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No. 39. Sonnabend, den 24. September 1904. VI. «Jahrgang. Uerjiandelsgärfner. "namm’pu- Kandels- Zeitung für den deutschen Gartenbau. Leipzig, Sudstrasse 33. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig- Gohlis. Leipzig- Gohlis. Organ des „Gartenbau=Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelspartner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Die freie Gärtnerinnung zu Freiburg im Breisgau. Die Organisation innerhalb der Gärtnerei ist auch heute noch eine ungelöste Frage. Was auch immer in letzter Zeit getan wurde, diese Frage der Lösung näherzubringen, es ist alles im Versuchsstadium geblieben. Man hat damit nur der Bewegung in Preussen den Ansporn gegeben, dassnunmehrauch die Regierung einmal die Angelegenheit in die Hand nimmt, um vorerst durch eine Erhebung in der Gärtnerei die Grundlage zu schaffen, auf welcher die Lösung der Frage möglich ist. Wir verdanken somit der Organisationsbewegung die Enquete der preussischen Regierung, über deren Fragebogen wir uns bereits im einzelnen ausgesprochen haben. Der „Vorwärts“ hat sich unlängst (vergl. Nr. vom 28. August 1904) wieder in ausführ licher Weise mit dem „Gärtner-Recht“ be schäftigt und dabei ebenfalls die Regierungs- Fragebogen und Zählpapiere einer Kritik unter worfen. Er bemängelt, dass die Erhebung nicht vom Reichsamt des Innern ausgeht, sondern nur vom preussischen Ministerium des Innern. Diese Bemängelung ist zweifellos richtig, denn die preussische Regierung wird doch auf Grund ihrer Statistik nur landesgesetzlich für die preussische Monarchie die Frage lösen und es ist nicht zu erwarten, dass nun auch die übrigen Bundesstaaten ohne weiteres der Rege lung der Frage durch Preussen beitreten wer den, umsoweniger als es den Anschein ge winnt, als ob die preussische Regierung die gesamte Gärtnerei als Gewerbe behandeln und unter die Gewerbeordnung stellen wolle. Die Fragebogen lassen wenigstens diese Deutung zu. Man will offenbar nur den bäuerlichen, feldmässigen Gartenbau bei der Landwirtschaft belassen. Damit würde man schon in Sachsen auf Widerstand stossen, wo man nicht gewillt ist, diesen Weg mit zu gehen. Es würden also nach wie vor die verschiedenartigsten Rechtsver hältnisse für die Gärtnerei im deutschen Reiche bestehen bleiben, wenn nicht eine reichsge setzliche Lösung der Frage in die Wege geleitet wird. Nur das kann Klarheit schaffen und wir haben an dieser Stelle wiederholt Vor schläge zu dieser Lösung gemacht. Eine Lösung im Sinne der Vorschläge des „Allge meinen deutschen Gärtnervereins“, welcher die gesamte Gärtnerei (mit Ausnahme des land wirtschaftsartigen Obst- und Weinbaues) den Handwerkskammern unterstellen will, wäre allerdings eine Vergewaltigung der deutschen Gärtnerei. Wir bedanken uns für diese hand werksmässige Berufsausführung. Zu den Vorschlägen, welche behufs Organi sation der Gärtnerei gemacht worden sind, ge hört nun auch derjenige, freie Gärtner innungen zu begründen. Dem steht nichts im Wege, auch wenn man, wie wir, es ent schieden zurückweisst, die Gärtnerei als Hand werk zu betrachten. Wir haben schon früher betont, dass die Bildung freier, den Bedürf nissen der Gärtnerei angepasster Innungen durchaus keine unglückliche Lösung der Frage sein würde, während die ganze Handwerker gesetzgebung der Gewerbeordnung mit ihren Zwangsinnungen, Prüfungsausschüssen, Prüfungs kommissionen , Gesellen- und Meisterprüfungs ordnungen usw. nicht in Frage kommen kann. Sehr richtig hiess es in dem Erlass des preussischen Handels- und Landwirtschafts ministers : „Dagegen entspricht es nicht der gericht- „lichen Entwicklung und der Verkehrsauf- „fassung, die Gärtnerei, selbst wo sie einen „rein gewerblichen Charakter gewonnen hat, „als Handwerk anzusehen. Die Inhaber der „gewerblichen Gärtnereien können daher wohl „zu freien Innungen zusammentreten, da- „gegen ist für sie die Errichtung von Zwangs- „Innungen nicht zulässig. Ebensowenig unter- „stehen die Gärtnereibetriebe und Gärtner- „Innungen der Handelskammer, daher kommt „für sie auch die Bildung von Prüfungs- „ausschüssen und Prüfungskommissionen nicht „in Frage.“ Hoffentlich vergisst man künftig bei der Regelung der Angelegenheit in Preussen diesen Ministerial-Erlass nicht I Mit der Bildung von freien Innungen ist man nun schon innerhalb der Gärtnerei vor gegangen, und es erscheint uns geboten, hier einmal einen Einblick in die Organisation einer solchen freien Gärtnerinnung zu tun. Wir wählen zu diesem Zwecke die freie Innung für das Gärtnergewerbe zu Freiburg 1. Br. Wie uns von dem „Ober meister“ dieser freien Innung mitgeteilt wird, besteht dieselbe nun drei Jahre und die sämt ¬ lichen ihr angehörigen selbständigen Gärtner sind mit ihrer Organisation zufrieden. Er schreibt uns: „Ich kann Sie versichern, dass es nur zu wünschen wäre, wenn alle grösseren Gärtner- Vereinigungen sich zusammentäten und Innungen gründeten, so dass auch wir einen Zusammen halt wie das Handwerk hätten, denn nur dann würde im grossen ganzen der Gärtnerei auf die Füsse geholfen. Bei ihnen in Norddeutsch land sind allerdings die vielen Grossbetriebe Hindernisse, denn deren Inhaber wollen lieber zur Landwirtschaft zählen als zum Gewerbe, aber für den kleinen Gärtner, deren es in Deutsch land doch so viele gibt, wäre es sehr gut, wenn er zum Gewerbe zählte und sich in freien Innungen zusammenschlösse. Ich kann Ihnen sagen, dass wir nicht nur bei den städtischen, sondern auch bei den staatlichen Behörden als Innung mehr Entgegenkommen finden, wie früher als ein Verein.“ Sehen wir uns nun darauf hin einmal die Organisation der Freiburger Innung auf Grund ihres Statutes an. Sie ist für das Gärtner gewerbe gegründet und schliesst Landwirte, die mit der Landwirtschaft den Gartenbau vereinigen, nicht ein. Die Voraussetzungen der Mitglied schaft sind: 1. Volljährigkeit. 2. Selbständige Ausübung der Gärtnerei inner halb des Innungsbezirkes. 3. Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte. 4. Freie Verfügung über das Vermögen. 5. Ehrenhafter Lebenswandel und Führung eines ordnungsmässigen Gärtnereibetriebes. 6. Zurücklegung einer ordnungsmässigen Lehr zeit und Ablegung der Gehilfenprüfung bei einer Innung, oder vor einem von der Handwerkerkammer errichteten Prüfungs ausschuss, oder wenigstens eine zwei jährige Selbständigkeit in der Gärtnerei, oder der Erwerb der Berechtigung zur Führung des Meistertitels für das Gärtner gewerbe. Her tritt die Anlehnungan das „Handwerk“ deutlich zu Tage. Die Anerkennung der Hand werkskammer als Behörde, das Meisterwesen und der Meistertitel u. s. w. sind nach unserem Dafürhalten nicht zu akzeptieren, und würden in Nord- und Mitteldeutschland auf starken Widerspruch stossen, selbst wenn man sich in Freiburg damit abgefunden hätte. Die Innung kann ausserdem als Mitglieder aufnehmen: 1. Diejenigen, welche als Werkmeister (Oho!), Obergärtner oder in ähnlicher Stellung bei einem innerhalb des Innungsbezirkes bestehenden Gross betriebe für Gärtnerarbeiten beschäftigt sind. 2. Diejenigen im Innungsbezirke vorhan denen Personen, welche in dem Gärtnergewerbe als selbständige Gewerbetreibende oder als Werk meister oder in ähnlicher Stellung tätig ge wesen sind, diese Tätigkeit aber aufgegeben haben und eine andere gewerbliche Tätigkeit nicht ausüben, wenn sie sonst noch den Er fordernissen oben genügen. Stirbt ein Innungsmitglied und wird sein Betrieb für Rechnung der Witwe oder sonstigen Erben fortgeführt, so gehen die Befugnisse und Obliegenheiten des Verstorbenen, mit Ausnahme des Stimmrechtes, auf die Witwe während des Witwenstandes oder auf die minderjährigen Erben für die Dauer der Minderjährigkeit über. Zu den Aufgaben der Innung gehört die Pflege des Gemeinnutzes sowie die Aufrecht erhaltung und Stärkung der Standesehre unter den Mitgliedern, die Förderung eines gedeih lichen Verhältnisses zwischen „Meister“ und Gehilfen, die Fürsorge für das Herbergswesen und den Arbeitsnachweis, die Regelung des Lehrlings wesens, Unterstützung der Veran staltungen von Meister-, Gehilfen- und Lehrlings kursen, sowie der Fachschulen, Einrichtung von Gehilfenprüfungen und schiedsgerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Prinzipalen und Gehilfen, bezw. Arbeitern. Kommen unter den Innungsgenossen, heisst es in § 13, Beleidigungen oder Streitigkeiten, welche sich auf gewerbliche Angelegenheiten beziehen, vor, so hat der Vorstand auf Antrag eines derselben, beide Teile vorzuladen und einen Vergleich oder eine Aussöhnung unter ihnen zu versuchen. Gegen Innungsmitglieder, welche Streitigkeiten dieser Art ohne vor gängigen Sühnversuch vor dem Vorstand ge richtlich anhängig machen, kann der Innungs vorstand eine Geldstrafe bis zu 10 Mark fest setzen. Innerhalb der Innung sind Ausschüsse ge bildet. Der „Ausschuss für das Gehilfen- und Herbergswesen“, welchem auch der Arbeitsnachweis unterstellt ist, hat alle Gehilfen- und Herbergsangelegenheiten zu verwalten. Der „Ausschuss für das Lehrlingswesen“ hat Streitigkeiten zwischen Prinzipalen und Lehrlingen zu schlichten, Gehilfenprüfungen ab ¬ internationale Bindekunst-Ausstellung in Düsseldorf. Eine internationale Bindekunst-Ausstellung zu veranstalten gehört wohl mit zu den schwersten Aufgaben, welche an eine Ausstel lungsleitung gestellt werden kann und ist dann die Beteiligung des Auslandes nicht gross, so walten wohl verschiedene Umstände mit, welche meist in geschäftlicher und finanzieller Hinsicht ihre Begründung finden. Wenn die anderen Ver anstaltungen, wie die Orchideen- und Obst ausstellung durch mehr oder minder zahlreiche Beschickung einen mehr internationalen Cha rakter trugen, so ist darin der Grund zu suchen, dass diese gärtnerischen Erzeugnisse besser versandfähig sind und dass die ausländischen Firmen darauf rechnen, durch Vorführung ihrer Erzeugnisse neue Absatzgebiete zu gewinnen. Ganz anders verhält es sich bei den so leicht vergänglichen Blumenarbeiten, hier kommt eine weitere Entfernung sehr in Betracht und wir haben in Deutschland so bewährte Bindekünstler, dass eine erfolgreiche Konkurrenz des Auslan des, ausgenommen Paris, kaum denkbar ist. Es kommen dann noch die sehr umständliche Verpackung und die hohen Transportkosten bei umfangreicheren Blumenarbeiten dazu, welche wohl die meisten ausländischen Firmen inhaber veranlasst hat, nur mit leeren Händen nach Düsseldorf zu kommen, um zu sehen, was die deutschen Binder geschaffen haben. Auch die Beteiligung an den Kollektivausstellungen deutscher Städte, zu welcher Preise in sehr beträchtlicher Höhe zur Verfügung standen, liess leider recht zu wünschen übrig, es hatten sich nur verschiedene Firmen der drei Städte Berlin, Cöln und Baden-Baden vereinigt, um diese Abteilung zu beschicken, denn es spielt auch hier speziell die überall auftretende starke Konkurrenz mit ihren so verschiedenen Schattenseiten eine grosse Rolle. Trotzdem war die viele Arbeit und Mühe, welche der Leiter dieser Sonderausstellung J.Olbertz-Erfurt diesem Unternehmen zum Opfer gebracht hat, nicht vergebens. Die Einsendungen einzelner Firmen hatten einen so grossen Um fang erreicht, dass der verfügbare Raum in allen Hallen und Zelten fast bis zum letzten Platze mit den Erzeugnissen unserer deutschen Bindekunst angefüllt war. Bei einem Ge samtüberblick über die verschiedenen Blumen arrangements gewinnt man deu Eindruck, dass sehr viele Arbeiten auf künstlerischer Höhe stehen und zwischen der ersten grossen Frank furter Bindereiausstellung und der jetzt in Düsseldorf stattgefundenen, ein nennenswerter Aufschwung zu verzeichnen ist. Bei unserem Berichte über die verschiedenen hervorragenden Einsendungen wollen wir zu nächst in die Kollektiv-Ausstellung Vereinigter Cölner Blumenhandlungen und Handelsgärtner einen Einblick tun, welche sich die Aufgabe gestellt hatten, die Ausschmückung eines Fest saales zur Begrüssung und Bewirtung Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin zu arrangieren. Bei Betreten des Hörder Pavillion, welcher das Arrangement dieser Cölner Firmen aufgenommen hatte, bot sich dem Besucher ein Gesamtbild von überraschender Wirkung dar. Der mittlere Teil der Halle bildete mit seinen hohen Palmen und mächtigen Pfeilern mit Lorbeerbäumen eine vornehme Umrahmung zu dem aus orientalischen Teppichen zusammen gesetzten Thronbaldachin. Eine grössere in lila gehaltene Prunktafel, deren Blumenschmuck die bekannte Firma W. Riemer- Cöln in wirk lich künstlerischer Weise arrangiert halte, breitete sich vor dem Thronbaldachin aus. Schwere niedere und hohe Silberaufsätze waren mit Cattleyen, Primula obconica und Bougainvilleen leicht geschmückt und durchstellt mit der so zier lichen Palme Cocos Weddeliiana. Äusser dieser Tafel sind besonders die bepflanzten Vasen, unter denen einige mit Croton, Maranten und Caladien wegen der geschmackvollen leichten Zusammenstellung besonders hervorzuheben sind, nennenswert. Die einzelnen in den Seitenhallen ausgestellten Bindereien wie eine grössere Standarte und ein grosses Schild mit dem Monogramm der deutschen Kaiserin passten sich nicht so recht dem sonst sehr gelungenen Gesamtarrangement an. Auch sind diese so genannten Polsterarbeiten doch schon zu ver altet, um bei einer solchen Ausstellung als ausserordentliche Prunkstücke wirken zu können. Ein Hochzeitshaus im Blumenschmuck, Speisesaal mit Hochzeitstafel, sechs kleine Tafeln, ein grosser Salon mit Traualtar und mit den Hochzeitsblumenspenden hatten die vereinigten Berliner Firmen sich zum leiten den Motiv ihrer Kollektivausstellung gewählt. Wenn wir auch von dieser Ausstellung nicht ganz befriedigt sind, so ist wohl auch der Grund darin zu suchen, dass sich verschiedene Aus steller zuviel zugemutet haben, daher ko nte wohl auf die einzelnen Ausstellungsgegenstände nicht diejenige Sorgfalt verwendet werden, welche bei einer solchen Aufgabe unerlässlich ist. Am besten gefiel uns noch die Tafel von Max Winkler-Berlin-Schöneberg, welche mit lila Dahlien und Cattleyen geschmückt war, auch ein hoher Korb mit Sonnenblumen, Schilf kolben, Vogelbeeren desselben Ausstellers war sehr gefällig arrangiert. Im Salon fanden sich ebenfalls sehr hübsche Arrangements, wir möchten nur einen Fruchtkorb von Döring- Berlin, ein ganz apart gebundenes Bukett von roten Anthuriumblüten, Crotonblätter und rot gefärbten (!) Schilfkolben erwähnen. Der Trau salon sah recht dürftig aus und machte einen ganz unfertigen Eindruck. Die verschiedenen Hochzeitstafeln erhoben sich nicht über das Alltägliche. Einen ganz traulichen Eindruck machte die Schwarzwaldausstellung der Stadt Baden- Baden, welche unter dem Protektorat der Grossherzogin von Baden stand. In der Hauptblumenhalle bot sich vor der deutschen Waldlandschaft dem Besucher ein echtes Bild Schwarzwaldleben. Gerne kehrte man immer wieder aus der Pracht der tropischen Orch ideen und Palmen zu diesem Idyllischen Bilde zurück, wobei so einladend und schmuck die beiden alten Schwarzwainhäuser aus dem dunklen Grün der mächtigen Tannen hervorschau ten. Eine von Tannenreis gefertigte Ehrenpforte bietet uns von weitem schon einen Willkom mengruss und wir können uns nicht versagen, demselben Folge zu leisten. Auf einer Moos decke sind hier vor dem Schwarzwaldhaus die verschiedenen Erzeugnisse von Bindereien aus Waldmaterial, von denen wir besonders die beiden aus Moos, Tannenzapfen und Erika gefertigten Rahmen um die Bildnisse des grossherzoglichen Paares hervorheben. Auch die so sehr verschiedenen Körbchen aus Holz geflecht, die zum Bepflanzen eingerichteten Schindelkästchen mit den Schwarzwaldmalereien werden für die Binderei geeignete Verwendung finden. Von überraschender Naturtreue ist auch der kleine Gemüsegarten, wo wie in der guten alten Zelt Sonnenblumen und Malven stolz sich über dem alten Holzzaune erheben, auf dessen einzelne Latten Milchtöpfe zum Trock nen aufgestülpt sind. Wir hätten es gerne gesehen, dass anstatt der an einigen Stellen verwendeten neueren Blumen wie Gladiolen und Canna, nur Zusammenstellungen aus Wald material Verwendung gefunden hätten, wodurch das Gesamtbild sicherlich gewonnen haben müsste.