingeführt, und 190 dz nach Grossbritannien und den Niederlanden ausge führt. — Bei Kirschen beträgt die Einfuhr im November 45 dz, die Ausfuhr 2 dz. — Hage butten und Schlehen wurden 193 dz eingeführt, 1040 dz ausgeführt. — Preiselbeeren usw. kamen 2730 dz zu uns, meist aus Oesterreich-Ungarn und Schweden, während wir 34 dz verschickt haben. — Eine bedeutende Höhe wies noch die Rubrik 45 a Tafeitrauben auf, denn wir empfingen vorwiegend aus Spanien und Italien zu 4 Mk. pro dz verzollt, 36519 dz, auch Weintrauben gemostet wurden 62 094 dz zu 10 Mk. pro dz meist aus Frankreich, wohl auch aus der Schweiz bei uns eingeführt. — Hasel nüsse empfingen wir 30948 dz, zum grössten Teil aus Italien, ferner aus Spanien und der Türkei. — Walnüsse gelangten zu uns 39686 dz, davon kamen mehr als die Hälfte auf Rumä nien, 1/4 etwa aus Frankreich. Wir weisen wiederholt auf die in No. 1 veröffentlichte Tabelle hin und sind zu jeder weiteren Mitteilung unseren geschätzten Abon nenten gegenüber stets bereit. Mit der Unzu länglichkeit des statistischen Warenverzeichnisses, soweit die Unveränderlichkeit der Ein- und Ausfuhr-Staaten in Frage kommt, beschäf tigen wir uns demnächst eingehend. mässig geformte Frucht besticht nicht nur durch ihr Aussehen, sondern ist auch deshalb wert voller, weil sie sich fast ohne Abfall verwerten lässt. Für manche Verwendungsarten, z. B. für Tomates farcies sind die gerippten Früchte durchaus unbrauchbar. In England bevorzugt man schon lange nur gleichmässig geformte, runde, etwas über mittelgrosse Früchte und finden selbst mittelgrosse Sorten noch Anklang, wenn sie durch gute Form und schöne, leb hafte Färbung ansprechen. Solche Sorten sind z. B. Livingstone’s Perfection, Listers Prolifie und auch die neuere, französische Merville des marchis, während man die wohl grossfrüchtigen, aber in Form und Ausbildung der Früchte sehr mangelhaften Sorten der alten Trophy Klasse mehr und mehr vernachlässigt. Mit Bezug auf die Färbung haben die Tomaten mit ausgesprochen scharlach- oder orangeroten Früchten den Vorrang; solche mit bläulichroten oder in der Farbe mehr zu purpurrot neigenden Früchten erlangen nur höchst selten grössere Beliebtheit. Es geht daher, wenn die Eigenschaften der Sorte sonst befriedigen, das Bestreben der Züchter immer dahin, davon eine scharlachrote Varietät zu gewinnen. Z. B. haben wir nun nicht nur eine scharlachrote Mikado, sondern auch eine Ponderosa in dieser Farbe. Von den weiteren Eigenschaften der Frucht, die ich bereits aufzählte, möchte ich noch die Beschaffenheit des Fruchtfleisches be sonders erwähnen. Der Geschmack ist bei den roten Sorten selten sehr abweichend, nur habe ich beobachtet, dass manche gelbfrüchtige Tomaten durch faden Geschmack und trockene, wenig erfrischende Beschaffenheit des Frucht fleisches hinter den roten Sorten zurückstehen. Die Masse des Fruchtfleisches steht zur Ent wickelung des Kernhauses im umgekehrten Ver hältnis, denn je geringer der Raum ist, den das letztere einnimmt, um so vollfleischiger und damit um so wertvoller wird die Frucht. Ein Misstand bei der Tomatenkultur ist der Fehler des Platzens der Früchte, der leider noch vielen, sonst guten Sorten eigen und wohl sicher eine Folge von Empfindlich keit gegen Wachstumsstockungen ist. Diese Erscheinung macht sich am meisten im Herbst, wenn die Nächte kühler werden, bemerkbar, sie tritt aber bei anhaltender regnerischer Witterung mitunter schon im Sommer auf. Wenn wir weiterhin die Entwickelung des Fruchtstandes näher betrachten, unter scheiden wir Tomaten mit in Büscheln sitzenden Früchten gegenüber solchen, wo diese einzeln oder höchstens zu 2—3 an einem Stande zusammenstehen. Einen hervorragenden Wert kann ich den Sorten der ersteren Kategorie nicht zuerkennen, denn alle Tomaten mit büschelweise sitzenden Früchten lassen nach meinen Erfahrungen in Bezug auf Form, Grösse und Qualität der Frucht zu wünschen übrig, obwohl sie gewöhnlich durch grosse Erträge und Widerstandsfähigkeit, auch gegen Witterungs einflüsse, diesen Fehler etwas ausgleichen. Die alte Sorte Conqueror, heute noch unter den verschiedensten Namen im Handel, und in zwischen durch die in den Röthaer Versuchen lobend erwähnte Dänische Export übertroffen, ist ein typischer Vertreter dieser Rasse mit büschelartigen Fruchtständen. Auch die viel- gerühmte Ficarazzi gehört hierher und komme ich auf deren Eigenschaften noch zurück. Es gibt natürlich auch Uebergangssorten, wo nur etwa fünf Früchte zu einem Büschel ver einigt sind und wo demgemäss die einzelne Frucht durch lockere Stellung und grössere Nahrungszufuhr eine bessere Qualität erlangen kann. Hier nenne ich als Beispiel Optimus, mit mittelgrossen, runden, vollständig glatten, schar lachroten Früchten, die nicht platzen und wegen der Festigkeit des Fleisches sich auch zum Ver sand eignen; leider ist die Sorte aber nur mittelfrüh und die Frucht etwas klein. Die grössere oder geringere Frühzeitig keit einer Sorte spielt meines Erachtens bei den Tomaten nicht die wichtige Rolle, wie bei vielen anderen Gemüsen, d. h. besonders sol chen, deren Kultur sich von Anfang an im freien Lande vollzieht. Bei der Kultur unter Glas verwischt sich ein Reifeunterschied von wenigen Tagen vollständig, während bei der Kultur im Freien doch stets eine längere Vor kultur unter Glas nötig sein wird. Von der Handhabung der Anzucht, wie von der richtigen Wahl des Zeitpunktes des Auspflanzens, ist auch der Eintritt der Reife zweifellos ganz abhängig. Auch die Fruchtbarkeit ist bei den meisten Tomatensorten genügend; ich stelle daher bei der Sortenwahl den Unterschied in der Qualität und Grösse der Frucht höher hin, als einen Reifeunterschied von wenigen Tagen oder eine mehr oder weniger ausgesprochene Tragbarkeit. Mit Rücksicht darauf, dass eine eingehende Sortenbeschreibung viel Raum ein nimmt, durch eine weite räumliche Trennung der Sorten aber die Uebersicht sehr leidet, möchte ich zunächst die wichtigsten Sorten kurz aufzählen, dabei aber zusammengehöriges in Gruppen zusammenfassen, damit zuerst ein Ueberblick über das Vorhandene gewonnen wird. Für die Zweckmässigkeit einer solchen Massnahme spricht auch der Umstand, dass manche Sorten sich in verschiedene Gruppen einreihen lassen, sobald sie verschiedenen Zwecken dienen können. Zu Gruppe I rechne ich die allerfrüh sten Sorten mit stark gerippten, meist zu Büscheln vereinigten Früchten, die in Be zug auf Qualität und Grösse der Frucht meist recht zu wünschen übrig lassen, und daher auch nur für Freilandanbau unter sehr ungünstigen klimatischen Verhältnissen in Frage kommen. Es sind dies: Frühe vom Kaukasus, Ficarazzi (wahrscheinlich synonym mit Johannisfeuer und Naine Hätive), Naine Hätive, Conqueror (syn. Allerfrüheste Freiland), Dänische Export, eine Verbesserung der vorigen, und Noltes Earliest (synonym mit Allerfrüheste Note). — Hiervon ist die amerikanische Noltes Earliest wohl die beste, da sie weniger gerippt als die übrigen ist und höchstens einige Tage nach Ficarazzi reift. Ich kann letzterer trotz des der Sorte gespendeten Lobes nur dann den Vorzug geben, wenn es sich bewahrheiten sollte, dass sie weniger zum Platzen neigt als die übrigen hier genannten Varietäten. In den weitaus meisten Fällen wird man aber sämt liche obengenannte durch bessere Sorten aus der nächsten Gruppe ersetzen können. In Gruppe II lassen sich vorläufig nur wenige Varietäten einreihen. Ich zähle hierzu sehr frühe, glattfrüchtige oder nur unmerk lich gerippte Tomaten mit nicht zu kleinen, gut geformten Früchten von zufriedenstellender Qualität, die hart und widerstandsfähig genug sind, um in Südwestdeutschland, Mitteldeutsch land und in warmen Lagen Norddeutschlands in den ersten Tagen des August, bei richtiger Vorkultur und unter günstigen Witterungsver- hältnissen schon Mitte Juli, im Freien zu reifen. Solche sind: Earliana, wenig gerippt, Chalks Jewel, glatt, unbedingt beste frühe Landsorte, Freedom, glatt, Alice Roosevelt, in der Qualität leider sehr wechselnd und wohl schon entbehr lich, Favorite,etwas später als vorgenannte, sonst sehr gut. Obige reifen zweifellos in günstiger Lage mit denen der vorgenannten Klasse gleich zeitig. Zu Gruppe III wären die besten stark wüchsigen, hoch werdenden Sorten zur Früh kultur in Gewächshäusern (wie Gurken)
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