Volltext Seite (XML)
9) Solospiel mit Begleitung und Ensemblespiel. 10) Übungen im öffentlichen Vortrage. § 4. Durch die Vortragabende, welche wöchentlich ein- bis zweimal stattfinden, wird den Schülern und Schülerinnen Gelegenheit geboten, sich im öffentlichen Vortrage zu üben. § 5. Die obere Leitung und Verwaltung des Instituts steht unter mehreren, am Ende dieser Blätter genannten Direk toren, welche das Direktorium bilden. Der Unterricht ist für jetzt denjenigen Lehrern anver traut, deren Namen und Lehrfächer am Ende dieser Blätter angegeben sind. Außer diesen ist noch ein besonderer Inspektor des Instituts angestellt, dessen Obliegenheit es ist, dafür Sorge zu tragen, daß alle Anordnungen des Direk toriums und Lehrerkollegiums pünktlich ausgeführt, daß die Lehrstunden regelmäßig von den Schülern und Schülerinnen besucht werden und überhaupt, daß in allen Angelegen heiten des Instituts möglichst Ordnung gehalten werde. § 6. Der Unterricht der Schülerinnen ist (mit Ausnahme der allgemeinen Übungen im Solo- und Ensemblespiel, sowie Chorgesang) von dem der Schüler völlig getrennt. § T. Der vollständige Kursus der Theorie der Musik dauert, wie oben (§ 2) erwähnt wurde, 3 Jahre, und es kann dieser Zeitraum nur unter den daselbst angeführten Bedingungen verringert werden. Für die Dauer des praktischen Unter richts läßt sich, der Natur der Sache nach, kein bestimmter Zeitraum angeben, indem die größere oder geringere Aus bildung und Fertigkeit lediglich vom Talent und Fleiße des Schülers abhängt. Für kürzere Zeit als ein Jahr kann jedoch kein Schüler und keine Schülerin aufgenommen werden, und diejenigen,