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No. 34. PAPIER-ZEITUNG. 1159 Im Mai 1885 hielten, alle grossen Briefumschlag-Fabrikanten eine Zusammenkunft und vereinbarten Preise. Auch diese Vereinbarung wurde nicht streng eingehalten und blieb desshalb ohne den ge wünschten Erfolg. Im November 1886 versuchte desshalb die Standard Company alle Briefumschlag-Fabrikanten zum Beitritt zu veranlassen und alle werthvollen Patente in ihre Gewalt zu bringen. Dies gelang dadurch, dass sich eine Reihe von Fabrikanten als Aktionäre bei der Standard Company betheiligten, und dass diese mit allen andern feste Kontrakte abschloss. Alle Vereinbarungen lauten dahin, dass die Standard Envelope Company nur die Preise für die Fabrikate aller Betheiligten festzustellen berechtigt sei, dagegen in keiner Weise deren Erzeugung oder Absatzgebiet beschränken darf. Sorten und Grösse, Gewicht und Ausstattung werden für jede Art von Briefumschlag vorgeschrieben. Die Standard Company ist berechtigt, die Geschäftsführung jedes Betheiligten zu prüfen und für Verletzung der Kontrakte die kontraktlich festgesetzte Strafe aufzu erlegen. Man glaubt durch den Besitz aller Patente imstande zu sein, neue Konkurrenz fern zu halten. Nach allen diesen Erfahrungen wird es auch im Papierfach nur dadurch möglich sein die Preise bestimmter Sorten zu regeln, dass die Fabrikanten einen gemeinsamen Mittelpunkt in Form eines Syn dikats oder gemeinsamer Verkaufsstelle errichten und sich verpflichten, die betreffenden Sorten nur durch diese zu verkaufen. Tapeten - V ereinigung. Wir berichteten in No. 22, dass die jahrelang bestandene feste Vereinigung der bedeutenderen amerikanischen Tapeten-Fabriken durch das Entstehen einer Reihe kleinerer Konkurrenz - Fabriken ge fährdet sei. Trotz aller Bemühungen ist es nicht gelungen, eine Einigung mit denselben herbeizuführen. Die Leiter der Vereinigung haben jetzt beschlossen, die Preise der Tapeten soweit herabzusetzen, dass die Fabrikation keinen Nutzen mehr lässt und dadurch die finanziell schwachen und kleineren neuen Fabriken zur Einstellung des Betriebs oder zum Eintritt in die Vereinigung zu zwingen. Diese hoffen jedoch durch Verminderung der Spesen u. s. w. trotz alledem bestehen zu können, und die Zukunft wird lehren, wer Recht behält. Arbeitszeit in Papierfabriken. In der Versammlung des Vereins Amerikanischer Papierfabrikanten zu Saratoga am 27. Juli erschienen einige Arbeiter mit einer von 3923 Papierfabriks-Arbeitern unterzeichneten Petition, worin sie beantragten, dass die Papierfabriken ihren Betrieb auf die Zeit von Montag früh 7 Uhr bis Sonnabend Nachmittag 6 Uhr beschränken. Sie behaupteten, dass sie dann immer noch 65 1/2 Stunden wöchentlich arbeiten und beanspruchten dafür denselben Wochenlohn wie für die jetzige Betriebszeit von Mitternacht Sonntag zu Mitternacht Sonnabend. Sie begründeten dies Verlangen im wesentlichen damit, dass die Arbeit bei dem schnellen Gang der Maschinen und den grossen Holländern viel anstrengender und aufreibender sei als früher. Der Antrag wurde von mehreren Papierfabrikanten eindringlich unterstützt, und es wurde unter anderem behauptet, dass die bisher erfolgte Einschränkung der Arbeitszeit stets eine grössere Gesammt- leistung zur Folge hatte. Herr Newton aus Holyoke berichtete, dass er in seinen beiden Fabriken von Montag früh 6 Uhr bis Sonnabend Abend 6 Uhr arbeiten lasse und dabei nicht etwa 4 bis 5 Prozent weniger, sondern 1 bis 3 Prozent mehr Papier als früher bei 12 Stunden längerem Betrieb erzeuge. Von anderer Seite wurde vorgeschlagen, den Antrag abzuweisen, weil der Verein nur Beschlüsse über allgemeine Fragen und freund schaftliches Zusammenkommen bezwecke, aber Preisvereinbarung und Preisfragen von seinen Verhandlungen ausschliesse. Alle Redner be tonten, dass sie Freunde der Arbeiter seien und sich für deren Wohl bemühten, man dürfe aber nicht, wie hier verlangt werde, in die Ge schäftsführung der einzelnen Mitglieder eingreifen. Herr Smith von der Smith Paper Company berichtete, dass seine Fabriken Sonnabend Abend 9 Uhr 30 Minuten geschlossen werden, so dass die Arbeiter um 10 Uhr zu Bett sein können. Es würde bei ihm mithin nur 64 Stunden gearbeitet, während die Petition 651/2 Stunde Arbeitszeit vorschlägt. Ueberdies erhielten die Arbeiter jetzt beinahe doppelt so hohen Lohn als früher, seien also für die ver mehrte Leistung entsprechend bezahlt. Die meisten Redner bestätigten, dass nach bisheriger Erfahrung die Waare durch Verminderung der Arbeitszeit nicht vertheuert werde, und dass sie derselben im Grundsatz nicht abgeneigt seien, eine solche Maassregel müsse jedoch allgemein durchgeführt werden, und der Verein habe keine Macht, dieselbe zur Einführung zu bringen. Es müsse den Antragstellern überlassen bleiben, die Zustimmung aller Fabri kanten einzeln zu beschaffen. Bei der Abstimmung wurde der Antrag durch Stimmenmehrheit abgelehnt. Diamantne Papiermacher-Hochzeit! Ein hochbetagtes Mitglied der Aristokratie der Papiermacher, dessen Stammbaum Jahrhunderte zurück denselben Geschlechtsnamen in der Zunft aufweist, feiert am 30. August, zugleich mit seinem Geburtstage, das seltene Fest der diamantenen Hochzeit. Es ist Herr Christian Drewsen, unter der Firma Diewsen og Sönner Besitzer der Papierfabriken Strand möllen, Oerholm und Nymölle auf Seeland in Dänemark, welcher seinen 88 Geburtstag begeht und vor 60 Jahren an gleichem Tage die jetzt 83jährige Gattin, Frau Ernestine, geb. Jacobsen, gefreit hat. Die Bekanntgabe dieser Jubiläumsfeier wird ohne Zweifel das Inter esse der gesaminten Papiermacherwelt erregen, und Viele werden, wie Schreiber Dieses, ein Freund des Hauses, dem Nestor der Papiermacher, dem würdigen Jubelpaare noch viele Jahre glücklichen, rüstigen Lebens wünschen. Der schöne Tag soll in engem Familienkreise, welcher aber aus einer stattlichen Reihe von Kindern, Kindes- und Kindes-Kindes-Kindern ge bildet wird, in stiller, angemessener Weise gefeiert werden, und freudig wird am genannten Tage, wie überhaupt bei allen festlichen Anlässen, der Danebrog am aufgerichteten Maste im Winde flattern. Die Arbeiter und Beamten der Drewsen’schen Fabriken werden es sich aber wohl nicht nehmen lassen, ebenso wie vor zehn Jahren, am Tage der goldenen Hoch zeit, ihren Gefühlen gebührenden Ausdruck zu geben und zu bezeugen, mit welcher Liebe und Verehrung sie an ihrem Arbeitgeber und seiner Gattin hängen. Sie wissen es zu schätzen, dass das Jubelpaar ihnen stets ein fühlendes Heiz entgegen brachte und sich um das geistige und körper liche Wohl der Arbeiter in liebenswürdigster Weise bemühte. Herr Ch. Drewsen wohnt, wie seine Vor- und Stammeltern, auf der Fabrik Strandmöllen wunderbar schön am Strande des Oeresund, wo schon über ein Dutzend Jahre sein Neffe, Herr Krog-Jensen, als technischer Leiter die Fabrikation auf eine Stufe gebracht hat, die dem berühmten Namen alle Ehre macht. Die beiden anderen Fabriken, Oerholm und Nymölle, stehen unter der Direktion eines Enkels, Herrn Wiehe. Mit geistiger Frische un i körperlicher Rüstigkeit verfolgt Herr Ch. Drewsen immer noch alle Fortschritte der Papierindustrie, und es macht ihm grosses Vergnügen, wenn er sich mit Fachleuten, von denen er dann und wann Besuch erhält, über Papiermacherei unterhalten kann. Die im Besitze des Herrn Ch. Drewsen befindlichen und in besonderem Archiv aufbewahrten Dokumente und Aktenstücke bezeugen, dass schon vor nahe 200 Jahren (1693) sein Grossvater, Johann Drewsen, nach Strand möllen kam und in ein Pacht verhältniss zur Eigenthümerin der Papier mühle, der Königin Charlotte Amalie, trat. Dieser Johann Drewsen kam aus Uelzen in Deutschland, und es ist dadurch bewiesen, dass die Heimath der dänischen Papiermacher-Linie Drewsen dieselbe ist, wie die der deutschen Linie in Lachendorf bei Celle- (Originell ist ein Schreiben des Herrn Joh. Drewsen an seine königliche Verpächterin, welches wir in einer der nächsten Nummern abdrucken werden. D. Red.) Der Ueberlieferung nach, die durch weitere Aktenstücke bestätigt wird, blieb Strandmöllen, das im Jahre 1719 als Eigenthum an Joh. Drewsen über ging, fortan in der Familie Drewsen und wurde schon 1763 mit Holländern ausgerüstet. Dessen Sohn, Herrn Ohr. Drewsen’s Vater, Johann Christian Drewsen, trat 1770 als Gesellschafter ein, und die Firmenzeichnung lautete damals „Drewsen og Sön.“ Dieser wurde später zum Kgl. Kammerrath ernannt, errichtete Tapeten-, Oel- und Fayencefabriken und stellte in Strandmöllen schon 1824 eine hydraulische Presse, vier Jahre später, 1828, die erste Dampf- und eine Donkin’sche Papiermaschine auf. Daneben wurde aber auch die Büttenpapierfabrikation bis auf den heutigen Tag fortbetrieben und dänische Werth- und Stempelpapiere angefertigt. Seine beiden Söhne, Christian und Michael Drewsen, übernahmen, nachdem er sich von den Geschäften zurückgezogen, unter der Firma: Drewsen og Sönner 1844 Strandmöllen, erwarben hierzu die inzwischen zu Papiermühlen eingerichteten Werke Oerholm mit Nymölle und gründeten ausserdem noch auf Jütland 1845 die Papierfabrik Silkeborg. 1864 trennten sie sich jedoch wieder. Christian Drewsen übernahm unter Beibehaltung der bisherigen Firma, Strandmölln, Oerholm und Nymölle, während Michael Drewsen unter der Firma M. Drewsen og Sön Silkeborg bekam. Durch den 1870 erfolgten Tod von Michael Drewsen kam Silkeborg zum Verkauf und aus dem Besitz der Drewsen'schen Familie. Herr Chr. Drewsen hat keine Söhne, sondern als direkte Nachkommen nur 3 Töchter, 10 Enkel und Enke linnen und 6 Urenkel, so dass mit dem einstigen hoffentlich noch fernen Hinscheiden des Jubilars der Name Drewsen auf Strandmöllen erlischt. B. D. Der Herausgeber d. Bl. besuchte vor einigen Jahren Strandmöllen und hatte Gelegenheit, die geistige und körperliche Rüstigkeit des alten Herrn zu bewundern, der ihn in liebenswürdigster Weise empfing, freundlichst durch alle Räume der Fabrik führte und Erfahrungen austauschte. Wir glauben im Sinne aller Fachgenossen zu sprechen, wenn wir uns den Wünschen unseres geschätzten Korrespondenten anschliessen und versichern, dass alle Papiermacher im Geiste das seltene Fest am 30. August mitfeiern und einstimmen werden in den Ruf: Das Jubelpaar Drewsen lebe hoch! Frankreich, und Deutschland. Nach dem „Moniteur de la Papeterie Franjaise“ erhält Frankreich aus Deutschland für 14 560 000 Francs Waaren der Papier- und Buch gewerbe, setzt aber nach Deutschland nur für 4 199 000 Francs ab. Ausser dem bezieht Frankreich von uns für 8 602 000 Francs Glas- und Thon- waaren, in denen es früher unerreicht war, und liefert uns nur für 2114 Francs.