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642 Schutzes der Fische an die Wassertriebwerkbesitzer stellen, und verliest 1. Nürnberg, 1. April 1890. 3. Der Vorstand. seitens unseres Vereins nicht statt. 4. der I. Vorsitzende: G. Schwanhäusser. Dr. H. Sellnick, Vorsitzender des Ver eins Deutscher Holzstofffabrikanten, Leipzig. F. Westphal, Papierfabrik., B. Gladbach. K. Marggraff, Papierfabrikant, Wolfs winkel b. Eberswalde. Oskar Meissner, Zellstoff- und Papier fabrikant, Raths-Damnitz. F. W. Meyer, Mühlenbesitzer, Hameln. Rudolf Kramer. Mühlenbes., Quedlinbg. C. Ehrenberg, Ingenieur, Berlin. C. Arndt, Ingenieur, Braunschweig. J. Heyn, Ingenieur, Stettin. K. W. Kunis, Redakteur der Zeitschrift »Die Mühle«, Leipzig. gende Herren erschienen: H. Thiel, Geh. Ober - Regierungsrath, Berlin. v. Friedberg, Geh. Ober - Regierungs rath, Berlin. von der Hagen, Geh. Regierungsrath, Berlin. M. v. d. Borne, Verneuchen. Regierungsbaumeister Hoech. Berlin. Bauinspektor Gerhardt, Berlin. Professor Dr. Sieglin, Sachverständiger der Königlichen Zentralstelle in Fischerei - Angelegenheiten, Hohen heim. Jos. J. v. d. Wyngaert, Präsident des Verbandes Deutscher Müller, Berlin. Süddeutscher Papier-Verein Sitz in Nürnberg Generalversammlung Dienstag, 8. April, abends 8 Uhr, im Cafe National am Markt. TAGES-ORDNUNG: 1. Berichterstattung über das abgelaufene Vereinsjahr. 2. Kassenbericht und Entlastung des Kassirers. 3. Neuwahl der Vorstände. 4. Entgegennahme von Anträgen und deren Besprechung. Zu lebhafter Betheiligung ladet ein anderen Mühlen) Schutzgitter und Abflussrohre angebracht werden, welche ihrem (§ 5 des Gesetzes von 1880) Zwecke entsprechend a) dem Aale das Durchdringen durch dies Gitter unmöglich machen, b) demselben einen Abstieg unterhalb der Turbine (Wasserrad) ermög lichen. Gestützt auf Autoritäten in diesem Gebiet, mich berufend auf eine Reihe von Erfahrungen, erachte ich dies für durchführbar, ohne dass die Turbinen- besitzer geschädigt werden. Ich überreiche ein Modell entsprechend meinen Wünschen, wonach a) von der Flusssohle 40 cm aufwärts (da der Aal bekanntlich zumeist nahe an der Flusssohle sich fortbewegt) das Gitter in geneigter Rich tung zur Flusssohle steht und 10 bis höchstens 12 mm weit ist, b) der obere Theil des Gitters = 20 mm — ausnahmsweise = 25 mm weit ist, c) das Gitter schräg zum Wasserlauf steht, d) im spitzen Winkel ein Ablaufrohr angebracht ist, mit weitem Mund stück, aber nur einem Durchmesser von 12 cm. Dies Rohr ist amtlich am 1. April jährlich zu öffnen, am 1. Oktober für den ganzen Winter zu schliessen, um nicht einen tag lang ohne Noth den Wasserwerken das Wasser zu nehmen. Eine Berechtigung zur Anordnung solcher Rechen und Rohre dürfte sich klar ergeben: I. aus den §§ 16—23 der Reichsgewerbeordnung von 1869, H. für Preussen aus dem § 35 usw. des Fischereigesetzes vom Jahre 1874 und § 5 des Gesetzes von 1880. Die Biegung des unteren Theiles des Gitters ist nothwendig, damit die Aale voraussichtlich eher am Gitter entlang zum Schlupfrohr gehen, als höher steigend, durch die zusammengedrängte Wasserkraft demnach in die oberen Gitter hinein resp. durchgedrückt zu werden.« 5. Aufsicht auf Gitter. »Ich halte es für hocherwünscht, dass die Königliche Staatsregierung bei der Kontrolle der Schutzgitter und Abzugsrohre mög lichst viele Kategorieen der Unterbeamten (auch Provinzialverwaltungen) mitzuwirken beauftragt, wie dies in der neuen Eidgenossenschaftlichen Vollziehungsordnung vom 3. Juni 1889 § 21 ausdrücklich allen Landjägern, Wildhütern, Strassen- und Wasseraufsehern usw. als Amtspflicht auferlegt werden soll.« Diese Anträge sucht der Antragsteller durch Verlesen verschiedener Schriftstücke näher zu begründen und verlangt auf Grund von Gutachten Aalröhren von mindestens 4 Zoll (12 cm) Durchmesser, welche vom Ober wasser zum Unterwasser führen sollen. Herr Geheimer Ober-Regierungsrath Thiel wünscht, dass es gelingen möge, einen Ausgleich der verschiedenen Interessen zu finden. Er erläutert die nach seinen Mittheilungon entworfene Zeichnung einer Rechenanlage, welche an der Wupper ausgeführt ist und gut funktionirt (der Rochen ist in 3 zur Stromrichtung schrägstehenden Staffeln angeordnet, wodurch bezweckt wird, dass die Verunreinigungen des Wassers (wie Laub usw.) von einer Staffel zur anderen abgetrieben werden, um sich in dem spitzen Winkel, welchen die letzte Staffel mit dem Ufer bildet, zu sammeln, von wo sie durch einen Abzugsgraben entfernt werden. Herr Dr. Sellnick findet, dass der Aal in wirthschaftlicher Beziehung kein so wichtiger Faktor sei, dass deshalb der Industrie grosse Beschwernisse auferlegt werden dürften, und verneint, dass der Fischerei, gegenüber anderen Gewerben, eine Ausnahmestellung gebühre. Er betont, dass, wenn die Fischereiberechtigten ein Interesse an den Schutzmaassregeln haben, sie die selben auf ihre Kosten machen lassen sollten, aber nicht verlangen dürften, dass die Industrie diese Last trage. Er bemerkt ferner, dass der Rechen nicht der Fische, sondern der Turbine wegen eingebaut sei, und dass die nordamerikanischen und schweizerischen Verhältnisse für Deutschland nicht zutreffen, weil dort ganz enorme Wasserkräfte vorhanden seien, während in Deutschland das Wasser mit äusserster Ersparniss verwendet werden muss. Dis Industrie müsse bei der grossen Belastung, die sie ohnedies (durch Kranken-, Unfallversicherung usw.) tragen müsse, von seifen der Regierung mehr in Schutz genommen werden, damit sie nicht durch Auferlegung neuer Lasten noch mehr bedrückt werde. Er schlägt vor, dass dort, wo das Interesse der Industrie überwiegt, die Fischerei-Rechte abzulösen seien. Gegen die vor geschlagenen Aalrohre spricht er sich entschieden aus, da dieselben, zumal bei kleinen Wasserkräften mit hohem Gefälle, verhältnissmässig viel Wasser Wasserkraft und Fischerei. Verhandelt Berlin, Herrenhaus, den 27. Februar 1890. Auf Einladung des Kammerherrn v. Behr-Schmoldow, Vorsitzender des Ausschusses des deutschen Fischereivereines, waren äusser Genanntem fol Mitteldeutscher Papierverein. In diesem Jahre findet eine Ostermess-Fachausstellung Papierstoff aus Kartoffeln. Wir berichteten in Nr. 27 über ein neues Verfahren der Spiritus- Gewinnung, welches nach dem Berliner Tageblatt in Gegenwart des Ministers von Scholz usw. erprobt sein sollte. Die Rückstände lieferten nach derselben Quelle Papierstoff mit idealen Eigenschaften. Wir bemerkten dazu, dass wir die wunderbare Mär vorerst bezwei feln müssten und ersehen aus dem Berliner Tageblatt vom 3. April, dass das Ganze nur ein Aprilscherz sein sollte, dass also die Er zählung völlig erfunden war. So sehr wir die Geschicklichkeit dieser Art von Reklame aner kennen, möchten wir doch bezweifeln, ob es statthaft ist, eine solche Ente durch die Namen von Ministern und anderen hohen Würden trägern zu decken und glaubhaft zu machen. Herr Kammerherr von Behr-Schmoldow eröffnet um 10 Uhr die Ver handlungen mit Begrüssung der Anwesenden, bittet den Geheimen Ober- Regierungsrath Herrn Thiel den Vorsitz zu übernehmen (was geschieht) und schlägt dann zur Geschäftsordnung vor, zunächst in eine General- und sodann in die Spezialdiskussion der einzelnen Fragen einzutreten, welcher Vorschlag: angenommen wird. Herr v. d. Wyngaert giebt eine kurze Schilderung der Veranlassung der Konferenz und legt dar, dass es nöthig sei, festzustellen, an welchen Wasser läufen die Interessen der Fischerei, und wo die Interessen der Triebwerke überwiegend sind; das grössere Interesse habe dem geringeren vorzugehen. Er betont, dass das Fischereigesetz vom 30. Mai 1874 Anlass zu Beschwerden nicht gegeben habe, wohl aber das Gesetz vom 30. März 1880 betreffend die Abänderung des Fischerei-Gesetzes für den preussischen Staat vom 30. Mai 1874, dessen Art. V zu wesentlichen Beschwerungen und Belästigungen der .Triebwerkbesitzer geführt habe. Herr v. d. Boine legt dar, dass es im Interesse der Fischerei nothwendig sei, dass Rechen von etwa 20 Millimeter lichter Stabweite angebracht seien, damit die Aale von den Turbinen abgehalten würden. Herr v. Behr betont, dass im Gesetz stehe: »Die Minister für Handel und für Landwirthschaft sind befugt«, Anordnungen zu treffen, und dass es daher nur an den Triebwerksbesitzern liege, wenn sie wegen Anordnungen, durch welche sie sich beschwert fühlen, bei der Regierung nicht vorstellig geworden seien. Er geht sodann näher auf die Entstehung des Gesetzes vom 30. März 1880 ein und betont, dass die Anforderungen, welche dasselbe an die Triebwerkbesitzer stellt, im Interesse der Fischerei durchaus nothwendig seien. Er weist durch Verlesung von Schriftstücken nach, dass Aale durch Turbinen zerschnitten worden sind, und dass infolgedessen Verfügungen er gangen seien, welche die Anbringung von Rechen bis zu 10 Millimeter lichter Weite fordern, wobei er anerkennt, dass diese Anforderung vielleicht zu weit gehend sei. Er weist sodann auf die Fischereigesetze der Vereinigten Staaten und der Schweiz hin, welche sehr strenge Anforderungen bezüglich des eine Aalbrutleiter angelegt werde. Ich überreiche verschiedene betreffende Broschüren und Zeichnungen. Alle diese erweisen, dass die Unkosten solcher Leitern wenige Mark betragen, und dass ihr Wasserbedarf ein ganz minimer ist.« Ausführungsverordnung betr. »Ich halte es für hocherwünseht, dass die beiden hohen Preussischen Ministerien, welche durch § 5 des Fischerei gesetzes von 1880 hierzu bevollmächtigt sind, sich über Ausführungs verordnungen zu diesem Paragraphen verständigen, und zwar dürfte auch das Königliche Ministerium für Handel und Gewerbe zur Theilnahme ein zuladen sein, da gerade bei diesem die Wasserbau-Inspektoren viel be zügliche Arbeiten in Händen haben, und zahlreiche Unterbeamte bei der Ausführung mitzuwirken haben werden.« Veränderungen an deh Wehren betr. »Ich halte es für logisch klar, dass § 16 der Reichsgewerbeordnung vom Jahre 1869 den Behörden auch dann das Recht giebt, Anlage von Schutzvorrichtungen für Fische bei Stauanlagen zu verlangen, wenn irgend eine Veränderung an dem schon konzessionirten Werk vorgenommen wird, welche die Wanderfreiheit der Fische zu ihrem Nachtheil verändert. Schutzgitter. »Ich halte es zur Erhaltung des Aalgeschlechtes in Deutsch land für ganz nothwendig, dass vor jeder Turbine (häufig auch schon bei sodann folgende Anträge: Aalbrutleitern betr. »Ich halte es für nothwendig, dass an jedem Wehr