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2 PAPIER-ZEITUNG. Nr. 1. Die Entscheidung wird vom Vorstande des Schutzvereins der Papier-Industrie, unter Zuziehung bewährter Kunstautoritäten, vor Ende Juni 1896 gefällt. Der gewählte Entwurf wird Eigenthum des Vereins und von diesem sofort mit 500 M. bezahlt. Die anderen Entwürfe werden den Einsendern spätestens 14 Tage nach der Preisbestimmung, nachdem solche noch in der General-Ver sammlung des Vereins ausgestellt waren, frei zurückgesandt. Sollten die Preisrichter keinen der eingereichten Entwürfe für ganz preiswürdig halten, so ist es ihnen überlassen, aus den aus geworfenen 500 M. für einen oder mehrere der besten Entschädi gungen für aufgewandte Mühe zu bestimmen. Berlin, Dezember 1895. Kommerzienrath Max Krause Berlin SW., Beuthstr. 7. Vorsitzender des Schutzvereins der Papier-Industrie. Pappen-Vereinigung. Seitdem ich Ihnen in dieser Sache zum ersten Mal berichtete (Nr. 85 v. Jahrgs. der Pap.-Ztg.) sind nicht nur in Ihrem Blatte, son dern auch in andern Fachzeitschriften Vorschläge und Entgegnungen erschienen, und die allgemein rege Theilnahme zeugt am besten dafür, wie sehr es noth thut, dass etwas zur Besserung der all gemeinen Lage geschieht. Der Anfang, wenn auch in kleinem Maassstabe, ist gemacht. Sämmtliche Graupappenfabrikanten von Oberbayern, Niederbayern, Schwaben und Neuburg sind glücklich unter einen Hut gebracht, und es hat nicht mal sonderlich viel Mühe gekostet, die Nothlage ist eben zu gross und allgemein! Inzwischen brachte Nr. 101 vor. Jhrgs. der Papier-Zeitung eine lange Auseinandersetzung eines Herrn »K.« über Bildung eines Syndikats. Warum denn, ich sehe gar keine Veranlassung dazu. Soll denn der geringe Nutzen, der bei dem Preise von 15 M. für 100 kg herausspringt, doppelt aufgefressen werden durch die Spesen, die eine solche Vereinigung mit sich bringt? Warum lange in die Ferne schweifen, die Sache lässt sich doch viel einfacher erledigen. Nämlich durch einen Aufruf. Diejenigen Graupappenfabrikanten, welche gesonnen sind, einer Vereinigung beizutreten zwecks Verbesserung der allgemeinen Nothlage durch Erhöhung des Verkaufspreises, anlehnend an die bereits bestehende Vereinigung der Berufsgenossen von Ober bayern, Niederbayern, Schwaben und Neuburg, belieben ihre dies bezügliche Erklärung unter »Pappen-Vereinigung« einzusenden an die Geschäftsstelle der Papier-Zeitung, Berlin W. 9. (Wir werden die Briefe dem Herrn Einsender übermitteln. D. Red.) Für die grossen Fabrikanten ist es Ehrensache, dass sie sofort ohne alle weiteren Bedenken ihre Beitrittserklärung ab geben, damit das etwaige Misstrauen der kleineren Fabrikanten beseitigt werden kann. Die eingehenden Erklärungen würden nach Bezirken geordnet, und Vertrauensmänner für die einzelnen Bezirke aufgestellt, welchen dann die Beitreibung Säumiger, Einbe rufung von Versammlungen usw. übertragen würde. Meiner Meinung nach ist dies der kürzeste und einfachste Weg, der zu einem baldigen Ziele führt, und ich habe die feste Ueberzeugung, dass sich die Geschäftsstelle der Papier-Zeitung gern der Arbeit unter zieht und keine Mühe scheuen wird, unsere Bestrebungen zu fördern (gewiss. — D. Red.), wie ich auch hoffe, dass die andern Fachzeitschriften sich bereit erklären werden, Aufrufe in diesem Sinne kostenlos aufzunehmen. Säumen wir nicht länger, klar wird sich wohl ein Jeder sein, benutzen wir den Augenblick, er ist sehr günstig; bringt uns die gegenwärtige Gelegenheit nicht einige Schritte vorwärts, dann ist die Hoffnung auf eine Besserung unserer Lage auf lange, lange Zeit verloren. Sollte der eine oder andere Pappenfabrikant noch unentschlossen sein, was er zu thun hat, so empfehle ich ihm die Durchsicht des mit »Ein Händler« unterzeichneten Artikels in Nr. 51 v. Jhrgs. des »Wochenblattes für Papierfabrikation«, S. 4160. Es ist schade, dass sich dieser »Herr Händler« nicht mit seiner vollen Firma unterzeichnet hat, 100 kg Prima-Pappen kann man nicht alle Tage unter 15 M. kaufen, ohne dass der Verkäufer auf Nutzen verzichtet. Ich erzeuge jährlich gegen 11000 Ctr. Prima- Pappen und habe bisher noch nicht nöthig gehabt, meine Erzeug nisse unter 151/2 M. für 100 kg ab Fabrikhof zu verkaufen; es sind aber auch wirkliche Prima-Pappen, nicht nur sogenannte. Dabei stellt dieser Herr Händler die Behauptung auf, dass eine Preissteigerung jetzt ohne alle Berechtigung sei und jeden Unter grundes entbehre! Selbst Herr Güntter-Staib findet diesen Satz als etwas zu stark, und das Fragezeichen der Redaktion sagt genug. Zum Schluss kommt der Herr zu der Behauptung, die Preise haben nicht Händler, nicht Buchbinder gedrückt, sondern die Fabrikanten selbst — das beliebte Steckenpferd der Herren Händler. Dabei genirt er sich aber garnicht zu sagen: »Ich kann, trotzdem ich nur Händler bin, die 100 kg Pappen zu einem billigeren Preise als die Vereinigung mit Nutzen abgeben.« Mit diesen wenigen Worten ist die Preisschinderei so offen und klar zum Ausdruck gebracht, dass jede weitere Erklärung überflüssig ist. Uns Fabrikanten aber sollen derartige Auslassungen eine Warnung sein. Mögen sie dazu beitragen, kleinlichen Konkurrenz- und Brod-Neid fällen zu lassen. Reichen wir uns die Hände zu einem festen Bunde, Mann für Mann, nicht einer sollte dabei fehlen. O. H. Abwässer von Strohpapier- und Pappen-Fabriken. . . . ., 22. Dezember 1895. Zu der redaktionellen Frage in Nr. 102 v. Jhrgs. kann ich mittheilen, dass die Vorschläge der Regierung unausführbar sind. Die Wormser Filterplatten dienen zum Reinigen von Trinkwasser, also zur Filtration reinen Wassers, eignen sich jedoch nicht zum Klären von Fabrikabwässern. Ich glaubte s. Zt., die Platten der Papierfabrikation nutzbar machen zu können, in der Annahme, dass sie als Durchlass für Halbstoff-Kasten zu brauchen seien, was sich aber als unmöglich erwies, schon der uner schwinglichen Kosten wegen. Wer die Platten für diesen Zweck empfohlen hat, kennt dieselben offenbar nicht. In Worms dienen diese Platten zur Reinigung des Trinkwassers der städtischen Wasserleitung und werden von der Firma Bittel & Co. hergestellt, deren Mitinhaber der Direktor des städtischen Wasserwerks, Herr Fischer, ist. „ Die Schreibpapiere des Papier-Kleinhandels. Von W. Herzberg-Charlottenburs. In Nr. 20 vor. Jhrgs. der Papier-Zeitung wurden die Versuchs ergebnisse der Prüfung von 35 in verschiedenen Papiergeschäften Berlins und seiner Vororte gekauften Papieren mitgetheilt. Sie be stätigten die Richtigkeit der von Abel aufgestellten Behauptung, dass im Papier-Kleinhandel das Verständniss für wirklich gute Papiere vielfach fehle, und dass man daher auch beim Fordern bester Papiere vorwiegend solche erhält, welche diese Bezeichnung nicht verdienen. Das Ergebniss der oben erwähnten Prüfung bestätigte Abels Behauptung; von insgesammt 35 als gute und beste Akten papiere geforderten Proben konnten nur 6=17 pCt. als gute Akten papiere bezeichnet werden, während 29 Papiere = 83 pCt. sich zur dauernden Aufbewahrung in den Akten nicht geeignet erwiesen. Noch vor Bekanntgabe der bei der Prüfung dieser 35 Papiere gemachten Erfahrungen wurden in gleicher Weise wie das erste Mal weitere 35 Papiere in andern Papiergeschäften Berlins auf gekauft und ebenfalls einer Prüfung unterworfen. Beim Einkauf dieser Papiere wurde in derselben Weise verfahren, wie es für die zuerst gekauften in Nr. 20 der Papier-Zeitung, S. 595, aus führlich geschildert worden ist. Die Papiere wurden geprüft, und es ergab sich, dass 1 Papier = rund 3 pCt. zur Verwendungsklasse 1 3 == 9 „ „ 2a 5 „ = „ 14 ., „ .. 2 b 2 „ = „ 5 . „ „ 3 a 0 .. = ., 0 „ 3b 1.=. 3 .. . . 4a 1 .. = . 3 .. 4b 22 ,. = . 63 .. . „ 6 gehörten. (Die umfangreichen Tabellen mit den Einzelwerthen siehe in den »Mittheilungen« 1895, Heft 5.) Auf Grund der amtlichen »Vorschriften« könnten also nur 11 Papiere = 31 pCt. als gute Aktenpapiere bezeichnet werden, während 24 Papiere = 69 pCt. zur dauernden Aufbewahrung in den Akten nicht geeignet wären. Von den letztem würden sich 2 Papiere = 6 pCt. noch zu Schriftstücken eignen, welche nur einige Jahre in den Akten aufzubewahren sind, 22 Papiere = 63 pCt. aber nur zu Schriftstücken für den täglichen Verkehr, an welche Ansprüche auf Dauerhaftigkeit überhaupt nicht gestellt werden. Die Einreihung der 63 pCt. in die Verwendungsklasse 6 musste bei einigen allein infolge des zu geringen Widerstandes gegen Zer knittern und Reissen erfolgen; es wurde indessen bei dieser Bestimmung in mildester Weise vorgegangen. Holzschliff war bei 3 Papieren vorhanden; der für die Ver wendungsklasse 4b noch zulässige Aschengehalt von 15 pCt. war bei 7 Papieren überschritten. Vier von den untersuchten Papieren enthielten vorschriftsmässige Wasserzeichen; sie besassen sämmt- lich die durch das Wasserzeichen gewährleisteten Eigenschaften. Ordnet man die untersuchten Papiere nach den Bezeichnungen, unter denen sie gekauft sind, sowie nach den Verwendungs klassen, zu denen sie gehören, so ergiebt sich folgende Uebersicht: