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die Verwaltung der Bahnen und des auf deren Bau zu verwenden Kapitals, bald möglichst ertheilt werde, even tuell mit thunlichster Beschleunigung eine entsprechende Vorlage über die Ausführung einer solchenEisenbahn an die Stände gelangen zu lassen." In der Versammlung der Kurhessischen Stände vom 19. Januar sollte nun die Berathung des Berichts des Ausschusses über die betreffende Miltheilung des Mini steriums des Innern vom -1. d. M. erfolgen. Der Land- tagscommiffair verlas in höherm Auftrag eine Erklärung daß die Art und Weise, wie der Ausschußbericht über die vorliegende Angelegenheit sich äußere, in mehrfacher Be ziehung ungeeignet und weder der Stellung des berich tenden Ausschusses noch der Sache angemessen sei, indem derselbe sich mit der nutzlosen und unpassenden Kritik des Verfahrens der Regierung in der Eisenbahnangelegenheit beschäftige. Derselbe überhebc sich dergestalt seiner Pflich ten gegen die Regierung und Ständeversammlung rc. rc. v. Baumbach III. stellte sofort den Antrag, diese Regie rungserklärungen dem Ausschuß zu überweisen, ehe weiter discutirt werde. Rach längerer Debatte ward dies mit 2t gegen 19 Stimmen angenommen. (Fortsetzung folgt.) Correspondenzen. Preßburg, >3. Jan. Noch im Laufe dieses, spä testens des nächsten Monats wird die Eifenbahnfrage dem Landtage vorgelegt werden. Die mit der Behandlung dieses wichtigen Gegenstandes beauftragte Regnikolar- Deputation hat ihren umfassenden Bericht bereits vollen det und in demselben den Ständen des Königreichs Un garn die Ainsenaarantie als das geeignetste und zweck dienlichste Unterstützungsmittel für derlei Privat-Unter nehmungen im Allgemeinen auf das Wärmste anempfoh len. Diese Eommission hat insbesondere für die Ungari sche Central-Eisenbahn, und zwar zuerst für die dem Lande am wichtigsten scheinende Linie von Debrezin bis Pesth, eine den Landesverhältnissen angemessene Zinsen sicherung in Antrag zu stellen, sich veranlaßt gesehen. Bei der zu gewärtigenden Berathung des Landtags wird es aber dann nicht schwer fallen, den Beweis zu liefern, daß eine Zinsen-Garantie für beide vereinigte Bahnen von Preßburg bis Pesth, und von dort nach Debrezin, von einer und derselben Gesellschaft ins Werk gerichtet, ein ungleich geringeres Risico dem Lande in Aussicht stellen müsse, als wenn dasselbe blos für die anerkannt minder einträgliche Debreziner Linie die Garantie einge hen sollte. Es wird dabei Jedermann einleuchtend sein, daß der wahrscheinliche Ausfall bei der letzteren nur durch das unzweifelhaft günstigere Erträgniß der erste ren wieder ausgeglichen werden kann. Daß diese Wahr heit in Ungarn Anklang gefunden, zeigen die Blätter des Pesther Hirlap, nach welchen schon mehrere Comitate (das Honther, Beregher, rc.) sich zu einer Zinsen-Ga rantie von fünf, sogar sechs Procent für die Ungarische Central-Eisenbahn in ihrer ganzen Ausdehnung bereit erklärt und ihren Deputaten diesfalls Instruction er- theilt haben. Wir halten uns überzeugt, daß auch die meisten übrigen Comitate, sobald die Congregationen statthaben und das Gesuch der Ungarischen Central-Ei senbahn-Gesellschaft um Unterstützung ihrer Unterneh mung dabei zur Sprache kommt, diesem Beispiel sicher folgen werden. Bereits in diesem Augenblicke scheinen viele ähnliche günstige Entscheidungen gefaßt und zur Veröffentlichung vorbereitet. Haben die Ungarn auf dem diesjährigen Landtag einmal das Princip der Zinsen-Ga rantie angenommen, ein entsprechendes Gesetz creirt und um die Allerhöchste Sanction desselben angesucht, die wohl kaum ausbleiben dürfte, so wird auch die längst erwartete Genehmigung des unumgänglich nothwendigen intcgrircnden Theils der ganzen Bahnlinie, des Flügels von der Ungarischen Gränze bis zum Anschlusse an die Kaiser Ferdinands-Nordbahn, sicher erfolgen; so werden so manche andere Hindernisse, welche bisjetzt der Aus führung dieses großen Nationalwerkes entgegenstanden, aus dem Wege geräumt und insbesondere die Sorge, auf welche Weise die zum Baue nöthigen Capitalien herbeigeschafft werden können, leicht und sicher beseitigt werden. (A. A.) Wien, 3l). Jan. Von Seiten des hiesigen Appella tionsgerichts ist ein, in Hinsicht der Verantwortlichkeit der Eisenbahn-Gesellschaften wichtiger und schon rechts kräftiger Urtelsspruch erfolgt, soweit nämlich Entschädi gungen für Passagiere, die bei den Fahrten Schaden er litten, im Civilwege darin zu Recht erkannt worden. Der große Unfall bei den Fahrten der Versailler Eisen bahn ist bekanntlich sowohl im Administrations- als im Rechtsweg ohne Erfolg für die Kläger geblieben. An ders urtheilt hierüber die Justiz bei uns, und dieser erste Spruch muß um so mehr von nachhaltigem Gewichte sein, als sich die Präcedenz auch auf den Betrieb der Staatsbahnen und des Postverkehrs erstrecken wird. Der Beschädigte in diesem Falle ist ein Literat, I)r. L. H., welcher jener ersten feierlichen Fahrt nach Brünn als Gast beiwohnte, die mit dem bekannten Zusammenstöße zweier Trains bei Baranowitz einen so betrübenden Aus gang genommen hat. Die schwerste Beschädigung war ein zweifacher Beinbruch, und sieben bis acht Personen erlitten mehr oder minder bedeutende Contusionen; zu den letzteren gehörte vr. H., und er ergriff den Rechts weg gegen die Direktion, während die andern Beschädig ten ein Privatübereinkommcn eingingen. Seine Forde rung bestand in 12,000 Fl. Schmerzengeld, dann einer jährlichen Rente von 1200 Fl., endlich für die Curko- sten 6000 Fl. Die erste Instanz sprach das Recht des Klägers auf Entschädigung aus. Die Appellation mo- dificirte die Ansprüche dahin, daß ihm 1000 Fl. Schmer zengeld, dann 1600 Fl. Curkosten und durch drei Jahre ein Betrag von 400 Fl. für die versäumte literarische Thätigkeit zu Theil werden sollen, welche letztere beide Punkte jedoch von ihm in dieser oder in geringerer Summe zu beschwören bleiben. Die Redaction des „Adler" hat dem Kläger bei diesem Anlasse bescheinigt, daß er, ohne diesen behindernden Zwischenfall, bei ihr lebenslänglich mit 1200 Fl. Gehalt angestellt worden wäre, und die Entschädigung hinsichtlich der literarischen Thätigkeit des vr. H. wird für ihn: „als Mitarbeiter des Adler, des Humoristen, der Theater- und der Augs burger Allgemeinen Zeitung" bezeichnet. Die Untersu chung im politischen Wege hatte eine Schuld der Direc- tion nicht constatirt, auch die Maschinenführer wurden aus der Untersuchung entlassen. Die Rechtsansprüche als Civilklagc haben obigen einflußreichen Erfolg gehabt. (D. A. Z.) Petersburg. Der Besitzer der Wyksunski'schen Fa briken unweit Murrom an der Oka, Hr. Schepelew, hat für die Moskauer Eisenbahn Schienen gewalzt und einige davon zur Probe eingesendet; es sind die er sten, die in Rußland gemacht werden, und alle aus dem eignen Erze Schepelew's. Manche derselben haben ein Gewicht von mehr als 12 Pud und sind gegen 2t Fuß lang, während die für die Eisenbahn bestätigten Schie nen nicht länger als 17^ Fuß sind und nicht mehr als 9^ Pud wiegen. Herr Schepelew meint, jährlich I Mill. Pud Schienen walzen zu können, wenn ihm einige Bei- hülfe gewährt und Roheisen gegeben würde, von dem er in so großer Menge von seinem eignen nicht darauf ver wenden kann, da bei ihm zahlreiche Arbeiten für die Flotte des schwarzen Meeres rc. bestimmt sind. (D. A. I.) Münster, t. Febr. Das hier zusammengetretene Eisenbahn-Comite hat durch eine Beilage zum W. M. folgende Aufforderung an die Bewohner Münsters erlassen: „In dem Augenblick, wo die Richtung der Rhein-We ser Eisenbahn entweder über Hamm oder über Soest be stimmt werden soll, ist es von Wichtigkeit, die Zweig bahn nach Münster besonders ins Auge zu fassen, weil dieselbe eine entscheidende Einwirkung auf die Wahl der einen oder der anderen der vorgenannten Richtungen äu ßern muß. Daß eine Zweigbahn nach Münster von Hamm aus weit leichter auszuführen sein wird, als von irgend einem anderen Punkte jenseits der Lippe, kann als offenkundig angenommen werden. Für Münster ist die Zweigbahn von großer Wichtig keit. — Sie wird die Stadt mit der Wcltstraße — denn dazu muß die Rhein-Weser Eisenbahn sich gestal ten — in directe Verbindung bringen, außerdem lebhaf ten Verkehr mit der Grafschaft Mark, dem Bergischen und der Rhein-Provinz herbeiführen und für bedeutende Geldkräfte geeignete Gelegenheit der Verwendung schaf fen. In Beziehung auf Münster wird daher eine Bahn von Hamm hierher eine eigentliche Zweigbahn sein und den Bedingungen unterliegen, die der Staat auch ande ren Zweigbahnen gewährt. Die besagte Bahn wird aber auch, ganz unabhängig von der Stadt Münster, eine hohe Wichtigkeit haben, insofern sie die seit vielen Jahren projectirte und von Tag zu Tag als dringend nöthiger erscheinende Verbin dung der Lippe mit der Ems vermitteln wird. Diese Verbindung sollte früher mit einem Aufwand von etwa 900,000 Rthlr. durch einen Canal hergestellt werden und der Staat beabsichtigte zur Ausführung desselben zu schrei ten; ein Plan, der nur nachher wegen des nicht zu be schaffenden Speise-Wassers wieder aufgegeben wurde. Es läßt sich hierauf die Hoffnung gründen, daß der Staat geneigt sein möge, dem Zweck der Verbindung der Lippe mit der Ems — dec Haupt-Eisenbahn mit der Nordsee — außerordentliche Unterstützung zu gewähren. ! Abgesehen hiervon, nehmen wir an, daß der Staat einstweilen der Zweigbahn von Hamm nach Münster die- > selben Begünstigungen gewähren wird, die, dem Verneh- , men nach, der Bahn von Elberfeld nach Dortmund ge währt sein sollen, nämlich die Uebernahme von einem Viertheil der erforderlichen Actien, mit Verzichtleistung auf Zinsen von 3^ Proc., so lange die Actionaire nicht 4 Proc. Zinsen erhalten. Das erforderliche Capital be trägt nach einer approximativen Berechnung beiläufig 1,330,000 Rthlr. Hiervon ab V«, als Betheiligung des Staats, blieben 1,025,000 Rthlr. Von der Wahrschein lichkeit der Herbeischaffung dieser Summe hängt wesent lich die Bestimmung der Richtung der Rhein-Weser Bahn — ob über Hamm, oder über Soest — ab. Jetzt ist also der Augenblick da, wo die Einwohner von Münster die Liebe zu der Vaterstadt bewähren, deren Gedeihen fest begründen, und sich selbst durch Betheiligung an einem vorthcilhaftcn Unternehmen Gewinn bereiten kön nen. Eine Liste zur Einzcichnung von Actien ä 100 Rthlr. jede, zur künftigen Einzahlung in Raten zu 10 Proc. wird heute in Umlauf gesetzt werden, bafirt auf die Voraussetzung, daß der Staat ein Viertheil der Ac- ticn übernehmen und auf Zinscngenuß verzichten wird, bis die übrigen Actionaire 1 Proc. Zinsen erhalten ha ben. Nur unter dieser Voraussetzung soll die Einzeich nung Gültigkeit haben." Breslau, 6. Febr. In der gestern hier abgehalte nen General'-Versammlung der Actionaire der Neiffe- Brieger Eisenbahn, die zum Zwecke der Berathung der Statuten und der Wahl der Gesellschafts-Vorstände zu sammenberufen worden war, wurden die ersteren mit der Abänderung angenommen, daß die General-Versammlun gen alternirend zwischen Breslau und Neisse stattsinden sollen. Es wurde diese Veränderung von den Actionai- ren aus Reisse und der Umgegend, trotz dem nachgewie senen Uebelstande, der nothwendig daraus erwachsen muß, wenn die General-Versammlungen nicht am Sitz der Direction abgehalten werden, der fürerst in Breslau ist, mit großer Energie erkämpft. (Schl. Z.) Düsseldorf, 7. Febr. Nach eben eingcgangenen zu verlässigen Nachrichten ist das gejammte Actien-Capital für die projectirte Koblenbahn von Vohwinkel nach Steele gezeichnet. Man verdankt dieses Resultat hauptsächlich den Bemühungen der thäligen Direction der Prinz-Wil helms-Eisenbahn-Gesellschaft zu Langenberg, welcher be reits früher die Concession zum Bau der Bahn crtheilt worden ist, jedoch unter der Bedingung, daß das Bau- Capital vorab nachgewiesen werde. Der baldigen Aus führung dieses wichtigen Unternehmens, welches für die Kohlenzechen der Mittel-Ruhr zum dringenden Bedürs- niß geworden ist, und dem Wapperthal wie dem Rhcin- thal die wohlfeilsten und besten Kohlen zuführcn wird, darf man hiernach mit Zuversicht entgegensetzen. Die Rentabilität der Düffeldorf-Elberfelder Eisenbahn ist durch dasselbe gesichert. Die Stadt Düsseldorf hat einen kaum zu ermessenden Aufschwung ihres Verkehrs zu er warten, wenn durch Einrichtung von Magazinen am Rheinwerst Düsseldorf zum Stapelplatz des Rbcindcbits gemacht und dadurch jedem Schiffer die Rückfracht ge sichert wird. Die städtische Verwaltung wird nicht säu men, durch die geeigneten Concessionen dieses Ziel zu er reichen. (D. I.)