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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 50.1933
- Erscheinungsdatum
- 1933
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193300001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19330000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19330000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 50.1933
-
- Ausgabe Nr. 1, 5. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 2, 12. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 3, 19. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 4, 26. Januar 1933 -
- Ausgabe Nr. 5, 2. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 6, 9. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 7, 16. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 8, 23. Februar 1933 -
- Ausgabe Nr. 9, 2. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 10, 9. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 11, 16. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 12, 22. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 13, 30. März 1933 -
- Ausgabe Nr. 14, 6. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 15, 13. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 16, 20. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 17, 27. April 1933 -
- Ausgabe Nr. 18, 4. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 19, 11. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 20, 18. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 21, 25. Mai 1933 -
- Ausgabe Nr. 22, 1. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 23, 8. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 24, 15. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 25, 22. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 26, 29. Juni 1933 -
- Ausgabe Nr. 27, 6. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 28, 13. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 29, 30. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 30, 27. Juli 1933 -
- Ausgabe Nr. 31, 3. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 32, 10. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 33, 17. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 34, 24. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 35, 31. August 1933 -
- Ausgabe Nr. 36, 7. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 37, 14. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 38, 21. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 39, 28. September 1933 -
- Ausgabe Nr. 40, 5. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 41, 12. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 42, 19. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 43, 26. Oktober 1933 -
- Ausgabe Nr. 45, 9. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 46, 16. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 47, 23. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 48, 30. Neblung (Nov.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 49, 7. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 50, 14. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 51, 21. Julmond (Dez.) 1933 -
- Ausgabe Nr. 52, 29. Julmond (Dez.) 1933 -
-
Band
Band 50.1933
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- Gartenbauwirtschaft
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. s. 1SSS ßk.ri. 2S. S.19S3 Die Garte«-a«vkrischaft Berufsgenossen! iftsrats. ctenbancs, auftragtcn iten deut^ : Garte n- nen. Ich im so lie-- n uns arten - :t für letzten c und >at. uns sie» esamtauf- nenarbcit rrteubau- i Lösung sisscn, in che Gar- geleitete sien chcn und n diesem Ich darf sind, die amaligcir nedcnheib >. Denn ) unsrer s erster ast zünr ren Ger ma! ge- folg, den cnsrcchte isten zu olitischen oche kein llusioncn zu einer Probleme »in darf in der s ange- ienischcn ujnabmo tändigen :r trag-, der er-, aricmal- :iter- ellen, stbeit essen. ie Ber- Vtungs- ii analer ide ver ¬ rutschen >cr Er- L?- betei- groß, »es Lob 's N gt a b e n, gibt! d ver- lumen um Aus- e, daß ehmeir z Obst mß es felobst taunt. Halle ru der den. richtet l der ückten . sein eweis allen iumt, düng sieht : Er- oder jeder hat, , hat h Sir diese wär- rden dazu alen Obst chen Ueberall im Reich ist die Bildung der Reichsstände als Grundlage des kommenden berufsständischen Aufbaus unsres staai- lichen Lebens bereits vollzogen oder in vollem Gange. Ueberall schließen sich die Reihen! Abseits darf keiner mehr stehen, der sich nicht selbst ausschalten will von der Mitwirkung bei der Entscheidung wichtigster berufsstandischer Fragen. Oer Grundsatz, daß Gemeinnutz vor Eigennutz zu gehen Hatz wird sich mit unwiderstehlicher Macht durchsetzen! Es wird in Zukunft nicht möglich sein, daß einem kleinen Teil des Berufsstandes allein die Lasten der berufsstandischen Arbeit auferlegt wird. Wer sich auch heute noch abseits stellt, verstößt damit gegen das sittliche Gesetz, daß einer für alle und alle für einen zu wirken haben. Es wird dem moralischen Zwang zur Eingliederung in die Berufsstandsorganisation der gesetzliche Zwang folgen. Oem wird sich dann niemand entziehen können. Wer aber glaubt, diesen Zeitpunkt abwarten zu können, der verkennt die Bedeutung berufsstandischen Eigenlebens, der weiß nicht, mit wieviel Mühen und Sorgen alljährlich Tausende von Berufskollegen sich der Arbeit für das Gesamtwohl des Berufs ge widmet haben. Wer den Wunsch hat, daß Deutschlands Kraft wieder erstarkt, der kann nicht darauf verzichten, zunächst in einer Front mit seinen Berufskollegen an der Förderung seines Berufsstandes zu arbeiten. Auch die vielseitigen Einrichtungen des Berufsverbands, die nur auf der Grundlage gemeinsamer Arbeit und Opferfreudig keit eines kleinen Teils der Berufsgenoffen geschaffen werden konnten, kann jeder mit gutem Rutzen für sich und seinen Betrieb in Anspruch nehmen. Wir fordern daher alle Berufsgenoffen auf, sich nunmehr unverzüglich einzugliedern in die große Front des Gartenbaus. Auch der deutsche Gartenbau muß zu einem wirksamen Instrument in der Hand unsres Volkskanzlers Adolf Hitler werden. Zn gemeinsamer Arbeit hat der Berufsstand dafür zu sorgen, daß die starken Kräfte unsres Berufsstands restlos zur Auswirkung kommen Der sich von dieser gemeinsamen Arbeit ausschließt, schließt sich damit auch aus von der Mitarbeit an Deutschlands Wiederaufbau. er nicht bereit ist, mit uns zu gehen, der geht gegen uns und muß damit rechnen, daß der Berufsstand ihn auch entsprechend behandeln wird. Das gilt auch für die hier und da noch bestehenden Vereine und Verbändchen, die seither vielfach nur dazu da waren, Außen seitern auf diesem ümweg, doch an dem Ergebnis der gemeinsamen Arbeit teilnehmen zu lassen, ohne daß dafür auch persönliche Opfer gebracht wurden. Diese Formen berufsständischer Zusammenschlüsse sind überlebt! Es kann heute nur der Anspruch auf Beachtung haben, der bereit ist, sich einzugliedern! Wer das nicht freiwillig tut, den wird später der Gesetzgeber dazu zwingen! Die Berufsver tretung aber wird Mittel und Wege finden, von diesen Zauderern und Einspännern noch nachher die Opfer zu erhalten, die andre Be rufsgenoffen in der Vergangenheit freiwillig gebracht haben. Wir beabsichtigen, mit Wirkung vom 1.. Oktober ab, alle Berufsgenoffen, die sich dann erst entschließen — vielleicht gewungen—, der Berufsvertretung beizutreten, nur dann an den Wohlfahrtseinrichtungen teilnehmen zu lasten, wenn sie die seit dem 1. April 1.933 fällig gewesenen Beiträge nachbezahlt haben. Es widerspricht dem Denken unsrer Tage, nur zu nehmen, ohne zu Opfern bereit zu sein. Uns alle verbindet ein Schicksal, wir alle haben ein Kampfziel-. Deutschland zu dienen und unsren Kindern und Kmdeskmdern unsre kleine Scholle, die wir unter unsäglichen Mühen und Sorgen und Opfern an materiellen und physischen und psychischen Kiasien über die vergangenen Fahre hinweggerettet haben, zu erhalten. Berufsgenossen! Schließt die Reihen! Reichsverband des deutschen Gartenbaus e. D. Oie Reichsführer gez. Boettner gez. Lange »—iE——»——--——-—E—»»—E—H i e r a b t r e n n e n. Anmeldeschein ünierzeichneter erklärt hiermit seinen Beitritt zum Reichsverband des deutschen Gartenbaus e.V. Landesverband: Bezirksgruppe: Richtlinien für die Beitragssestsetzung (Die nicht zutreffenden Stufen bitte durchstrcicheu.) vom - : M3 ab und erkennt durch die Unterschrift die Satzung des Reichsverbands des deutschen Gartenbaus e. V. und des Landesverbands für ihn als rechtsverbindlich an. Name: - — - — Vorname: Wohnort: - Straße: Post: - postscheck.Kontv: Fernsprecher: Stand bzw. Oienstbezeichnung ssür beamtete Gärtner): Firma (für selbständige Betriebsinhaber): - - - Lei (für beamtete und angestellte Gärtner): . Betriebsart: Blumenbau, Zierpflanzenbau, Obstbau, Gemüsebau, Samenbau, Baumschusbetrieb, Landschaftsgärtnerin (Nicht Zutreffendes durchstreichcn) Werden die Erzeugnisse verkauft? — - I. Stufe für Zwergbetriebe mit einem Umsatz bis 3600 Ml. II. Stufe für Kleinbetriebe mit einem Umsatz bis 12 000 Ml. III. Stufe für Mittelbetriebe mit einem Umsatz bis 25 000 Ml. IV. Stufe für Mittelbetriebe mit einem Umsatz bis SO 000 Ml. V. Stufe für Großbetriebe mit einem Umsatz über 50 000 Ml.
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