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1290 PAPIER-ZEITUNG. Wöchentlich zweimal! Als die Papier-Zeitung am 1. Januar 1876 zum ersten Mal er schien, sagten wir: „An Raum soll es nicht fehlen. Falls die gegenwärtigen 16 Seiten nicht genügen, werden wir vergrössern." Damals erschien das Blatt monatlich zweimal und in drei gespaltenem kleinerem Format. Schon im Herbst desselben Jahres erfolgte Vergrösserung auf 20 Seiten, 1877 wöchentliches Erscheinen und so weiter, bis wir jetzt bei 32 bis 40 Seiten grösseren Formats angekommen sind. Solcher Erfolg war nur möglich durch die wohl wollende Theilnahme und Unterstützung der Fachgenossen, für die wir uns durch fortgesetzte Anstrengungen nach Möglichkeit dankbar erweisen. Die Papier-Zeitung bemüht sich, Alles zu bringen, was den Fachgenossen dienlich sein kann, sie steht als unabhängiges Organ Jedem in gleicher Weise offen und bildet einen unparteiischen Boden zum Austausch aller Meinungen, Erfahrungen und Fach bedürfnisse. Die Papier - Zeitung wird von beinahe allen bedeutenderen Fabrikanten und Händlern des Papierfachs gehalten, nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland so weit man Deutsch versteht. Im Internationalen Kongress der Holzstoff-, Holz- und Leder- pappen-Fabrikanten am 17. Mai 1886 zu Berlin sagte Herr General konsul Christophersen aus Christiania: „In Skandinavien kennt man nur ein Papier-Fachblatt, und zwar die Papier-Zeitung von Hofmann, die überall gehalten wird.“ Der Maschinenfabrikant Herr Friedrich Müller-Potschappel bei Dresden th eilte beim Festmahl des Schutz Vereins der Papier-Industrie zu Berlin, am 17. September 1887, in öffentlicher Rede mit, dass er bei seinen Geschäftsreisen in Ober-Italien, Frankreich und Russland, von St. Petersburg bis Odessa, in allen Fabriken und Geschäften des Papierfachs die Papier - Zeitung gefunden habe. Andere an wesende Maschinenfabrikanten berichteten, dass sie die gleiche Er fahrung gemacht haben. Es ist für Jeden, der mit dem Papierfach zu thun hat, von Werth, wenn er in einem einzigen Blatt alles Wünschenswerthe findet und auch durch dasselbe die grosse Mehrheit der Genossen erreichen kann. Die unvermeidlichen Kosten, welche jedem Fach mann durch Anzeigen aller Art erwachsen, würden sich verdoppeln und verdreifachen, wenn mehrere Blätter hierzu benützt werden müssten. Die wachsende Verbreitung der Papier - Zeitung bringt daher den Fachgenossen grossen Vortheil und ermöglicht, für den selben Preis immer mehr zu leisten. Seit Anfang 1886 erhalten die Abonnenten in jedem Vierteljahr kostenfrei ein Heft der neuen Ausgabe von Hofmann’s Handbuch der Papierfabrikation, von welchem bis Juli 1887 240 Quartseiten mit 197 Holzschnitten erschienen sind. Zu den Aufgaben unseres Blattes gehört die möglichst rasche Verbreitung von Nachfrage und Angebot auf dem Arbeits- und Waarenmarkt. Wir haben es desshalb immer mehr als Missstand empfunden, dass Anzeigen, die Dienstag Mittag eingingen, erst am zweitfolgenden Donnerstag, d. h. nach 9 Tagen, erscheinen konnten. Die Nothwendigkeit einer Besserung in dieser Hinsicht wurde auch klar durch zahlreiche vor Schluss des Blattes in Telegrammen und Eilbriefen einlaufende Anzeigen. Wir haben uns desshalb entschlossen, die Papier - Zeitung vom Oktober 1887 ab wöchentlich zweimal er scheinen zu lassen und zwar Donnerstags und Sonntags. Der Abonnementpreis bleibt für die Post- und Buchhandlungs- Abonnenten unverändert 2 Mk. 50 Pfg. das Vierteljahr, nur bei Versandt unter Streifband müssen wir zur annähernden Deckung des Mehrportos vom 1. Januar 1888 ab 4 Mk. für das Vierteljahr (anstatt 3 Mk. 50 Pfg. wie jetzt) berechnen. Die Abonnenten erhalten am 2. Oktober schon die erste Sonntags nummer, die zwar vorerst nur 8 Seiten umfassen wird, aber nach Bedarf vergrössert werden soll. Verein Deutscher Holzstoff-Fabrikanten. Bericht über die General-Versammlung zu Nürnberg. (Fortsetzung zu Nr. 37.) Nach der Frühstückspause wird die Aussprache über Trocken- Vor- richtungen fortgesetzt und von Herrn Lindig-Lunzenau und Herrn Wilke-Miesbach Interessantes über dazu einzurichtende Räumlichkeiten und Ventilationen mitgetheilt. Bei Warm-Trocknerei soll man stets bestrebt sein, die feuchte Luft unten am Fussboden, nicht oben, abziehen zu lassen. Die Luft-Trocknerei ist stets die billigste. Hieran schliesst sich eingehende Besprechung der Lage des Pappen marktes. Aus den Umfragen an die einzelnen Anwesenden ergiebt sich, dass grosse Vorräthe auch in Pappen nicht vorhanden sind. Es ist durch schnittlich nicht mehr am Lager als zur Erhaltung des nöthigen Lager- Bestandes erforderlich ist. Die Preise haben sich durchschnittlich gehoben, und da die Käufer von Pappen keine grossen Bestellungen machen, sondern nur für den nächsten Bedarf einkaufen, werden für die nächste Zeit auch keine Lager bei Unterhändlern angelegt werden, welche einen Druck auf die Preise auszuüben imstande wären. Die feste Haltung der Bayr. Holzpappenfabrikanten, welche sich dahin verständigt haben, nicht unter einem Minimalpreis zu verkaufen, hat wesentlich zur Befestigung des Marktes beigetragen, und die gegenwärtige durch den Wassermangel bedingte Mindererzeugung sowie die bevor stehende kältere, für Pappenfabrikation ungünstige Jahreszeit, lässt mit Zuversicht wesentliche Erhöhung der Pappenpreise erwarten. Es ist zu wünschen, dass alle Interessenten sich diese günstige Lage vergegenwärtigen und danach auch ihre Forderungen erhöhen. Es wird noch mehrfach vor zu grossen Abschlüssen gewarnt. Vor Berathung über den nächsten Gegenstand der Tagesordnung erhält der Agent des Allg. Deutschen Versicherungsvereins in Stuttgart, Herr Ed. Wild, das Wort, um eine Versicherungsnahme für solche Fälle anzuregen, welche durch das deutsche Unfallversicherungs-Gesetz nicht gedeckt sind. Der Vortragende führt Folgendes an: Die Betriebsunternehmer sind trotz der staatlichen Berufsgenossen schaften noch mancherlei Gefahren dadurch ausgesetzt, dass sie durch die Ausübung ihres Geschäftsbetriebes verpflichtet werden können, einem Andern irgend einen Schaden zu ersetzen, sei es dass eine Beschädigung an der Person oder an dem Eigenthum des Betreffenden stattgefunden hat. Die Tragweite dieser Gefahr wird in der Regel unterschätzt, und doch ist letztere mannigfaltig und oft sehr schwer, hauptsächlich da, wo Dampfkessel und Arbeitsmaschinen im Betriebe sind, wo fortdauernd gehämmert, gemeisselt, mit Maschinen gesägt oder gefräst werden muss. Nicht allein der Arbeiter selbst ist dadurch Verletzungen leicht ausgesetzt, für welche ja Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften in erster Linie aufzukommen haben, sondern auch dritte fremde Personen, welche aus irgend einem Grund in die Werkstätte oder in deren Nähe kommen. Das Abspringen eines Metallstückes, eines Meissels, das Zerspringen eines Schleifsteines oder gar des Dampfkessels und hundert andere Zufällig keiten, an die man oft gar nicht denkt, haben schon schwere Körperver letzungen an Personen hervorgerufen, welche vorübergehend in der Fabrik oder in deren Nähe zu thun hatten, und die Entschädigungen, welche der Betriebsunternehmer dafür zu leisten verpflichtet ist, betragen oft hohe Summen. Diese Art der Haftpflicht hat von jeher bestanden; sie wird aber immer ernster, denn die Ansprüche werden immer häufiger und grösser. Eine andere Art der Haftpflicht aber, die früher nicht bekannt war, ist erst durch das Unfallversicherungs-Gesetz geschaffen worden. Wenn nämlich in einem Betrieb durch Fahrlässigkeit ein Unfall vorkommt, so müssen zwar Krankenkasse und Berufsgenossenschaft hierfür Entschädigung leisten, diese sind aber nach den §9 96—98 des Gesetzes berechtigt, von dem Unternehmer des betreffenden Betriebes für alle geleisteten Auf wendungen Ersatz zu beanspruchen. Eine mangelhafte Geschäftseinrichtung, eine schadhafte Leiter, ein abgenutztes Seil, ja sogar lediglich die unrich tige Anordnung des Prinzipals, seines Stellvertreters oder eines Werk führers können diese Ersatzpflicht begründen, die, — namentlich wenn der Unfall etwa den Tod oder die Invalidität eines verheiratheten Arbeiters herbeigeführt hat, ganz bedeutende Summen kosten kann. Ausserdem haftet der Arbeitgeber noch in mancherlei Weise, wie dies aus unseren Antragsformularen hervorgeht, ganz besonders dann, wenn Pferde und Fuhrwerk in Betracht kommen. Nicht allein aber auf Gesundheit und Leben, sondern auch auf das sonstige Eigenthum erstreckt sich dritten Personen gegenüber diese Haft pflicht, wie in den Anträgen und Prospekten gleichfalls näher erläutert ist. Vor derartigen Verlusten sich durch Versicherung zu schützen, ist eine Nothwendigkeit, und es sollte ebenso wenig unterlassen werden, wie der Ab schluss einer Feuerversicherung. Die vortheilhafteste und mannigfaltigste Art solcher Haftpflichtver sicherung bietet der Allgemeine Deutsche Versicherungs-Verein in Stuttgart durch den Umstand, dass er die Haftpflicht als Spezialität betreibt. Dieser Verein ersetzt bei Körperverletzung 75 pCt des Schadens in jeder Höhe, bei Sachbeschädigung nimmt er mit 663/8 pCt. an der Entschädigung Theil und zwar in Höhe von 20—1000 Mk.; die Prozesskosten trägt der Verein in jedem Fall voll. Das Letztere ist sehr wesentlich, denn es kommt mehr und mehr vor, dass unbegründete Ansprüche im Armenrecht durch verschiedene Instanzen verfolgt und schliesslich abgewiesen werden. Der Arbeitgeber, der den Prozess gewonnen hat, muss alsdann seine An waltskosten trotzdem tragen, und diese belaufen sich dann auf viele Hundert Mark, wofür der Verein voll aufkommt. Nach einigem Hin- und Herreden über diese Angelegenheit beantragt der Vorsitzende, Dr. Sellnick-Leipzig: „Der Verein Deutscher Holzstoff fabrikanten wolle seinen Vorstand beauftragen, mit dem genannten „All gemeinen Deutschen Versicherungs-Verein in Stuttgart“ die Bedingungen, unter welchen diese Versicherung von seinen Mitgliedern einzugehen sein würde, vertragsmässig zu vereinbaren“ und spricht dabei die Hoffnung aus, dass durch einen solchen Vertrag die Vereinsinteressen gefördert würden. Der Antrag wird einstimmig angenommen. 4 a. „Wodurch lassen sich die Differenzen über Feststellung des Trockengehalts vermeiden.“ Der Referent, Herr Hugo Lindig-Lunzenau, spricht sich darüber wie folgt aus: Es besteht jetzt der Gebrauch, dass eine Probe von dem gelieferten Holzschliff durch grosse Wärme getrocknet, unter Zuschlag von 12 pCt. der Lufttrockengehalt bestimmt und danach die Lieferung bezahlt wird. Dieses Verfahren kann sehr zum Nachtheil des Holzschleifers ausgeführt werden, besonders durch Entnahme von den nassesten Stellen des nie ganz gleichmässig feuchten Stoffes und durch Anwendung zu grosser Hitze beim Trocknen. Darin liegen gewöhnlich die Ursachen zu den Trockengehalts- Differenzen, deren Beseitigung durch allgemeine Einführung eines gleich mässigen Verfahrens ungefähr in folgender Weise angestrebt werden sollte: