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NaiMK una MrlZüiM LnreM vvllaKv rum Lrrsvblrxkckvn Volk8kreunä 28. August 1925. ^»Semeine Deutseke Orecltt-Anstalt Ltj üs empfiet A »IIIIII pernrprecber I^r. 56 unä 60. IVettiner 8trsks 38. tsg I-säsr^varsn Ksi86- unä Lport-^rtikel SIlllgsts?relrs l Kelche ^uswskll Pau! ksumsnn, äue, 1Vettiner8lr. 50 IVettinerstr. SO 'M Mkopp- ^Skms8v!ll'nsn Siem, Sernrns 7VS. Dabnboittral- 44 54. 01, I Les Oröktes I-eäervsren - Lperial^esckäkt des ivestlicden LrrgebirZes. Dr. L führe; flamn wirkli Jahre Befre strecktl der Ä Revol Gewa. Wiede Nevol KUglei dem L sich so nären irrest und ? wenig; Laupri nen, r Sekwsrrvndsrg, 8a kerniprecder 24, 74, 84 l^scbsn Künstler Oslkscben I.seke / Ispeten I-inoleum Die Amsatzsleuerfreiheit -er Ausfuhr. Von Dr. jur. A. Jeßnitz, Berlin-Schöneberg. Me 2. Steuernotverordnung halte bereits mit Wirkung vom 1. Januar 1924 ab die Ausfuhr sowohl für den Her- steiler als auch für den Ausfuhrhündler als umsatzsteuerfrei erklärt. Durch die neuen Bestimmungen -er Verordnung vom 25. Mai 1925 sind nun noch weitere Befreiungen von Um sätzen in 'das Ausland vorgesehen. Steuerfreier Umsatz in das Ausland lag bisher vor, wenn der Besitzübergang der Ware erst im Ausland erfolgte. Jetzt kann mit Wirkung vom 1. Januar 1925 ab ein Umsatz nach dem Auslaird auch steuerfrei erfolgen, wenn der Lieferer mit einem ausländischen Erwerber abschließt und durch Zusendung der Waren an den inländischen Spediteur des ausländischen Erwerbers erfüllt. Die Umsatzsteuerfreiheit ist also jetzt auch dann vorliegend, wenn der mittelbare Besitzübergang des Aus länders durch einen inländischen Spediteur erfolK ist. Es genügt aber auch weiter, wenn es der Lieferer übernimmt, empkieklt 8ick 2ur Z^usfükrung aller bsnkmAkigsn EeseKAlts 2U Aün8liA8t6n LeäinAunAsn. — ssür 6lQ Kvlsorstt: Vvrmlvlung tvusr- uncl üisbsssieksrsr Staklfüeksr. — Kslsssekseks In sllsn IVükrungsn Hermann Menäler, ^U6 L. K. vlsx kkillpp's Xscdk. 8tanciunren mit scdünem voppelscklag. V erlvbunZsrinZe 333, 585 u. 750 gest., ssäs OrSüs sm l-sxsr. OeLclientcartilLel In Is SlelkrlstsII, ttlchel nnck btssslng. 8ekwsrrsnborg-veisrfSl6 pemepreckier S44, 844 ^uv I. Arrged., 6sknkok8tr. 5—7 kemsprecber 650, 6SI, 730—732 Mn Eswsnbs unü KsusKuIt. krsatzteile — — kepsraturen aller ^rt. Willv Kekrsr ^US f. krrgsd. kuuken Lie sm de8ten bei k. Linil OsräsI, 6. mbH Msltftsr Bestmann Lperiglkuus LolinZer Ltaklwaren, /^US, LalinliokgtrAlZs 40. 8psrisI-EesekNtt Mn lucks Wlsüimin KomsnowsK/ kernrut 964. ^Uv, ?ost»tr. l3. Anögksckmiellele ksrlenEkrkM, 6ie ?reu66 6in68 je^en ObLtbuum^ückters, empkielilt als Lpe^ialurtikel Spezlalgeschttst sür WlmShel WO AWWelti Paul Oeser» SMermeister, Aue, Srzgeb. die Ware vor der Absendung an den ausländischen Erwerber in Verwahrung zu nehmen und erst nach Abruf selbst oder durch einen inländischen Spediteur des ausländischen Erwer bers zur Absendung zu bringen. Die Steuerfreiheit tritt jedoch nur dann ein 1.) wenn der inländische Spediteur des Ausländers über die tatsächliche Aus fuhr in das staatsrechtliche Ausland dem Lieferer eine Be scheinigung erteilt. Dieselbe muß enthalten: a) die Bezeich nung der Ware zum mindesten nach der allgemeinen Gattung; b) die Zahl 'der Kolli, deren Verpackungsart, Zeichen und Num mern; c) den Tag der Ausfuhr in das staatsrechtliche Ausland; 0) die Ausführstelle. Die Angaben zu a) und b) sind schon in den Verlade- und Versandpapieren enthalten. Es genügen also Abschriften derselben als Unterlagen für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Diese sind nur mit den Vermer ken gemäß e) und d) zu ergänzen. Wenn ein Sammelladungs- verkehr vorhanden ist, sind die Kolli des in Frage kommenden Lieferers besonders kenntlich zu machen; 2.) wenn der Liefe- rer, der die Steuerfreiheit beansprucht, in der Umsatzstouervor- anmeldung bzw. in der Umsatzsteuererklärung die Entgelte für die Lieferungen als steuerfrei absetzt und dabei folgende Ver sicherung abgibt: „Unter den als steuerfrei abgesetzten Entgelten befinden sich auch Entgelte sür Lieferungsgeschäfte, die durch Versendung der Waren an den inländischen Spediteur des ausländischen Bestellers erfüllt worden sind. Me tatsächliche Weitersendung dieser Waren in das Ausland ist mit durch den Spediteur des Ausländers schriftlich bestätigt worden. Die Bestätigungen liegen bei mir zur Prüfung bereit", oder: „Ich werde dafür Sorge tragen, !daß mir der Spediteur des Aus länders die tatsächliche Weitersendung dieser Waren in das Ausland schriftlich bestätigt, diese Bestätigung zu meinen Be legen nehmen und für eine Prüfung bereit halten". Liegt eine Lieferung durch einen Ausfuhrhändler vor, dann steht diesem für diese Umsätze gemäß 8 4 U.St.G. der Ver- gütungsanspruch von 92 Prozent des vereinnahmten Entgeltes, multipliziert mit dem in Betracht kommenden Steuersatz zu. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch die gleichen Umsätze in das' Ausland vor dem 1. Januar 1925 aus Billig- keitsgründen umsatzfteuerfrei, es muß dann aber ein beson derer Antrag gestellt sowie nachgewiefen werden, daß die Ein reichung 'der Umsatzsteuer bei den fraglichen Geschäften nicht erfolgt ist, und daß die Einziehung der Steuer eine Härte bedeuten würde. Gegen die Teuerung. Ziele nationaler Wirtschaftspolitik. Berlin, 26. Aug. Der Nationalvcrband deutscher Berufs verbände hat an die Neichsregierung eine Denkschrift gerichtet, in der es heißt: Die de uts che W irts chaft wurde in der ganzen Nach kriegszeit nur aufrechterhalten durch Verbrauch der Ersparnisse der Vorkriegszeit, durch Anleihen auf deutschen Grund und Boden (Nentenmark) und durch Anleihen aus dem Auslande. Die Weiterführung dieses Weges führt dazu, daß die ausländischen Geldgeber durch ein Wort Milli onen Deutschen das tägliche Brot entziehen können, und es durch diesen Druck in der Hand haben, Deutschland zum p o - litischen „Wohlverhalten" in ihrem Sinne zu zwin- gen. Die bisherige Wirtschaftspolitik des Staates war geleitet von denn Gedanken: Wie kommen wir am bequemsten über augenblicklich wirtschaftliche Schwierigkeiten hinweg? Sie muß aber geleitet werden von dem Gedanken: Wie erhalten wir uns ein« unabhängige Wirtschaft? Die soziale Frage ist in Deutschland nur zu lösen durch Höch stleistun - gen der Arbeit, durch Verzicht auf entbehrliche Dinge, damit alle Staatsbürger das zum Leben Nötigste erhalten. Der Staat hat seine Machtmittel einzusetzen, um Arbeits- streitigkeiten so zu schlichten, daß die Arbeitnehmerschaft zu ihrem Rechte kommt, ohne daß Streik und Aussperrung in Anwendung kommen dürfen. Der Staat muß alles tun, um die landwirtschaftliche Erzeugung durch Ausbau der technischen Hilfsmittel so zu steigern, daß die Ernährung des deut- scheu Volkes von deutschem Grund und Boden möglich ist. In Industrie und Gewerk sind gleichfalls alle technischen Errungenschaften herbeizuMhren, um die deutsche Industrie auf den: Weltmärkte lebensfähig zu erhalten. Da die Wirtschaft zur Produktion Anleihegelder bei der Nohstoff- erzeugung, Weiterverarbeitung und dein Verkauf braucht, so wird die Warenherstellung bei dem heutigen Zinssatz von 10 bis 12 mit 30 bis 60 rind mehr Prozent Zinsgeldern belastet. Staat und Wirtschaft müssen Wege finden, um den Geldver kehr zu erleichtern, damit der Wirtschaft das nötige Geld zu mäßigen Zinssätzen zufließt. Lohnerhöhung ohne Vermehrung der Arbeitswerte führt Geldentwertung, Inflation oder Teuerung. Es ergibt sich, daß ohne Vermehrung der Arbeitswerte die Lage der Arbeit- nehmer sich verschlechtert hat, wenn der Kreislauf einer Lohn erhöhung abgeschlossen ist. Me Verwaltung von Reich, Staat und Gemeinden ist noch immer zu teuer, vor allem, weil noch zu viel Personen däbei beschäftigt werden. Der Staat muß seine Angestellten vorbildlich gut entlohnen, alle überflüssigen, vor allem alle ungeeigneten Personen muß er entfernen. Die verarmte Wirtschaft der Nachkriegszeit kann nicht die selbe Personenzahl im Handel tragen, wie die Wirtschaft der Vorkriegszeit. Zusammengefaßt liegt das große Wirtschafts- Problem des deutschen Volkes in der Frage: Wie steigern wir die Erzeugung so, daß alle Reichsmitglieder zu leben haben? Die Lösung ist nicht möglich durch Steigerung des Verdienstes jener Gruppen, die bereits gut gestellt sind, sondern umgekehrt durch den Abbau aller nicht unbedingt notwen dig e n L a st e n. Dadurch muß eine Verbilligung der Waren herbeigeführt werden, so daß sich der Wert des Verdienstes gerade der Minderbemittelten hebt. Hieran zu arbeiten ist Sachs des Staates, der Wirtschaftsfühver und der Arbeiter organisationen. Dec Nationalvcrband deutscher Berufsver bände hat immer.in dieser Richtung gearbeitet und 'behält sich vor, 'dementsprechend geeignete Vorschläge zu machen. SS«SLries»vns<S»GiI»vn «LLLk.—- 6arl lansGsü llbrmacdsr trüber Hergert, IVsttinerrtr. 17. Großer Posten Smen-Ms-SmgMO SÄ Daselbst sind noch Lose der Aen Schi-Keim-Lollerle zu haben. Schuhhaus Äorbinsky, Aue. Neichssirahe 12. SAM Ullt MM SIMM sowie bunte Sporstacken in allen Sröben kaust man bittiast in der MaschinenNrscherri S. Ackermann» Aue. Atterhammer Sir. r.