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KWiWer AUM S-U-L Freitag, den 28. August 1925. Nr. 200. Amtliche Anzeigen AM Lötznitz, am 25. August 1925, Der Rat der Stadt. sagte, die r Vorbe- > gemacht nser vor bringen, da nehmen wi Wünsche dem Rate unterbreiten, indem er von seinem Rechte bst, noch svater?!" ihre. Ich wie der auf miedet irrten s? Das lls Mut- sen sein. Serien ist z sie auf ist dies ad, aller- inderun- r ju sei- rzeihen?! prechung Schmuck das steht Haft. Dor abelle ge rn Land- deutschen lengestellt haftlichen rn unzu- nrng des thenamt, sm nach- n es on« Konrad ; Russin lebt und ; er den «stritten folgt! re ist ge- Fälschung Dn wsinir«,»»» «»»«In! !«,»» Mil Aurnahm« d« Taz« na» Sonn- und MI«,«». D«r Pnl» stk »I« 24 mm br«N« 2°Un«! - UnzUg.nz.Il« Im UmUblaMxzUd Ist ro <gaml»monr«Ig«n und 8I.lI.ng.Iu-« Ä.dorlNg« 15), auswürls »5, sür dl. so mm br.1l« Pu». N«Iilnmez«M »0, nnsw«rls 10», lür dl« S0 mm br«M am». Lolon«lz«lle 55, nuswürls «5 Soldpftnnl,. P»ftl-««k.««»t»i LUpzl, Nr. IMS. »e»«1«dr-»lro.aonloi Nu«, Crzg«b. Nr. LS. Verzug und Konkurs grlltn Rabat!« ad nl-t vir.inba r>. Haublg.schtlltft.II.n In i Nu«, Löbnitz, Schn«,b«rg und Schwarzenberg. UWemMr SMW Uebung. llpril d. I. a. in fol. elzelle für war. Er 78. Iahrg rß es sich ulschung MUNgVN " gehörte, Zeitungen annenbad, ässig war, r Schrank, ze Biblio- rt, durfte assenkonto dem Ren- g aus der >s länger s einziger ieser Zeit st nur po- mitgcteilt, ier Strafe chsen. Am igzeug, in r Festung c die Ge- wieder in Inwohner ren Trag- nung fest. um ein chechischen eichsdeut- der dritte türflieger Einspruch Provoka- ihren Alttierten die deutsche Regierung ein, auf diesen Grunds lagen in Verhandlungen einzutreten, mit dem Willen; zu einem Vertrags zu gelangen, dessen Abschluß Frankreich, zu seinem Teile lebhaft wünscht. Dis französische AnSWVrZnsZe. Keine Asn-erung -er Verirüge. Bedingungsloser Eintritt Deutschlands in den Völkerbund gefordert Sr»z«lg<n.Lau»bm« lö. dl« um RachmMo, «iMdmd, Dumm«, bl, v-rmUlog, s Utz. la d«ll L-Uptm-M- M«n. Lin« A«wöi>r ftr dl« «uduhme dir Nnzag.n am vorg«I-ri,b«nen lag, sow!« au b«stlmi»l«r Slel!« wird nicht g«ged«n, auch mchl sltr di« Richiigk.il dir durch g.rnlpr.chir ausg«g,b.n«n Anz^«n. — gör Röckgab« un- v.riangl «Ing«Iandltt Schriftstück- gb.rnimml di« Schrift, leilung dein« Äerinlworiung. — Undrbrechuiq.n d«s S«. Die Alliierten sind nach wie vor überzeugt, daß die Zuge hörigkeit zum Völkerbünde für Deutschland, nachdem es seinen Eintritt vollzogen hat, das sicherst« Mittel sein würde, um seine Wünsche zur Geltung zu bringen, wie dies andere Staa- mit ihren Alliierten der Schwierigkeit und der Verzögerung bewußt, die die Fortsetzung einer Verhandlung über so delü kate Fragen auf dem Wege des Notenwechsels mit sich bringt. Aus diesem Grunde beschrankt sie sich unter Hinweis auf ihrq Note vom 16. Juni auf dies« allgemeinen Bemerkungen, ohne) auf ihre Einzelheiten einzugehrn. das, daß unter den in der Not« vom 16. Juni angegebenen Voraussetzungen jede neue Anwendung von Gewalt durch eine für all« Fälle obligatorische Regelung unmöglich gemacht ist. Der Grundsatz eines derartigen S chied s gerichtsobligatvriums ist nach unserer Ansicht die unerläßliche Bedingung für einen Pakt, wie ihn die deutsche Regierung in ihrer Note vom 9. Fe. bruar vorgeschlagen Hai. Die von der deutschen Regierung hinsichtlich der Gavan- » «nlhallend die amtlich«, Bekannlmachungen der Amlshauptmannschasl und der Staatsbehörden in Schmnzenberg, der Staals- u. städtischen Behörden in Schneeberg, Lößnitz, Neustädtel, Griinhain, soM der Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. Es werden außerdem veröffentlicht: Die Bekanntmachungen der Sladlräle zu Au« und Schwarzenberg und der Amtsgerichte zu Aue und Johanngeorgenstadt. Verlag C. M. Gärtner, Aue, Grzgeb. S«nft,n-«: «u« »1 und »1, Utzni» Mm« Au«) <50, Schn.«»«, 1», Schwa vnb«rg »»1. Drahtanschrift > AEft.imd «ueerjMr,«. Auf Blatt 487 des Handelsregisters ist am 10. August 1925 die Lirina Bergweicks, und Radiumbad Oberschl-ma Aktiengesellschaft in Nadiumbad Oberfchlema und weiter folgendes eingetragen worden: Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb von Brmmkohlonbergwerken. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle diesem Zwecke dienenden Geschäfte auszuführen. Sie ist auch bc- rechtigt, bei Fündigkeit anderer dem Bergregal unterliegender Roh stoffe die Konzession zur Gewinnung und Verwertung dieser Rohstoffe oder ihrer Nebenprodukte zu erwerben und entsprechend« Betriebe zu deren Verwertung einzurichten oder zu übernehmen. Sie ist namentlich berechtigt, die hierzu erforderlichen Grundstücke zu er- werben, auch sich an ähnlichen Unternehmungen zu beteiligen. Das Grundkapital betrug bei der Errichtung der Gesellschaft vierhundert Millionen Papiermark.. Der Gcsellschastsvertrag ist am 22. Dezember 1923 festgestellt und am 10 Juni 1924, 9. Dezember 1924 und 20. Februar 1925 ge ändert. Die Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschrankt, ihr Sitz ist von Berlin nach Oberfchlema verlegt worden. Vorstandsmitglieder sind der Bergwerksdirektor Joseph Duhme in Berlin-Wilmersdorf und Hans W. Klnth in Berlin W. 15, Uh- landstraße 56. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird die Gesellschaft entweder durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem stellvertreten den Dorstandsnritgliede oder einem Prokuristen vertreten. Aus den Gescllschaftsverträgen wird noch bekannt gegeben: Die Gründer, die alle Aktien übernommen haben, sind 1. der Architekt und Fabrikbesitzer Walter Girnatis in Berlin-Wilmersdorf, Paretzer- straße 10, 2. der Kaufmann Ernst Künne in Berlin NW. 40, Heide straße 53, 3. die „Verma" Gesellschaft zur Verwaltung von De- teiligungen mit beschränkter Haftung in Berlin-Schöneberg, Martin- Luther-Straße 53, 4. die Ostländische Handelsgesellschaft mit be ¬ ten getan Haven. Der Eintritt Deutschlands in den Völkerbund ist di« einzige dauerhafte Grundlage einer gegenseitigen Garantie und eines europäischen Abkommens. In der Tat kann ein Staat Vorbehalte nicht von außen her zum Ausdruck a sie dadurch den Charakter von Bestimmungen an- ürden. Erst innerhalb des Bundes kann er seine schränkter Haftung in Berlin-Schöneberg, Martin-Luther-Straße 53, 5. die Luisenstädtische Genossenschaftsbank, eingetragene Genossen- schäft mit beschränkter Haftpflicht in Berlin NW. 7, Unter den Lin den 53. Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Vorstands- Mitgliedern Es können auch stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so kön nen jedesmal zwei oder einer in Gemeinschaft mit einem stellver tretenden Dorstandsmitgliede oder einem Prokuristen die Gesellschaft vertreten. Den ersten Vorstand bestellt die errichtende Versamm lung: weitere Vorstandsmitglieder oder stellvertretende Vorstands- Mitglieder oder Prokuristen werden durch den Aufsichtsrat bestellt. Dieser ist auch zur Entlastung der Vorstandsmitglieder berechtigt. Auch die Generalversammlung ist stets zur Berufung von Vorstands mitgliedern und Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern berechtigt. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von vierhundert Millionen Papiermark ist eingeteilt in Vierzigtausend auf den In- Haber lautende Aktien zum Nennwerte von je zehntausend Papier mark. Nominell fünsundsiebzig Millionen Papiermark der Aktien, also siebentausendfiinfhundert Aktien zu zehntausend Papiermark, und zwar mit den Nummern von eins bis zu siebentausendsünfhundcrt, werden mit Vorzugsrechten ausgestattct, und zwar hat jede Vorzugs aktie bei allen Abstimmungen ein dreifaches Stimmrecht. Mitglieder des Aufsichtsrates sind 1. Kaiserlicher Gouverneur General der Infanterie a. D. Eduard von Liebert in München, 2. Blaufarbenwerksdirektor Schmieder, Radiumbad Oberfchlema, 3. Amtshauptmann von Schwartz in Schwarzenberg i. Sa., 4. Bür germeister Karl Tetzner in Radiumbad Oberfchlema, 5. Fabrikbesitzer Alexander Müsch d. Ae. in Radiumbad Oberfchlema, 0. Kammerrat Max Günnel in Wernes-grün i. V-, 7. Dr. med. W. Mittenzwey in Radiumbad Oberfchlema, 8. Hiittendirektor Paul Georgi in Aue i. E., 9. Nationalökonom Dr, Bovenschen in Berlin-Schöneberg, 10. Rechts anwalt und Notar Otto Graw in Berlin-Lichterfelde, 11. Georges Wohlfarth, Berlin-Zehlendorf, 12. Generaldirektor Ernst Kunibert Nohrbacher in Berlin-Schöneberg. Die Bekanntmachimgen der Gesellschaft erfolgen im Deutschen Wenn die Note vom 16. Juni hervorgehoben hat, daß der Sicherheitspakt „weder die Bestimmungen des Vertrages über die Besetzung des linken Rheinufers noch die Erfüllung der in dieser Hinsicht im Rheinlandabkommen festgesetzten Bedin gungen berühren darf", so besagt das, daß Frankreich, so sehr es auch bereit ist, die schwebenden Verhandlungen in libe ralem Geiste und mit friedlichen Absichten fortzusetzen, nicht seine Rechte verzichten kann. Im übrigen holt Frankreich zu seinem Teile die bereits von den Alli- abgegebene Erklärung, daß sie die Absicht habe, sich ge wissenhaft an ihre Verpflichtungen zu halten. Mit Befriedigung hat die französische Regierung festge- stellt, daß die deutsche Regierung nicht beabsichtigt, den Ab schluß eines Sicherheitspaktes von einer Aende- rung der Bestimmungen des Friedensvertrages abhängig zu machen. Jedoch lenkt die deutsche Negierung zweimal die Auf- merksamkeit darauf, daß die Möglichkeit gegeben sei, die be stehenden Vertrüge auf dem Wege der Vereinbarung neuen Verhältnissen anzupassen, wobei sie auch auf gewisse Bestimmungen der Völkerbundssatzungen hinweist, ebenso regt sie den Gedanken einer Aenderungdes Ok kupationsregimes in den Rheinlanden an. Frankreich ist sich bei seiner Achtung vor internationalen Verpflichtungen der Vertragsbestimmungen, auf welche die deutsche Note anspielt, durchaus bewußt und hat nicht die Ab sicht, sich irgendeiner Bestimmung der Völkerbundssatzung zu entziehen. Es erinnert aber daran, daß diese Satzung in erster Linie auf der Lichtung vor den Verträgen beruht, die die Grundlagen des öffentlichen Rechtes Europas bilden, und daß sie für den Eintritt eines Staates in den Völkerbund die auf richtige Absicht der Innehaltung seiner internationalen Ver pflichtungen zur ersten BMngung macht. In Uebereinstimmung mit ihren Alliierten ist die fran zösische Regierung der Ansicht, daß weder der Friedensvertrag noch die Rechte, die nach diesem Vertrage Deutschland und den Alliierten zustehen, beeinträchtigt werden dürfen, ebenso wenig wie der Vertrag dürfen auch die Garantien für seine Durch führung oder die Bestimmungen, welche die Anwendung dieser Garantien regeln und in gewissen Fällen ihre Erleichterung vorsehen, durch die in Aussicht genommenen Abmachungen ge ändert werden. Montag, den 31. August 1925, nachmittags 1l7 Uhr, Stellen am Spritzenhaus in Drei Hansen. Zu erscheinen haben sämtliche im Stadtteil Dreihanscn wohnen den Männer der Jahrgänge 1880 bis 1905. Unentschuldigtss oder ungerechtsertiges Fernbleiben wird bestraft» Die französische Regierung ist nicht berechtigt, im Namen des Völkerbundes zu sprechen. Der Rat, der mit den von Deutschland vorgebrachten Vorbehalten bekannt gemacht wor den ist, hat der deutschen Regierung seine Entscheidung mitge teilt, die sich auf den Grundsatz der Gleichheit der Nationen stützt, einen Grundsatz, der für keine von ihnen «ine Ausnahme oder ein Vorrecht zülnßt. Die alliierten Regierungen können sich, was sie angeht, nur auf ihre früheren Erklärungen beziehen und nur wieder holen, daß nach ihrer Auffassung der Eintritt Deutsch lands in den Völkerbund nach Maßgabe des allge meinen Rechts die Grundlage für jede Verständigung über die Sicherheit bildet. Es ist gerade das Fehlen dieser Sicherheit, das bis jetzt dis allgemeine Abrüstung verhindert hat, die in der Völkerbundssatzung vorgesehen ist, und auf die die deutsche Note anspielt. Die deutsche Negierung hat hinsichtlich der Art und der Tragweite der Schi edsver träge, die zwischen Deutsch land einerseits und Frankreich und Belgien als Signatar mächten des Rheinpaktes, sowie den anderen Deutschland be nachbarten Signatarmächten des Versailler Vertrages ander seits, abzuschließen wären, Vorbehalte gemacht, die den obligatorischen Charakter dieser Schiedsverträge nach dem Muster der von Deutschland bereits mit einigen seiner Nach barn abgeschlossenen Schiedsverträge einschränken würden. Diese letzten Verträge sehen in allen Fällen die Anrufung einer ständigen Pergleichskommission vor, aber die schiedsrich- terliche Regelung im eigentlichen Sinne erstreckt sich, wenn sie auch auf die meisten Fälle Anwendung findet, nicht auf die wichtigsten Fälle, nämlich die politischen F ä l l e, also ge- rade diejenigen, die zum Kriege führen könnten. Dadurch würden die im ersten deutschen Memorandum vom 9. Februar 1925 ins Auge gefaßten Bestimmungen, die den Abschluß von Schiedsverträgen zur Sicherstellung einer glücklichen Lösung der politischen sowie der rechtlichen Konflikte ins Auge faßten, in bedenklicher Weise eingeschränkt werden. Nach Ansicht der Alliierten wäre ein auf dies« Weise ein geschränkter Schiedsvertrag, der sich nicht auf alle Streitig keiten zwischen den einander benachbarten Ländern erstrebt, tierung eines Schiedsvertrages hervorgehobenen Befürcht tun gen können einer objektiven Prüfung nicht stand - halten. Nach dem in Aussicht genommenen System entschei det der Garant nicht frei und einseitig darüber, wer der Ani greiser ist. Der Angreifer bezeichnet sich selbst durch diebloße Tatsache, daßeran statt sich auf eine friedliche Lösun,g einzulassen, zu der* Waffengreift, odereine Verletzung der Gren zen am Rhein oder in der entmilitarisierten Zone begeht. Es liegt auf der Hand, daß der Garant, der das größte Interesse daran hat, derartige Verletzungen von der einen wie von der anderen Seite zu verhindern, als erstes Anzeichen einer Gefahr nicht unterlassen wird, zu diesem Zweck seinen ganzen Einfluß geltend zu machen. Im übrigen wird es nur von den einander benachbarten Nationen selbst abhänaen, daß dieses Garantiesystem, das zu ihrem gegenseirigen Schutze ge- schassen wird, nicht zu ihrem Nachteil in Funktion tritt. Was das System der Garantierung eines Schievsvertrages anlangt, so geht es unmittelbar von einem Gedanken aus, der von der Völkerbundversammlung auf ihrer letzten Tagung in Genf als mit den, Geists der Satzung übereinstimmend anerkannt worden ist. Es erscheint nicht unmöglich, Bestimmungen zu formulie ren, die das Funktionieren der Garantie (gleichviel, wer der Garant ist, und gleichviel, ob sich die Garantie auf die Grenze oder auf die Schiedssprechung bezieht) der Art der Verletzung, den Umständen des Falles und dem durch die unmittelbare Anwendung der Garantie erforderten Grade der Schnelligkeit anpassen. In diesem Sinne könnte man versuchen, ob es nicht möglich wäre, Mittel und Wege in Aussicht zu nehmen, um die Unparteilichkeit der Entschließungen sicherzustellen, ohne der; Unmittelbarkeit und Wirksamkeit der Garantie zu schaden. Zusammenfassend kann die französische Regierung gegenüber den drei wesentlichen Punkten der Note vom 20. Juli 1925 in Uebereinstimmung mit ihren Alliierten, und, ohne sich der rechtmäßigen Anwendung irgendeiner Bestim mung der Völkerbundssatzung entziehen zu wollen, nur ihre bevorstehenden Bemerkungen über die Notwendigkeit einer ge wissenhaften Achtung vor den Verträgen bestätigen. Sie ist nicht berechtigt zur Erörterung der Fragen, die sich auf dies Zulassung Deutschlands zum Völkerbund beziehen, und über; die sich der Völkerbundsrat ausgesprochen hat. Endlich gibt sie sich der Hoffnung hin, daß die in Aussicht genommenen Garantien in Formeln gebracht werden können; die g e recht und vernünftig sind und zugleich mißbräuch, liche und ungerechtfertigte Auslegungen und Anwendungen ausschließen. zustsht. Aus diesem Grunde haben wir mit Bedauern die Vorbehalte verdeutschen Note gelesen, wonach die Frage des Eintritts Deutschlands in den Völker bund noch der Klärung bedürfte, da das Schreiben des Völker bundsrates vom 13. Mürz 1925 nach Ansicht der deutschen Ne gierung ihre Bedenken nicht aufgeräumt hat. Neichsanzeiger. Die mit der Anmeldung der Gesellschaft eingereichte5, Schriftstücke, insbesondere der Prüfungsbericht des Vorstandes unh Aufsichtsrats können bei Gericht eingesehen werden. Amtsgericht Schneeberg, den 10. August 1'925. Auf Matt 447 des Handelsregisters, die Firma Schokoladenweä Schaale L Pilz Gesellschaft mit beschrinkter Haftung in Uchorlaü betr., ist heute eingetragen worden: Das Stammkapital ist durch De» schloß der Gesellschafterversammlung vom 20. Mai 1925 von zwölf Millionen dreihunoertachtzigtausend Papiermark auf sechsuirdachtzig, tausend sechshundertsechzig Reichsmark umgsstellt worden. Die Um stellung ist erfolgt. Der Gesellschastsvertrag ist in den 88 6 und 24 abgeändert, die HZ 7 und 8 sind aufgehoben worden. Amtsgericht Schneeberg, am 26. August 1925. Durch Strafbefehl des Amtsgerichts Lößnitz vom 13. August 1923 ist die Gutsbesttzersehefrau Emma Linda Bogel geb. Neukirchner in Grüna wegen Verfälschung von Milch — Vergehen nach 8 10 Ziffer 1 und 2 des Gesetzes betr. den Verkehr mit Nahrungsmitteln usw. vom 14. Mai 1879 zu 50 Reichsmark Geldstrafe und zu den Kosten des Verfahrens verurteilt worden. Für den Fall, daß die Geldstrafe nicht beigetrieben werden kann, tritt eine Gefängnisstrafe von 8 Tagen an Stelle der Geldstrafe. Die Verurteilung ist auf Kosten der Verurteilten im Amtsblatt für das unterzeichnete Amtsgericht bekannt zu machen. Amtsgericht Lößnitz, am 25. August 1935. Berlin, 26. Aug. In der dem Reichsaußenminister vonI Gebrauch macht, das allen dem Bunde angehörenden Staaten oem französischen Botschafter am Montag überreichten f r a n " " ' - - " ' ' ' zö fischen Note zur Sicherheitsfrage heißt es: