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»Ohne Kosten.« Wechselregress und Notifikationspflicht. lieber diese beiden Punkte herrschen in der Geschäftswelt noch vielfach irrige Anschauungen. So meint ein Herr L. in Nr. 101, S. 3224 des vorigen Jahrgangs, dass zur Erhaltung des Regressrechts gegen seinen Vormann auch bei einem Wechsel mit dem Vermerk »Ohne Kosten« der unmittelbare Vormann innerhalb zweier Tage von der Nichtzahlung des Wechsels schriftlich benachrichtigt werden müsse. Diese Ansicht ist unrichtig. Die deutsche Wechselordnung verlangt zur Ausübung des Regresses mangels Zahlung nur: 1.) dass der Wechsel zur Zahlung vorgezeigt worden ist und 2.) dass sowohl diese Vorzeigung als die Nichterlangung der Zahlung durch einen rechtzeitig darüber aufgenommenen Protest dargethan wird. Von letzterem Erforderniss kann durch den bekannten Vermerk »Ohne Protest« oder »Ohne Kosten« abgesehen werden. Allerdings ist sodann der Inhaber eines mangels Zahlung beanstandeten Wechsels weiter verpflichtet, seinen umnittelbaren Vormann innerhalb zweier Tage nach dem Tage der Protest erhebung von der Nichtzahlung des Wechsels schriftlich zu benach richtigen. Allein die Unterlassung dieser Benachrichtigung zieht nach deutschem Wechselrechte nicht den Verlust des Regresses überhaupt nach sich, wie dies z. B. in England und Nordamerika der Fall ist, wo das sogenannte strenge Notifikations-System herrscht, sondern der Verpflichtete verliert nur den Anspruch auf Zinsen und Kosten, auch wird er sämmtlichen Vormännern zum Ersätze des aus der unterlassenen Benachrichtigung ent standenen Schadens haftbar. Derartiger Schaden kann entstehen durch plötzlich nothwendige Geldbeschaffung; dadurch, dass ein Regress an einen weiteren Vormann unmöglich wird, wenn dieser inzwischen in Konkurs gerathen ist usw. Dagegen fällt der Anspruch auf die Wechselsumme selbst wegen Unterlassung der Notifikation niemals weg, weder bei Wechseln mit noch ohne Protest. XXL Jahrg. Berlin, Donnerstag, 23. Januar 1896. Nr. 7. Inhalt. 21G Papier-Erzeug. in Cincinnati . Eine Beilage von E. & C. Pasquay, Wasselnheim (Elsass). 198 199 218 218 13 26 62 104 20 30 40 50 202 201 Seite 193 193 194 195 195 195 195 195 196 197 Seite 199 199 Made in Germany »Ohne Kosten« Holländerarbeitu. Holländerbau Prüfung von Filtrirpapier . . Die Ein-Cylindermaschine . . Urkundenpapier Höh. Zoll a. Sulfitstoff i. Amerika? Pariser Schreibwaaren . . . Probenschau Kalender Maschinen und Apparate der amerikan. Druck-Industrie . Das Abfeilen von Buchstaben Vereins-Nachrichten .... Kleine Mittheilungen.... Büchertisch Zolltarife d. In- u. Auslandes Deutsche Erfindungen . . . Unlauterer Wettbewerb durch Ausstellungsmedaillen . . Handelsverkehr von Bordeanx in 1894 Portugals Waarenverkehri. 1894 Quittungskarten f. Invaliditäts- und Altersversicherung . . Ftr Annahme und freie Zu sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen. Stellengesuche zu halbem Preis. Vorausbezahlung a. d. Verleger. ErfUllungs-u.Zahlungsort Berlin. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M. 60 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen für In- und Ausland gleichmässig 4 M. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Postkarte mit, damit wir den Versandt einstellen können. Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Neu zugetretene Bezieher können gegen Einsendung der Postquittung bis auf weiteres die früher erschienenen Hefte zu je 1 M. erhalten. Seit Anfang 1886 sind 40 Lieferungen erschienen. Hefte 1—22 mit 582 Seiten und 771 Holzschnitten werden als Prachtband für 80 M. ab hier geliefert. Die 40. Liefer, wurde mit Nr. 102 Jhrg. 1896 versandt. fllr Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben von CARL HOFMANN, Mitglied des Kaiserl. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Leiter von Papierfabriken. Berlin w., Potsdamer Strasse 134. Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (lla-Seite). ErmlMlgungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger Erscheint Jeden Sonntag u. Donnerstag. Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: eiaschl. 1 Heft von Hofmann’s Handbuch d. Papierfabrikation ylerteljährlich 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zusohlag). Nr. 5508 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M. Alleinige* Organ de* Verein* Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und de* Schutzvereins der Papier-Industrie. Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Beruf*geno**en*chaft. Alleinige* Organ der Paplerrerarbeitung*-Beruf*geno**en*chaft und ihrer S Sektionen. Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Holzstof-Fabrikanten und Deutscher Papier-Fabrikanten. Alleinige* Organ der Berliner Typographischen Gesellachaft, - ' AS Zf Sächsischer Verband Deutscher Holzschleifer. General - Versammlung Mittwoch, 29. Januar 1896, 1 Uhr im Hotel Burg Wettin in Chemnitz. Tages-Ordnung: 1. Bericht über das Geschäftsjahr 1895. 2. Vortrag der Verbands-Kassenrechnung vom Jahre 1895 und Beschlussfassung über deren Genehmigung. 3. Aussprache über die Geschäftslage. 4. Neuwahl des Vorstandes. 5. Mittheilungen über die Niederschläge im Königreich Sachsen im Jahre 1895. 6. Besprechung von etwa noch eingehenden Anträgen usw. Gleichzeitig wird gebeten, Fach - Neuheiten in dieser Ver sammlung zur Besprechung zu bringen. Zahlreichen Besuch erwartet Rochsburg, 13. Januar 1896. der Vorstand. Christian Braun. Made in Germany. . . . ., 13. Januar 1896. Ist es nöthig, dass für London bestimmte Briefumschlagschachteln den Vermerk »made in Germany« tragen? Ich habe eine Sendung Briefumschläge für eine Londoner Firma. Ein Kunde schreibt, dass es nicht nöthig sei, während ich öfter die Aufschrift gelesen habe. M Wenn deutsche Waare oder Verpackung irgend einen Text äusser in deutscher Sprache trägt, so muss nach dem englischen Gesetz direkt unter dem fremdländischen Texte der Vermerk »made in Germany« unverwischbar angebracht sein. Ist kein Text vor handen, so kann der Vermerk wegbleiben. D. R.