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Papier-Zeitung FACHBLATT ! % SL. 0 ES Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten, des Schutzvereins der Papier industrie und des Schutzvereins für den Papier- und Schreibwaaren-Handel. für N ‘3 / Papier- u. Schreibwaaren-Handel u. -Fabrikation, Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel, sowie für alle verwandten und Hilfs-Geschäfte: (Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken etc.) Redaktion und Verlag von CARL HOFMANN, Civil-Ingenieur, Mitglied des Kaiserlichen Patentamtes, Berlin W., Potsdamer - Strasse 134. Erscheint jeden Donnerstag. ' 3 Bei der Post bestellt und ab- / genommen, oder durch Buch- 3 handlung bezogen: vierteljährlich, Mk. 2,50. { (hn Ausland mit Post-Zuschlag.) 3 3 No. 3882 der Post-Zeitungs- / Preisliste. ( 9 Von der Exp. d. BI. direkt 3 7 unter Streifband, — In- und 7 Ausland: / vierteljährlich, Mk. 3,50. ? E9 % ’ Preis der Anzeigen: / 2 10 Pfennig der Millimeter Höhe . ’ einer Spalte (‘/»-Seite). ’ Bei 13maliger Aufnahme i. 1 J. 25 Prozent weniger. 9 Bei 26maliger Aufnahme i. 1 J. 35 Prozent weniger. Bei 52maliger Aufnahme i. 1 J. ) 50 Prozent weniger. ; Für Chiffre Anzeigen wird dem Besteller 1 Mark mehr berech net. Dafür erfolgt Annahme und ' ) freie Zusendung der frei an uns ■ 9 eingehenden Chiffre-Briefe. 5 Vorausbezahlung an den Verleger./ —_——m a Berlin, Donnerstag, den 24. April 1884. IX. Jahrgang. No. 17. I nhalt: Seite Holz als Papierrohstof 584 Neuer Schwindel 584 Patentrecht 585 Vereinigung von Packpapier-Fabrikanten . 586 Sulfitstoff 586 Materialprüfungsanstalt 586 Einheitliche Formate und Liniaturen für Volksschulhefte 586 Sulfitverfahren von Baron Ritter und Kellner 587 Yucca-Papier 588 Neuheiten 590 Buchbinderei: 592 Ans Maioli-Grolier’seher Zett. — v. (XXXVII Folge von „Aeltere Einbände“ . . . .592 Die Invalidenkasse für Buchbinder, Porte- feuiller, Cartonnagenarbeiter und Liniirer zu Leipzig .... * 592 Goldene Hochzeit 558 Druck-Industrie: 594 Selbstthätige Bogenanleger für Schnellpressen . 594 Papier und Druckfarbe 594 Buchhandel: 596 Leipziger Brief Stuttgarter Brief • . 596 Wiener Brief 587 Kleine Notizen ........ .597 Von unserem Büchertisch 556 Beschreib, neuer i. Deutschl. pat. Erfind. 598 Aus den amtlichen Patentlisten .... 600 Wasserfester Leim 608 Feuerwerkpapier GIO Theer ein schlechtes Schutzmittel für Eisen 612 Bleistifthalter 616 Briefkasten 618. Zweckmässige Reklame. 620 Holz als Papierrohstof. Die Bedeutung des Holzes als Papierrohstoff nimmt derart zu, dass man wohl berechtigt ist, zu fragen, ob es auf die Dauer, d. b. auf Jahrhunderte hinaus, in genügenden Mengen zur Verfügung stehen wird. In Sachsen ist die Forstwaltung längst schon darauf bedacht, Schleifholz zu ziehen und die Wälder mit Rücksicht auf diesen Bedarf zu beforsten. Wenn es sich um neue Pflanzungen von Holz zur Papierfabrikation handelt, sei es zum Schleifen oder für Holzzellstoff, so müsste doch auch erwogen werden, welche Holzart in der küizesten Zeit für diesen Zweck genügend wächst, d. h. von welcher Holzart das Land den grössten Ertrag liefert. Bei uns in Deutsch land ist man so sehr daran gewöhnt, Fichten holz als das geeignetste anzusehen, dass man vielleicht dieser Frage noch gar nicht näher getreten ist. In den Ver. Staaten von Amerika wird dagegen hauptsächlich Pappelholz in seinen verschiedenen dort vorkommenden Arten ver wendet und es hat gegenüber unserer Fichte den Vorzug, weisseren Stoff zu liefern und sich durch Schleifen oder Kochen leichter in seine Fasern zerlegen zu lassen. Anderseits hat es weniger kräftige Fasern, so dass man vielleicht die Vorzüge durch diesen Nachtheil als aufgewogen ansehen kann. Wir glauben beide Holzgattungen für die Papierfabrikation als gleichwerthig annehmen zu dürfen. Es wird nun von Fachleuten versichert, dass Pappeln viel rascher zu brauchbarer Stärke anwachsen als Fichten, dass also der Boden einen viel grössern Ertrag von Pappel- als von Fichtenholz zu liefern vermag. Wenn dies der Fall ist, so wäre es sehr erwünscht, dass seitens der Forstverwaltungen neue Auf forstungen von rasch wachsenden Pappeln ge macht würden, um durch Erfahrung festzu stellen, wie viel zur Umwandlung in Papier geeignetes Pappelholz der Boden liefern könne. Wir wollen hier nur diese wichtige Frage angeregt haben und bitten die Herren Fach genossen, sie den Forstbehörden zu unter breiten und uns womöglich bestimmte ver gleichende Zahlen und Erfahrungen zur wei teren Erörterung mitzutheilen. Neuer Schwindel. Vom Rhein, April 1884. Ein Herr R. C. C. in Konstantinopel, berich tete uns bei Gelegenheit der vorjährigen Aus stellung in Amsterdam, er würde nach seiner Rückkunft in Konstantinopel uns einen Auftrag überschreiben. Er hielt Wort, sandte uns Ende Februar einen solchen und fügte für den unge fähren Betrag eine Tratte von £ 40, ausgestellt an unsere Ordre von P. R. & Co. in Konstantinopel, 3 Monate nach Sicht, auf Herren S. M. & Co. in London, . . Coleman Street E C bei. Wir sandten diese Tratte sofort an die Deutsche Bank London Agency mit dem Ersuchen, dieselbe annehmen zu lassen und uns zu berichten, ob event. die Acceptanten für den Betrag als unbe dingt gut betrachtet werden könnten, weil wir nur in diesem Falle die für den Wechsel ver langten Waaren absenden würden, indem uns der Aussteller gänzlich fremd sei. Der Wechsel fand Annahme, aber die Auskunft über die Acceptanten lautete: »Deren Accepte sind schon häufig mangels Zah- »lung protestirt worden. Infolge dieser Auskunft schrieben wir sofort an Herrn C., dass wir den Auftrag nur dann aus- führen könnten, wenn wir dafür eine andere Deckung erhielten, indem der eingeschickte Wech sel zwar Annahme gefunden habe, jedoch über die Bezogenen uns solch ungünstige Auskunft ertheil worden sei, dass wir ihn nicht als Zahlung be trachten könnten. Gleichzeitig stellten wir das Accept gegen Erstattung unserer Spesen von « 2,50 zur Verfügung. Inzwischen empfingen wir den anliegenden Brief des Herrn C., auf welchen wir wiederholt heute schrieben, dass das Accept gegen Erstattung der Acceptspesen zu seiner Verfügung stände. Da wir diese Mittheilung bereits am 25. März machten, so hätte Herr C. schon längst den Spesenbetrag einsenden und das Accept zurückverlangen können. Aus seinem Stillschweigen müssen wir aber den Schluss ziehen, dass er uns lieber den acceptirten Wechsel von £ 40 überlässt, als dass er den kleinen Betrag der Kosten opfert. Wir fügen den Wechsel zur Ansicht bei; Sie werden danach besser beurtheilen können, wie vertrauenswürdig ein Auftrag hätte angesehen werden können, welchem gleich eine, wie Herr C. sagt, von einem Konstantinopler Bankhause gekaufte Rimesse beilag. Anm. d Red. Der uns vorliegende Wechsel von £ 40 ist in aller Form ausgestellt und acceptiit und lässt nirgends etwas Unrichtiges erkennen. Dass er aber keinen Werth hat, also vermuthlich nicht, wie der Besteller sagt, von dein Konstantinopeler Bankhaus R. ge kauft ist, geht aus dem Umstand hervor, dass C. nicht einmal die entstandenen Unkosten von Ah 2,50 dafür zahlen will. Der uns gleichfalls vorliegende französische Brief des Bestellers C., giebt auch zu Miss trauen keine Veranlassung, hat sogar einen recht vertrauenerweckenden Briefkopf. In den Listen schlechter Zahler werden wir die oben nur mit Buchstaben angegebenen Namen zur Kenntnis» der Mitglieder beider Schutzvereine bringen. Sehr erwünscht wäre es, wenn unser ge schätzter Korrespondent Auskunft über C. in Konstantinopel, event. durch den deutschen Kon sul, einziehen und uns das Ergebniss mittheilen wollte. Patentrecht. Nach Entscheidung des Reichsgerichts vom 25. Februar d. J. ist Derjenige, welcher vom Inhaber eines Patents nur das ausschliessliche Ausübungs-Recht dieses Patents für einen be stimmten Bezirk erhalten hat, doch zur Stellung des Strafantrags wegen Verletzung dieses Rechtes berechtigt. Die Entscheidung erfolgte unter Verwerfung eines Urtheils des Landgerichts Düsseldorf, worin dieses den Patentinhaber als zur Stellung des Strafantrags allein berechtigt erklärte.