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Lokal-Anzeiger für Ottendorf-Okrilla und 2 Di« »Ottendorf« Fettung' erscheint Dier»- 5 tag, Donnerotog und Sonnabend. - ver Bezug,-Pret» »trd mit Beginn « jeden Monat, bekannt gegeben. n Im Fall« höherer Gewalt <Kri«g od. sonst. « L irgendwelcher Störungen der Betriebe, der » L Fettung, d. Lieferanten od. d. Beförderung,- Z « Einrichtungen) hat der Bezieher keinen An- » 5 sprach auf Lieferung oder Nachlieferung der » L Zeitung »d. Rückzahlung d. Bezugspreis«,. » iiiiiiiilllllll»»-»»!»« Postscheck-Konto Leipzig Nr. 29148. WerWWS- K M MeWIM Diese Zeitung veröffentlicht die amtlichen Bekanntmachungen de» Gemeinderates zu Ottendorf-Okrilla. MÜ den Beilagen »Neue Illustrierte*, »Mode und Heim* und »Der Ksdsld*. Schriftleitung, Druck und Verlag Hermann Rühle, Ottendorf-Okrilla. Nummer M Freitag, den 20. November M; 30. Jahrgang Aerttiches und Sächsisches. Vttendorf.Dkrilla, am >9. November Die Gehaltszahlung. Das Sächsische Innenministerium hat angeordnet, daß das letzte Drittel der Dienstbezüge der Beamten und-Lehrer sowie das letzte Drittel der November bezüge derjenigen Angestellten, die ihre-Bezüge bestimmungs gemäß halbmonatlich im voraus erhalten, berechnet nach den ftir September 1931 gültigen Sätzen, am 21. November 1V31 auszuzahlen ist. yilfe für die Gebirgslandwirte Die Landtagsfraktion des Sächsischen Landvolks brachte einen Antrag ein, für die die durch die Mißernte in ihrer Exi- stenzgrundlage gefährdeten Gebirgslandwirte Hilfmaßnah- men zu treffen und hierzu die Landstellen bet den Kreishaupt mannschaften heranzuziehen Gefordert werden Steuererlaß im weitesten Umfange auch für Reichssteuern und Schaffung eines Notfonds, aus dem Beihilfen zum Ankauf des not wendigen Saatgutes, von Düngemitteln. Futtermitteln und Brotgetreide zu gewähren sind. Leipzig. Hühnerfarm niedergebrannt In der Siedlung Auenhain bei Wachau brach in einer Hühner farm ein Brand aus, dem ein erheblicher, Teil der darin untergebrachten etwa 150 Stück weißen Leghornhühner zum Opfer fiel. Es liegt zweifellos Brandstiftung vor. Als Täler kommen Hühnerdiebe in Frage ff Fertigstellung der Bahnlinie Borna—Großbothen? Leipzig. Nach den Informationen der LNN soll im Nahmen der Vergebung der Reichsbahnaufträge auch die Bahnstrecke Borna—Großbothen fertiagestellt werden. Diese Strecke ist im Bahnkörper zwischen Großbothen und Bad- Lausick einschließlich der Brückenbauten fertiggestellt. Zwi schen Bad Lausick und Borna werden augenblicklich die Erd arbeiten und Brückenbauten oorgenommen, Im Zusammen hang mit dem Bau dieser Strecke stehen Arbeiten an der Streck« Kieritzsch—Geithain und die Erweiterung der Gleis anlagen bei Tautenhain. Leipzig. Sinkend« Einwohnerzahl. Nach dem Verwaltungsbericht des Rates ist die Bevölkerung Leip zig» in den ersten neun Monaten 1931 infolge Geburtenrück ganges und Wanderungsverlustes um rund 3000 Personen zurückgegangen; sie betrug Ende September etwa 715145 Personen. Denig. Hohe Belohnung. Für die Aufklärung der Scheunenbrände der Schäferei des dem Graf von Schön- burg-Wechselburg gehörenden Rittergutes, bei denen tausend Zentner Kartoffeln, zweitausend Zentner Hau und Grummet owie viele landwirtschaftliche Maschinen vernichtet wurden, st eine Belohnung von 10 000 RM ausgesetzt worden. Es liegt Brandstiftung vor; es wird der Vermutung Ausdruck gegeben, daß der Brand eine politische Ursache hatte. Mieder ein Geldpostsack verschwunden Stollberg. In einer der letzten Nächte ist in Homers- darf von noch unbekannten Tätern ein Postsack mit etwa 4000 RM Inhalt entwendet worden Den leeren Sack fand man später auf der Günsdorfer Höhe. Zittau. Neue Verhandlungen. Die Verhand lungen vor dem Schlichter im Lohnstreit der Textilindustrie Ostsachsens finden am Dienstag, den 24. November, statt. 6,5 Prozent Lohnsenkung in der sächsisch-thüringischen Websreiindustrie Greiz. In dem Lohntarifstrsit des Verbandes Thürin gischer Webereien e. V. in Greiz sowie des Lohnweberei- Verbandes Meerane mit den am Tarif beteiligten Arbeiter gewerkschaften ist vom thüringischen Schlicktungsausschuß in Gera ein Schiedsspruch gefällt worden, der mit Wirkung vom Donnerstag, den 19. November 1931, ab für die Webe reien Ostthüringens und Wesljachsens eine Lohnkürzung von 6,5 Prozent vorsieht; für Seidenwinderinnen enthalt der Schiedsspruch eine noch weitgehendere Regelung. Die neuen Lohntarife sind mit vierwöchiger Frist erstmalig am 20. Ja nuar 1932 kündbar. Die Erklärungsfrist für den Schieds spruch läuft am 24. November 1931 ab In den sächsisch thüringischen Webereien mit ihren etwa 30 000 beschäftigten Personen bestand seit 1. November ein tarifloser Zustand. Wiederaufnahmeverfahren im Aall Peter? Gera. Der Appreturarbeiter Peter aus Gera, der wegen Totschlags an seiner Ehefrau eine zehnjährige Zuchthaus strafe absitzt, hat seinen Verteidiger beauftragt, das Wieder aufnahmeverfahren zu beantragen, und zwar stützt sich Peter auf eine angeblich falsche Aussage der in seinem Prozeß vernommenen Krankenschwester, gegen die er Anzeige wegen angeblichen Fallcheides erstatten will Furchtbare Aanülientragödie Halle. In Dölau spielte sich eine furchtbare Familien tragödie ab. Als die Schwiegermutter des Maurers Focke moraens Hellen. Wohnung betrat, bemerkte sie starten Gas geruch. Focke hatte den Gasyahn geöffnet, um mit seinen beiden Kindern aus dem Leben zu scheiden. Die Kinder, ein 12 Jahre altes«Mädchen und ein vier Jahre alter Knabe, wurden tot in den Betten gefunden, während der Mann wie der ins Leben zurückgerufen werden konnte. Focke dürfte die Tat aus Verzweiflung über den Tod seiner Frau begam gen haben. Aenderung des MMen BaugMes Dresden, 19. November. Der Ministerpräsident hat dem Landtag den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Aenderung des allgemeinen Bau gesetzes als Regierungsvorlage zugehen lassen. Darnach er hält das allgemeine Baugesetz für das Königreich Sachsen vom 1. Juli 1930 eine neue Fassung unter der Ueberschrift „Baugesetz für den Freistaat Sachsen". Es zerfällt in zehn Abschnitte: Allgemeine Bestimmungen; Ortsgesetze und ört liche Polizeiverordnungen; Bebauüngs-, Fluchtlinien- und Flächenaufteilungspläne: Beschaffung, Herstellung und Un terhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen und der Schleu senanlagen; Umlegung und Enteignung von Grundstücken: Entschädigungen, Erstattungsansprüche und Bauabgaben; Bebauung der Grundstücke; Schutzmaßregeln bei der Bau ausführung; Polizeiliche Beaufsichtigung von Bauten; Straf bestimmungen und Zwangsbefugnisse. In der Begründung de, Regierungsvorlage wird u. a. darauf hingewiesen, daß Gründe der Verwaltungsreform es geboten erscheinen ließen, ein möglichst einheitliches Baurecht für das ganze Land zu schassen Das sächsische Baurecht litt bisher infolge weitgehender ortgesetzlicher Sonderregelung unter größter Zersplitterung Diese Vielgestaltigkeit des Ortsbaürechts, die in größtem Umfang nicht in den örtlichen Verhältnissen begründet war hat das Baurecht für Bauende und Behörden außerordentlich unübersichtlich gemacht. Es ist deshalb versucht worden, Lie hauptsächlichsten Bestimmun gen, die in Ortsbauordnungen immer wiederkehren, in das Gesetz zu übernehmen und dadurch die Ortsgesetzgebung in diesen Fällen entbehrlich zu machen. EmeindepoM Die Ainanznol der Kommunen Die Vereinigung der Bürgermeister des unteren und oberen Bezirks der Amtshauptmannschaft Freiberg nahm er neut Stellung zur finan^jMen Notlage, unter der die Ge meinden zu leiden haben. Es wurde eine Entschließung an genommen, in der dagegen protestiert wird, daß die Ge meinden neuerlich dadurch benachteiligt würden, daß sie aus Reichsmitteln keine Zuweisungen mehr erhielten. Dies müsse dazu führen, daß die Zahlung der Unterstützungen, in Kürze eingestellt werden müsse. Die Eemeindeleiter müßten der Verantwortung für die Folgen ablehnen In der Sitzung der Bezirksausschusses der Amtshauptmannschaft Dresden stellte Regierungsrat Dr. Chrambach fest, daß im laufenden Geschäftsjahr mit einem Ausfall an Steuerausgängen von 37 Prozent zu rechnest sei. Die vom Reich zu erwartende Hilfe werde für die Gemeindest nicht die erhoffte Wirkung haben. — Der Ausschuß sprach sein Erstaunen darüber aus, daß die Gewährung von Winter- beihilfen nunmehr vom Wohlfahrtsministerium gestattet würde, obwohl den Gemeinden und Wohlfahrtspflegever bänden keine Mittel zur Verfügung stünden. — Der Aus schuß beschloß, zum 31. März 1932 die Abkommen über Aus übung der Wohlfahrtspflege mit den Städten Radeberg und Radebeul zu kündigen. Inzwischen sollen über die Neuge staltung der Wohlfahrtspflege neue Verhandlungen eingelei tet werden. In der Bezirksausschußsitzung Marien berg gab AmtshauptmanN Bergen einen Ueberblick über die gegenwärtige Finanzlage des Bezirksverbandes. Für das laufende Rechnungsjahr bestehe zur Zeit ein Defizit von 106 000 RM, für 193Ü/31 ein solches von 36 500 RM. An das Reich seien 291000 RM rückständige Beiträge für die Krisenunterstützung zu zahlen, so daß sich die Verbindlichkei ten des Bezirksverbandes auf 433 000 RM beliefen. Die Be zirksverwaltung wurde beauftragt, von Reich und Staat die zur Aufrechterhaltung der Fürsorge nötigen Mittel anzufor dern. Der Haushaltsplan der Stadt Plauen für das Rechnungsjahr 1931 zeigt gegenüber dem letzten eine scharfe Einfchränkeng besonders bei den einmaligen außerordent lichen Ausgaben. Während nach dem Entwurf des Planes, der im Frühjahr den städtischen Körperschaften unterbreitet wurde, die einmaligen außerordentlichen Aufwendungen 491 525 RM betrugen, belaufen sie sich jetzt nur noch auf 343 224 RM. 1930 stellten sich die einmaligen außerordent lichen Ausgaben aus 613 300 und 1929 sogar auf 800 642 RM. Infolge des Aufwandes für die Wohlfahrtspflege sind trotz dieser allgemeinen Ersparnisse die Gesamtausgaben gegen über dem Haushaltsplan von 1930 um etwa zwei Millionen Reichsmark gestiegen. Der jetzige Plan schließt mit einem Fehlbetrag von 1481000 RM ab. der durck Zuwendungen von Reich und EMm für die Wohlfahrtspflege wesentlich gesenkt werden soll. Trotzdem der Rat der Stadt Annaberg (Erzgeb.) im Zusammenhang mit der sächsischen Notverordnung am lau» senden Haushaltsplan Abstriche in Höhe von 180 000 RM vornahm, weist der Haushaltsplan noch cmmer einen Fehl» betrag von 341 875 RM auf. — Um den Posten des LandtagsprMenie» Die Nationalsozialisten beanspruchen ihn Dresden, 19. November. Die zwischen den bürgerlichen Parteien aus Einladung der Wirtschaftspartei stattgefundenen neuerlichen Bespre chungen über die Neubesetzung des Postens des Landtagsprä sidenten haben zu keiner Einigung geführt. Die Nationalsozialisten beantworteten die wirtschafts parteiliche Einladung mit der schriftlich überreichten Forde rung, daß sie als die weitaus stärkste Partei Sachsens den selbstverständlichen Anspruch auf den Vorsitz des Landtags geltend machen. „Diese unsere von Anfang an unzweideutige Stellungnahme zum Gegenstand von Verhandlungen machen, müssen wir umso mehr ablehnen, als politische Vorgänge der letzten Zeit die Unzuverlässigkeit derartiger Vorbesprechungen wie die Unzuverlässigkeit der Haltung poli tischer Parteien überhaupt erneut bewiesen haben.* Wiederzulassung der „Arbetterstimme" Dresden, 19. November. Mit Rücksicht auf das bevorstehende Volksbegehren ist das Verbot der kommunistischen „Arbeiterstimme" um eine Woche verkürzt worden, da die Propaganda für das Volksbegehren in keiner Weise behindert werden soll. Der Kommunistischen Partei ist die Genehmigung erteilt worden, in einer Sonderausgabe die diesbezügliche Ministe- . rialverordnung bekanntzugeben Das Blatt wird also bereits am 2. Dezember wieder erscheinen. RelchsWe siir Rinderziichteroereinsgungen Berlin, 19. November Der Reichsminister für Enäh» rung und Landwirtschaft hat sich entschlossen, den von der j Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft anerkannten Rinder» !züchtervereinigungen eins größere Beihilfe zur Ver, sügung zu stellen, damit sie während der jetzigen Zeit größter Not weiterhin ihre Aufgabe erfüllen und ihre Einrichtungen - und ihr Zuchtmäterial erhalten können. Die Mittel werden -stach der Zahl der eingetragenen Rinder auf die einzelnen ' Organisationen durch die Landesregierungen verteilt. Neue LEnbMmmittiM Berlin, 19. November. Dle ungünstige Entwicklung der Devisenlage legt der jReichsregierung und der Reichsbank die Verpflichtung auf. alles zu tun, um der weiteren Verringerung des ^Devisenbestandes Einhalt zu bieten. In einer Durchführungsverordnung zur Devisenverord» nung wird angeordnet, daß künftig alle Waren, die aus dem deutschen Wirtschaftsgebiet ausgeführt werden, durch Ueber» nabe einer Exportvalulöertlärung nach vorge» schriebenem Muster der Reichsbank anzumelden sind. Außer dem haben die Exporteure dreimal monatlich der örtlich zu ständigen Reichsbankanstalt mitzuteilen, an welche Devisen bank sie die eingegangenen Crportoaluten abgeliefert haben oder von welcher Reichsbankanstalt ihnen die Devisen frei- gegeben wurden. Zuwiderhandlungen gegen diese Vor schriften werden mit schweren Strafen bedroht. Die Devisenbewirtschaftungsstellen sind angewiesen war- jden, die Importfirmen, die im Besitz einer allgemeinen Ge» Mhmigung zum Erwerb von Devisen sind, anzuhalten, daß sie einen angemessenen Teil des in dieser Genehmigung sest- igesetzten Höchstbetrages durch Inanspruchnahme der offenen Kreditlinien bestreiten, insofern werden Devisen zur Bar zahlung Nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Don -den deutschen Banken muß erwarte? werden, daß sie den »deutschen Importeuren bei der Ausnutzung der Kreditmög lichkeiten des Stillhalteabkommens weiiest entgegenkommen, Die S t ra f o o r s ch r i s t e n der Devilenverordnung sind dahin erweitert worden, daß die vorgesehenen Stra fen auch dann Anwendung finden, wenn jemand durch Täu schungen oder irreführende Angaben die nach den Deviien» Vorschriften erforderliche Genehmigung der zustLndigen Stel len erschlichen oder zu erschleichen versuch? bal.. Das Reichs wirtschaftsgericht ist ermächtigt, gegen den Inhaber oder Leiter eines Unternehmens, unbeschadet seiner strafrecht lichen Verantwortlichkeit. Ordnungsstrafen bis zu 300 000 Reichsmark zu verhängen, wenn er nicht nachweist, daß er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zur Verhütung der strafbaren Handlungen angewendel hat. Um ein rasches Zugreifen zu ermöglichen und der strakgerichtlichen Ahndung besonderen Nachdruck zu verleihen läßt die neue Verordnung schlielich die Aburteilung aller Vergehen gegen die Devisen» Vorschriften W KÄnelloerfahren zu. ,