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KWWWbcMWM 77. Iahrg Sonnabend, den 16. Februar 1924 Nr. 40 — Es werden außerdem veröffsnllichk: Die Dekannlmachungen der Sladträie zu Aue und Schwarzenberg und der Amtsgerichte zu Aue und Johanngeorgenstadt. Der .«r-vNroytS« w»I»sreuild" ,rf<i-«tnl l»oUch mtt Ausnahme der Tose noch Lonn- und Festtagen. Der Preis litt die Z4 mm brei'e Tolonel - ttnzeigenzeile Im Amisblaiidezirtt ist ro -Fanttttenanzeigen und Lieliengeluch« Sedarlttger I5>, auswSrls »5. sdr die SO inm breile Peitt- iüedlauiezeNe so, ousw-ri- loo, slir die 82 mm breile am». Taloneizelle IS, ouswäris SS Eoidpsennig, Postilhea-Nonlol Leipzig Ar. IL82Z. Aemeinde-Otro-Noniol -! ue, Trzgeb Nr. 70. Verlag C. M. -Gürlner, Aue» Erzgeb. ?ernN>r«ch«r - 4s»« ri, Sdpnitz i^ml Ane) 4iS. cehneederg iv, Schwarzenberg Z?i. Drohlanschrisll PolNfreund Aneerzgedirq«. Auzeigen-Annahm« lü, die am Nachmittag ericheinend« iliumnier di» vormiiiags 8 Uhr in den KoupigeichSsle- stellen. Tine «ewddr Mr di« Ausnahme der.Anzeigen am uorgeschriebenen Tage sowie an bestinimier Sielle wird nickt gegeben, auch nicht siir die TttckttA-tt »er durch Fern- ixrecher ausgegedenenAuzeigeu. - Für-iiiilig. unoeriangl eingesandler Schriststücke üdernimmt die ochrisiletiung deine Deroutnortung. - iinterdrechungen des ErlchLIl»- beiriebe» begründen deine Anlprtiche. Ach Zadlungsoerzug und jiondtlks gelten Aabatte als nicht oereinbach. HauptgeschLstöstelten m Aue, Lüzuttz, 2>,ne>derz und Schwarzenberg. » enthaltend die amtlichen Dekannlmachungen der Amlshauvlmannlchafl und der Staatsbehörden in Schwarzenberg, der Siaals- u. städtischen Behörden in Schneeberg, Löbnitz, Neustüdtel, Grünhain, sowie der Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. Zukunft wirksam entgegenzutreten sei. i n Die Proteste, die nach der Bekanntgabe des Entwurfes der 3. um den Ausnahmezustand weiter aufrechterhalten zu können. Und! Berlin, 14. Febr. Der Ehef der Heeresleitung, General von'^r Ausschußantrag angenommen, nach dem das Gesamtmini- gnsammenstöße in Stettin. Stettin, 14. Febr. Gestern nachmittag gegen S Uhr versammel» der Ocffentlichkcit bekannt zu geben/ Was die öffentlichen Anleihen betrifft, so bleibt es! Essen, 14. Febr. Den Auftakt zu dem für gestern von den Koms nisten geplanten Putsch im Ruhrbczirk bildeten Bom-' Schutze des Gläubigers getroffen, indem man ihm bei bcson-! dcrs hart liegenden Verhältnissen ein Mittel in die Hand gab, eine höhere Quote als 15 Prozent zu fordern? Wenn man dadurch ein Sprengstoff-Attentate in Hohenstein-Ernstthal, der Anschlag auf eine- Tclegraphenanlage bei Plauen, die Schießereien und Waffenfunde im Pockau-Lengefeld und die Ausschreitungen bei der Aufführung des Tollerschen Dramas „Hinkemann" in Dresden. Auch die Aufdeckung neuer kommunistischer Putschpläne für Mitte Februar wirken in der»« selben Richtung. So wird von rechts wie von links immer wieder! für die Bestrebungen einzelner Stellen, die Aufhebung des Aus-i nahmezustandes hinauszuschieben, neues Deweismaterial geliefert. Die' „Leipziger Volkszeitung" mußte dieser Tage feststellen, daß von den! Kommunisten der Reaktion täglich neues Material geliefert wird,! sterium die Sicherung der Wahlfreiheit und die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung mit allen staatlichen Machtmitteln über»' nimmt. Die Presse-, Rede- nd Versammlungsfreiheit ist wieder her» zustellcn. Angenommen wurde ein Antrag ans sofortige Auf hebung des Verbots der völkischen Presse. Die kommunisti schen Anträge auf Haftentlassung der verhafteten Kommunisten und Aufhebung des Verbotes der kommunistischen Presse und Literatin» wurden abgelehnt. regierungen sind ferner ermächtigt, die Jnflationsgcwinne aus Holz gewinnen steuerlich zu erfassen. Für die Vermögensvsranlagung vom 31. Dezember l923 sollen Forderungen und Schulden mit ihrem Papiermark betrage eingestellt werden. Bei der Neuregelung der Steueran- teile ist es für die Einkommensteuer und Korperschaftssteuer dabei mächtigungsgesetzes aufzuheben, ist sehr bestritten. Ob im übrigen im heutigen Reichstag eine Abänderung dos Inhalts der Verordnung durchzusetzcn sein würde, ist mehr als fraglich. Berlin, 14. Febr. Aus der Aufhebung des Ausnahmezustandes vor Klärung der schwebenden Fragen zwischen dem Reich und Bayern" Prozent auf 15 Prozent erhöht,worden ist. Man kann Kreise, die den Ausnahmezustand am liebsten verewigen möchten,. nicht sagen, daß dieser Erfolg ein Lesouders durchgreifender ist. Be- werden sich über die Vorgänge in Pockau freuen. Ihnen wird da-! bäuerlich ist insbesondere, daß die Grenze von 15 Prozent nach oben durch höchst willkommenes Material geliefert." Ls ist also leider! feststehend ist. Die Schuldner schützt die Verordnung insofern, als nicht zutreffend, wenn auf der anderen Seite wieder behauptet wird,- bei offenbaren Unbilligkeiten die Grenze nach unten veränderlich ge- daß gar kein Anlaß vorliege, den Ausnahmezustand in Sachsen' staltet wurde. Warum hat man nicht eine parallel« Bestimmung zum weiter aufrechtzucrhalten. Am Schlüsse trifft die Verordnung noch Bestimmungen über die Vereinfachung des Steuerstrafrechts. Steuernotverordnung erhoben wurden,i«^«esmttichcn das Ergebnis gchabt, daß die Aufwertün'gickbHVe bei Hypo- , . . , theken und anderen Ansprüchen aus Ner »«ffMsanlagen von 10 die „Dresdner Volkszeitung" stellte am 11. Februar fest: „Diejenigen' Die Voraussetzungen in Sachsen noch nicht gegeben. Noch vor Bekanntwcrdcn der Aushebung des Ausnahmezustandes wurde von sächsischer amtlicher Seite auf die Frage nach dem Ter min der Aufhebung des Ausnahmezustandes folgende bezeichnende Antwort gegeben: Neuerdings wird vielfach die Frage aufgeworfen, was die sächsische Regierung bisher für die Beseitigung des Aus-, nahmezustandes getan habe und ob sie einen Erfolg in absehbarer! Zeit in Aussicht stellen könne. Die Regierung Hai sich in dieser Be-. ziehung nach Kräften bemüht. Es inuß aber leider darauf hingcwieseni werben, daß eine ganze Reihe von Vorgängen in der letzten Zeit! ihrer Arbeit in dieser Richtung neue Schwierigkeiten bereitet haben.. Geeckt, hat gestern an den Reichspräsidenten folgendes Schreiben gerichtet: „Sie haben mir durch Ihre Verordnung vom 8. Novem ber außerordentliche Vollmachten übertragen. Ich glaube, daß die Aufgabe, die mir zugcfallcn ist, im allgemeinen erfüllt ist. Die S ta a t s a ut o ri t ä t i st so gefestigt, daß die unter dem Aus nahmezustand eingeleitete Sanierung unseres Staats- und Wirt schaftslebens auch ohne diesen weitergeführt werden kann. Ich schlage daher vor, die Verordnungen vom 29. September und 8. November Anfang Mürz aufzuheben. Falls Sie, verehrter Herr Reichspräsident, diese meine Meinung teilen würden, bitte ich St«, sie Amtliche Anzeigen. Anker dem Viehbestände des Gastwirtes Ernst Daumann in Bernsbach ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Schwarzenberg, den 14. Februar 1924. Die Amtshauplmannschast. Der Reichskanzler hat nach erzieltem Einverständnis über die Aufhebung des militärischen Ausnahmezu» stand es bei den beteiligten Reichsministern eine Prüfung der Frage veranlaßt, in welcher Weise durch besondere Maßnahmen den umstürzlerischen Bestrcbungeq »eite IN es zur VW winwnimeniwuer unv norpecgcyafisucuer vaoei 1 Das sind die blutigen Zusammenstöße kommunistisch verhetzter Er»' geblieben, daß den Ländern und Gemeinden in Zukunft 90 Prozent werbsloser im Bezirke Aue-Schwarzenbsrg mit der Landespolizei, die zugcteilt werden. 20 Prozent der Umsatzsteuer sollen für das volle Rechnungsjahr 1924 den Ländern und Gemeinden zufallen. Die Gemeindevorsteher sollen im Veranlagungsoerfahren zugc- zogen werden, mit beratender Stimme an den Ausschußbcratungen teilnchmen und die Einlegung von Nech-smittcln beantragen dürfen. So wird die örtliche Sachkunde der Gemeindevorsteher in erhöhtem Maße für die Besteuerung nutzbar gemacht werden können. zu bewirken. In jedem weiteren Jahre erhöht sich dieser Satz um 20 v. H., bis der aufgewertete Betrag der Jahresleistung erreicht ist. Ansprüche aus Pfandbriefen und anderen Schuldver schreibungen werden in der Weise aufgewertet, daß die Teilungsmasse gleichmäßig unter die Gläubiger im Verhältnis der festzustcllenden Goldmarkbeträge ihrer Ansprüche verteilt wird. Sparkassen gut haben ^werden, soweit sie bis zum 31. Dezember 1924 bei der Aufwertungsstelle angemcldet werden, in der Weise aufgewertet, daß die Teilungsmasse von einem Treuhänder unter die Gläubiger verteilt wird. Die Ansprüche der Versicherten ans Lebensversicherung s- vertrügen sind in der Weise geregelt, daß das nach Maßgabe der Verordnung aufgewcrtetc Vermögen der Vcrsichcrungsnntcrnehmen nebst einem aus.sonstigem Vermögen des Schuldners zu leistenden Beitrag nach näherer Bestimmung der Reichsregierung gleichfalls einem Treuhänder überwiesen wird. Im Falle eines Streits über die Höhe des zu berechnenden Auf- wertungsbetragcs oder das Verlangen auf Herabsetzung der Auf wertung hat die Aufwertungsstelle zu entscheiden. Die Auf- wertungsstelle wird von der Reichsregierung nach Anhörung des Ncichsrates bezeichnet. Gegen die Entscheidung der Auswcrtungsstelle findet die sofortige Beschwerde statt; sie kann jedoch nur darauf ge stützt werden, daß die Entscheidung auf einer Verletzung des Gesetzes beruht. Die rechtskräftige Entscheidung der Aufwertungsstelle ist voll- streckbar und für die Gericht» bindend. Berliln, 14. Febr. Wie der Hypothekengläubiger-Schutzverband s s s^, ' ' die Stadtverordnetenversammlung zu Waldenburg (Schles.s beschlossen, die Papiermarksparcinlagcn bei der städtischen Sparkasse entsprechend der Geldentwertung aufzu werten. folgert der „Tag", daß mit der Veröffentlichung des Schriftwechsels allzugrvßes Aufchwellen der Aufwertungsprozesse befürchtete, so hatte Secckt-Ebert ganz bestimmte Ziele erreicht werden sollen.! es schon Mittel und Weg« zur Eindämmung gegeben. j Sicher soll einmal der S o z i a l d e m o k r a t i c ein gewisses Ent-' Ob die Regelung der Schuldverhältniffe durch die 3. Steuer- S ° nkom m e n bewiesen werden, die ihre Zustimmung zur Ver-' -Ti-----im-»V«mEM.m Verfassungsrechtes noch nicht emig. Die Ansicht, daß der Reichstag len aber auch wohl die Verhandlungen, die noch mit- die Möglichkeit habe, die Verordnung nach dem Ablaufe des Er- B a y e r n und auch über die Beibehaltung des Ausnahmezustandes in! einzelnen besonders gefährdeten Gebieten geführt werden iküssen, von der Ocffentlichkcit bekannt zu geben." I Stettin, 14. Febr. Gestern nachmittag gegen 5 Uhr verZammei- Der Reichspräsident antwortete hierauf folgendes: „Auf Ihr s°" 1'^, i gestriges Schreiben erwiüre ich Ihnen ergsbenst, daß ich Ihrer Auf- l"ugc Durfchen, d e s fassung über die Lage durchaus beitrete und in Uebereinstimmung mit dabeiVdaß die Verzinsung und Einlösung' von Anleihen' de- Reiches ! m e zust"and a°mä r^a u?A " benutz«'di-' Minister verwundet wurde Die Polizei erwiderte das Feuer, u^ di« und der Länder bi- zur Erledigung sämtlicher N°^ration-°°^ sehr glehrte? H°!r General, im Namen des ^9° swb na^ tungen nicht gefordert werden kann. Dres gilt nur für Schuld-, Dank zu saaen für die aroßcn Dienste, die Sie unserem Va- nlter Mann wurde gerötet, mehrere Du.scheu vcrwunoct. Z» Verschreibungen und Schaldbuchforderungen sowie für Anleihen, bei Seeland geleistet haben. Als im vergangenen Herbst durch äußere weiteren Zusammenstößen ist es nicht gekommen. Ansammlungen^ denen nicht eine Verpflichtung zur Rückzahlung der aanzen Anleihe Bedürfnis die später stattfanden, konnten von der Polizei ichnell aufgelöst innerhalb zwei Jahren nach der Aufnahme der Anleihe besteht. Die ^ung großer Dolksleile da» Staatsgefiige und die Existenz de» Rei- werben. vornherein in einem Sinne beeinflußt werden, der der Sozial»! dcmokratie von ihren Gesichtspunkten aus angenehm sein muß, aber' sicher nicht den Verhandlungen selbst zuträglich ist. Es wird sich bei- den Besprechungen zwischen der Reichsregierung und der bayrischen Regierung, die nunmehr, wenn nicht der Reichspräsident seine durch' die Veröffentlichung des Briefwechsels öffentlich gegebene Zufago wieder zurücknehmen will, bis zum 1. März abgeschlossen sein müs»! ! sen, noch zeigen, ob die Reichsregierung bereits die Dosis in den, bisherigen vorläufigen Besprechungen mit Bayern gefunden hat, die! die Wahrung ihrer Autorität gestattet und ob sie nicht wieder For-s DieAushebung des Ausnahmezustandes.. LLWSLS Ueber die Aufhebung des Ausnahmezustandes, werden können. worüber in einem Teil der Auslage der gestrigen Nummer des „E. ! München, 14. Febr. Im Landtag wurden die Anträge auf V." berichtet wurde, wuiüe zwischen General von Seeckt und dem Aufhebung des Ausnahmezustandes mit den Stimmen! Reichspräsidenten folgender Schriftwechsel geführt: ! Volkspartei und der Mittelpartei abgelehnt. Dagegen wurde geführt werden konnten. Es ist mir deshalb ein lebhaftes Bedürfnis, Ihnen selbst, Herr General, wie der R e i ch s w c h r, für die Durch» führung dieser schwierigen Aufgabe herzlichen Dank auszissprcchen. der Schuldverschreibungen. Hat eine Gesellschaft ihre Schuldver schreibungen bereits früher mit einem geringeren Goldmartbetrage als 15 Prozent getilgt, so wird der Unterschied bis zur Höhe von )5 Prozent zusätzlich als Steuer erhoben. 2 Prozent der Steuer ist am 1. März 1924, die Zusatzstcuer in Halbjahrsraten zu entrichten. Die Bestimmungen, die die Jnflationsgcwinne bei Inanspruchnahme von Krediten betreffen, sind in die endgültige Verordnung ausge- uommen worden. Das Kernstück der Iuflationsbesteuerung, indem diese mit dem Finanzausgleich aufs engste zusammcnhängt, ist die Steuer von bebauten Grundstücken geblieben. Sic ist begrenzt auf die Zeit bis zum 31. März 1926 oder bis zu einer früheren Aufhebung der gesetzlichen Miete. Die Steuer fällt den Ländern zu, um den Hmishalt der Länder über die Zeit des Uebergangs hinwegzubringen und auf diese Weise die Währung zu gewährleisten. Daneben ist den Ländern noch die Besteuerung des Inflationsgewinns bei belastetem unbebautem Grundbesitz zugewicscn worden. Die Steuer wird in Höhe von 2 Prozent des Inflation», gewinns, der sich aus der Entwertung der dinglichen Lasten ergeben hat, erhoben; dazu tritt ein Zuschlag, insoweit eine frühere Rück zahlung ihrem Goldwerte nach hinter dem in der Verordnung vor gesehenen Aufwertungsbetrage zurückbleibt. Die erste Nate der Steuer darf nicht vor dem 1. November 1925 fällig sein. Die Landcs- Die -ritte Steuernotverordnung. 15 v. H. Aufwertung-guot«. Das Reichsgesetzblntt veröffentlicht eben die dritte Steuer notverordnung, wie sie auf Grund des Ermächtigungsgesetzes von« 8. Dezember und nach Anhörung des Ausschusses des Reichs tages und des Ausschusses des Reichsrates von der Reichsrogierung beschlossen worden ist. Neichsfinanzminister und Reichsjustizminister erklären zu der Verordnung, daß sie auf Grund ausführlicher Bera- tungen mit sämtlichen politischen Parteien zustcmdegekommen sei. Der Iustizminister im besonderen weist' daraus hin, daß die Ver fassung durch die Verordnung in keiner Weise beeinträchtigt wor den sei. Sein Vorgänger, Dr. Heinze, habe seinerzeit erklärt, die Aufwertung-Frage sei gesetzgeberisch überhaupt nicht einwand frei zu lösen. Die Aufwcrtungsfrage sei durch das bekannte Urteil des Reichsgerichts ins Rotten gekommen und somit habe schon mo ralisch die Verpflichtung bestanden, die Aufwcrtungsfrage nunmehr endgültig zu regeln. Auch die Forderung der Wirtschaft auf Auf stellung von, Goldbilanzen, und ganz besonders die Notwendigkeit, die Kreditfrage zu regeln, hätten die Beschlüsse der Reaysregierung beschleunigt. Schließlich seien die vielen schwebenden Prozess« in Berücksichtigung zu ziehen, die durch die Verordnung abgeschnitten werden sollen. Der Reichsfinanzminister hält es für ratsam, noch besonders zu betonen, daß die Aufwertuna, di« bis zu 15 Prozent gegenüber 10 Prozent beschlossen wovden ist, tatsächlich das Aeu- ßerste darstclle, was der deutschen Wirtschaft zugsmutet werden könne. Nach der endgültigen Fassung der Verordnung werden also Ansprüche aus Vermögens anlagen auf 15 Prozent des Golübetrages aufgewertet. Der Schuldner kann eine Herabsetzung der Aufwertung verlangen, wenn dies mit Rücksicht auf sein« wirtschaftlich« Lage zur Abwendung einer groben Unbilligkeit unabweisbar erscheint. Die Herabsetzung des Aufwer tungsbetrages ist nur zulässig, wenn das Verlangen bis zum 31. De zember 1924 bei der Aufwertungsstelle gestellt ist. Als Doldmark betrag gilt bei Ansprüchen, die der Gläubiger oder sein Erblasser vor dem 1. Januar 1918 erworben hat, der Nennbetrag, später er worbenen Ansprüchen ist für die Berechnung des Goldmarkbctrages der Tag des Erwerbs maßgebend. Der Auftvertungsbetrag hat den dinglichen Rang des ausgewerteten Rechts. Bei Schuldoerschreibn"gen, die vor dem 1. Januar 1918 ausgegcbcn worden sind, hac als Goldmarkbctrag der Nenn betrag Gültigkeit. Bei später ausgegebenen Schuldverschreibun gen ist für die Berechnung des Goldmarkbetrages der Tag der 'Aus gabe maßgebend. Der Goldmarkbetrag wrd dadurch festgestellt, daß den Nennbetrag nach dem letzten auf Grund »er amtlichen Berliner Kursfestsetzung für Auszahlung Newyork errechneten Mittelkurs in Goldmark umgerechnet wird. Die Zahlung der aufgewerteten Kapitalbe träge kann nicht vor dem 1. Januar 1932 verlangt werden. Die aufqerechneicn Ansprüche sind bis zum 31. Dezem ber 1924 unverzinslich; rückständige Zinsen gelten als mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung erlassen. Vom 1. Januar 1925 ab beträgt der Zinsfuß 2 v. H. Er erhöht sich in jedem wei ten Jahr um 1 v. H., bis der Satz von 5 v. H. erreicht ist. Die Verpflichtung zur Leistung von Tilgüngsbeträgen ruht bis zu diesem Zeitpunkt. Wioderkehrende Leistungen, die auf Grund einer Neal- mitteilt, hat die last oder Rentenschuld geschuldet werden, sind 1925 mit 40 Prozent kS-blekO b<Misoü>» denen nicht eine Verpflichtung zur Rückzahlung der c innerhalb zwei Jahren nach der Aufnahme der Anleihe besteht. Die mung"größ«r"voik'si«ile dä^Staatsgefüae' und 'üi'c Existentes Rei- «erden. Vorschriften gelten auch für Gemeinden und Gemeind ever» ^s e.nst bedrohten, hatten Sie in selbstloser Einsetzung Ihrer Per-s _ _ s . . _ bände, soweit nicht durch Reichsgesetz etwas andere» bestimmt wird. h-w schwierige, undankbare Amt übernommen, Ruhe und Sicher- Ueber den Gcldcntwertungsausgleich zugunsten heit im Lander wieder herzust«llen, um dani't den Boden zu schnf- munistcn geplantem Putsch im , . . 'r-vz. des Reiches wird bestimmt: Die Steuer beträgt 2 v. H. des fsn, auf dem di« harten, vom ganzen Volk Opfer erheischenden Mag- benan schlüge, die in Lütgendortmund au; die Polizeiwache, tn<s »Modell. Uutwertunllsbetrag verminderten Goldmarkbetrage» nahmen unserer wirtschaktttcheu und finanziellen Gesundung durch» Wohnung» dr» Polizeikommissar» uns sie Sparkasse gerichtet mvU