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Erscheint Jeden Sonntag n. Donnerstag. Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: einschl. 1 Heft von Hofmann’s Handbuch d. Papierfabrikation vierteljährlich 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag). Nr. 5508 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M. Erfullungs- u. Zahlungsort Berlin. für -m-a Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Bi sowie für alle verwandten und Hilfsgescl Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chei Herausgegeben von CARL HOFMANN, Mitglied des Kaiserl. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Leiter von Papierfabriken. Berlin W., Potsdamer Strasse 134. Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (1la-Seite). Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger 104 » „ n 50 n n Für Annahme und freie Zu sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen. Stellengesuche zu halbem Preis. Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin. Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Schutzvereins der Papier-Industrie. Organ von io Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft. Alleinige» Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen. Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Papier-Fabrikanten. Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Nr. 49. Berlin, Donnerstag, 18. Juni 1896. XXI. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M. 50 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen, für In- und Ausland gleichmässig 4 M. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Postkarte mit, damit wir den Versandt einstellen können. Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Neu zugetretene Bezieher können gegen Einsendung der Postquittung bis auf weiteres die früher erschienenen Hefte zu je 1 M. erhalten. Seit Anfang 1886 sind 41 Lieferungen erschienen. Hefte 1—22 mit 852 Seiten und 771 Holzschnitten werden als Prachtband für 30 M. ab hier geliefert. Die 41. Lieferung wurde mit Nr. 26 versandt. Inhalt. Verein Deutsch. Holzstofffabr. Papiernormalien Sind techn. Beamte ber. usw. Lieferung »in etwa 14 Tagen« Salom.-Brüngger. Sulfitkocher Englische Wasserzeichen in deutschem Papier.... Unlauterer Wettbewerb . . Papierfabrikation in Russland I Kessel - Einsatz von Dubiau Verhalten von Schmiede- und Gussstück, b. Erschütterung. Verrufserklärung 1577 1577 1578 1578 1578 1578 Normal-Briefumschlag z. zwei maligen Gebrauch . . . Deutsche Papier-Industrie Maschinen und Apparate der amerikan. Druck-Industrie Farbige Drucksachen . . . Reichsdruckerei 1578 Kleine Mittheilungen . . . 1579 Deutsche Erfindungen . . . 1579 Ein-und Ausfuhr von Papier, 1579 Papier- u. Pappwaaren . . Berliner Papierarbeiterinnen 1580 | Waarenzeichen Eine Beilage von Karl Krause, Maschinenfabrik, Leipzig. 1580 1581 1584 1585 1586 1586 1590 1600 1604 1608 Verein Deutscher Holzstoff-Fabrikanten. Wir beehren uns, die Herren Mitglieder zur General-Versammlung, Dienstag, 23. Juni vormittags 9 Uhr in einem der hierzu bereit gestellten Säle des Gentral-Hotel in Berlin ergebenst einzuladen. TAGES-ORDNUNG. 1. Bericht über die Vereinsthätigkeit im abgelaufenen Jahre- 2. Kassenbericht und Richtigsprechung desselben. 3. Die Sonntagsruhe und ihre Handhabung in den verschiedenen Bundesstaaten. 4. Mittheilungen über den Stand der Konservirungsmethoden für Holzstoff. 5. Besprechung der Geschäftslage. 6. Wahl des Ortes der nächsten General-Versammlung. Dresden, 28. Mai 1896. Der Vorstand des Vereins Deutscher Holzstoff-Fabrikanten. Oscar Reuther. Papiernormalien. Z . . . ., 11. Juni 1896. Die Jahresversammlung des Vereins Deutscher Papierfabrikanten steht vor der Thür. Auf der Tagesordnung stehen diesmal keine fachlichen Fragen, doch giebt Punkt 7 »sonstige Vereins - Ange legenheiten« Gelegenheit, Wünsche zu äussern, und den Verein zur Stellungnahme zu denselben zu veranlassen. Nachfolgende Zeilen haben den Zweck, den einen oder andern Fabrikanten von Normal papier, der gleicher Ansicht ist, zu veranlassen, in der Versammlung die Nothwendigkeit einer theilweisen Aenderung der Vorschriften für Normalpapier zu betonen. Kaum eine Bestimmung der amtlichen Vorschriften hat so oft zur Zurückweisung eines Normalpapieres in eine niedrigere Klasse Anlass gegeben, als die bezüglich der Aschengehalts-Grenze. Sehr oft kam die Charlottenburger Prüfungsanstalt in die Lage, nach dem Wortlaut der Vorschriften ein Papier, das die zulässige Grenze des Aschen gehaltes auch nur um 0,1 bis 0,2 pCt. überschritt, als nicht vorschrifts mässig erklären zu müssen, selbst wenn Reisslänge, Dehnung und Wider stand gegen Zerknittern reichlich genügten. Dieses Verfahren wäre nur dann gerechtfertigt, wenn der höhere Aschengehalt die Dauerhaftigkeit des Papiers in Frage stellen würde. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Füllstoffe, die ja den höheren Aschengehalt bedingen, sind neutrale, chemisch nicht wirksame Körper, die eher noch zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit beitragen, da sie die Räume zwischen den Fasern aus füllen und dadurch den Zutritt der Luft, also die Hauptursache der Verwesung der Fasern, beseitigen helfen. Oft ist ein Zusatz von Füll stoff nöthig, um dem Papier gewisse vortheilhafte Eigenschaften zu ver leihen. Aber selbst für den Fall, dass der Fabrikant den Füllstoff dazu gebraucht, um eine Papiergattung billiger herzustellen, kann keine Be hörde etwas dagegen einwenden, wenn sonst die vorgeschriebene Stoff zusammensetzung und Festigkeit vorhanden ist. Zuviel Füllstoff kann ohnehin nicht zugetheilt werden, ohne dass die Reisslänge und der Knitter-Widerstand abnehmen. Aus alledem ziehe ich den Schluss, dass die Bestimmungen der Vorschriften betreffs des Aschengehaltes ganz fallen gelassen oder zum mindesten die Grenzen viel weiter gesteckt werden sollten. Vor kurzem entschied die Charlottenburger Anstalt, dass Jute nicht zu den Lumpenstoffen gerechnet wird, und diese Entscheidung fand die Billigung der meisten Fachleute. Doch zeigt auch diese Ent scheidung einen wunden Punkt der amtlichen Vorschriften, nämlich dass auch für Packpapiere gewisser Klassen reiner Lumpenstoff vor geschrieben ist. Nun kann man aber aus Jute Packpapier von hervor ragender Festigkeit herstellen, und bei Packpapieren kommt es doch in erster Linie auf die Festigkeit an, während die Ausdauer-Fähigkeit von weit geringerer Wichtigkeit ist. Die Papierprüfungsanstalt ist aber gezwungen, jedes Packpapier, welches Jute enthält, von der genannten Klasse der Normal-Packpapiere auszuschliessen. Hier wäre also im Interesse der Normalpapier-Fabrikanten eine Abänderung der Vor schriften nöthig. Solche Abänderungsvorschläge können nicht von der Prüfungs anstalt ausgehen, diese muss vielmehr manchmal gegen eigenes Wollen nach dem Wortlaute der bestehenden Vorschriften handeln. Gelangt aber der Wunsch aus dem Kreise der Fabrikanten an die Regierung, so kommt er zur Begutachtung an die Versuchsanstalt und diese wird auf Grund ihrer reichen Erfahrungen berechtigte Forderungen sicher lich anerkennen. F