Volltext Seite (XML)
öunasiqiM in? I zsq UUII Ml iivtjuvKlpnjx»W xwiiz USWK UMS Slg guij uoöunstsjsnmoA izxg u>-r-gu^ua uuq ?j! KI qulj usjtpvmsöZnvash slZvxch uoluq -us-sj rsq Znv mnisgoiat sig stmmo^g Wijsö uogvöjnK zxvjj Z Preiswucher — Gchteu-erei — Steuern brieärick (Aexer, Freiberg/Sa. Wir bitten die Abhandlungen „Ein Brief an das Finanzamt Freiberg" auf Seite 4 der Beilage „Steuer- und arbeitsrecht liche Rundschau" in Nr. 36 und „Wovon bezahlen Sie die Umsatz steuer, Herr Kollege?" auf Seite 4 der Beilage „Für de» Garien- ausführenden und Friedhofsgärtner" in Nr. 38 der „Gartenbau wirtschaft", zu beachten. Dem Preiswucher hat der neue Staat schnell das Handwerk ge legt und man hört kaum mehr etwas, daß es wieder versucht würde, Maßnahmen der Negierung in dieser Weise auszunutzen. Es hütet sich jeder, denn er fürchtet die starke Hand des Staates in seinem Genick zu fühlen. Das ist gut sol Etwas andres ist es mit der Preisunterbietung, der Schleuderei, wie sie grade im schönsten Gange ist. In der letzten Zeit ist dieses Uebel geradezu zu einer Seuche geworden, die droht, den ganzen Berufsstand auf den Hund zu bringen. Richt nur mit Salat und Gemüse, sondern auch mit Topfpflanzen, Baumschulartikcln usw. ist und war die Schleuderei in vollem Gange. Daß sich dieses Uebel nicht aus Vernunftsgründen beseitigen läßt, dürfte selbst den stärk sten Optimisten klar geworden sein; denn daß solche Herren (Ver räter am Beruf wäre besser gesagt) einfach bar jeder Vernunft sind, ist ebenso klar. Auf dem hiesigen Markt wurden an verschiedenen Markttagen 8, 6, 8, ja, sogar 9 Köpfe Salat mit 16 ZH/ verkauft. In der Groß markthalle in Dresden kostet das Schock Salat an den Händler bis zu 30 Für Leipzig soll sogar ein Rekord mit 100 Schock für 12,— Ml verkauft worden sein. Wissen denn diese Menschen über haupt nicht mehr, daß sie arbeiten und daß sie zur Ausübung ihrer Arbeit auch fremde Arbeitskräfte verwenden müssen? Mit einem ebensoguten Beispiel können die Azaleen- und Erikenzüchter auf warten. Eriken im Herbst und Azaleen im Frühjahr werden in Hellen Haufen zu Schundpreisen auf den Märkten verschleudert. Vom Himmel fallen die Pflanzen nicht den Händlern auf ihre Last wagen. Es sind immer die Kollegen, die den Händler versorgen und sich wie den andren das Grab schaufeln helfen. Dem Händler bleibt jederzeit ein Nutzen an der Ware; denn entweder kauft er sie huudsbillig, oder der Erzeuger hat so das Nachsehen. Diesem wirtschaftlichen Kommunismus muß zu Leibe gegangen werden. Daß mit einer Vernunft dieser „wirtschaftlichen Kommu nisten" nicht zu rechnen ist, erwähnte ich oben schon. Es bleibt dann also nur noch der Zwang übrig. Auch die jetzige Negierung ist am Steueraufkommen interessiert. Wo will sie ihre Steuern her« nehmen, wenn die Steuerkraft so zugrunde gerichtet wird? Bezahlt nicht der Erzeuger bereits seine Umsatzsteuer aus der Substanz, abgesehen von den andren Steuern, die aus keiner andren Quelle fließen können? Dabei ist die Umsatzsteuer immer noch auf 2 A festgesetzt geblieben. Wie sollen Tariflöhne gezahlt werden können, wenn die Schweinerei mit den Schleuderpreisen so weiter geht? Mau wird nicht sagen können, daß man in diesen übermäßigen Unterbietungen der Preise die Folgen der wirtschaftlichen Verhält nisse sehen muß; denn man erklärt die Tarife für rechtsverbindlich und untersagt damit jedem Arbeitgeber, Leute einzustcllen, die heute im Interesse ihrer Weiterbildung und andrerseits nur, um Arbeit und Brot zu finden, um jeden Preis sich anbieten. Wieviel Volksgut könnte erhalten werden, wieviel Arbeit könnte mehr vergeben werden, wenn diese unselige Unterbietung nicht mehr und mehr die Betriebsfähigkeit lähmen würde. Ein gewisser Be darf in den Verbraucherkreiscn ist immer da, auch wenn dieser eiserne Bedarf nur zu angemessenen Preisen gedeckt werden kann. Es gibt nur einen Weg, das zu erreichen: Zwangsverbände, die alle Angehörigen eines Berufes umfassen und dessen Mitglieder auf gesetzlichem Wege und unter Androhung von Strafe gezwungen werden können, den Verhältnissen entsprechende Mindestpreise zu halten. Dann wird auch die Qualitätsware wieder die Beachtung finden, die ihr gebührt. Dem Arbeitnehmer soll sein Existenzminimum gesichert sein, in dem er in Erkenntnis der wirtschaftlichen Verhältnisse oder im Interesse seiner Weiterbildung nicht einmal gegen ein nach seinem Ermessen genügendes Entgelt, was unter dem tarifmäßigen Ent gelt liegen könnte, arbeiten darf. Der Arbeitgeber genießt diesen Schutz noch nicht durch Sicherung eines angemessenen Erlöses aus seinen Erzeugnissen sein Existenzminimum erwerben zu können. Und wenn sich doch noch jemand dazu versteigen sollte, zu sagen, daß von jeher Angebot und Nachfrage den Preis regulierten, so fällt die bezahlte Arbeitskraft auch unbedingt mit hierunter. Der deutsche Gartenbau, der schon immer das Stiefkind war, hat ein allererstes Recht, auf eine baldigste Lösung dieser Frage zu dringen. Die Beratung des Neichskabiuetts über das Gesetz zur Rettung des deutschen Gartenbaus ist bezügl. der handelspolitischen Forderun gen vertagt worden. Seitdem schweigt des Säugers Höflich keit — — aber die Totenvögel pfeifen immer stärker. Arbeitslosenversicherungssrei. Um dem Gartenbau das Durchhalten seiner Arbeitnehmer zu er möglichen, sind wesentliche Beitragsentlastungen verordnet. Wesent lich ist neben der Herabsetzung der Umsatzsteuer auf 1 v. H. die Be freiung aller gärtnerischen Arbeitnehmer in den Produktions betrieben von der Arbeitslosenversicherung. Näheres in der nächsten „Gartenbauwirt schäft". Blumenhan-el nach Gewicht Keinem Ihrer Kunden wird es einfallen, sich 260 g Wickenblumen oder 600 § Zinnienblntcn zu bestellen, und doch spielt der Blüieu- handel nach Gewicht in verschiedenen Zweigen der Volkswirtschaft eine bedeutende Nolle. Einmal in der Arzueipflanzenvcrwertuug, aber in größerem Umfang in der Parfümindustrie. Inwieweit hier durch gemeinsame Aktionen vom Gartenbau bei Ueberproduktion die nickst absetzbaren Schnittblnmcn statt auf den Komposthaufen (sieh« Gw. Nr. 34 S. 3) gelvinnbringend in die Parfümerie wandern könnten, mögen die Erzeuger selbst zu erwägen versuchen. Welch« Pflanzen dafür in der Hauptsache in Frage kommen, zeigt uns eine interessante Abhandlung, die unser Mitarbeiter-, der Chemiker Dr. Thieme, aus langjährigen praktischen Erfahrungen geschöpft hat. Jeder Zierpflanzenanbauer wird mit Spannung verfolgen, wozu feine Erzeugnisse noch neben dem Zierwert nützlich sind. Und daß man den pflanzlichen Wohlgcrüchen „Abortextrakt" hinzufügt, wird ihn weniger stören, denn auch bei ihm im Garten wäre nicht der intensive Blütcnduft, wenn die Jauche fehlen würde. Fäkalgeruch im Lippenstift und Hautcreme? Das scheint Wohl doch nicht möglich; denn die Erzeugnisse der modernen Kosmetik sind ja, wie jeder weiß, so ansprechend parfü miert, daß sie sich größter Beliebtheit erfreuen. Es hat aber durch aus seine Richtigkeit, denn... Indol ist ein Bestandteil des Jasmin blütenöles und zugleich der menschlichen Darmgase, in der Parfümerie aber, trotz seines penetranten Geruchs, ein sehr geschätz ter Riechstoff. In winzigsten Dosen gibt es dem Jasminblütenäl die charakteristische Note und vielen Parfüms ihre große Haftfestig keit, ihre Herbheit und Schwüle. Das ist gerade das Erstaunliche, daß viele Riechstoffe und äthe rischen Oele, mit deren Namen inan die Vorstellung schönster Blü ten und höchsten Wohlgeruchs verbindet, in reinem, konzentriertem Zustand gar nicht so überwältigend riechen. Erst in geeigneter, starker Verdünnung mit Alkohol, Fetten oder Wachsen zeigen sie, was Wertvolles in ihnen steckt. Selten sind es wildtvachsende Pflanzen, die die köstlichen Aroma stoffe liefern, in der Mehrzahl sind es Kulturpflanzen, die jedem Gärtner bekannt sein dürften. Schauen wir uns daher einmal ein bißchen unter den lieblichen Kindern Floras um. Die ^eäcia karnoMnu liefert das wertvolle Akazienblütenöl, wunderbar geeignet für Blumenparfüms und Blumenseifen. Die Tonkabohnen von Oiptorix ockorüw enthalten das vielbenutzte Kumarin, derselbe Riechstoff, der auch in unserm heimischen Wald- meister enthalten ist und der Maibowle das herrliche, würzige Aroma, das so „süffige Bouquet" verleiht. Wer kennt nicht die Ilas» centitölis, st ckamosek-no usw., deren Blumenblätter das köst liche, sehr teure (ca. 3000 bis 4000 Ml das KZ) Rosenöl und das auch für weihnachtliche Marzipankartoffeln benötigte Rosenwasscr liefern. .kasminum granckitlürum, der aus dem Orient stammende Echte Jasmin, liefert in seinen langen, Weißen Blüten das schon genannte Jasminblütcnöl. Ein sehr wertvolles Blumcnöl, das nur in kleinsten Mengen für kostbare Parfüms und Hauteremes Verwendung findet. Der Kümmel, Orum cnrvi, ist mit seinem aus den Früchten gewonnenen Kümmelöl vor allem eine Likör pflanze, ebenfalls der Anis, obgleich das AuiSöl auch einen wesentlichen Bestandteil vieler Mundwässer bildet. Die Früchte von lülr»8 »uräntium liefern das Portugalöl, das dem Kopswasser Eau de Portugal seine erfrischende Note verleiht. Das Orangcnblütenöl oder Neroliöl, der Hauptbestandteil des allgemein beliebten Köl nischen Wassers, stammt von Litru8 suräntium und Litruz Liga- rückia. Das Bergamotteöl, der zweite Hauptbestandteil eines jeden Könischen Wassers, aber auch geschätzt im Bergamotteschnaps, wird aus den Früchten von tütrus bdrgömia gewonnen. Man sieht, die Familie der citruü-Gewächse, insbesondere die Gattung Litru8, ist dem kosmetischen Bedürfnis des Menschen ganz besonders tribui« pflichtig geworden. Hierher gehört ferner das aus den Früchten von llitru« tiinr-Ua gewonnene Limettöl und schließlich das Zitrouenöl aus (litras möckwa. Letzteres mit dem charakteristischen chemischen Bestandteil Citral ist das dritte Hauptingredienz eines jeden Köl nischen Masters. Von den Lippenblütlern sei die Gattung dILntba genannt, die in ihren verschiedenen Arten die für Mundwässer, Zahnpasten, aber auch Liköre und Bonbons so wertvollen Pfeffer- minzöle liefert. Das würzige Rosmarinöl für Zimmecparfüms, Tannenduftessenzen, Badesalzen, entstammt den Blättern von No»murinu8 olfieinülis. Der Liebhaber des Lavendclparfüms und der Laveudelseife verdankt diesen köstlichen Duft den blauen Blüten der l^avünckuta-Arten. Das bekannte Vanillin entstammt den Früch ten der Vanille, wird aber vor allem künstlich hergestcllt. Ein sehr feines Blütenöl ist auch in iq,-»rM88N8 jonguUI» enthalten, das Jonquillcu-Blütenöl. Von außerordentlicher Süße und Schtvere der Duftwirkung ist ferner das Hyazintheublütenöl von Hxo<ü»tyu8 orienwl',8. Zu diesen wertvollen ätherischen Oelen gehört auch das Maiglöckchenblütenöl und die verschiedenen Veilchenöle. Die Veil chenwurzel dagegen stammt von lri8 klorenttna, enthält Jrisöl, sie dient zur Parfümierung von Pudern und Riechkissen. Von den Gräsern sei besonders der sogenannten Grasöle gedacht, aus ^»ckra- pügon-Arten gewonnen, wie z. B. das Vetiveröl. Die Nadelhölzer schließlich liefern in ihren Zweigspitzen und Zapfen die verschiedenen Fichten- und Tannenöle für Badekosmetika (Essenzen, Seifen, Salze) und Zimmerparfüme. (Schluß folgt.) -stuu, roq iuioL sjmq chogol chngsiuo uo?wMivoM nowstulM wq qnn ftvlpjuzjjM quv,Z uoSipirh mo;x spumroq «ntvI rsbftMwö u,o AmoS ;jl NlnkwhwjjvaiuuvW auf bunflzhjvnv^ asq uw zi »Vuvmj 'siwNM srruWjx» (pfimKp lpiiöiqsi »uwj tzl uxstM 'jwt roqimnk ihnsW ustpftwusrov gwqunjrv uwq ziq '»;jgq»ohsq sj!>W Ei» ul sqorvAuaijzvrM »MuiM vuugmL »q poayl uink urqggzhmjxsA siq wguofta ruh um« tzvq stoupA üwjoig jnv u^wgrA Die Daumfthule 28. September 1933 Schriftleitung R. Tetzner Nr. 4 Ist Preisunterbietung unlauterer Wettbewerb? In 26jähriger, anerkannt erfolgreicher Organisationsarbeit hat der bisherige Bund deutscher Baumschulenbesitzer, die jetzige Fach gruppe für Baumschulen des Neichsverbands des deutschen Garten baus, die Verteidigung der Existenz und Rentabilität unsrer Baum« schnlbetricbe unter andrem auch durch die Aufstellung von Mindest preisen erstrebt. Es war ein in der Wirkung nicht zu übertreffendes Zeugnis für die segensreiche Auswirkung dieser Bestrebungen, als gelegentlich einer Geschäftsausschußsitzung ein Mitglied, Inhaber einer kleineren Firma, erklärte, der B. d. B. hat uns den Aufbau unsrer Betriebe ermöglicht. Es ist ganz selbstverständlich, datz eine so einschneidende Berufsorganisationsarbeit auch mit viel Mißver stehen und Mißgunst zu kämpfen hatte und so hatten wir verschie dentlich auch Gelegenheit, dieselbe vor den kritischen Augen höchster Reichsbehörden zu erläutern und zu verteidigen. Das ist uns ge lungen, selbst in Zeiten, die derartigen Preisbindungen gegenüber wenig günstig eingestellt waren. Heute liegen die Dinge anders und wesentlich günstiger. Unsre Negierung ist davon überzeugt, daß Bindungen gerechter Preise nicht allein im Interesse des betreffenden Wirtschaftszweiges liegen, sondern auch für die gesamte Volkswirt schaft von Nutzen sind. Selbstverständlich müssen derartig gebundene Preise jeder Nachprüfung standhalten und sie dürfen sich keinesfalls auf die Ausbeutung wirtschaftlicher Machtpositionen stützen. In den vorerwähnten Fällen war cs für unsre Arbeit immer von einschnei dender Bedeutung, das? wir unsre Mindestpreise auf die Innehaltung scharfer, klarer QualitätSbegriffe gestützt haben. Der neuzeitlichen Auffassung über Mindestpreise trägt auch ein höchst bedeutsames Reichsgerichtsurteil vom 21. 2. 1933 (— II 301/32 —) Rechnung. Der Urteilsbegründung entnehmen wir die nachstehenden, außerordentlich bedeutungsvollen Sätze: „An satzungsgemäße Beschlüsse eines Vereins ist das einzelne Vereins- Mitglied gebunden, auch wenn es gegen dew Beschluß gestiinmt hat. Soweit es sich um die satzungsgemäße Bindung eines Vereinsmit glieds an Preisvereinbarungen handelt, ist es unerheblich, ob ein geschlossenes Preisbindungssystem vorliegt oder nicht. Auch wenn das Preisbindungssystem lückenhaft ist, liegt in der Unterhietnng der Prcisvereinbarung durch ein zur Einhaltung der Preisverein barung verpflichtetes Vereinsmitglied unlanterer Wett bewer b i. S. 8 1 Unl. WG. Durch das Mittel der Verletzung eigner Ncchtspflichtcn werden die Abnehmer auf Kosten des Umsatzes der diese Pflichten beachtenden Mitbewerber angclockt, mithin unter Schädigung der Vertragstreuen, der Käuferschaft als sie überteuernd erscheinenden Fachgenoffen. Das? dies gegen die guten Sitten des Wettbewerbs verstößt, ist unzweifelhaft, sofern nur die Preisbindung selbst nicht vom Standpunkt der kaufmännischen Wohlanständigkeit zu beailstanden ist, sie z. B. nicht künstlicher Hochhaltnng sachlich unbegründeter Preise, nwnopolartigcn Bestrebungen usw. dient. Dieses für alle ehrlichen Bestrebungen um die Verteidigung der auf Leistung gegründeten Existenz wichtige Reichsgerichtsurteil ist auch für unsre Arbeit ein Ereignis von nicht nbzuscheiidcn Auswir kungen. Es stellt eine dringliche Warnung für Unterbieter dar, sich auf Kosten der Vertragstreuen Mitglieder bereichern zu wollen. Der Tenor des Urteils erweckt den Eindruck, als ob der hohe Senat sich in jahrzehntelanger praktischer Erfahrung mit derartigen Dingen be schäftigt hätte. Zieht man hierzu noch in Betracht, daß auch eine ent sprechende Aenderung der Kartellverordnung von dem gleichen Geiste getragen ist, dahingehend, daß die Verhängung von Sperren, wenn sie sich gegen Firmen richtet, deren Leitung in der Hand von Personen liegt, die durch ungerechtfertigte Preis« gebahrung und PrciSschleuderei sich zum Schaden der Wirtschaft betätigen, regelmäßig als nicht unbillig anzusehen ist, so ist eine sehr bemerkenswerte Aenderung der Beurteilung der gesunden Preis- schutzbcstrebungen festzustellen. Unterbietern können also zukünftig Verurteilungen in Schadeusersatzprozcsfen drohen, die sowohl von geschädigten Mitgliedern wie auch von der Berufsorganisation an gestrengt werden können. Dieses Rcichsgerichtsurteil mögen sich aber besonders auch die Außenseiter an den Spiegel stecken. Die letzteren, deren ganze Kunst Hisher darin bestand, unverdient nutz nießend an der Arbeit der organisierten Berufsgenossen teilzu- nehmeu und in hinterhältiger Weise ihr Bemühen um eine Ver teidigung des Existenzminimums durch Unterbietungen zu unter graben, werden im ständischen Aufbau, der uns auch eine bcrufs- stäudische Gerichtsbarkeit bringen wird, auf diesem Gebiet ein prägsam zur Ordnung gerufen werden können. Der ReichSernäh« ruiigsmiuister hat durch die ungeheuer weitreichenden Ermächti gungen des Gesetzes über den vorläufigen Aufbau des Reichsnähr standes und der Maßnahmen für Markt- und Preisregelung für landwirtschaftliche Erzeugnisse vom 13. 9. d. Js. die Mittel in der Hand, um sowohl gegen die Preisschleuderer und Qualitätstäuscher, wie auch die chronischen Außenseiter vorzugehen. Wir dürfen er warten, daß uns in berufsständischen Schiedsgerichten die Möglich keit gegeben wird, die existenzzerstörenden Außenseiter und Schleu dere! vor die Schranken zu laden. Wir werden dann derartigen Berussschädigern eine Reihe peinlicher Frageri vorlegen, z. B.: Welche Qualität garantieren Sie bei Ihren scheinbar billigen Preisen? Welche Gewährleistung bieten Sie hinsichtlich Sorten- und Unter lageechtheit? Wieviel Lieferanten haben Sie schon betrogen? Welche Löhne zahlen Sie und wie lauge müssen bei Ihnen Ge hilfen und Lehrlinge arbeiten? Wieviel ehrlich ringende Existenzen haben Sie mit Ihrer schein barer, Billigkeit schon vernichtet? Wer ist volkswirtschaftlich wertvoller, der Preis-, Lohn- und Qualitätsdrücker oder der ehrlich ringende, Preis- und qualitäts treue Betrieb, der auch seinen Mitarbeitern menschenwürdig« Existenzbedingungen gewährleistet? Warum stehlen Sie den Wortlaut der Lieferungsbedingungen der Fachgruppe nur teilweise für Ihren Katalog und lassen so wichtige Käuferschutzbestimmungen wie die der Ziffer 18 weg? k. D. Folgen -er preisschleuderei Wir haben Verständnis dafür, daß in Notzeiten mancher Posten abgestoßen werden muß, ohne Rücksicht auf Gestehungskosten und Verdienst, wenn eine Zwangslage obwaltet. Wer aber so unsinnig handelt, wie es der nachfolgende Fall darstellt, der ver sündigt sich ain Beruf. Was sind die Folgen solcher verbreche rischer Schleuderei? Dummköpfe urteilen über uns wie der Ochse über's Credo, und den rechtschaffenen Wiederverkäufen! wird das Geschäft zerschlagen. Noch ein ganz bedenkliches Wirtschasstbild aus der Geschäfts verbindung Baumschule—Landschaftsgärtner (Wiederverkäuser) Ein Landschafsgärtner wurde dieser Tage vorstellig wegen der Herbstpreise. Ich übergab ihm die Verbandsliste für Wiederver käufen Er bedeutete, daß er die Baumschulware mit einem Auf schlag von mindestens 80—100 an seine Kundschaft absetzen müsse, folglich er von mir auf die Privatpreise einen Rabatt von aller« wenigstens 60A haben muffe. Empört über diese Zumutung ent gegnete ich ihm, daß er nur nicht dafür sorgen solle, daß sich der Staatsanwalt für seine beanspruchten Verdienstsätze interessiere, das würde für ihn bestimmt sehr böse Folgen haben. Was hält der Mann mir entgegen? Die Verbandspreise sind bewußt viel zu hoch angesetzt. Er habe im vergangenen Winter u. a. Kirschenbüsche, 2—Zjührig, für 46 das Stück von einer Baumschule gekauft, die sogar einen Koutrollvertrag mit der Landwirtschaftskammcr in Boun habe. Daraus giuge doch klar hervor, daß der Baumschul« verband stark überfordere, und könne man zu den Verbaudspreisen kein Vertrauen haben. Der Gärtner benannte mir noch die Baumschule, und er stellte mir auch die Besichtigung der Busch- bäumc anheim. Letzteres habe ich gestern besorgt, und ich kann nur erklären, daß die Ware ganz einwandfrei gewesen ist. Mit der Versicherung, daß ich den Reichsverbänd für die Sache interessieren würde, gingen wir auseinander. So weit die bitteren Tatsachen, bestimmt nicht vereinzelt dastehend. Es kann ja nicht meine Aufgabe sein, die sich hieraus ganz zwangsläufig ergebenden aufklärenden Anordnungen zu treffen. Diese unerläßliche Arbeit fällt Ihnen zu. Ü. vonckmann. Ergänzung und Berichtigung Betrifft: Regionale Preise. Unsre diesbezügliche Ankündigung i» „Angebote- und Gesuchsliste" Nr. 17 ist dahin zu ergänzen, daß diese regionalen Preise sowohl für Behörden wie auch für Ver eine gelten. Betr. Heckenpslanzenpreise siir Wiederverkäuser ist zu berichtigen: dlulwuiL Äguitölium, 3j. v. 16—30 2.— Ml (statt 2.60 Ml).