Suche löschen...
Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
verzollt. Bei dieser Einfuhr stehen die Nieder lande mit 1433 dz an der Spitze, hieran schliesst sich Belgien mit 196 dz, Frankreich mit 152 dz., und Oesterreich-Ungarn- mit 66 dz. Unsere Ausfuhr belief sich bei Obstbäumen und Sträu chern ebenfalls auf 2375'dz und zwar gingen nach der Schweiz 790 dz, nach Oesterreich- Ungarn 723 dz; weitere Angaben fehlen. Allee- und Zierbäume, Ziersträucher etc. empfingen wir 2180 dz, dabei stehen wie immer die Nieder lande mit 1630 dz im Vordergrund ; Frankreich schickte uns 318 dz. Unsere Ausfuhr betrug 1078 dz, davon kamen 305 dz auf Oesterreich-Ungarn und 334 dz auf das europäische Russland. — Immergrüne Pflanzen, Koniferen, Treib sträucher, Pfropfreiser etc. wurden im No vember bei uns 12139 dz eingeführt; Holland steht mit 10 831 dz an der Spitze und Belgien folgt in weitem Abstande mit 1188 dz. Hier lastet der Zoll in Höhe von 5 Mk. pro dz schwer auf der Ware. Unsere Ausfuhr be schränkte sich auf 851 dz. Dabei erhielten die Schweiz 97 dz, Oesterreich-Ungarn 73 dz. Ausserordentlich günstige Verhältnisse weist ferner unser Auslandshandel in Rosen auf. Wir empfingen verzollt zu Mk. 12.— pro dz 298 dz, davon 202 dz aus den Niederlanden und 49 dz aus Frankreich. Unsere Ausfuhr erreichte die stattliche Höhe von 1164 dz. Davon gingen 314 dz nach Oesterreich-Ungarn, 186 dz nach Belgien, 155 dz nach Frankreich, 67 dz nach Russland und 45 dz nach Schweden. Leider wird hierbei nicht angeführt, wie viel von England und den Vereinigten Staaten ent nommen wurde. — Bei der letzten Rubrik Forstpflanzen deckt sich die Einfuhr nahezu mit der Ausfuhr. Wir empfingen ausschliesslich aus den Niederlanden und Belgien zu fast gleichen Teilen 1654 dz. Unser Export hierin betrug 1615 dz und hiervon gingen 570 dz nach Dänemark, 305 dz nach Oesterreich- Ungam und 98 dz nach der Schweiz. Der Betichtsmonat brachte für das Samen geschäft ebenfalls einen beachtenswerten inter nationalen Austausch. Dabei zeigte es sich, dass die Einfuhr sich mit der Ausfuhr nahezu vollständig deckte. Es kamen an Gemüse samen 882 dz zu uns, davon kommen auf Frankreich 429 dz, auf die Niederlande 262 dz. Unsere Ausfuhr hingegen belief sich auf 831 dz, hierbei beteiligt sind Frankreich mit 258 dz, Oesterreich - Ungarn mit 217 dz und Russland mit 135 dz. — Blumensamen empfingen wir rund 100 dz und zwar aus Frankreich 48 dz, aus den Niederlanden 31 dz und aus Italien 16 dz. Unsere Ausfuhr erreichte 108 dz, doch sind bei der Unvollständigkeit des Warenver zeichnisses leider hier nur Oesterreich-Ungarn mit 6 dz und das europäische Russland mit 3 dz angegeben. — Uns interessieren ferner noch zwei Rubriken, zunächst Runkelrüben samen; hiervon empfingen wir 424 dz, ver zollt zu Mk 1,— pro dz; davon kommen auf Frankreich 278 dz, auf Oesterreich-Ungarn 10 dz und auf Russland 31 dz. Unsere Ausfuhr er reichte 232 dz und hieran beteiligte sich Oester reich mit 60 dz. Ferner Zuckerrübensamen, welcher ebenfalls mit Mk. 1,— pro dz belastet, empfingen wir 117 dz, wieder ohne nähere Angabe, woher diese kamen. Unsere Ausfuhr in diesen Artikeln erreichte 3624 dz, doch ist hier leider auch nur Oesterreich-Ungarn mit 179 dz und Russland mit 6 dz verzeichnet. In unserm zweiten Artikel werden wir die Obst- und Gemüseeinfuhr im November berücksichtigen und noch einige weitere, den Gartenbau interessierende Rubriken unseres Auslandshandels anfügen. Rundschau. Handel und Verkehr. — Postsendungen nach Spanien. Nach Spanien ist eine neue billige Beförderung für Pakete bis 10 kg über Altmünsterol ein gerichtet worden. Bisher waren Pakete nur bis 3 kg zulässig. Die Pakete können auch unter Wertangabe, und zwar bis zum Gewicht von 5 kg mit einem Höchstsätze von 800 Mk., bei höherem Gewicht in unbegrenzter Höhe versandt werden, auch sind Nachnahmen bis 800 Mk., Sperrgut, Stückscheine, Zollfranko- zettel zulässig. Es sind 3 französische Zoll inhalts - Erklärungen beizufügen. Die Pakete müssen frankiert aufgeliefert werden. Das Porto beträgt bis 3 kg 1,90 Mk., über 3—5 kg 2,50 Mk. Bei höherem Gewicht ist äusser dem Inlands porto zu zahlen: bis 8 kg 4,20 Mk., bis 10 kg 5 Mk. — Amtliche Zollauskünfte in Oester= reich-Ungarn. Durch Verordnueg des öster reichischen Finanz- und Ackerbauministeriums vom Dezember des vergangenen Jahres ist eine amtliche Zollauskunftsstelle über alle zoll tarifarischen Fragen eingerichtet worden. Die Anfragen müssen gerichtet werden: a. Unmittelbar an das K. K. Finanzministerium oder an das K. K. Handels- oder Acker bauministerium. b. Im Wege von Zollämtern an das K.K. Finanz ministerium. c. Im Wege von kommerziellen, industriellen oder gewerblichen Korporationen an das K. K. Handelsministerium, sowie d. im Wege von land- und forstwirschaft- liehen Korporationen an das K. K. Acker bauministerium. Der Anfragende hat das Herkunftsland-, Herstellungs-, Erzeugungsland, Beschaffungs- und Verwendungszwecke der Ware anzugeben, auch hinzuzufügen, ob dieselbe Ware schon einmal von ihm und wie verzollt wurde, und ob schon eine Auskunft seitens des ungarischen Ministeriums vorliegt, und ob eine Anweisung der Zollämter, speziell auch der ungarischen verlangt wird. Die Kosten hat der Fragesteller zu tragen und sich dazu bereitzueriklären. Die Auskunft ist, eventuell unter Anhiörung des Zollbeirates, möglichst schnell zu gewähren. Diese Einrichtung wird auch von allen deutschen Exporteuren mit Freuden begrüsst werden. Namentlich jetzt, wo der neue feingegliederte Zolltarif für das österreichisch-ungarische Zoll gebiet mit seinen 658 Nummern an die zoll- technische und wirtschaftliche Schulung der österreichischen Zollbeamten die grössten An forderungen stellt und die Gefahr, dass Irrtümer unterlaufen, grösser denn je ist. — Verkehrsstockungen in Hamburg. Die Eröffnung des neuen Hauptbahnhofes zu Hamburg hat so zahlreiche Stockungen, na mentlich fßr den Vorortsverkehr zur Folge ge habt, dass dadurch sowohl der Personen- wie der Güterverkehr nachteilig beeinflusst wird. Auch die Handelsgärtner der Umgebung, welche ihre Blumen und Blütenpflanzen an die Laden-Ge schäfte liefern, haben hierunter sehr zu leiden. Gegenwärtig werden nun die Unterschriften der Geschädigten gesammelt, um igemeinsam an den preussischen Verkehrsminister eine Protestkundgebung zu richten. Verschiedene Altonaer Firmen sollen bereits gegen die Eisenbahndirektion infolge der entstandenen Nachteile Entschädigungsklagen angestrengt haben. Rechtspflege. — Muss in einem eingeschriebenen Brief gekündigt werden, wenn es im Vertrag vorgeschrieben ist? Die 21. Zivil kammer des Landgerichts I in Berlin hat diese interessante Frage kürzlich in einem Prozess verneint, indem sie davon ausging, dass die Form des Einschreibens nur festgesetzt ist, um Streitigkeiten darüber auszuschliessen, dass der andere Teil auch wirklich Kenntnis von der Kündigung erhalten habe. Habe er tatsächlich Kenntnis erlangt, so sei sein Interesse an der Uebersendungsform gegenstandslos geworden, und er könne sich nicht mehr auf sein formelles Vertragsrecht, an dessen Erfüllung er kein In teresse mehr habe, berufen. Die Kündigung sei also gültig und das ablehnende Schreiben des Klägers ohne rechtliche Bedeutung. — Muss ein Gärtnergehilfe oder Gartenarbeiter Ueberstunden leisten? Die Frage, ob ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, auf Ersuchen des Arbeitgebers Ueberstunden zu verrichten, ist jetzt vom Gewerbegericht Hamburg in einem Urteil vom 23. Oktober 1906 entschieden worden. Der Arbeitnehmer, der in Wochenlohn stand, hatte schon wieder holt Ueberstunden geleistet, weigerte sich aber eines Tages, solche zu verrichten. Ein zweiter Angestellter ebenfalls. Sie wurden deshalb ent lassen, klagten aber natürlich auf Lohnent schädigung. Die Klage wurde abgewiesen. Das Gericht war folgender Meinung: „Das Wesen der Ueberstunden besteht keineswegs darin, dass es der jedesmaligen freien Verein barung unterliegt, ob sie gemacht werden sollen oder nicht. Bei dieser Auffassung würde der Arbeitgeber die Leitung des Betriebes voll ständig aus der Hand verlieren. Ueberstunden sind in einer Reihe von Betrieben (auch in der Gärtnerei) zu Zeiten aus betriebstechnischen Gründen gar nicht zu umgehen, und zur Auf rechterhaltung des ordentlichen Geschäftsganges absolut erforderlich. Das Wesen der Ueber stunden kann nach dem mutmasslichen Partei willen nur darin gefunden werden, dass der Arbeitgeber sich zu solchen nicht verpflichtet, da er ihrer nicht regelmässig bedarf, dass er aber umgekehrt, wenn er ihrer bedarf, einen höheren Willen geltend machen kann und der Arbeitnehmer sich den Bedürfnissen des Arbeit gebers in dieser Hinsicht unterordnen muss. Es ist so aufzufassen, als ob er sich still schweigend bei Eingang des Arbeitsverhältnisses auch zu Ueberstunden verpflichtet hätte. Die beharrliche Weigerung, Ueberstunden zu leisten, war also ein Grund zur Entlassung.“ — Der Zusatz: „Brief folgt“ bei Telegrammen, Postkarten usw. ist kürz lich Gegenstand eines Prozesses vor dem Ober landesgericht Stettin gewesen. Eine Firma offerierte einen Posten Ware zu einem be stimmten Preise. Der betreffende Kunde erwiderte telegraphisch: „Verbindungshalber geordnet, Brief folgt.“ Der Verkäufer sah in dem Zusatz „Brief folgt“ einen Vorbehalt, nahm also an, dass keine glatte Annahme vorliege und ver kaufte weiter. In dem Briefe bestätigte aber der Käufer, dass er die Offerte in vollem Um fang annehme. Da der Verkäufer nicht mehr liefern konnte, kam es zum Prozess, in welchem das Oberlandesgericht die Klage abgewiesen hat. Aus dem Zusatz: „Brief folgt“ sei nicht zu ersehen, ob der Käufer auch mit allen Be dingungen sich glatt einverstanden erklären wolle. Es sei ja nicht ausgeschlossen, dass in dem Briefe, der erwähnt wurde, noch Vorbe halte gemacht würden. Darauf aber braucht sich der Verkäufer nicht einzulassen. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Stettin vom 12. März 1906 war daher der Beklagte nicht mehr an seine Offerte gebunden und konnte anderweit über die Ware Verfügungen treffen. Man sieht, wie verhängnisvoll also der von den meisten Geschäftsleuten für harmlos ge haltene Zusatz: „Brief folgt“ werden kann. Es wird immer besser sein, statt dessen den Ausdruck: „Nehme alles an. Briefliche Be stätigung folgt“ zu wählen, denn dieser enthält die notwendige glatte Zusage. Vereine und Versammlungen. — Die Vereinigung der Landschafts gärtner von Hamburg, Altona und Umgebung hat kürzlich feste Bestimmungen für die Ausführung von Arbeiten getroffen, welche von allen Mitgliedern streng eingehalten werden müssen. Wer gegen die Vereins satzungen handelt, muss für jeden nachge wiesenen Fall 150 Mark an die Vereinskasse zahlen; unter anderem verpflichten sich die Mitglieder, von Neujahr ab einen Stundenlohn von mindestens 60 Pfg. zu verlangen. Der Arbeitsnachweis vermittelt für die Landschafts gärtner keine Stelle unter 45 Pfg. Stundenlohn und hofft, dass auf diese Weise den Arbeit gebern wieder mehr tüchtige Kräfte zugeführt werden. — Die „Schlesische Gartenbauge= Seilschaft“ zu Breslau hielt anfangs De zember ihre Generalversammlung ab. Der Kunst- und Handelsgärtner Louis Franke wurde anlässlich seines 50jährigen Berufs Jubi läums zum Ehrenmitglied der Gesellschaft er nannt. In einem Vortrag, den später der Baumschulenbesitzer Wichmann- Ottmachau hielt, wies dieser auf die Rückständigkeit des Obstbaues in der Provinz Schlesien hin und wünscht, dass mehr praktische Kurse über die Behandlung der Bäume, die Bekämpfung der Schädlinge, das Einernten und Lagern der Früchte abgehalten werden möchten. Auch die Lehrer auf dem Lande sollten mehr für den Obstbau interessiert und auf den Aus stellungen sollen anstatt Schaufrüchte mehr Ver kaufsobst gezeigt werden. Hieran anschliessend fand die Neuwahl des Vorstandes, sowie die Erledigung interner Vereinsangelegenheiten statt. Ausstellungstafel. Berlin. Bindekunst-Ausstellung des „Vereins der Blumengeschäftsinhaber“ in Berlin vom 20. bis 25. März 1907. Magdeburg. Gartenbau-Ausstellung im Früh jahr 1907. Dresden. Dritte internationale Gartenbau- Ausstellung von der „Königlichen Gartenbau gesellschaft Flora“ mit Unterstützung der „Feronia“ und des „Gärtner-Vereins für Dresden und Umgegend“ veranstaltet, vom 4. bis 12. Mai 1907. Mannheim. Gartenbauausstellung zur Feier des 300 jährigen Bestehens der Stadt vom 1. Mai bis 20. Oktober 1907. Sauerstoff von dem Stahl und Eisen angezogen wurde. Ein befriedigendes Resultat erzielte end lich Dr. Dudley, indem er einfach Papier als Isoliermasse benutzte und einen Ueberzug davon über das Metall anbrachte. Besonders Pergamentpapier soll sich hierbei recht gut bewährt und die Feuchtigkeit völlig von der Luft abgeschlossen haben. Es sind die ver schiedensten Stahl- und Eisensorten in dieser Weise isoliert und dann Feuchtigkeit, Säuren und Gasen ausgesetzt, um die Dauer zu prüfen. Das gewöhnliche Pergamentpapier erwies sich dabei häufig als zu spröde, viel besser liess sich das Paraffinpapier verwenden. Es wird erwähnt, dass Eisengerüste, vorher mit Papier überzogen, mehrmals gestrichen und dann ins Meer versenkt, nach zwei Jahren noch voll ständig rostfrei waren. Die Anwendung, die sich zweifellos auch in der Gärtnerei vorzüglich bewähren wird, ist ganz einfach. Man reinigt zunächst die Eisenteile auf das Sorgfältigste, bestreicht sie mit Mennige, Eisenfarbe oder Asphaltlack und legt darauf in Streifen von entsprechender Breite das Paraffinpapier so auf, dass es einen vollständigen Abschluss bildet. Bei kräftigem Aufträgen von Farbe wird dieses Papier leicht festzukleben sein. Nachdem die Farbe, welche das Papier völlig durchzieht, hart geworden ist, kann man jede beliebige andere Farbe, je nachdem die Eisenteile ver wendet werden sollen, darüber streichen und man wird die nachgerühmte Dauerhaftigkeit gegen Rostschutz sicher erzielen. Wir empfehlen unseren werten Lesern, entsprechende Versuche anzustellen. — Ueber das Schicksal eines Weih nachtsbaumes berichtet die „Frankfurter Zeitung“ wie folgt: Ein Gutsbesitzer in Böhmen wollte seinem Sohn, der in Frankfurt als Künstler weilt, eine sinnige Weihnachtsfreude bereiten, indem er aus seinem eigenen Grund und Boden einen schmucken Weihnachtsbaum einpflanzte und wohlverpackt abschick te. Der Empfänger war höchst erstaunt, dass i hm der Baum auf Grund der internationalen R eblaus- Konvention, da die erforderlichen 1 ‘apiere fehlten, nicht ausgehändigt werden konnte. Er hat sich dann auf Vorschlag der Z ollbe- hörde an den Reichskanzler nach Berlin ge wandt, der befugt ist, in solchen Fällen .Aus nahmen zu gestatten. — Wir bezweifeln m'cht, dass dieser Schritt bei der Vorliebe des Fürsten Bülow für ausländische Gartenbauerzeugnisse von Erfolg gewesen ist. Gerade wir Gärtrer wissen am besten, wie leichten Herzens er di n italienischen Blumen und dem französische u Frühgemüsen Zollfreiheit zugesichert hat — lange bevor noch die Zollverhandlungen ein geleitet wurden! Auch andere mögen es ein mal fühlen, wie es dem deutschen Gärtner infolge der Reblaus-Konvention so oft ergeht! Im Herbst können Tausende von Waggons in den Weinbergen geschnittener Trauben über die Grenze gebracht werden, hierbei ist keine Gefahr vorhanden, dass etwa die gefürchteten Rebläuse eingeschleppt werden könnten! Doch das arme kleine Weihnachtsbäumchen aus den böhmischen Wäldern, wie leicht könnte es mit Rebläusen verseucht sein und welcher Schaden würde dann in dem festlich geschmückten Hause am Main angerichtet worden sein. Es wird endlich Zeit, dass mit einem so unbe- i gründeten Gesetz aufgeräumt wird; wir fürchten aber, das neue Jahr bringt noch keine Aenderung- — Die Anlage eines grossen Parks bei Hamburg. Das Projekt beschäftigt schon seit Jahren den Senat und die Bürgerschaft und ist durch den Ankauf der grossen Grundstücke sowie des Gehölzes bei Winterhude, nachdem die Ankäufe durch den Staat 1 902 durchgefübrt worden sind, der Verwirkklichuzg näher gerückt. Es soll daselbst nunmehr, nachdem die Ver arbeiten beendet sind, eine ausgedehnte, vor nehme Parkanlage mit Promenaden und Fahr wegen, einer prächtigen Korsostrasse, gedeckten Wandelgängen, Spiel- und Ruheplätzen, einem Aussichtsturm, grossen Wirtschaftsgebäuden sowie verschiedenen kleinen Verpflegungsstätten für Kaffee-, Milch- und Obstverkauf eingerichtet werden. Es sind für diese Wirtschaftsgebäude 580000 Mark, für die Anlage des Parkes selbst und die obenerwähnten Einrichtungen bis zu 3 000000 Mark vorgesehen. Der Park wird bei einer Ausdehnung von 140 Hektar im Um fang dem bekannten Bremer Bürgergarten gleichkommen und ist vom Rathausplatz in Hamburg am Eingang etwa 5 Kilometer ent fernt. Breite, schattige Alleen sollen dahin führen und verschiedene neue Zugangsstrassen angelegt werden, in der Mitte des Parkes ist ferner ein grosser See geplant, der durch den zu erweiternden Goldbeck-Kanal mit der Alster direkt in Verbindung kommt. Für die Haupt strasse ist eine Breite von 40 Metern vor gesehen, ausserdem ist die Gewinnung von giossen Rasenflächen und ungedeckten Spiel plätzen eine Hauptbedingung. Zur Erlangung geeigneter Entwürfe für die Park-Anlage wird auf Anregung des „Vereins Deutscher Garten künstler“ hin ein Preisausschreiben erfolgen und als 1. Preis sind 10000 Mark vorgesehen, fermer zwei zweite Preise von je 6000 Mark und zwei dritte Preise von je 4000 Mark. Die betreffende Vorlage ist vom Senat aus bereits der Hamburger Bürgerschaft zur Prüfung vorgelegt und es kann wohl mit Sicherheit an genommen werden, dass diese ihre Zustim mung gibt. — Unfruchtbarkeit von Pflaumen plantagen. Im Gartenbauverein zu Bonn sprach kürzlich Obstbau-Inspektor Schulze über die geringe Tragbarkeit der Plitters dorf er Pflaumen - Plantagen. Gegen 84 000 Bäume haben bisher dort ungenügende Erträge geliefert, z. B. wurden im letzten Jahre nur 300 Ztr. Früchte geerntet. Der Redner nimmt als Ursache an, dass die Edelreiser von un fruchtbaren Bäumen entnommen worden sind. Von andrer Seite wurde diese Ansicht ange zweifelt, manche glaubten, dass der Boden zu wenig Kalk und zu viel Lehm enthielte. Land schaftsgärtner Wagner - Endenich betrachtet als Grund der mangelhaften Tragfähigkeit die Verwendung von Myrobolanen als Unterlagen statt der Verwendung der echten St. Julien- Pflaume. Die Starkwüchsigkeit der Bäume ver hindert nach seiner Ansicht den Fruchtansatz. Jedenfalls geht aus dieser Debatte deutlich hervor, dass bei Pflaumen-Anlagen in diesem Umfange nicht nur vother die Bodenverhält nisse geprüft, sondern auch das Baummaterial auf das Sorgfältigste ausgewählt werden soll, damit nicht derartige Fehlresultate zu verzeich nen sind. — Die städtische Gartenverwaltung zu Leipzig erhält durch den Ankauf der früheren Gärtnerei von J. C. Hanisch durch die Stadt eine bedeutende Gewächshaus- und Früh- beetanlge. Die Räumlichkeiten etc. sollen der Ueberwinterung der Blattpilanzen sowie zur Anzucht des benötigten grossen Pflanzenmaterials für die Gruppen- uud Teppichbeete benutzt werden. Es sind umfangreiche Veränderungen sowie Neuanschaffungen für diese zweite Stadt- gärlnerei vorgesehen. — Ein Pflanzengarten für seltene Pflanzen soll bei Sangerhausen durch den „Verein für Geschichte und Naturwissenschaft“ errichtet werden. Der Garten soll am Hohen berge angelegt werden und zum Schutze der daselbst vorkommenden gefährdeten seltenen Flora dienen. Diese besteht aus Cypripedium Calceolus, Anemone Pulsatüla und Melittis MelPsophyllum u. a.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)