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Nr. 15. PAPIER-ZEITUNG. 463 als an, standen werden, und dass alle anderen unter diesem Namen in den Handel »Liberty« nicht anzusehen, und entschied das Patentamt, dass Löschung des Zeichens nicht zu folgen hat. Diese Entscheidung endgiltig. so die er- ist auf et vart-@E f (jirr uil gelthplen wart-wam I parg firfj uor ire getht- bie linu fut gel utc mit nitut-Aln harne ür in grollt not-@as üe muureu gelt ol tot-Do liam ein U bei tlier gert-D was bas Mehne nithtwolbeliant-@as itoftetdietlzin tirclein ♦ Dn fprarb lat nur norebt [tin-3rh lehe wuedecmannar hunt-De one gelthatn mag zu De fluni- Gir nolt allampt nrüer 1 rCm* Dil hau Cie matht geuelmu-Dor du tttal bie It mut- Auf; Ityeutt zu manthec Gtunt- ©er irger Itps Das ubel thiec-Durc Das pein do wuart es ym fthit-Drtlemet Das ES haum motht gegan-@as vor Ithnelle was mukte Etau- furts zu tf lelbeu thier fprath-Do E Irin uudeu ane far-Gage wer flat geroflen birb 1476 bis 1486 in Venedig mit Schriften des Nik. Jenson gedruckt habe und erst von 1487 bis 1516 in Augsburg thätig gewesen sei, erscheint diesem Blatte gegenüber nicht haltbar. Jedenfalls liefert diese Schriftprobe den Beweis, dass Ratdolt ein Meister in seiner Kunst war; auch im Vergleich zu Erzeugnissen seiner Thätigkeit in Venedig lassen sich grosse Fortschritte nachweisen. Es hat den Anschein, als ob Ratdolt, der durch den Bischof Johann von Wendenberg in seine Heimath zurückberufen worden sein soll, mit diesem Blatte bei Beginn seiner Thätigkeit in Augsburg eine Probe seiner Leistungsfähigkeit geben wollte. Schade, dass seine damaligen Kunstgenossen uns nicht auch ihre Schriftproben hinterlassen haben. Die folgende Abbildung zeigt eine halbe Seite aus Boners Fabel buch »Der Edelstein«, das bei Albrecht Pfister in Bamberg gedruckt worden ist. Dies ist das erste deutsche Buch mit voller Angabe des Druckortes und des Datums (14. Februar 1461). Es sind nur zwei Exemplare des mit den Typen der 36 zeiligen Bibel gedruckten Werkes bekannt, das eine befindet sich in Wolfenbüttel, das andere gebrachten Maschinen lediglich Nachahmungen anzusehen sind. Das Patentamt nahm auch linge aufgenommen werden, die von dem Ausschuss für das Lehr lingswesen geprüft worden sind. Auch müssen die Bedingungen des Lehrvertrags den von der Innung ausgestellten Lehrverträgen entsprechen, und es müssen alle neu einzustellenden Lehrlinge in die Lehrlingsrolle des Bundes eingetragen werden. Veruntreuungen in einer Berliner Buchdruckerei. Der »stille Theilhaber« einer Berliner grossen Buchdruckerei, der Schrift setzer Konrad Schröter, erhielt am 7. d. M. durch die Straf kammer die Bestätigung des Urtheils erster Instanz, wodurch er zu drei Monaten Gefängniss verurtheilt worden war. Schröter hatte sich aus dem reichen Vorrath seines Arbeitgebers eine wohlausgewählte kleine Buchdruckerei zusammengestellt; Zier schriften, von einer umzogenen Kanon-Antiqua allein etwa 7 kg. ganze Alphabete Initialen, Ornamente, Phantasie- und Anzeigen- Einfassungen, ganze Spalten Korpus - Grotesque und Egyptienne, von verschiedenen Brotschriften je 10 bis 12 kg Ablegesatz, Messinglinien, Quadraten usw., alles hübsch geordnet und für den Gebrauch zweckmässig ausgewählt; schliesslich hatte Schröter noch einige kleine Accidenzen abgesetzt und den Satz mit genommen, und das, wie er im Verhandlungstermin an gab, alles nur geliehen, um das Material, zusammen etwa 150 kg, zu stereotypiren und dann wieder zurückzabringen. Der Gerichts hof hatte jedoch für diese Zwangs-Anleihe kein Verständniss und wies die Berufung des Verurtheilten zurück. »Liberty« kein Freizeichen. Mit der Behauptung, dass das Zeichen »Liberty« für Druck maschinen auch von anderen Maschinenbauern seit etwa 10 Jahren benutzt worden ist, hatte eine Berliner Fabrik die Löschung dieses Zeichens beantragt, indem sie geltend machte, dass dieses Zeichen, da es als Gattungsbezeichnung gilt, als Freizeichen nicht hätte eingetragen werden dürfen. Obgleich dieser Antrag später zurückgezogen wurde, hat das Patentamt die Sache geprüft und gefunden, dass dieFirmaF.M. Weiler oder ihre Rechtsvorgängerin in Amerika das Zeichen bereits 1859 verwendet und mit »Liberty« bezeichnete Maschinen 1871 in Deutschland eingeführt hat. Es handelte sich ausserdem noch um den Nachweis, dass das Zeichen auch heute noch, wenn auch nur von dem grösseren Theile der Käufer als ein Individual zeichen angesehen wird. Die Liberty Machine Works hatten durch Vorlage einer Anzahl von Originalbriefen angesehener Geschäftenachgewiesen, dass unter Liberty-Maschinen ausschliesslich Maschinen der Zeicheninhaberin ver- dass andere Maschinenbauer dieses Zeichen nur benutzt haben, um von dem Rufe der Marke Vortheil zu ziehen. Diese Benutzung kann nicht als frei und aus sich selbst heraus entwickelt angesehen werden, wie es für die Bildung eines Freizeichens erforderlich ist. Die missbräuchliche Benutzung, die den Anschauungen von Treu und Glauben zuwiderläuft, schliesst aber die Freizeichenbildung aus. Auch als allgemein gebräuchliche Gattungsbezeichnung ist die Angabe Kleine Mittheilungen. Buchdrucker-Lehrlinge in Berlin. Seit der Verleihung der Rechte aus § 100 e, Absatz 1 und 2, der Ge werbe-Ordnung an die Berliner Buchdrucker-Innung dürfen in allen Berliner Druckereien, auch in den der Innung nicht angehörenden, nur Lehr undatirte Exemplar in Berlin, nach diesem hat die Wieder gabe stattgefunden. Die Uebereinstimmung dieser Typen mit denen der 36 zeiligen Bibel ist die Ursache gewesen, dass Pfister als Drucker dieses grossen Bibelwerkes und als Erfinder oder Mit erfinder der Kunst bezeichnet worden ist. Erst die neuesten Forschungen, besonders die des v. d. Linde, haben festgestellt, dass die 36zeilige Bibel das erste grosse Werk Gutenbergs war, und haben die Uebereinstimmung der Typen damit erklärt, dass Pfister diese Typen käuflich erworben haben müsse, als Fust die Buchdruckerei des Erfinders an sich brachte. Unter den Nürnberger Wiegendrucken befinden sich zwei Werke des berühmten Buchdruckers Koberger, eine Seite der deutschen Bibel von 1483 und der xylographische Titel zu Schedels Buch der Chroniken. Besonders erwähnt sei noch die ausgezeichnete Wieder gabe des von Sweynheim und Pannartz im Kloster Subiaco bei Rom gedruckten Werkes, das nach einer am Schluss befindlichen handschriftlichen Bemerkung des Korrektors vor dem Oktober 1465 gedruckt worden sein muss; es dürfte dies der älteste oder einer der ältesten Wiegendrucke Italiens sein. Die photomechanische Wiedergabe der Blätter und ihr häufig in verschiedenen Farben ausgeführter Druck sind so sauber und tadellos, wie wir es an den Arbeiten der Reichsdruckerei gewöhnt sind. Es erscheint nicht denkbar, dass die Wiedergabe alter Druckwerke in vollkommenerer Art als es hier geschehen ist erfolgen kann. Um eine möglichst grosse Treue der Wiedergabe zu erzielen, sind die Tafeln auf besonders hergestelltes geschöpftes Papier gedruckt.