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No. 38. Sonnabend, den 17. September 1904. VI. Jahrgang. DerJ-fande/sgär/ner. Wandels-Zeitung für den deutschen Gartenbau, -"et-manauua. Leipzig, Sudstrasse 33. Verlag von Bernhard Thalacker« Leipzig = Gohlis. Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau »Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Grundsätze beiderlwangsenteignung von Gärtnereigrundstücken. I. Die Rechtsgrundsätze, welche bei der Zwangs enteignung von Grundstücken in Frage kommen, sind landesgesetzlich festgestellt. Das Reichs recht des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat die Regelung dieser wichtigen Frage ausdrücklich der Landesgesetzgebung vorbehalten. Das Schwierigste in dem Enteignungsver fahren wird nun immer die gerechte Be messung der Entschädigung sein und namentlich bei Gärtnereigrundstücken entsteht in dieser Beziehung häufig Streit. In welcher Höhe ist die Entschädigung zu gewähren? Der allgemeine Grundsatz ist, dass sich die Entschädigung aus dem Werte der zu ent eignenden Sache selbst, sowie aus dem Ersatz der aus der Enteignung hervorgehenden Nach teile, und zwar sowohl der sogenannten Grund schäden (z. B. durch Zerstückelung und Bewirt schaftserschwerung des übrigbleibenden Kom plexes) als auch der persönlichen Nachteile (z. B. Aufgabe einer günstigen Geschäftslage, Umzugskosten u. s. w.) zusammensetzt. (Vergl. H. Pilz, „Wie verfolgt der Handelsgärtner sein Recht?“ S. 35 ff.). Das ist an sich ganz verständlich, reicht aber keineswegs aus, um Streitigkeiten zu vermeiden, die sich meist um die Bemessung des Wertes des Grund und Bodens, der Kulturen bei Gärtnereien u. s. w. drehen. Um die bei einer Zwangsenteignung zur Anwendung kommenden Rechtsgrundsätze handelt es sich auch In einem Prozess der Stadtgemeinde Frankfurt a. M. gegen einen dortigen Kunst- und Handelsgärtner wegen Fest setzung einer Enteignungsentschädigung. Der Beklagte besass auf Frankfurter Ge markung Liegenschaften, welche infolge einer neuen Strassenanlage von der Stadt aufgekauft werden mussten. Da man sich nicht einigte, wurde das Enteignungsverfahren eingeleitet, und die Parteien kamen überein, da eine Eini gung über den Preis ebenfalls nicht erzielt wurde, dass gemäss § 16 des preussischen Enteignungsgesetzes die von der Stadt Frank furt zu leistende Entschädigung alsbald durch die ordentlichen Gerichte festgesetzt werden solle. Es wurde festgestellt, dass der Beklagte die in Frage kommenden Grundstücke im Jahre 1890 für 40 000 Mk. gekauft hatte. Die Stadt Frankfurt behauptete nun, dass der Zeitweit der Grundstücke, welche ausschliesslich als Gartenland benutzt worden seien, im Jahre 1902, also nach zwölf Jahren, nicht mehr als rund 100 000 Mk. betrage. Das Landgericht sollte die Abtretung der Grundstücke gegen Zahlung dieser Entschädigung an die Stadtgemeinde aussprechen. Dem widersprach der Gärtnerei besitzer, der auf Grund vorgenommener Ab schätzung 220 090 -Mk. forderte und die Fest setzung dieses Betrages verlangte. Er wies darauf hin, dass das Land aus einem Nachlasse herrühre, dessen Regulierung damals habe be schleunigt werden müssen und auch gänzlich verwildertes Gartenland gewesen sei. Seit 1890 habe aber eine bedeutende Wertsteigerung der Grundstücke stattgefunden. Auch habe er die Grundstücke mit grossen Opfern (bald 17000 Mk.) nach und nach in kulturfähigen Zustand setzen müssen. Wenn der Wert des Landes pro qm 22,50 Mk. sei, so müsse man, da es sich um verbessertes Gartenland handle, noch 4 Mk. Mehrwert pro qm hinzu rechnen. Das mache, unter Hinzurechnung des Wertes für das abgetragene Wohnhaus, Schuppen, Gartenhaus zusammen: 190940 Mk. Für ein Gewächshaus mit Kanalheizung seien 1000 Mk., für eine Schattenhalle 500 Mk., für einen 20 m tiefen Brunnen 2000 Mk., für Wasserleitung mit Reservoir 800 Mk., für die Einzäunung des Grundstücks 850 Mk., für die Pflanzungen 16 500 Mk. und für die Geschäftsentschädigung 7500 Mk. in Ansatz zu bringen, was 220090 Mk. ergebe. Wir haben da eine an sich gewiss richtige Wertschätzung der betreifendca gärt- nerischen Anlage, die vorbildlich sein kann. Die Stadtgemeinde wandte nun ein: der Gärtner könne das Gelände nur als Bauland oder als Gartenland ersetzt verlangen, nicht aber die Wertsteigerung als Bauland und obendrein den Mehrwert als Gartenbauobjekt in Berücksichtigung ziehen, da seit 1896 die Bebauung nur noch im Dispenswege gestattet gewesen sei. Eine Bauwertsteigerung seit dieser Zeit käme also nicht mehr in Frage. Werde das Terrain als Bauland geschätzt, so könne nach den Grundsätzen des Enteignungs rechtes Ersatz für die Bepflanzungen nicht ver langt werden. Zudem könne ja Beklagter dieselben abernten oder sonst verwerten, auch den nicht etwa seiner Natur nach vergänglichen Teil versetzen oder sonst nutzbar machen. Eine Entschädigung für Geschäftsver lust sei nicht begründet. Nach Vernehmung von Sachverständigen setzte das Landgericht den Enteignungswert auf 200 500 Mk. fest. Das Gericht führt zunächst aus, dass als Zeitpunkt der Weitbemessung der Tag der Zustellung der Klage anzusehen sei. Auch sei es als Grundsatz bei der Wertbemessung anzuerkennen, dass ein zu enteignendes Grund stück nur als Bauland oder als Gartenland zu bewerten und eine Kombination aus den ver schiedenen Bewertungen unzulässig sei. Der Eigentümer könne aber in solchem Falle die ihm günstiger erscheinende Schätzungsart wäh len. Sei eine Wahl nicht getroffen, so habe das Gericht nach der Natur des Landes zu ent scheiden, welche Art in Frage käme und das sei hier die Wertbemessung als Gartenland, da als solches das Grundstück bisher benutzt worden sei. Auch sei die Abschätzung als Bauland infolge der bestehenden Beschränkun gen für den Eigentümer des Grundstücks beim Bauen für den Gärtner jetzt weniger günstig. Als Bauland würde man nach dem Gutachten der Sachverständigen (27 Mk. pro qum) nur 193280 Mk. entschädigen können. Bewerte man dagegen das Gelände seiner bisherigen Benutzung entsprechend als Garten land, so könnte der Gärtner eine Summe verlangen, welche ihn in den Stand setzte, wieder ein Grundstück von Art und Grösse der fraglichen Parzelle zu er werben und in den gleichen Zustand zu .ersetzen, in dem die absutretenden Grundstücke jetzt sind. Der Wert des Gartenlandes beträgt nun unter Berücksichtigung des Kulturzustandes, 153 120 Mk. Für diesen Betrag sei aber ein dem bisherigen Grundbesitz entsprechendes Grundstück, das ungefähr in gleicher Entfernung von dem ausgebauten Teile der Stadt liegt, nicht erhältlich, wenn in jener Summe auch noch der Betrag der Kosten ein gerechnet würde, die zur Gewinnung des für den gärtnerischen Betrieb erforderlichen Kultur zustandes aufgewendet werden müssten. Bei einem weiter entlegenen Grundstücke stellten sich aber die Grunderwerbskosten einschliess lich der Herstellung des Geländes in brauch baren Zustand auf 166 759 Mk., dazu kämen an dauernden jährlichen Ausgaben für Trans portkosten und Fuhrlohn 1200 M., Zeitver säumnis 100 Mk., vermehrte Aufsicht des Be triebs durch einen Obergärtner 500 Mk., Tele phon 150 Mk., Verlust an Kundschaft 1000 Mk., = 38 50 Mk, oder kapitalisiert zu 4°/= 96250 Mk. Weiter sei hinzuzurechnen: Für ein Wohnhaus 5500 Mk., Schuppen mit Schutz dächern 800 Mk„ Gewächshaus mit 1500 Mk., Schattenhalle 300 Mk., Brunnen 1000 Mk., Motor mit Motorhaus 1200 M., Wasserleitung 800 Mk. und Einfriedigung 1500 Mk. Von den zur Zeit auf dem Grundstück befindlichen Pflanzen im Werte von 18187 Mk. 75 Pf., seien nur Pflanzen im Werte von 8286 Mk. 75 Pf. verpflanzbar, so dass eine Einbusse von 9901 Mk. entstehe. Bezüglich des verpflanzbaren Mate rials betrage aber der Minderwert, der durch den jeweiligen Ertrag nach dem- Verpflanzen und durch das Eingehen vieler Exemplare bedingt werde, bei Einrechnung der Arbeit für Ausnehmen, Transport, Wiedereinpflanzen und Begiessen 4500 Mk. Für Wegeanlagen seien 500 Mk. aufzuwenden und endlich sei der Verlust, den das Gärtnereigeschäft insbesondere dadurch erleide, dass die Obstbäume gar keinen, manche erst in 10 Jahren Ertrag bringen wer den, auf 10000 Mk. zu bemessen, so dass sich eine Gesamtentschädigung von 200500 Mk. ergebe. Die Stadtgemeinde sei überdies, da sie in der Hauptsache unterlegen, mit sämt lichen Kosten zu belasten. Gegen das Urteil ist Berufung eingelegt. Interessant sind bei demselben folgende Grund sätze : 1. Als Zeitpunkt der Bemessung wird der Tag der Klagzustellung angenommen. Das ist ganz unhaltbar. Wenn nun der Prozess wie hier Jahre lang dauert. Dann steigt der Wert ganz bedeutend und der zu Enteignende er leidet dadurch eine grosse Einbusse, die um so grösser ist, als auch er ja nun mehr für das im Werte gestiegene Ersatzland zahlen muss. 2. Das Grundstück ist entweder als Bau land oder als Gartenland zu bewerten. Da gegen wird sich schwerlich etwas einwenden lassen. Eine Vermischung beider Abschätzun gen ist nicht zulässig. Wird das Land als Bauland abgeschätzt, so fallen dem Gärtner alle Vorteile, die aus dem Wertzuwachs resultieren, zu und er kann nicht obendrein nun noch Ersatz für dasselbe als Gartenland fordern. Es kann nur in Frage kommen, was er erhalten würde, wenn er den Komplex als Bauland verkaufte. Die internationale Herbst=Ausstellung zu Düsseldorf. II. Das Arrangement in den beiden grossen Hallen hatte eine bedeutende Aenderung er fahren. Der südliche Teil, in dem während der Sommermonate die Winterschen Palmen und Sukkulenten Aufstellung fanden, bekam mehr Leben durch die prächtigen Croton der Firma Anatole Cordonnier & Fils-Bailleue (Frank reich), und dadurch, dass die riesige blühende Agave, welche erst vor wenigen Tagen ihre Blüten entfaltet hat und die übrigen Fettpflan zen mehr zusammengeruckt waren, gewann man für weitere Ausstellungsobjekte Platz. Die erwähnten Croton müssen als Schaupflanzen von kaum jemals gesehener Schönheit bezeich net werden. Jedes einzelne Exemplar hatte etwa einen Meter Höhe und bildete einen einzi gen Trieb, der von unten bis oben mit tadel losen, prächtig gefärbten Blättern besetzt war. Die Pflanzen dürften 11/2 jährig sein und re- präsensierten eine Kulturleistung ersten Ranges, zumal die Färbung kaum wird übertroffen wer den können, dementsprechend stellt sich auch der Preis sehr hoch, auf 10 bis 20 Mk. pro Stück. Wir erwähnen als die schönsten Soten Benoit Comte, Reidii mit riesigen Blättern, Fournier und Thompsonii. Die sich hier anschliessende Blattpflanzen gruppe von C. Petrick-Gent enthält eine grosse Menge seltener Palmen und Warmhaus pflanzen, von denen jedes Exemplar eine Schau pflanze für sich darstellte. Wir möchten hier bei hervorheben ein prächtiges Exemplar von Phoenix Roebelini, welches sich äusserst vor teilhaft ausnahm, wenn aber dieser neue Phoenix die so geschätzten Cocos Weddelliana verdrän gen soll, so möchten wir das noch sehr be zweifeln. Abgesehen davon, dass die Cocos Wed delliana schneller wachsen dürften als dieser Phoe nix, so sollen diese auch viel widerstandsfähiger gegen Temperaturwechsel sein und bilden selbst bei kleinen Pflanzen bei der Zierlichkeit ihrer Wedel ein stets beliebtes Jardinieren- und Bin dematerial. Von anderen Palmen erwähnen wir noch die interessante Livistonea Woodfordi, die mit ihren eleganten Wedeln wohl überall Gefallen erregen dürfte. Riesenpflanzen waren ferner ausgestellt von Rhapis flabelliformis, Kentia Lindeni K. Forsterianarobusta, der seltenen Mar- tinezia caryotaefolia, Licuala grandis etc. Von den Warmhauspflanzen traten wiederum Dra caena Sanderiana, D. Godseffiana, D. Goldieana und ein ganzes Sortiment bunter Dracaenen hervor, deren Färbung dieser Gruppe einen ganz besonderen Effekt verlieh. Ebenso schön waren auch die verschiedenen Arten von Dief- fenbachien, Alocasien, Philodendron, Pandanus, Maranten, sowie eine prächtige Schaugruppe von Medinilla magnifica, welche mit ihren herabhängenden Blüten einen recht vornehmen Eindruck machte. Aufmerksamkeit erregte auch eine Ananassa sativa fol. var., die wohl von vielen Besuchern für einen bunten Pandanus gehalten werden mochte. Sodann stellte die Firma C. Petrick eine hübsche Sammlung neuerer Farne aus, die manche interessante Va rietät enthielt. Es würde jedoch zu weit führen, wollten wir auf alle diese Pflanzenschätze ein zeln näher eingehen. Die Nordhalle füllten an der Längsseite die riesigen Palmen der Firma Beterams Söhne, Geldern, die wir bereits früher in einem be sonderen Artikel eingehend beschrieben haben. Die schönen Schaupflanzen, welche vom Hoerder Pavillon nunmehr hierher übergesiedelt waren, kamen auch hier äusserst günstig zur Geltung und reichten bis in die Nachbarhalle hinüber, > Diese Gruppierung schloss in einer herrlichen Gruppe von Latania borbonica. — Eine weitere sehr schöne Palmengruppe hatte Wilh. Winkel mann - Rodenkirchen-Cöln ausgestellt, in welcher viele Schaupflanzen, zum Beispiel Brahea Roezlii, durch ihre blaugrünen Blätter sehr schön wirkten, ebenso Caryota plumosa, Cocos Maxi- miliana, Cocos Yantai und ein selten schönes Exemplar von Livistonea aurea. Die letztere Pflanze erweckt allerdings unwillkürlich das Gefühl, als hätte man eine kränkelnde Latania borbonica vor sich; man will sich an diese hellgelbe Färbung noch gar nicht so recht ge wöhnen. Auch die Warmhauspflanzen dieser Firma, welche sich an die Palmengruppe an schliessen, zeugten von recht guter Kultur, wir erwähnen nur die schönen grossen Philo dendron bipinnatifidum, Alocasia Kerchoveana und die noch vor einigen Jahren so viel Auf sehen erregende Acalypha Sanderiana, welche mit ihren lang herabhängenden karminroten Blütenrispen eine schöne Abwechslung bot. Von derselben Firma waren riesige Asparagus Spren geri sowie A. plumosus nanus, ebenso die merkwürdige Coccoloba pubescens, welche dürch ihre interessante Blattstellung Aufsehen erregte, ausgestellt. Von den in dieser Gruppe vor geführten Farnen verdienen die grossen Schau pflanzen von Asplenlum dimorphum, ferner A. Nidus avis, letztere von anderthalb Meter Durch messer, angeführt zu werden. In dieser Halle hatte ebenfalls die schon in unserem ersten Bericht erwähnte Firma Draps- Dom-Laeken bei Brüssel ein sehr schönes Sortiment wundervoll gefärbter bunter Dracaenen ausgestellt, ausserdem eine Sammlung Brome- liaceen, sowie starke Schaupflanzen von Aspidistra elatior fol. var. Sehr schöne Verkaufspflanzen von Croton zeigte Delaruye Cardon-Lede- berg-Gent; auch stellte dieselbe Firma einen Pandanus Sanderiana mit gelblich-grünen Blättern aus; dieser scheint schneller zu wachsen als Pandanus Veitchi, da selbst die verhältnis mässig jungen Pflanzen mit zahlreichen Trieben versehen waren. — Die Firma H. Kohlmanns- lehner-Britz bei Berlin stellte hier den neu eingeführten Nephrolepis Piersoni aus, welcher sich sehr vorteilhaft präsentierte und bekannt lich sehr schnell wachsend ist, so dass junge Pflanzen während eines Sommers zu grossen Schaupflanzen auswachsen. Diese Neuheit ist eine grosse Bereicherung unserer Handelsfarne. Sodann sind hier die schön blühenden Billbergia rhodocyaneavonSpielberg & deCoene-Franz. Buchholz bei Berlin erwähnenswert; von der glei chen Firma erregten auch die vollblühenden Bou gainvillea glabra Sanderiana Bewunderung und dürften manchen Bindekünstler in Versuchung gebracht haben, dieses schöne Material abge schnitten zu einer Tafeldekoration zu verwenden. — Die Firma Louis van Houtte Pere-Gent brachte wie im Frühjahr wiederum ein Sortiment schöner Palmen, worunter starke Rhapis flab., Kentia Belmoreana, Kentia Forsteriana, die schon oben erwähnte Brahea Roezlii, sowie besonders schöne Exemplare von Cycas circinalis, Zamia verucasa und Zamia Lehmanni glauca mit ihren metallisch glänzenden Wedeln hervortreten. Dass die Firma auch in ihren Warmhauskulturen auf der Höhe der Zeit steht, beweisen die schönen Alocasien, Dieffenbachien, Maranten, Dracaenen, etc. — Hieran schliessen sich dieWarmhauspflan- zen von J. Kropff-Frankfurt (Main), sowie eine schöne Gruppe von Lomaria Gibba, die in tadelloser Entwicklung eine Kulturleistung ersten Ranges boten. Erwähnenswert ist noch eine Riesengruppe von hochstämmigen Rosen, in voller Blüte stehend, von Johs. Renneberg- Rüngsdorf bei Godesberg, die um diese Zelt wohl zweifellos einerecht beachtenswerte Leistung darstellten. Die sich an die grossen Ausstellungsräume