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: N : : Erdfarben 3 । in feinster Schlämmung und Mahlung 3 empfehlen für Papierfabrikation " Gebr. Wohlfarth & Barlösius. 3 । Bergbau und Farbenfabriken. 3 > Saalfeld in Thüringen. ■ 530 PAPIER-ZEITUNG. N: 14 KAPP & WIGGER. 22102] 20. cOresdener-Strasse 20. Vstexsenungew an Nowscko _ Rechtsentscheidungen. Unter Gefahren der Seeschifffahrt — perils of navigation — sind alle Gefahren zu ver stehen, welche mit dem Zeitpunkte beginnen, in welchem die Güter zum Zwecke der Ein ladung in das Schiff vom Lande scheiden. Alle Schäden, die dem Schiff, oder der Ladung, oder Beiden nach vollendeter Abladung zuge fügt werden sollen, fallen unter die grosse Havarei. Art. 343 setzt voraus, dass der Kaufgegen stand zur Zeit der Vornahme des Selbsthilfe verkaufs sich bereits im Besitze des Ver käufers befindet, oder wenigstens thatsächlich zu dessen Verfügung steht. Der blosse An spruch des Verkäufers auf Lieferung der Waare, selbst wenn der Dritte dieselbe auf Lager hat, genügt nicht. U. III. Civilsen. RG. 21. Sept. 1883 a. a. 0. S. 111. Unstatthaft ist die Kompensation der Gesell schaftsschuld einer offenen Handelsgesellschaft mit der Privatforderung eines Gesellschafters an den Gesellschaftsgläubiger, ü. I Civilsen. RG. 11. Oct. 1883 a. a. 0. S. 114. Ein Unfall kann nicht als auf höherer Gewalt beruhend angesehen werden, wenn derselbe die unmittelbare Folge des regelmässigen Betriebes der Eisenbahn gewesen ist. U. dess. Sen. 29. März 1884 a. a. 0. S. 146. Ein Wechsel, welcher verschiedene Orte und Zeiten der Ausstellung enthält, ist ungiltig. U. dess. Sen. 21. Mai 1884 a. a. 0. S. 165. Die Absicht, die Gläubiger zu benachtheiligen, im Sinne des § 24 Ziff. 1 KO. liegt nicht vor, wenn blos das Bewusstsein vorhanden ist, dass die betreffende Handlung die übrigen Gläubiger benachtheiligen könne. U. II. Civilsen. 20. Mai 1884 Sig. Bd. 11. S. 173. Ein Genossenschafter darf wegen seiner Forderung an die Genossenschaft nach § 62 Gen.-Ges. einen anderen Genossenschafter soli darisch dann nicht in Anspruch nehmen, wenn die Forderung zugleich mit dem Eintritt in die Genossenschaft entstanden und von seiner Eigenschaft als Genossenschafter untrennbar ist. U. 11. Civilsen. 20. Mai 1884 a. a. 0. S. 178. Wird ein Rechtsgeschäft wegen Wuchers (Art. 3 des Gesetzes vom 24. Mai 1880) für ungiltig erklärt, dann ist auch die hierüber ausgestellte Urkunde ihrem ganzen Inhalte nach rechtsunwirksam. U. dess. Sen. 27. Mai 1884 a. a. 0. S. 191. Die Verweigerung der Annahme einer be stellten Waare, weil dieselbe nicht der Be stellung gemäss geliefert wurde, und die Rück sendung der Faktura macht auch den in der Faktura enthaltenen Beisatz über den Gerichts stand des Vertragsabschlusses unwirksam. U. oberst. GH. Wien, vom 16. Jan. 1884 a. a. 0. S. 21. Ein Kaufmann kann vor dem Gerichte seiner Zweigniederlassung belangt werden, wenn die selbe auch nicht ins Handelsregister eingetragen und nicht ständig ist, sondern nur während der Badesaison an einem Badeorte betrieben wird. U. dess. GH. 2. Okt. 1884 a. a. 0. S. 23. Unna in Westfalen. Maschinenfabrik für Holzschliff-, Holzzellstoff- und Pappenfabrikation. Vertreter der Graham Wood Pulp Co. in London. Empfehlen sich zum Bau von S ul fi t-Ce 11 ulo S C-Fa b riken nach Gralam’schem System. Benrath “% Franck Gelbe Mühle, Düren, Rheinpreussen. Spezialfabrikate: Leinölfreie geglättete Pauspapiere, (Künstlerpauspap., Rollenpflanzenpap., Präparirtes Pauspergament f. Farbenzeichnungen.) Radirfest thierisch geleimte Zeichenpapiere, (Tauenzeichenpap., lederfeste Schablonenpap., Gekörnte Aquarellpap., Universalschul- zeichenpap. Mit Leinen beklebte Sorten, gummirte Tauenzeichenpap., Millimeterpapiere.) Flachliegende gummirte Papiere in Rollen und Bogen für Etiquettendruck. (Zweifach und dreifach gummirt für Chromodruck, ohne Knoten und Gummiränder. Extra Qualität für Wollen- und Baumwollenstoffe dreifach gummirt.) Geschnittene dreifach gummirte (Telegraphen-) Streifen zur Siegeloblatenfabrikation mit Lütke’schen Maschinen, (Beliebige Rollenbreiten bis zu 2 cm hinab.) Geklebte Kartonpapiere aller Art, (Victoriakartons, zweifach bis sechsfach, für Lithographie und Photographie; Anhänge kartons, darunter die in Zähigkeit unerreichten gelben Non plus ultra Kartons.) Braun-weisse und gelb-weisse geklebte Seideneinschlagpapiere, (Zweifach und dreifach geklebt, extradünn, mitteldick, extraschwer in allen Grössen, die 73 cm, 63 cm oder 50 cm nach einer Seite messen.) Mullpapiere und Papyrolin für Kouvert- und Etiquettenfabriken. (Rechtwinklig oder diagonal geschnitten.) Wasser- und Dampf kraft, sowie vorzügliche maschinelle Einrichtungen zur Herstellung aller vorbenannten Artikel, setzen uns in den Stand, hervorragende Qualitäten zu besonders billigen Preisen zu liefern. Muster versenden wir auf Wunsch portofrei und kostenlos.