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Persönliche Mitteilungen Am 7. November verstarb plötzlich und unerwartet unser lang jähriges Mitglied Ludwig Weicker. Kollege Weicker war seit 1892 (damals Handelsgärtner - Verbindung) Mitglied der Bez.-Gr. Darmstadt und Umgegend. 16 Jahre gehörte Kollege Weicker dem Vorstand an, eine lange Zeit hiervon war er 2. Vorsitzender. In ihm verliert die Bez.-Gr. Darmstadt einen ihrer alten Kämpfer, die sich allezeit tatkräftig eingesetzt haben zur Förderung der Berufs« belange und zum Ansehen des Berufs. Wir werden sein Andenken in Ehren halten. Bez.-Gr. Darmstadt. Der Führer: Robert 8cbuck. Der weit über Schlesien hinaus bekannte Ananaszüchter Schloß« gärtner Friedrich Hoffmann aus Pilgramshain ist, 80 Jahre alt, nur acht Tage nach dem Tode seiner Frau, ebenfalls gestorben. Seine Züchtung war früher sehr berühmt. Der königliche -Hof in Potsdam war einer der ständigen Kunden der Schloßgärtnerei Pil« gramshain. * Franz Ficker, Inhaber der Firma Franz Ficker L Sohn, Baum« schulen, Weida (Thür.), feierte am 9. November seinen 70. Ge burtstag. Er erlernte die Gärtnerei bei der Firma Karl Kummer in Weida, sodann erweiterte er seine Kenntnisse in der Landes baumschule Marienhöhe bei Weimar. Nach mehrjähriger Gehilfen zeit gründete er im Jahre 1885 auf der Höhe an der alten Bergaer Landstraße in Weida seine Baumschule. Franz Ficker verkörpert so recht den Typ des deutschen Gärtners. Mit großer Geschicklichkeit und zähem ^leiß schuf er in der Reihe der Jahre einen Baum- schulenbetricb, der heute in Thüringen mit an der Spitze marschiert. Sein gesunder Idealismus, seine gesunde Wesensart und nicht zu letzt seine vorbildliche Sachkenntnis und Berufsliebe haben ihm ver schiedene Ehrungen eingetragen. Er gründete den Weidaer Gärtner verein, war mehrfach dessen Führer oder Führerstellvertreter. 27 Jahre betreute er die Kassiererstelle der Gärtnerkrankenkasse in Weida mit vorbildlicher Gewissenhaftigkeit. Die Thüringische Haupt« landwirtschaftskammer verlieh ihm 1929 die silberne Verdienst medaille. Möge unsrem Franz Ficker noch ein recht gesegnetes Alter beschieden sein. Der Leiter des Gartenamts im Bezirksamt Mitte, Garteninspektor Hans Martin, vollendete am 14. Neblung sein 50. Lebensjahr. Martin, ein geborner Berliner, trat 1905 in städtische Dienste und wurde 1911 Assistent bei der Gartendirektion Humboldthain. Im Kriege schuf er als Gartenarchitekt für das Kriegerfriedhofswesen zahlreiche Heldenfriedhöfe in Ostpreußen. Seit Kriegsende leitet Martin die Verwaltung der Parkanlage» im Bezirk Mitte. Hier war er u. a. bei der Ausgestaltung der Grünflächen und Gärten auf dem Gelände des ehemaligen Luisenstädtischen Kanals und des Engel beckens maßgebend beteiligt. Als früherer langjähriger Baudczer« nent der Berliner Stadtsynode hat er u. a. bei den Wiederherstel lungsarbeiten an der Klosterkirche und bei der Errichtung von Ge meindehäusern mitgewirkt. 40 Jahre Gartenbau Eduard Trunk, Eisenach. Viele hundert Jahre schon betreibt die Familie Trunk in Eisenach auf heimischer Scholle Gartenbau, ist doch die Familie Trunk als eine der ältesten Familien Eisenachs seit über 500 Jahren durch Blut und Boden mit ihrer Heimatstadt verbunden. Diese Verbundenheit mit dem Boden der Heimat trieb den Gründer der Firma Trunk, Eduard Trunk, nach seinen Lehr- und Wanderjahren in der Schweiz, Italien und Oesterreich im Jahre 1883 wieder nach seiner Heimatstadt, um am 18. 11. auf der Scholle der Väter selbständig zu werden. Schon bald zeigte die Gärtnerei durch die Tüchtigkeit des Inhabers eine gute, stetige Aufwärtsentwicklung und bei seinem Tod im Jahre 1926 hinterließ Eduard Trunk seinen Erben ein Lebenswerk, das weit über die Grenzen Thüringens hinaus Beachtung und Bedeu tung erlangt hatte. Trotz der Ilngunstcn der wirtschaftlichen Verhältnisse war es den heutigen Inhabern, Gartenmeister Georg Trunk und Gartenmeister Hermann Lange, möglich, das väterliche Werk zu erhalten und weiter zu fördern. Auf allen Gebieten des Gartenbaus kann sich Lie Firma Trunk eines guten Rufs erfreuen.. Aber auch im Verbandsleben waren die Inhaber der Firma Trunk nicht untätig, sondern nahmen ständig regsten Anteil am Aufblühen unsres Verbands und sind heute auch noch ehrenamtlich am beruflichen und ständischen Aufbau unsres Berufsstands be teiligt. Während Hermann Lange bereits seit langen Jahren die Kasse des Landesverbands Thüringen verwaltet und die Bezirks gruppe Eisenach führt, gibt Georg Trunk als Schriftführer der Ortsgruppe Eisenach ebenfalls seinen Teil zum Erstarken des Ver bands. Möge den Jubtlaren beschieden sein, noch viele Jahre ihrem er wählten und liebgewordenen Beruf und unsrem Stande zu dienen, zum Wohl der Heimat und unsres Standes! Landesverband Thüringen. Qraneü- Nach dreißigjähriger Tätigkeit als Vorsitzender des Vereins Ber liner Gemüsezüchter legte am 18. Neblung Ferdinand Kcttlitz sein Amt nieder, um es tn jüngere Hände zu geben. Er hat damit eine Tätigkeit für den berufsständischen Gartenbau abgeschlossen, die ihm sm Verlauf von etwa 40 Jahren vielfach Gelegenheit gab, an be rufener Stelle sein reiches Misten und seine umfangreichen Erfah rungen in den Dienst des Gesamtgartenbaus zu stellen. Das gilt sowohl für den früheren Verband der Handelsgürtner Deutschlands bis zu dessen Entwicklung zum Reichsverband deutscher Gartenbau betriebe, als auch für den früheren Verband deutscher Gemüsezüchter und auch in seiner engeren Heimat für den Verein Berliner Ge müsezüchter. In unzähligen Fällen hat er als Sachverständiger der Gärtnerischen Hagelversicherung den einzelnen Berufsgenossen Helsen und als gerichtlicher Sachverständiger ebenfalls oft sür den Beruf wirken können. Der deutsche Gartenbau dankt ihm für diese unermüdliche Arbeit an und für den Beruf und bringt diesen Dank dadurch zum Aus druck, daß ihn der Reichsverband zum Ehrenmitglied ernennt, in der Hoffnung und mit dem Wunsch, daß es ihm vergönnt sein möge, an seinem Lebensabend auch den Wiederaufstieg des deutschen Gar tenbaus miterleben zu können. Am 23. November feierte unser Mitglied, der Senior der Kre felder Gärtnerschaft, Ernst Laurentius, Krefeld, mit seiner Gattin das seltene Fest der goldenen Hochzeit. Auch heute noch sieht man den 87jährigen Jubilar in seltener Rüstigkeit täglich zur Gärtnerei gehen, wo er von morgens bis abends noch praktisch mit tätig ist. Möge ihm im Verein mit seiner Gattin noch ein langer und glück licher Lebensabend in Gesundheit und Frische beschieden sein. Das ist der Wunsch der gesamten Bez.-Gr. Bez.-Gr. Niederrhein. Am 24. 11. feierte Adam Gammanick mit seiner lieben Gattin die silberne Hochzeit und ebenfalls das 25jährige Geschästsjubiläum. Die Bez.-Gr. Weiden im Reichsverband wünscht ihrem ehemaligen Obmann und Mitbegründer der Bez.-Gr., der 13 Jahre seine ganze Kraft der Bez.-Gr. gewidmet hat, für sein ferneres Leben nur das Beste. Wir wünschen und hoffen, daß es ihm und seiner lieben Gat tin vergönnt sei, auch noch das goldene Hochzeitsjubiläum zu er leben. Bez.-Gr. Weiden. Fritz Schwan, staatl. gepr. Gartenbautechniker, wurde mit der Erteilung von Unterricht in den Gärtnerklasten der Gewerbeschule zu Bielefeld und mit dem Gartenbau-Unterricht an der Landwirt schaftlichen Schule zu Herforth beauftragt. Er ist ein Sohn des Gärtnereibesitzers Schwan in Bielefeld, ehemaliger Pillnitzer und Teilnehmer an dem Seminarlehrgang der Höheren Staatslchranstalt für Gartenbau zu Pillnitz. Die Pflanzenwelt der deutschen Heimat und der angrenzenden Gebiete", von Dr. Kurt tzueck. Subskriptionspreis M( 3.— (außer halb der Subskription M! 5.—). Verlag Hugo Bermühler, Berlin- Lichterfelde. Wir hatten früher schon einmal Gelegenheit, auf die Einzelheste des1. Bandes von diesem Werk hinzuweisen. Inzwischen ist der 2. Band erschienen und der 3. im Erscheine» begriffen. Alles, was wir in un serm Artikel „Heimische Pflanzenwelt" nur kurz erwähnen konnten, findet in diesem prachtvollen Werk, das seinesgleichen sucht, aus führliche Würdigung. Wir werden mit den einzelnen Landschafts bildern bis ins Kleinste vertraut gemacht; denn es wird nicht nur auf dem Pflanzenbestand als solches hingewiesen, sondern die Pflan zen werden auch einzeln in ihrer Lebensweise und Abhängigkeit von ihrer Umgebung betrachtet. Das aufmerksame Studium dieses Buchs gestattet uns, eine Aufstellung der sür uns in Frage kommenden „Leitpflanzeu" (Kalk-, sand-, 'gipsanzeigend usw.) zu schaffen. Das vorzüglich« Bildmaterial, aus Kupsertiesdrucktafeln und binnen Lichtdrucktafeln, ergänzt de» Text in willkommener Weise. Die kommenden Winterabende bieten hinreichend Gelegenheit, sich ein gehend mit dem Werk zu beschäftigen, das wir, wie bereits früher, auf das angelegentlichste empfehlen. Möchte vielen das bevorstehende Weihnachtsfest die passende Gelegenheit zur Anschaffung der Bände bieten. R. T. „Der Biologe", Monatszeitschrift zur Wahrung der Belange der Biologie und der deutschen Biologen. Einzelheft 1,40 M(. Bezugs preis halbjährlich 7 -M. Verlag I. F. Lehmanns Verlag, München. Heft 12 berichtet über den augenblicklichen Stand vegetations- kundlicher Kartierung in Deutschland. Dies gibt Veranlassung, gleichzeitig »och einmal auf die monatlichen Aufforderungen des Phänologische» Reichsdicnstes hiuzuweise». Gleichzeitig enthält das Heft einen Beitrag über „Die Ausnutzung der Bastardwüchsigkeit in der landwirtschaftlichen Pflanzenzüchtung", ein Problem, das auch de» Gärtner durchaus in weitem Maß angeht. In Heft 13 wird „Die Verwendung der heimischen Beeren zur Einführung in die Kenntnis der Pflanzenzelle" geschildert. Heft 14 bringt das nns alle interessierende Thema der Vererbung beim Menschen zur Aussprache. Alle Hefte enthalten wie immer wesentliche Buchbesprechungen, Personalnnchrichten und Uebersichten über die im jeweiligen Monat abzuhaltenden Versammlungen und Vorträge. Wer die Zeitschrist bisher noch nicht gekannt hat, dem wird empfohlen, sich näher mit ihr vertraut zu machen, R 2. 4Uvl.lttL Ml WNMMor M SMjf-L -UMM Lunäscksu 30. Neblung 1933 Schriftleitung: K. Sieam»»n Nr. 11 sicht auf seine Stellung im Erwerbsleben von der Spende nicht aus- schließen konnte. Diese Rechtsauffassung entsprach natürlich keines wegs der nationalsozialistischen Weltanschauung und einein ihr ent sprechenden gemeinschaftsbezogenen Denken; denn der nationalsozia listische Staatsbürger opfert nicht, weil ihm der Staat dafür eine Prämie gibt, sondern er spendet aus echter Liebe zur Gemeinschaft. Nunmehr hat der Reichsfinanzhof seinen bisherigen Standpunkt aufgegeben und ausgesprochen, daß Spenden zu wohltätigen und sozialen Zwecken grundsätzlich keine Werbungskosten darstellcn. Mit Rücksicht auf diesen Wandel in der Rechtsprechung hat der Reichs finanzminister es für unzulässig erklärt, die Spendenbeträge als Werbungskosten abzusetzen. „Eine solche Abzugsfähigkeit würde zur Folge haben, daß ein Teil der Spende nicht aus eignen Mitteln des Spenders, sondern zum Teil durch Verzicht des Reichs auf seine Steueransprüche aufgebracht würde. Dies würde aber gerade den Gaben für das Winterhilfswerk den Charakter des Opfers nehmen, den sie für den Spender nach dem ausdrücklichen Wunsch der Reichs regierung haben sollen," lk- Reuester Neuhausbesitz. stud Klcinwohnuugc» und Eigenheime, die grundsätzlich nach dem 31. 3. 1934 bezugsfertig werden. Mittlerer Neuhausbesitz. ^^^"^ebSttde, die in der Zeit vom 1. 4. 1931 bis 31. 3. 1934 bezugsfertig geworden sind bzw. werden. Aelterer Neuhausbesitz. Das sind Wohngebäude, die in der Zeit von 1924 bis 31. 3.1931 bezugsfertig geworden sind. I. Neuester Reuhausbesitz. Es kommen nur Kleinwohnungen und Eigenheime in Betracht. Kleinwohnungen sind solche Wohnungen, die eine nutzbare Wohn fläche von höchstens 75 m-- haben. Diese Größe kann in besondren Fällen um ein geringes Maß überstiegen werden. Als Eigenheim gilt ein Wohngebäude nur dann, wenn die nutzbare Wohnfläche 150 m-i nicht übersteigt (bei Familien mit 4 und mehr Kindern darf die Grenze für das 4. und jedes weitere Kind um je 15 m^ über schritten werden) und wenn der Eigentümer das Haus ganz oder doch mindestens zur Hälfte selbst bewohnt. Ein Wohngebäude mit mehr als zwei Wohnungen ist lein Eigenheim. Umsang der Steuerfreiheit. Die Steuerbefreiung erstreckt sich: Bei Kleinwohnungen: 1. auf die Einkommensteuer bis zu dem im Kalenderjahr 1938 enocuden Steuerabschnitt in vollem Umfang. 2. auf die Vermögensteuer bis zum 31. 3. 1939 in vollem Umsang. 3. auf die Grundsteuer des Landes bis zum 31. 3. 1939 in vollem Umfang. 4. auf die Gemeindcgrundsteuer bis zum 31. 3. 1939 zur Hälste. Bei Eigenheimen: 1. auf die Einkommensteuer bis zu den im Kalenderjahr 1943 endenden Steuerabschnitt in vollem Umfang. 2. auf die Vermögensteuer bis zum 31. 3. 1944 in vollem Umfang. 3. auf die Grundsteuer des Landes bis zum 31. 3. 1944 in vollem Umfang. 4. aus die Gemeindegrundsteuer bis zum 31. 3. 1944 bis zur Halste. H. Mittlerer NenhauSbesitz. Die Steuerbefreiung gilt für Wohngebäude jeder Art ohne Rück sicht aus die Größe der Wohnung. Umsang der Steuersreihrit. Die Steuerbefreiung erstreckt sich: 1. auf die Einkommensteuer und Körperschaftssteuer bis zum Schluß des im Kalenderjahr 1938 endenden Steuerabschnitts. Steuerliche Behandlung -er Spenden für das Winterhilfswerk In einem Erlaß vom 26. Gilbhnrt (Oktober) 1933 — 8 2118 —> 46 111, gibt der Reichsminister der Finanzen die Richtlinien für die steuerliche Behandlung der Spenden für die Winterhilfe bekannt. In den die Regelung der Winterhilfe 31/32 und 32/33 betreffen den Ministerialerlasse»'war die Frage, ob die Spender die Beträge bei der Berechnung des Einkommens für die Zwecke der Einkom mensteuer und der Körperschaftssteuer in Abzug bringen können, bejaht worden. Das hatte in erster Linie seinen Grund darin, daß der Reichsfiucmzhof damals die Abzugsfähigkcit von Aufwendungen für mildtätige und gemeinnützige Zwecke unter dem Gesichtspunkt der Werbungskosten grundsätzlich anerkannte. Der NFH. bejahte nämlich die Äbzugsfähigkeit schon dann, wenn solche Spenden dem geschäftliche» Interesse des Spenders auch nur niittelbar zu dienen bestimmt waren, so insbesondre, wenn sich der Spender mit Rück- 2' Vcrmögensteucr und die Aufbringungsumlage bis zum öl. 3. 1939. 3. auf die Grundsteuer des Landes bis zum 31. 3. 1939. 4. auf die Gemeindegrundsteuer bis 31. 3. 1939. Auf Antrag des Steuerpflichtigen finden die Vorschriften sür den neuesten Ncuhausbesitz auch auf solche Eigenheime Anwendung, die an sich unter die Vorschriften für den mittleren Ncuhausbesitz fallen wurden. Das gilt sür s) Eigenheime, die in der Zeit vom 1. 4. bis 31. 5. 1934 bezugs- fertig und im Rohbau bis 31. 12. 1933 vollendet werden; b) sür Eigenheime, die in der Zeit vom 1. 1. bis 31. 3. 1934 be zugsfertig werden. Ein entsprechender Antrag kann nur bis zum 30. 6. 1934 beim Finanzamt gestellt werden. Der Steuerpflichtige ist an seinen An trag für die gesamte Dauer des Befreiungszeitraums und für alle in Betracht kommenden Steuern gebunden. Die Wirkung des An trags ist die Befreiung: 1. von der Einkommensteuer bis zu dem im Kalenderjahr 1943 endenden Steuerabschnitt in vollem Umfang; 2. von der Vermögeusteuer ab 1. 4. 1934 bis 31. 3. 1944 in vollem Umfang; 3. Von der Grundsteuer des Landes ab 1. 4. 1934 bis 31. 3. 1944 in vollem Umsang; 4. von der Gemeindegrundsteuer ab 1. 4. 1934 bis 31. 3. 1944 zur Hälste. Dagegen findet keine Befreiung von der Körperschastssteuer und der Aufbringungsumlage statt. IH. Aelterer Neuhausbesitz. Für die in der Zeit von 1924 bis 31.3.1931 bezugsfertig gewor denen Wohnungsneubauten tritt leine Befreiung von den Reichs stenern ein. Die Befreiung von den Landes- und Gemeindesteuern (staatliche Grundvermögenstcuer und Gemeindearundsteuer) bestimmt sich grundsätzlich nach Landesrecht. Das Reich hat hier nur folgende Erleichterungen getroffen: 1. die Verordnung vom 23. 12. 1931 bestimmt, daß Gemeinden, die von sich aus früher für diese Wohnungsneubauten volle oder teilweise Befreiung von der Gemeindegrundsteuer gewährt und diese Befreiung später wieder aufgehoben hatten, sie weiter in dem bisherigen Umfang gewähren müssen. 2. Durch das Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 1. 6. 1933 ist ein Betrag von 50 Millionen zur Senkung der Grundsteuer für de» älteren Neuhansbesitz bereitgestellt worden. Dieser Betrag ist für die Grundsteuersenkung in der Zeit vom 1. 10. 1933 bis 31. 3. 1935 zu verwenden. Die Landes regierungen treffen die näheren Bestimmungen, wie diese Grundsteuersenkung durchgesührt wird. T"- Steuerbefreiung für neuerrichteie Wohngebäude Bei der Steuerfreiheit für neuerrichtete Wohngebäude sind ent sprechend der zeitlichen Reihensolge drei Gruppen des Neuhaus- besitzcs zu unterscheiden: