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No. 90. PAPIER-ZEITUNG. 2443 krankenkasse nur für einen bestimmten Betrieb errichtet wurde, und die 3 kranken Arbeiter noch als zum Betriebe gehörig erachtet werden mussten, weil sie nicht aus demselben entlassen sind. Angenommen, es läge der umgekehrte Fall vor: die Betriebskrankenkasse löste sich auf und überwiese laut Generalversammlungsbeschluss, der seitens der Verwaltungsbehörde genehmigt wäre, ihre Mitglieder der Orts krankenkasse, so wäre die Ortskrankenkasse auch nicht berechtigt, die 3 kranken Mitglieder auszuschliessen, da thatsächlich die Betriebskrankenkasse nicht mehr bestünde, und die 3 kranken Mitglieder nicht hilflos gelassen werden dürfen, was aber der Fall wäre, sobald die Ortskrankenkasse ihre Fürsorge ablehnte. Anders hätte sich die Sache gestaltet, wenn seitens der Betriebsleitung die 3 kranken Mitglieder etwa 8 oder 10 Tage vorher als aus der Arbeit entlassen bei der Ortskrankenkasse abgemeldet und dann am 1. Juli, als dem Tage des Beginns der Betriebskrankenkasse, auch die gesunden Arbeiter abgemeldet worden wären. Die Ortskrankenkasse müsste dann unweigerlich für die 3 kranken Mitglieder nach § 28 des Gesetzes so lange Zahlung leisten, bis dieselben gesund oder erwerbsfähig sind, denn sie sind mit dem Tage der Abmeldung erwerbslos und behalten für die Dauer der Erwerbs losigkeit ihre Ansprüche an die Kasse. Ein Erfolg der Klage ist nicht vorauszusehen; im Gegentheil wird die Betriebskrankenkasse abgewiesen werden und noch die Kosten zu zahlen haben. Ich bemerke hierbei persönlich noch, dass, wenn mir zweifelhafte Fälle vorliegen, worüber Gesetz und Kassenstatut sich nicht klar ausdrücken, ich jedes Mal an die Redaktion der Arbeiter-Versorgung, Berlin SW., Wil helmstrasse 129, welches Blatt speziell der Arbeiterversicherung dient, schreibe und mich nach deren Antwort richte, die auch bis jetzt das Richtige jedes mal getroffen hat. Ich halte das Blatt, welches alle auf Arbeiterrecht be züglichen Entscheidungen, Erlasse, Fragen usw. sehr ausführlich bringt und von dem Herrn Rechtsanwalt Dr. jur P. Honigmann herausgegeben wird, für Rechnung der Kasse. Die angezogene Entscheidung des Landgerichts Düssel dorf ist auch darin abgedruckt, so dass der betreffenden Betriebsleitung das Halten dieses Blattes empfohlen werden kann. Ferner gestatte ich mir im allgemeinen zu bemerken, dass es sich sehr empfiehlt, die Rechnungen des Apothekers sowie Kassenarztes monatlich ein- reichen zu lassen, sowie die Rezepte, welche verschrieben werden, mit dem Firmen- oder Krankenkassenstempel zu versehen, bevor sie in die Apo theke wandern. Diese Einrichtung hat sich sehr gut bewährt, weil man stets eine Kontrolle über die Art der Verschreibung des Arztes hat und auch über die Kranken. Diesen wird dadurch jede Gelegenheit zur Simulation ge nommen, weil sie selbst mit dem Rezepte erscheinen, oder, wenn sie bett lägerig sind, es durch Verwandte zum Abstempeln bringen lassen müssen. Man kann sich dadurch als Vorstand, ohne den Kranken-Kontrolleur - , selbst überzeugen, d. h. fragen, wie weit der Verlauf der Krankheit gediehen ist. Muskau O.-L. Leop. Claassen. Neuerung an Querschneidemaschinen. Die Noth macht erfinderisch. Sie war es auch, die mich zu nachstehend beschriebener kleiner Erfindung zwang. Jeder Fachmann weiss, wie unangenehm es ist, wenn der Quer schneider verschieden lange Formate liefert, und wie lange man braucht, bis man einen neuen Mann daran gewöhnt, die Bremsung je nach der Rollenstärke so zu regeln, dass die Blattlängen genau.gleich bleiben. Äusser der gleichmässigen Geschwindigkeit der Transmission kann falsche Bremsung der Rollstangen die Blattlängen ganz erheblich beeinflussen. Um diese verschiedene Bremsung zu umgehen, d. h. von der Aufmerksamkeit und Geschicklichkeit des Arbeiters unab hängig zu machen, habe ich folgendes Mittel angewendet, welches ich den Fachgenossen zu recht zahlreichen Versuchen empfehle, obwohl ich vermuthe, dass schon Derartiges existirt, da die Sache gar zu einfach ist. Die nachstehende Skizze erklärt die Sache, wie ich sie bei vorhandenem Rollgestell, Bremsung mit Scheibe und Lederband durch führte. Die eine Seite des Rollgestells, wo nicht regulirt wird, blieb stehen, den anderen Lagerstuhl änderte ich so, dass die Lager aus gebildet wurden wie die Skizze es zeigt. Ich legte nämlich die Lagerung, die früher bei b war, in die Bremsscheibe a selbst, nun zum Lagerzapfen wurde, und deren geführte und und Schraube regulirbare Lagerschaale c mH einem -ederheagjs ausgefüttert ist. Dieser Lederbelag ist bei d lose, be ,. mittels Niete an der Schaale befestigt und wird in seiner n 8 “8 durch die Räder der Bremsscheibe gehalten. Die Bewegungsrichy tung ist durch Pfeil angedeutet, und damit wird die Bremsung be 1 gegebenen Abmessungen kräftig. Das Gewicht der Papierrolle, die an der vierkantigen Rollwelle f sitzt, hat nun das Geschäft der Regulirung selbst übernommen. Die Bremsung wirkt selbstthätig und ganz gleichmässig und bremst stärker, so lange die Rolle grösser, und schwächer, wenn die Rolle kleiner wird, also im Verhältniss ihres Gewichts. Sie erfordert gar keine Aufmerksamkeit weiter. Das, sagen wir, »todte« Gewicht der Rollstange und Holzhülse, welche natürlich mit ihrem Gewicht mit unverändertem Druck bei der Bremsung mitwirkt, würde höchstens bei gar zu ungeschickt schwer fälliger Abmessung und Schwere im Verhältniss zum Papiergewicht störend wirken; bei halbwegs richtigem Maasse bleibt es ohne merk baren Einfluss auf die Bremsarbeit. Fiume, 30. September 1891. E d w. R c s z. Pauspapier. Als »Pauspapiere« bezeichnet man diejenigen Papiersorten, welche durchscheinend genug sind, um eine darunter gelegte Zeichnung er kennen zu lassen, und deren Oberfläche das Nachziehen der Striche dieser Zeichnung mittels Bleistifts oder Tusche gestattet. Neben dem transparenten Aussehen wird vom Pauspapier auch grosse Festigkeit verlangt, eine Eigenschaft, welche sich schwerer erzielen lässt, weil das Papier, um möglichst grosse Transparenz zu erhalten, sehr dünn und schwach gearbeitet werden muss. Gewöhnliches Papier zeigt, auch wenn es noch so dünn gefertigt wurde, keineswegs schon die erforderliche Durchsichtigkeit. Um Transparenz zu erreichen, giebt es verschiedene Verfahren. Das älteste und gebräuchlichste besteht darin, das Papier, also auch die Faser, mit Fett oder Oel einzureiben. Die Aufnahmefähigkeit der Faser für Fett ist begrenzt, und jeder Ueberschuss wird von dem Papier wieder abgegeben, ohne dass das transparente Aussehen des Papiers vergrössert wird. Es ist deshalb auch noch nicht gelungen, das Papier durchsichtig wie Glas zu machen, so dass dieses Problem immer noch zu lösen bleibt. Alle zu Papier geeigneten Fasern eignen sich auch zu Pauspapier. Keine derselben verdient unbedingten Vorzug, wenn nur das daraus hergestellte Papier genügende Festigkeit und Reinheit aufweist. Anders verhält es sich mit dem Fett oder Oel, welches das Papier durch scheinend machen soll. Hierbei ist Haupterforderniss, dass das Paus papier nur gerade so viel von diesem Stoff erhält, als es zur Erzielung der Transparenz bedarf, ohne dass es von dem aufgenommenen Fett oder Oel wieder etwas abgiebt, oder das Papier, auf welches es behufs des Pausens gelegt wird, einfettet. Ein weiteres Erforderniss ist, dass das zur Tränkung verwendete Oel das Papier nicht gelblich färbt, was besonders an den Rändern des Papiers sehr häufig der Fall ist, wo die Luft am meisten auf das Fett wirken kann. Dieser Nachtheil des geölten Pauspapiers ist um so grösser, als das betreffende Fett zur Zeit der Benützung hell und farblos sein kann, und erst durch die Einwirkung der Luft oxydirt und sich dunkler färbt. Eine weitere Eigenschaft, die mit dem Oxydiren des Fettes in enger Beziehung stellt, ist der Geruch, welchen das Oel, sowie auch das damit behandelte Papier annehme. Es ist derselbe, welchen ranziges Fett ausströmt. Er nimmt mit dem Alter des Papiers immer mehr zu, und macht dessen Benutzung immer unangenehmer. Eine wichtige Forderung, deren Erfüllung durch Verwendung ungeeigneter Fette vereitelt werden kann, besteht darin, dass das Pauspapier seine Weichheit behält, dass es nicht hart und brüchig wird. Die meisten Fette verharzen nach dem Trocknen, werden hart und theilen diese Eigenschaft auch dem damit behandelten Papier mit. Aus allen diesen Betrachtungen geht hervor, dass die Herstellung eines allen Anforderungen entsprechenden Pauspapiers grosse Erfahrung beansprucht, welche hauptsächlich darauf beruht, das Fett richtig zu wählen und so zu behandeln, dass das Papier die genannten Eigen schaften erhält. Die Herstellung des Pauspapiers bestand und besteht auch heut noch vielfach darin, dass das in Rollen aus der Papierfabrik bezogene Papier mit dem entsprechenden Fett oder Oel eingerieben und dann zum Trocknen an der Luft aufgehängt wurde. Eine Aenderung in dieser Herstellungsart ist nur insoweit ein getreten, als das Einreiben des Papiers mit Fett oder Oel, welches früher mit der Hand, mit Bürste oder Schwamm geschah, jetzt mittels Maschinen bewirkt wird, wodurch die Behandlung gleichmässiger und rascher vor sich geht. Das Trocknen des Pauspapiers darf nur an der Luft geschehen, mit Ausschluss künstlicher Wärme, da diese das Ranzigwerden des Oels befördert. Die Benutzung rasch trocknender Firnisse ist deshalb ausgeschlossen, weil sie das Papier brüchig machen würden, ebenso dürfen die sogenannten Sikkative keine An wendung finden, weil sie Verharzung des Oeles veranlassen.