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Briefkasten. L. in B. Wir haben Ihre Posteinzahlung von M 120,90 richtig erhalten und danken Ihnen für die auf den Abschnitt geschriebene Bemerkung: »Nächstens gebe Ihnen eine grössere Annonce, da mit dem Erfolg in Ihrem Blatte sehr zufrieden bin.« Wir glauben, jede Erneuung einer stehenden Anzeige als eine ähnliche Anerkennung auffassen zu dürfen. Es gereicht uns auch zur Befriedigung, dass die Geschäftskarten einer Reihe erster Finnen noch in keiner Nummer gefehlt haben und dass sich die Anzeige-Spalten der Papier-Zeitung immer mehr füllen. Die Geschäftswelt kommt offenbar mehr und mehr zur Erkenntniss, dass die stets erneute Vorführung der Firma in einem geachteten und sorgfältig gelesenen Fachblatt sich rentirt. Wenn dadurch nur eine einzige gute neue Ver bindung geschaffen ist und alte befestigt wurden, so ist das dafür ausgegebene Geld meistens gut ■ angelegt. Dieselbe Leistung hätte viel mehr Kosten und Mühe verursacht, wenn sie durch Reisende oder Agenten erfolgt wäre. Thatsächliche Be stätigungen dieser Voraussetzungen sind uns zwar schon häufig schriftlich und mündlich zugegangen, aber doch stets sehr angenehm und willkommen. E. in Stuttgart. Wir haben keine Einband decken für die Papier-Zeitung machen lassen, weil wir das System dieser Kaliko-Einbände für sehr schädlich halten. Es schadet dem Buchbinder- Gewerbe, indem cs den Buchbindern den besten Theil ihrer Arbeit entzieht, und cs schadet den Abonnenten, weil sie mit solchen Decken wohl einen äusserlich glänzenden, aber keinen kräftigen, dauerhaften Einband erhalten können. Wenn wir die Decken für M 1,50 lieferten, so käme jeder Einband doch auf mindestens dt 3 zu stehen, und um diesen Preis liefert jeder Buchbinder schon einen viel bessern und desshalb viel empfehlens- werthern Halbfranzband. D. in H. Sie haben bei einem Buchbinder ein Dutzend Buchdecken bestellt; dieser hat sie nicht rechtzeitig geliefert und will jetzt überhaupt nicht mehr liefern. Sie wünschen zu wissen, ob und in welcher Höhe Sie den Mann zur Entschädigung heranziehen können. Nach dem Handelsgesetz kann man unter be stimmt vorgeschriebenen Formen bei Nichterfül lung eines Lieferungsvertrags die Waare ander weitig beschaffen und den säumigen Lieferanten für die Differenz in Anspruch nehmen. Bei einem Fabrikat, welches keine Handelswaare ist, sondern erst auf Bestellung angefertigt werden muss, ist die Feststellung der Entschädigung sehr schwierig und führt zu kostspieligen Prozessen. In wichtigen Fällen dieser Art wird desshalb bei Abschluss des Kaufs eine im Voraus bestimmte Konventional strafe für verspätete oder unterlassene Lieferung festgesetzt. In Ihrem Falle wird jedoch das Handelsgesetz gar nicht maassgebend sein, selbst wenn Sie durch anderweiten Kauf der Decken, nach gesetzlich vorgeschriebener Form, einen bestimmten Schaden nachweisen können, weil der Buchbinder wahr scheinlich Handwerker und nicht Kaufmann ist. Zur Lieferung kann Niemand gezwungen werden, sondern nur zur Vergütung des nachweisbaren Schadens, und da es Ihnen sehr schwer werden dürfte, dem Gericht diesen Schaden in befriedi gender Weise nachzuweisen, so halten wir es fürs Beste, keine Zeit und Kosten auf wahrscheinlich erfolglose Klage zu verwenden. Wollen Sie zuverlässig bedient sein, so müssen Sie sich an Geschäfte wenden, deren Zuverlässig keit Ihnen bekannt ist, wenn Sie selbst etwas mehr bezahlen müssten, als bei weniger leistungsfähigen Leuten. Bei Letzteren müssen Sie für den viel leicht billigeren Preis die grössere Unsicherheit in den Kauf nehmen. K. in N. Nach Angabe des Erfinders Herrn Dr. Muth in unserer Nr. 51 ist das Casein (Käse stoff) ein Nebenprodukt der Molkereien. Wir nehmen jedoch an, dass nur solche Molkereien gemeint sind, die keinen Käse fabriziren. Zum Versuch wird es wohl genügen, wenn man Milch gerinnen lässt und den erhaltenen Niederschlag, etwa nach vorheriger Aussonderung der Fetttheile, verwendet. Da das Verfahren grosses Interesse erregt, so wäre es wohl zweckmässig, wenn Herr Dr. Muth in diesen Spalten mittheilen wollte, wie er sich die Beschaffung des Casein für den Grossbe trieb denkt. 0. in N. Wir bringen die Beschreibung von uns eingesandten Mustern allerdings unter der Be zeichnung »Neuheiten«, verbürgen aber damit keineswegs, wie Sic anzunehmen scheinen, dass eine solche oder ähnliche Waare nicht schon da gewesen sei. Um gar keinen Zweifel darüber zu lassen, wie wir die Bezeichnung auffassen, setzen wir stets eine Erklärung in kleinem Druck unter die Ueberschrift »Neuheiten«, die Sie gefälligst lesen wollen. „Langjähriger Abonnent“ in B. Ihre Bemer kungen würden wir gern abdrucken, wenn Sie uns Ihren Namen und Wohnort angegeben hätten. Die Papier-Zeitung bietet stets einen offenen Sprechsaal für alle Meinungen über technische, geschäftliche und öffentliche Verhältnisse der von ihr vertretenen Fächer, unter den einzigen Be dingungen, dass die eingesandten Acusserungen: 1) sachliches Interesse bieten; 2) von Verletzendem oder Beleidigendem frei sind; 3) den Namen und Wohnort des Einsenders tragen. Letzteres natürlich, gewünschten Falls, nur zur diskreten Kenntnissnahme der Redaktion; die Veröffentlichung seines Namens und Wohn orts kann der Einsender nach Belieben verlangen oder verbieten. Bei diesem Anlass bemerken wir noch, dass manche Fachleute sich ganz unnöthigerweise scheuen, ihre fachlichen Erfahrungen öffentlich mitzutheilen, weil sie meinen, es gehöre dazu eine besondere Schreibweise, deren sie sich vielleicht nicht mächtig fühlen. Wir haben schon oft dar ¬ auf hingewiesen, dass uns jede Mittheilung will kommen ist, die obigen Bedingungen entspricht, ganz ohne Rücksicht auf Schreibart oder stili stische Form. Letztere nöthigenfalls zu ertheilen, ist eben die Arbeit der Redaktion! Der Einsen der braucht sich darum keine Sorge zu machen. Jeder spreche sich aus, wie ihm’s sein Geist ein- giebt, das Ausfeilen werden wir besorgen. C. in 0. Wie Sie Ihren Pressspänen besseren Glanz geben können, vermag Ihnen Niemand zu sagen, der Ihr jetziges Fabrikationsverfahren und dessen etwaige Fehler nicht genau kennt. Da Sie uns über Ihr jetziges Verfahren nichts mit- getheilt haben, so müssen wir uns auf allgemeine Angaben beschränken. Zum erfolgreichen Glätten von Papier oder Pappe ist es nöthig, dass dessen Oberfläche den richtigen Feuchtigkeitsgrad besitze, und dieser muss ihr in den meisten Fällen künstlich ertheilt werden. Wie dies geschieht, ist in Hofmann's Handbuch der Papierfabrikation angegeben und auch in diesen Spalten vielfach erörtert. Ausser dem sind aber gute Glätt-Einrichtungen erforder lich. Die meisten Pressspäne werden, wenn nicht ganz, doch zum Theil mittels Hartwalzen ge glättet bezw. vorgeglättet. Bis vor Kurzem wurde jedoch die auch bei der Buntpapierfabrikation übliche Stcinglätte bei den besten Sorten für un entbehrlich gehalten. Ob die Steinglätten in Pressspanfabriken mit Erfolg durch Friktions kalander ersetzt sind, wissen wir nicht, und würden für Mittheilungen von Erfahrungen darüber dankbar sein. Mit Bezug auf die Glätte erscheint es uns gleichgültig, ob die Pappe auf einer Maschine oder von Hand fabrizirt wurde. Wenn sich die Maschen des Metalltuchgewebes darin zeigen, so dürfte dies daher rühren, dass dies Gewebe zu grob ist, und es sollte desshalb durch ein feineres ersetzt werden. »Silberne Staatsmedaille. Die Maschinenfabrik von W. R. Schürmann in Düsseldorf fertigt als langjährige Specialität: IE aschin eii Ehrenpreis. auf [18414 Papierwalzen bis zu 3 Meter Nutzlänge. des und Breite. Friktionskalander, sowie Bogenkalander vorzüglichster Konstruktion. Centralwalzen-Kalander (Patent) zur Erzielung einer hohen, gleichmässigen Glätte zur Papier- und Pappenfabrikation, insbesondere: Kollkalander bis zu 12 Walzen, in jeder erforderlichen Breite, mit patentirter einseitiger allen Papiersorten und feinen Kartons. Zwei- oder mehrwalzige Hartguss-Kalander höchster Leistungsfähigkeit, (ohne Papier walzen) mit 2 Antideflektionswalzen, entweder in direkter Verbindung mit der Papiermaschine zur Erzielung einer hohen, gleichmässigen Maschinenglätte, oder auch separat arbeitend zum Glätten von Papier und Karton in Rollen oder Bogen. prismatischer Lagerführung. Bei Verwendung von Antideflektionswalzen oben und unten unter Garantie für tadelloses Funktioniren (weder Aufplatzen noch Faltenwerfen Papiers) auch bei schwächeren Papiersorten und grösster Durchgangsgeschwindigkeit Antideflektionswalzen (patentirt in den meisten industriellen Staaten), aus Hartguss oder anderem Material, welche auch unter veränderlicher Be- lastung stets gleichmässig auf ihrer ganzen Arbeitslinie wirken, y 1 ®" vorzüglich bewährt bis zu den grössten Arbeitsbreiten bei Nasspressen, Feuchtsatinirwerken, Kalandern aller Art, Satinir- maschinen, Pappenglättwerken, Druck- und Gaufrirwalzen etc. Aufrollmaschinen (Patent) für verschiedene Zwecke, besonders auch für Rotationsdruck. Lang-, Quer- u. Diagonal - Schneidemaschinen für Rollenpapier, verbesserten Verny’schen und eigenen Systems. Papier-, Deckel- u. Riesbeschneidemaschinen in 15 verschiedenen Grössen. Anfeuchtapparate, Satinirmaschinen, Hadern drescher, Hadernschneider, Koller • gänge, eis. Manchonspanner, Pack-, Glätt- und Prägepressen, Patent- Riemenwechselgetriebe zur Erzielung verschiedener Geschwindigkeiten mit einem Riemen. Patentirte expansible Riemscheiben, durchaus zuverlässig und bequem auch während des Ganges verstellbar. Mechanische Schleifvorrichtungen für lange gerade Messer. Beklebemaschinen, Dampfmaschinen etc. Ferner jede Sorte von: pat. Gaufrirmasohinen (Muster walzwerken), Druck- u. Gaufrirwalzen aus Stahl, Kupfer oder Messing, sowie ge wöhnliche Stahl- oder Hartgusswalzen bester Qualität. Reparaturen, Abdrehen, resp. Abschleifen von Papier-, Hart- und anderen Walzen zu den billigsten Preisen.