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icht un- um von mc die ter- end ten ind des ikte •bc ten ide, lie- icht nt : nco erT rik der Da bis ser enc ‘in- ver- nur rik Bc- Maschinen-Schiefertafeln in Hartholz-Rahmen. [18153 umlegbar, mit Metall -Charnier u. Verschluss auf beiden Seiten [16313 115519 Erdfarben das des wird das Guthaben erst nach dem Tode des rechtigten an dessen Erben ausgezahlt. In diesem Falle ist der Fabrikherr befugt, Guthaben bei einem Dritten für Rechnung betreffenden Arbeiters zu hinterlegen. Der Arbeiter erhält den Hinterlegungsschein einer ihn bei der Fälligkeit des hinterlegten mit Re ¬ det artigen Anlagen Anlass gegeben. Reflektirende wenden sielt an den Civilingenieur rast zchner, ASCHAFFENBURG a. M. (Patent: Deutsches Keieln, Oesterreich etc.) zur Herstellung braunen Holzstoffes ohne Anwendung von Defibreur, Raffineur und Sortir- apparat, empfiehlt sich durch geringeren Kraftaufwand , sowie Billigkeit der Anlage und Betriebskosten. Namentlich in Schweden hat sich dasselbe glänzend bewährt und zu weiteren träges berechtigenden Uebertragungs-Erklärung des Hinterlegers. Mit der Aushändigung dieses Scheines erlöschen die Ansprüche an den Fabrikherrn, welcher nur für ein Versehen bei der Wahl des Verwahrers haftet. § 6. Mit der Aufhebung des Geschäfts werden sämmtliche Guthaben fällig. Geht das Geschäft durch Erbgang oder Ver äusserung auf einen Nachfolger über, so ist dieser verpflichtet, die beim Eintritt der Nachfolge be stehenden Guthaben in der im § 5 bestimmten Weise zu hinterlegen, wenn er nicht den Berech tigten gegenüber sämmtliche Verpflichtungen aus dieser Urkunde übernimmt und die Handlung Hochstein & Weinberg von allen durch diese l r- kunde für sie entstandenen Verbindlichkeiten ent lassen wird. § 7. Die Cession, Veräusserung oder Ver pfändung der Guthaben ist unwirksam. Erwerber erlangt aus solcher Cession, Veräusserung oder Verpfändung gegen den Schuldner des Guthabens keine Rechte. § 8. Der Lohn-Zuschlag hört auf mit dem jenigen lag, an welchem ein, dem Arbeitsgeber in Bezug auf die Alterversorgung seiner Arbeiter irgend welche Verpflichtungen auferlegendes, Ge setz in Kraft tritt. Der Arbeitgeber ist beim Eintritt dieses Ereig nisses berechtigt, die dann bestehenden Guthaben nach Maassgabe des § 5 zu hinterlegen. § 9. Alle Streitigkeiten, welche aus dem durch diese Urkunde begründeten Rechtsverhältnisse ent stehen, werden durch ein Schiedsgericht ent schieden. Das Schiedsgericht wird aus drei Schiedsrich tern, welche Rechtsanwälte sein müssen, gebildet. Jede Partei ernennt einen Schiedsrichter; die bei den von den Parteien gewählten Schiedsrichter wählen den Dritten. Die dem Arbeiter auferlegten Kosten des schieds richterlichen Verfahrens werden aus seinem Gut haben entnommen. Im Uebrigen kommen die Vorschriften des zehnten Buchs der Deutschen Civil-Prozess-Ordnung zur Anwendung. § 10. Die sonstigen Beziehungen zwischen dem Fabrikherrn und seinen Arbeitern werden durch diese Urkunde nicht berührt. § II. Die Verpflichtung der Handlung Hoch stein & Weinberg beginnt erst mit der Auslieferung eines von derselben vollzogenen Exemplars dieser Bestimmungen. Dieses Exemplar ist für den geboren ausgefertigt und vollzogen worden. Diese Satzungen stehen auf deu ersten 3 Seiten eines kleinen Kassenbuches, dessen folgende Seiten mit Rubriken zum Einträgen der Daten und Beträge der Wochenlöhne des Arbeiters gefüllt sind. SPECIALITTEN: Präge-Balanciers (Wurf pressen) in jeder Grösse für Hand- u. Dampfbetrieb. Balanciers und Schraubenpressen jeder Art. Monogramm-Balancier» neuester Construction. Hebelstanzen z. Ausschneid, v. Format, m. Messerschnitten. Kniehebelpressen, Papierschneidemaschinen, Perforir- Maschinen. Hobel- und Bohrmaschinen für Mechaniker und Graveure. Karten- Schneide -Maschinen — (D. R. Patent No. 19196) aFw ~2 mit Kreisscheermessern, für Adress-, Visit-, Geschäfts-und c..7 Buntdruck-Karten. Grösste Leistungsfähigkeit (80—90 000 Stück Blanco-Karten per Tag), absolut glatter und sauberer Schnitt. । in feinster Schlämmung und Mahlung I empfehlen für Papierfabrikation ■ Gebr. Wohlfarth & Barlösius. । Bergbau- und Farbenfabriken, ■ Saalfeld in Thüringen. Heintze « Blamekertz erste und einzige Stahlfederfabrik in Deutschland. Inhaber der goldenen Medaille für gewerbliche Leistungen in Preussen. pygpy y- TA, [18421 Eugen Dietz vorm. L. Peltner, Maschinenfabrik, Berlin S.O., Köpnicker-str. 153 Sxhiefertafe/-fa,,, A in WORMS a. Rhein. - — - — • W• " ■ "mmggpg-mmo I Kouvertmaschinenfabrik. i G empfiehlt seine selbstthätigen Kouvertmaschinen für Massenrabrikation, das Voll- 5 8 kommenste in dieser Branche, sowie Messerschnitte nach jedem Muster. g Ferner Stanzen für jedes Gewerbe zum Schlagen und Drücken. 17181 8 öupäMäääNMaMMasäNMHSB5# # suesssnsssassesusuusasums Qu eiseh ver fa li re ii .