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meinen geltenden Prinzip der verdeckten Abwälzung die offene Abwälzung in Höhe des Differenzbetrages gestattet"). Ist aus Grund des im Jahre 1921 abgeschlossenen Vertrages noch vor Jahresschluß geliefert, aber nicht das Entgelt entrichtet, oder ist zwar letzteres erfolgt, aber noch nicht geliefert, so gilt der alte Steuersatz; jedoch ist für die Leistung oder Zahlung aus sol chen Verträgen eine Ausschlußfrist bis 30. November 1922 ge setzt. Ist bis zu diesem Zeitpunkt keine endgültige Regelung er- solgl, gelten die Steuersätze der Novelle. Anders ist die Rechtslage bei der Ausfuhr. Wie bereits ge sagt, ist für die Umsätze ins Ausland die bisherige Befreiung auch von der einfachen Steuer in Wegsall gekommen. Dies muß zu einer Härte für den inländischen Lieferanten in den Fällen führen, wo er verpflichtet ist, auf Grund eines im Jahre 1921 ab geschlossenen Vertrages im Jahre 1922 zu liefern. Der Expor teur muß die Steuer entrichten, ohne sie auf den ausländischen Besteller abwälzen zu können, da er an den mit ihm früher ver einbarten Preis gebunden ist. Eine gesetzliche Nachzahlungs pflicht läßt sich gegenüber dem Ausländer nicht durchführen. Es ist daher die Bestimmung getrosfen worden, daß der Exporteur, wenn er den Nachweis eines festen Vertragsabschlusses aus dem Jahre 1921 erbringt, die Umsatzsteuer nicht zu entrichten braucht. Jedoch müssen Lieferungen auf Grund solcher Verträge bis spä testens 30. Juni 1922 bewirkt sein. Alle späteren Vertragserfül lungen unterliegen der Steuerpslicht. Was geht im Deutschen Buchdrucker-Verein vor? lVgl. Bbl. Nr. «4, 73, 8t und 94.) Schon diese Fragestellung als Überschrift über die verschie denen hier erschienenenBetrachtungen, die sich mit Angelegenheiten des D. B.-V. befassen, erscheint mir zu scharf pointiert, da sie ge eignet ist, den Eindruck hervorzurusen, als ob sich hinter den Ku lissen sensationelle Vorgänge abspielten. Davon ist aber gar keine Rede. Um was handelt es sich denn? Es handelt sich ganz einfach darum, Stellung zu der Frage zu nehmen, ob es sich nicht für die Weitergestaltung des D. B.-V. als eine Lebensnotwendigkeit darstellt, engere Fühlung mit Ber lin zu nehmen, dort eventuell eine Vertretung des D. B.-V. cin- zurichten; vielleicht auch, wenn die Entwicklung der Verhältnisse es erfordern sollte, den Hauptsitz des Vereins nach Berlin zu ver legen. Das ist der sachliche Kern dieser Angelegenheit. Dies ist die Frage, mit welcher sich der Hauptvorstand des D. B.-V. in zwei Sitzungen befaßt hat. Welches Ergebnis diese Sitzungen zeitigten, ist in diesen Spalten bereits mitgeteilt worden. In den Beratungen des Hauptvorstandes des D. B.-V., wo- bei es sich doch immerhin um ein zahlreiches Gremium handelt, zumal da zu der zweiten Sitzung des Hauptvorstandes auch dis Tarifkreisvertreter zugezogen waren, sind natürlich alle Meinem- gen zu Worte gekommen, die dieser Frage gegenüber möglich sind. Sowohl die, die nachdrücklich betonen, daß in Berlin der Herzschlag unseres gesamten Wirtschaftslebens pulsiert, daß Ber lin das Zentrum der Behörden ist, daß die Inferiorität, die beim D. B.-V. nach gewissen Seiten hin wahrzunehmen sei, auf die Tatsache zurllckgeführt werden müsse, daß der Sitz des D. B.-V. nicht im Zentrum, sondern an der Peripherie liege, — als die- *1 Die offene Abwalzung ist bekanntlich auch kraft Gesetzes zu lässig bei Berechnung gesetzlich festgesetzter Gebühren. Unter Hinweis aus die Institution des festen Ladenpreises, der zufolge der Zwischen- und Sortimentsbuchhandel gezwungen ist, die Steuer aus dem Rabatt zu bestreiten, ohne sie aus die Käufer abwälzen zu können, hat der Börsenoerein beim Reichsfinanzministerium angeregt, die Zulassung der offenen Abwälzung für den Buchhandel in Erwägung zu ziehen. Das Reichsfinanzministerium hat ein Eingehen hierauf abgelehnt und daraus hingewiesen, daß, wie bei allen Waren mit vom Hersteller fest bestimmten Kleinhandelspreisen, der Erhöhung der Steuer durch eine Erhöhung der Ladenpreise Rechnung getragen werden mühte. jenigen, die sich dieser Auffassung nicht anschließen, die aus ge schichtlich Gewordenes Hinweisen, betonen, daß Leipzig der Sitz des Börsenvereins, des Verlegervereins sei und daß es aus ver schiedenen Gründen als eine Gefahr — auch nach der Seite der Arbeitnehmer hin — angesehen werden müsse, wenn der D. B.-V. seinen Sitz in Berlin habe. In den langen ausführlichen Besprechungen wurden alle die Für und die Wider erörtert, mit dem Resultat, wie es schon be kanntgegeben wurde. Daß bei der Abstimmung 28 Stimmen für Berlin, 9 <bzw. 13, wenn die Leipziger 4 Stimmen hinzu gezählt werden dürfen) gegen Berlin waren, zeigt aber, als wie durchschlagend die Gründe angesehen wurden, die für einen engeren Kontakt mit Berlin sprechen. Dabei soll nicht unerwähnt bleiben, daß die süddeutschen Kreise sich ganz entschieden auf die Berliner Seite stellten, trotz der bekannten Abneigungen, von denen die Süddeutschen sonst gegen Berlin beseelt sind. Übrigens ist die Frage, den Hauptsitz des D. B.-V. nach Ber lin zu verlegen, schon alt. Sie ist absolut nicht neuen Datums. Sie wurde immer und immer wieder von denen erörtert, die von dem Eindruck beherrscht wurden, daß der D. B.-V. in dem wirt schaftlichen Leben unserer Zeit nicht jene Stellung einnehme, die ihm angesichts seiner großen Organisation zukäme; von denen, die diesen Verein bedeutender, einflußreicher, machtvoller sehen wollten. Es entspricht in keiner Weise den Tatsachen, wenn sich nun Stimmen vernehmen lassen, die sagen, daß die Frage der Sitz verlegung des D. B.-V. erst mit dem Generaldirektor des Ver eins, Herrn vr. Woelck, aufgetaucht sei, ja, daß sich diese Frage um persönliche Interessen des Herrn Generaldirektor vr. Woelck gruppiere. Richtig ist vielmehr, daß der Angelegenheit von Herrn Generaldirektor vr. Woelck jenes beschleunigende Moment ge geben wurde, das sie nun auszeichnet. Herr vr. Woelck hat nach verhältnismäßig kurzer Tätigkeit im D. B.-V. scharfen Auges die Unmöglichkeit erkannt, von Leipzig aus diejenigen Ausgaben zu erfüllen, die der D. B.-V. zu erfüllen hat, wenn er den Inter essen des Gewerbes in vollem Maße dienen soll. Und nachdem Herr vr. Woelck diese Erkenntnis gewonnen hatte, hat er in offe nen Darlegungen seine Auffassung vor dem Gremium zum Aus druck gebracht, das berufen war, in erster Linie Stellung zu der Frage zu nehmen. Wie überzeugend diese seine Anschauungen in jener Hauptvorstandssitzung am 21. Januar 1922 gewirkt haben, geht aus der Entschließung hervor, die damals gefaßt worden ist. Es muß also mit allem Nachdruck alles das zurückgewiesen werden, was Ähnlichkeit mit persönlichen Angriffen aus Herrn vr. Woelck hat, was andeuten will, bewußt oder unbewußt, daß die Bemühungen des Herrn vr. Woelck nach der Berliner Seite hin nicht von rein sachlichen Erwägungen diktiert seien. Alle derartigen Äußerungen können nur das tiefste Bedauern bei jedem Hervorrufen, für den Wir pl-,7 ein lebendiges Gesetz ist. Mein Bedauern bezieht sich im besonderen auf verschiedene Äußerungen, die sich in dem Artikel des Börsenblattes Nr. 94 vom 22. April d. I. finden. Diese Ausführungen, die sich ganz wesentlich gegen Persönlichkeiten des D. B.-V. richten und in denen das Persönliche dominiert, zeigen, wie richtig es war, innerhalb des Kreises, der sich mit den Dingen zuerst zu beschäftigen hatte, immer und immer wieder zu betonen, daß alles Persönliche aus- geschieden werden müsse und daß der Sache am besten gedient werde, wenn man sie ganz objektiv betrachte und behandle. Und wie richtig weiterhin der Appell war, bis zur Hauptversammlung des D. B.-V. sich nicht in polemischer Weise mit der Angelegen heit zu beschäftigen, zeigt auch dieser vorhin erwähnte Artikel. Es sind heftige Angriffe, die der Verfasser dieses Artikels besonders im vorletzten Absatz gegen die Leitung des D. B.-V. bzw. gegen Herrn Generaldirektor vr. Woelck richtet. Kann der Verfasser diese Angriffe begründen, oder muß er nicht, wenn eine solche Begründung von ihm verlangt werden sollte, erhebliche Abschwächungen vornehmen? Ich habe den Eindruck, daß seine Informationen sehr einseitiger Natur sind. Die Leipziger Her ren würden nach meiner Ansicht der Sache am besten dienen, wenn