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Persönliche Mitteilungen Es ist verstorben: Johannes Lehnitz, Rostock, Bez.-Gr. Rostock. Ain 21. Juli beging Dr. Hugo Böttger, Geschäftsführendes Vor standsmitglied der Wirtschaftlichen Vereinigung der Konserven- Jndustrie,' seinen 70. Geburtstag. Der deutsche Gartenbau ist Dr. Böttger Dank schuldig für seine stete Hilfsbereitschaft, die notwen dige Zusammenarbeit zwischen Anbau und Verwertungs-Industrie zu vermitteln. Seinein persönlichen Eingreifen ist es zu danken, daß z. B. bei den Ausstellungen von Richtpreisen für die Rohware und von Qualitätsbestimmungen, sowie fracht- und zolltarislichen Fragen für die verschiedenen Erzeugnisse der Verwertnngsindustrie auf die Interessen der deutschen Obst- und Gemüsebauer weitgehend Rücksicht genommen wurde. — Möge es ihm vergönnt sein, seine Erfahrungen noch recht viele Jahre dem kürzlich gegründeten Reichsverband der deutschen Obst- und Gemüse-Berwertungsindu- strie zur Verfügung zu stellen. Oae. Krankheiten und Feinde der Gemüsepflanzen. Ein Wegweiser für ihre Erkennung und Bekämpfung. Bearbeitet im Auftrag des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Von Professor Dr. Gustav Lüstner, Vorsteher der Pflanzenpathologischen Ver suchsstation Geisenheim a. Rh. Dritte erweiterte Auflage. Mit 88 Abbildungen. Preis geb. 2,20 Ml. Verlag von Eugen Ulmer in Stuttgart, Olgastraße 83. Die vorliegende (dritte) Auslage dieses Büchleins, das bereits in den beiden ersten Auflagen sehr beliebt war, ist schon seit langem ertvartet worden; denn die Zahl der Schädiger im — an Ausdeh nung gewachsenen — deutschen Gemüsebau hat sich in den letzten Jahren vermehrt und der Verfasser — hervorragender Pflanzenpathologe und Pädagoge zn gleich — ver steht es trefflich, den Stoff klar und leicht verständlich darzustellen. Die neue Auflage beginnt wieder mit den „10 Geboten allgemeiner Maßnahmen für die Gesunderhaltung der Gemüsepflanzen", bringt dann als neu eine „Gartenapotheke" für den Gemüse anbauer, in der im ganzen 27 Mittel beschrieben sind. Hier wäre eine Beschränkung oder doch wenigstens eine Gruppierung der Mittel nach den wirksamen Hauptstoffen angebracht, nm bei den Praktikern Verwirrung zu vermeiden. — Der Hauptteil des Buches bringt erst die pilzlichen Krankheiten, dann die tierischen Feinde der Gemüsepflanzen, und zwar gegliedert nach den Gemüsearten. Bei der Einzelbesprechung jeder Schädigung wird, wie man das beim Verfasser bisher schon gewohnt war, erst das Krankheits- bild beschrieben und dadurch auch dem einfachen Praktiker die Erkennung der Ursache ermöglicht, dann der Erreger und seine Lsbensweise erläutert, was den letzten Abschnitt begründet: Die Bekämpfung. Neu ausgenommen sind Vermehrungspilz, Sklerotienkrankheit von Kohl, Kopfsalat und Tomate, Fußkrankheit des Spargels, Rettichschwärze, Fettfleckenkrankheit der Bohne, Bak terienblattfleckenkrankheit der Gurke, Tomaten-Stengelfäule, bak terielle Tomatenwelke, Fruchtschwarzfleckenkrankheit der Tomaten und Mosaikkrankheit der Tomaten und des Spinats. Dagegen fehlen die Mosaikkrankheiten des Kopf- und Endiviensalats. Unter den tierischen Feinden find Mauszahnrüßler, Kohlschabe, Mottenschild laus sowie Spinatfeinde und bei Gurkenschädlingen Rote Spinne nnd Thrips neu hinzugekommen. Bei Sellerie hätte man die Blatt- minierer und Schönwanze, bei Gurken die Kellerasseln noch er wartet, außerdem unter den Pilzkrankheiten die Rhabarberwurzel fäule (kiiiroctänis). Zahlreiche Abbildungen sind dem neuen Ma terial beigegeben, dagegen hat man bei dem aus den alten Auf lagen Uebernommenen nur bei Bohnen- und Erbsenbrennflecken krankheit, Gurken-Krätze und Blattbrand, Wurzelälchen, Braun fleckenkrankheit, Kohl-Erdfloh, -Herzmade, -Fliege und Kohlweiß ling neue Bilder gebracht. Das Buch ist nm insgesamt 46 Seiten vermehrt worden. Gewiß bleibt für den praktischen Gemüseanbauer immer noch etwas zu wünschen übrig, noch manches ließ die Wissen schaft ungeklärt; — aber das bisherige wichtige Wissensgut auf dem Spezialgebiet des gemüsebaulichen Pflanzenschutzes bringt das vor liegende Büchlein nicht allein in leicht verständlicher, klarer und knapper Form, sondern auch in handlichem Format zu billigem Preis, was heutzutage besonders wichtig ist, wenn man einen Fortschritt der breiten Massen der Gemüse anbauer auf diesem wichtigen Spezialgebiet wünscht. Das Buch ist aus den angeführten Gründen sehr geeignet für jeden, auch den fortgeschrittenen Gemüsebau-Praktiker und als Lehrbuch in niederen und mittleren Fachschulen. Es ist ihm weiteste Verbreitung zu wünschen! OlewberA, Bonn. „Die Anzeige", Storch-Verlag Reutlingen-Stuttgart, vierteljähr lich 4,50 Ml. Weil nun einmal Frauen ungefähr 80A> aller Einkäufe selbst tätigen, ist es ganz verständlich, daß sich die Werbung vieler Bran chen an Frauen wendet. Wenn Männer diese Inserate entwerfen, übersehen sie gar häufig frauliche Godankengänge. So stehen dann Frauen in den Anzeigen oft als Jdealgestalten da, als Modepuppen, überhaupt als sei das Leben nur ein einziger Feiertag. Dagegen wehren sich die mitten im Leben stehenden tüchtigen Frauen. Es ist sehr lehrreich, einmal diese Kritiken aus Frauenmund in der neuen Ausgabe der Zeitschrift „Die Anzeige", der Sondernummer „Die Frau" zu lesen. Eine Frau erklärt da das weibliche Feingefühl, das sofort feststellt, ob sachlich wohlmeinend geworben wird, oder ob es nnr verstandesmäßig auffrisierte Werbemomente sind. An etwa 50 Beispielen und Abbildungen werden Motive aus dem Alltag in der Werbung gezeigt. Sicher haben die sich wehrenden Frauen doch nicht ganz unrecht, und wer den Weg zu diesen neuen Käuferinnen finden will, dem gibt dieses Sonderheft „Die Frau" eine Fülle wich tiger Anregungen für neue, bessere und wirksamere Anzeigen. Eine neue Poinsettien-Gorte oder ein Schulbei spiel der Notwendigkeit, fremdsprachliche Sorten bezeichnungen richtig zu schreiben Anfang Oktober entdeckten wir in den Beständen eines bekann ten Musterbetriebes — der Name sei hier nicht genannt — eine eichenblättrige Poinsettiensorte bzw. Varietät, die unter Namens bezeichnung „Dül>" (sprich: ulcli) geführt wurde. Da sie in unserm zu Schauzweckeu dienenden Sortiment zu fehlen schien, er standen wir uns einige Pflanzen. Sie wuchsen freudig heran, blühten und zeigten in ihrer Tracht solch große Aehnlichkeit mit der aus dem Jahre 1929 stammenden Trebstschen Einführung „Eichenlaub", daß wir die Ueberzeugung gewinnen mußten, beide Sorten seien identisch. Und in der Tat, so ist es auch. Denn Trebst hat seiner Einführung den deutschen Namen „Eichenlaub" gegeben in Anlehnung an das Aussehen des Blattwerks und Wohl auch in Anlehnung an die in Amerika für sie übliche, aus den Preisver zeichnissen der dortigen Gärtnereien ersichtlichen Bezeichnung, oakleaveck (sprich: vuklivck) — eichenblättrig. Leider unterläßt er eS, in seinem Preisverzeichnis hinter Eichenlaub in Klammern die Erstbezeichnung „oakleaveck" zu setzen. Der der Fremdsprache nicht mächtige Obergärtner des oben angeführten Betriebs hat sich auf sein Gehör verlassen und oakleaveck zu billig verstümmelt, ohne daß der Leiter dies bemerkte. Im vorliegenden Fall hätte sich der Irrtum in ziemlich verhängnisvoller Weise auswirken können. Wäre er nämlich nicht in letzter Minute aufgeklärt wor den, so wäre zahlreichen jungen Gärtnern die Sorte „lllcl^" als eine neue Sorte vorgetragen worden, die bislang in Deutschland u. W. nur von dem obigen Betriebe herangezogen wird. Der Irr tum hätte nicht entstehen können, wenn sich der betreffende Ober gärtner über die Richtigkeit der Schreibweise des Namens durch Nachfrage bei seinem sprachkundigen Chef oder durch Nachschlagen in den Auslandsverzeichnissen vergewissert hätte. Fast ausgeschlossen wäre es gewesen, wenn die amerikanische Verbreitersirma der Sorte, die man ja auch als Blattform-Varietät ansprechen kann, den Namen Cupüörbia puicüörrima quercikvlia bezeichnet hätte. Bei der Unsicherheit der Abgrenzung der Begriffe Varietät und Sorte erscheint es Verfasser durchaus wünschenswert — und das angeführte Beispiel bezeugt die Notwendigkeit — bei Neueinfüh rungen für alle Wuchs-, Blatt- oder Blütceigenschaften, die diese Neuheit kennzeichnen, die Ausdrücke der botanischen Kunstsprache zu gebrauchen, vorausgesetzt, daß keine sprachlichen Ungetüme ent stehen. Er glaubt sich mit dieser Anschauung keineswegs im Gegen satz zu den Ausführungen über Sortenbezeichnung im Zanderschen Wörterbuch, durch dessen Benutzung jeder solcher Verstümmelung vorgebeugt wird. Zum Schluß eine Bitte: Zahlreiche junge und ältere Gärtner, die gern wissenschaftlich arbeiten würden — Verfasser dieses ge hört zu ihnen — haben leider die alten Sprachen nicht erlernt. Wohl finden sie im Wörterbuch die Deutung der Bezeichnung der Artnamen. Ein neueres botanisches Handwörterbuch, das die deut schen Ausdrücke übersetzt, ist jedoch noch nicht vorhanden. Wir sind auf den Gebrauch der alle Gebiete umfassenden Wörterbücher deutsch-griechisch und deutsch-lateinisch angewiesen und haben dann noch nicht einmal die Gewißheit welches die gebräuchlichste Be zeichnung ist. Daher glaubt Verfasser bestimmt, daß ein Anhang in einer kommenden Auflage oder eine kleine Sonderbroschüre, welche die Ucbersetzungen der gärtnerisch wichtigsten deutschen Merkmalsbezeichnungen in die botanische Kunstsprache bringt, be geisterte Aufnahme in den Kreisen unsres Berufes und weit dar über hinaus finden Wird. Ar. Das vom Verfasser gewünschte Buch ist bereits in Bearbeitung. Rundfunk Sonntag, 30. Juli: Stunde des Laubenkolonisten. 14 Uhr: Auf den Beeten wächst Weisheit. Eine besinnliche Plauderei von Hermann Claudius. Das neue Gesetz über Steuererleichterungen ' Das Reichskabinett hat ein Gesetz über Steuererleichterungen beschlossen, das eine bedeutsame Ergänzung des vor einiger Zeit erlassenen Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosigkeit darstellt. Bisher waren bekanntlich Ersatzbeschaffungen von Maschinen und sonstigen Gegenständen steuerlich in der Weise begünstigt, daß der Betriebsinhaber, der Ersatzgegcnstände anschasft, die Kosten im vollen Unlsange bei der Ermittlung des Gewinnes abziehen darf. Das neue Gesetz über Steuererleichterungen sieht «ine Erweiterung vor, und zwar werden Justandsetzungs- und Ergänzungsarbeiten an Gebäuden, die dem Betrieb dienen, dadurch begünstigt, daß 10 A> der Kosten für die Ergänzungsarbeiten von der Einkommensteuer abgesetzt werden können. Diese Begünstigung, die der Ankurbelung des Bau- marktes dienen soll, ist für den Erwerbsgärtner sehr wichtig; denn er kann jetzt einen wesentlichen Kostenanteil der dringend notwen digen Jnstandsetzungsarbeiten an Gewächshäusern und sonstigen Wirtschaftsgebäuden von der Steuer selbst absetzen. Die Begünsti gung ist an drei Voraussetzungen geknüpft: 1. die gegenüber dem Vorjahr mehr bezahlte Lohnsumme muß mindestens ebenso groß sein, wie die Kosten der Jnstandsetzungs arbeiten; 2. zur Instandsetzung nnd Ergänzung der Gebäude müssen inlän dische Erzeugnisse verwendet werden. Bon der Verwendung inländischer Erzeugnisse kann nur dann abgesehen werden, wenn das Material im Inland nicht erzeugt wird oder eine unverhältnismäßige Verteuerung eintreten würde; 3. die Arbeiten müssen in die Zeit vom 30. 6. 1933 bis Ende 1934 fallen. Beispiel: Ein Betriebsinhaber hat Ml 5000.— steuerpflich tiges Einkommen. Die Steuer beträgt Ml 500.—. Wenn dem Finanzamt nachgewicsen wird, daß Jnstandsetzungsarbeiten in Höhe von Ml 2000.— vorgenommen worden sind, so ermäßigt sich die Steuer um 10 hiervon, also um Ml 200.—. Das Reich über nimmt demnach ^/io der durch die Arbeiten entstandenen Kosten. r Steuererleichterung wird nur dann gewährt wenn die Äe- samtlohnsumme des Steuerabschnitts die Lohnsumme d^Voriabrs um mindestens den Betrag übersteigt, für den Steueret Mt"imo böber^ü'nts Fall die Lohnsumme um 10 N * 'n V°riahr, so wird die Steuer nur um t" ineser Ml 1000.—, also um Ml 100.—, herabaeiekt Die zweite steuerliche Begünstigung ist vorgesehen für Lohnempfänger. muß bisher für jede Zuwendung des Betriebs-! Arbeitnehmer Lohnsteuer gezahlt werden. Das adiM bme Ausnahme für die Fälle vor, in denen der Arbeitgeber über den normalen Lohn hinaus eine einmalige Zu- gewahrt. In solchen Fällen braucht Lohnsteuer nicht ein« behalten und abgefuhrt werden, wenn die Sonderzuwendung in Gestalt von Bedarssdeckungsscheinen erfolgt. Die Bedarfsdeckungsscheine berechtigen zum Kauf von Kleidung, Wasche und Hausgeräten; sie sind gegen Entrichtung des ent sprechenden Betrages beim Finanzamt erhältlich. Für die Sonder zuwendungen kann auch Schenkungssteuer nicht erhoben werden. Die Steuerfreiheit gilt aber nicht, wenn der normale Arbeitslohn des betreffenden Arbeitseinkommens jährlich Ml 3600.— übersteigt. Ferner sieht das Gesetz Steuerfreiheit für neugegründet« Unternehmungen vor. Es muß sich bei diesen Unternehmungen um solche handeln, die der Herstellung neuartiger Erzeugnisse dienen und die nicht den etwa schon bestehenden Unternehmungen unmittelbar Konkur renz machen. Solche Betriebe werden ganz oder zum Teil von der Einkommensteuer, der Vermögenssteuer, der Umsatzsteuer und von den Ertragsteuern befreit. Es ist vorgesehen, daß zur Ergänzung dieses Gesetzes noch beson dere Verordnungen und Berwaltungsvorschriften erlassen werden. Nach Veröffentlichung dieser Durchführungsbestimmungen werden wir Weiteres berichten. 81, Der Einkommensteuerbescheid kommt! Die Finanzämter sind zur Zeit mit Versendung der Einkommen steuerbescheide 1931/32 beschäftigt. Infolge Verschlechterung der all gemeinen Wirtschaftslage werden die ergehenden Bescheide vielfach die Möglichkeit zu Steuererstattungen oder zur Ermäßigung der Vierteljahresratcn bieten. Die Steuerbescheide sind gegenüber früher vereinfacht, insofern, als diesmal der neue Einheitstarif maßgebend ist. In diesem Tarif ist bekanntlich die eigentliche Einkommensteuer mit den Ncbensteuern und Zuschlägen (Krisensteuer usw.) zusammen- gefaßt. Die umständliche Berechnung der Vorjahre fällt damit weg. Bei Erhalt des Steuerbescheides ist vor allem zu prüfen, ob das Finanzamt das Einkommen richtig in die acht Einkommensarten des Einkommensteuergesetzes eingereiht hat. Das Einkommen des Erwerbsgärtners aus dem Betriebe gehört stets zur ersten Ein kommensgruppe, also zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Das ist wichtig; denn nur das Einkommen aus Land- un d Fo rst w i rt s ch a f t ist bis zu einem Betrage von Ml 6000.— steuerfrei. In Fällen, wo die Einkünfte nicht als landwirtschaft liches Einkommen veranlagt sind, muß sofort Einspruch eingelegt werden. Der Betriebsinhaber muß weiterhin prüfen, ob das vom Finanzamt der Steuer zugrunde gelegte Ein kommen mit der Steuererklärung übereinstimmt. Wenn das Finanzamt von der Steuererklärung abgewichen ist, so gibt es den Grund in der Regel auf der 2. Seite des Bescheids rn Abschnitt L an. In solchen Fällen ist eine besondere Nachprüfung geboten. Die Steuerbehörde darf nicht willkürlich von der Steuer erklärung abweichen. Bor der Schätzung muß das Finanzamt erst den Steuerpflichtigen hören. Nur dann, wenn der Betriebsinhabec nicht genügende Aufklärungen geben kann, darf eine Schätzung vor genommen werden. (Vergleiche „Steuer- und arbeitsrechtliche Rundschau" Nr. 3 vom 13. 4. 1933.) Dies gilt insbesondere auch für buchführende Betriebsinhaber. Wenn das Finanzamt die Bücher verwerfen will, muß es ihre Unrichtigkeit einwandfrei nachweisen. (Siehe „Steuer- und arbeits rechtliche Rundschau" Nr. 8 vom 11. 8. 1932.) Hat das Finanzamt nach Ansicht des Betriebsinhabers das Ein kommen unrichtig veranlagt oder zu hoch geschätzt, so muß innerhalb der Rechtsmittelfrist Einspruch beim Finanzamt oder gleich Sprung berufung beim Finanzgericht eingelegt werden. Ist das vom Finanzamt veranlagte Einkommen nicht zu bean standen, so prüft man die Steuerberechnung. Bei den nicht einfachen Tarifvorschriften werden hierbei am besten die amtlichen Einkommenstenertabellen oder die vom Reichsverband herausgegebenen „Steuerrechtlichen Merkblätter" für Gartenbau betriebe hinzugezogen. Besonders wichtig ist die Anrechnung der geleisteten Vorauszahlungen. Da der Bescheid in diesem Jahre auch die Krisensteuer mitumfaßt, werden auf den festgestellten Steuerbeträgen sowohl die im Laufe des Wirtschaftsjahres 1931/32 geleisteten Einkommensteuerraten, als auch die Krisensteuervorauszahlungen angerechnet. Nicht anrech- nunqsfähiq ist aber die Krisensteuervorauszahlung vom 10. 1. 1933; denn sie ist eine Nachzahlung für das zurückliegende Wirtschaftsjahr 1930/31. Wenn sich nach Anrechnung der Vorauszahlungen eme Ueberzahlung der Jahrestzeuer ergibt, so muß das Finanzamt den Überschuß erstatten. Die