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ftschen Geldmittel sonders ae- psul Itlbm iUeäKker Ätz.2 Lär//ersw//en Lettvor/s^e/r L/no/eum Lssodtso Zig Kitts meins 8 Zoksuksnetsr! nsv. nur voin 8p«Li«Ige»vI»3tt 1^«ppiok- IttorltLstrabv ü (^ogsnükvr i<«nfin»nniseksm Vsrsinsksue) straft. Schwarzsender war bisher, wer einen Funk sender ohne Genehmigung der Deutschen Neichspost einnchtete oder benutzte. Bon seht ab wird nach dem neuen Gesetz wie ein Schwarzsender anherdem auch jeder bestraft, der ohne Genehmigung der Deutschen Reichs,wst «ine Funksendeanlag« her stellt, damit handelt oder sie auch nur besitzt oder verwahrt. Wer also jene Erlaubnis der Neichspost nicht hat und trotzdem einen Funksen der herstellt oder vertreibt oder z. B. auch un entgeltlich anderen Ülvrlästt, wnd wie ein Schwarz sender mit Zuchthaus bestraft, llnd weiter: wer auch mir im Besitz eines Funksenders betroffen wird, ohne eine ausreichende Erlaubnis der Neichs post hierzu zu haben, wird mit Zuchthaus be- Ring«, Lrakwkvttvs, Kolliers, vbrrings, vkren u. Sobmuek emvfiehlt wie bekannt sehr preiswert „Jim SlfOiukLWm", . Lbornoiir, Weberstrahe 17. schaffen oder die Gegenstände bei der Der slleichspost abzuliefern. * Musikerv-rmMlnng nl'k durch die Ard-lisZmIer straft. Ob dabei einzelne Telle oder Verbindun gen des Senders noch fehlen oder «nffernt mor den sind, ist belanglos. Also Ausreden, der Sen der sei noch gar nicht fertig und nicht betriebs fähig, nützen nichts. Für diejenigen Hersteller und Händler, di« b« reits beim Inkrafttreten des Echlvarzsendergeftt- zes — also am 29. November — sich damit be fahlen, Funksender herzustellen und zu vettrriben und für den, der solche Anlagen jetzt bereits be sitzt, sind Uebergangsoorschristen erlassen, die ihnen ermöglichen, der Bestrafung zu entgehen. Sie haben bis sc^itestens 15. Januar 199", sich die Genehmigung der Deutschen Neicbspost m rer -I- Schwerverbkecher entwichen Das Polizeipräsidium Chemnitz — Kriminal- polizeistelle — teilt mit: Am 2. Dezember 1937, gegen 11 Uhr vor mittags, entwich in Chemnitz auf dein Transporte der zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilte Strafgefangene Hans Rudolf Künzel, am 26. Januar 1915 in Moosdorf geboren. Ihm gelang Selbstentfesselung. Er wurde zuletzt in d-r zwölf ten Stunde im Sonnenbergviertel gesehen. Al e Volksgenossen werden gebeten, ihr möglichstes zur Wiederergreifung Künzls beantragen. Mnz-I i t 186 Zentimeter grosz und hat rundes volles Gesicht, niedrige S i rn, dunkelblondes Haar und NM- Zsit SV äukrsn -WW Wolls o f»6lr ssltietvvrkitktnäliok koi Q6ONA Slums W«tz<,r«tri»Ls 18. MU f-Supin-Orsms u. Leifs WM »sUW^sticsn bs«8Uct ds! NlcksI IZ88il:l!l8Sll88clllsg WM Hautjucken, kkrvm, ^unctseln us^f. Germanta-Droq.N. Mierisch. a. Markt Sldlcr-Drog. W. Tupschky. Baderberg. M»nE«He ^BekanntmaMung Rr. 117. (3. 12. 1937.) Das von der hiesigen Sparkasse ausgestellt« Einlagenbuch Nr. 73 241 für Erna Gertrud Heberlein geb. Tbümer ist abhanden gekommen. Ansprüche an diese Einlage sind bis 3. Februar 1938 bei der Sparkasse anzumelden. Rach Ablaus dieser Frist gehen etwaige Ansprüche verloren, und das Buch wird geinäst 8 21 Abs. 4 der hle- »gen Eparlassenordnung für kraftlos erklärt. Sparkasse ZU Lraukenberg i. Sa. kIektrotiÄU8 ivisix WsSipHSI* Lbemnitr, ^8cbopauer 8trake 2 gwpüoklt rweckmäLixs LeleuclidliiiLslLÖrpsr unä ru gesenkten Preisen! Ztaätkskannt 5Ur rioktigs Zastlorartilrol rur 47sib- nscktsbsr^- und lpuppsnstudsu-SsIsuoktung I Am Heimat und Vaterland Frankenberg, 3. Dezember 1937 Aa«pf dem Schwarzsender Unerlaubt« Funksender sind «in« Gefahr für Ebaat und Volk. Oft dienen sie der Verbreitung paatsgefährdender Nachrichten. Das soeben er schienene Gesetz gegen die Schwarzseher vom 2t. November (N. K. Bl. Teil I S. 1298» gibt der Deutschen Neichspost die nötigen Handhaben zum schärferen Vorgehen gegen unerlaubtes Beruhen und unerloul tcs Besitzen von Funksendern. Das Gesetz ist am 29. November in Kraft getreten. Fortan rttrd Schwarzsenden mit Zuchthaus be- mehrcrer Straftaten im Jahre 1936 sich seiner Festnahm« dadurch entnehen wollte, das, er auf zwei Chemnitzer KrinTinalbeamte schosz und sie schwer verletzte. Beim Betreffen Künzels ist dessen Festnahme zu veranlagen und die Kriminalpo i ei- stelle Chemnitz, Hattncannstraste 24, II. Stock, oder dj« nächslgelegene Gendarmerie- oder Polizei dienstistelle umgehend zu benachrichtigen. trägt blauen Anzug und Mütze sowie schwarze Schnürschuhe. Er ist mittellos und dürste ver- suchen, sich für seine weitere Flucht C." zu verschaffen. Künzel ist als besonders ge fährlich« r Verbrecher anzuselzen. Er er hielt seine hohe Strafe, weil er nach Verübung Am 15. Oktober 1937 ist der Präsident des Landesarbeitsamtes SaMen mit dem ^andeslftbr Sachsen der Neichsmusikkammer und dem Be zirksgruppenleiter der Wirtschaftsgruppe Gast stätten- und Beherbergungsgeuerbe, Benrksgnnwe Sachen, eine Vereinbarung eingeganaen, die eine io mal und bedarfsmästig gerechte Regelung des Arbeitseinsatzes nms'kausübend tälizer Personen bezwecken soll. Insbesondere soll die noch immer trotz der im Gesetz über Arbeitsvermittlung, Be- rufsberatpng und LehrstellenverMittlüng vom 5. November 1925 gegebenen Bestimmungen zu be obachtende Tätigkeit sog. wilder Mu'ikvermittler unterbunden werden. Nach diesem Ges-tz werden gewerbsmäffge Musikvermittler n ff Geldstrafe oder Gefängnisstrafe bis zu 6 Monaten bestraft; doch können auch Personen, die sich dieser Ver mittler bedienen, gemäsz einer Verfügung des Präsidenten der Reichsmusikkammer vom 25. No vember 1936 mit Ordnungsstrafen belegt werden. Es empfiehlt sich dämm für jeden Musikveran stalter, insbesondere auch für Vereine, den Musik- bedarf zur Vermittlung der gewünschten Arbeits kräfte nur dem zuständigen Arbeitsamt zu melden. Als Nachweis der diesen Vorschriften gemäss, ge tätigten Vermittlung dient in jedem FcM die Zuweksungskarte des Arbeitsamtes, die den Kon- trollboauftragten der Arbeitsämter und der Reichs musikkammer, wie auch kontroll'erenden Poli ei- boamten, auf Verlangen jederzeit vorzulegen ist. -l- Einbrether in Arbelterwohnungen Das Polizeipräsidium Chemnitz — Kriminal polizeistelle — teilt mit: In der letzten Zeit wurde wiederholt in ver schiedenen Stadtteilen vor allem Arbeiter wohnungen na ch g e s ch I o ssen. Der bisher unbekannt gebliebene Eindringling bevorzugt bei seinen Diebesfahrten.vor allem solche Wohnnn e c, die durch veraltete und nicht nach- sch liest sichere Schlösser ungenügend geschützt sind. In den Wohnungen dnr'Pnh'e er in allen Fällen sämtliche Behältnisse und ent wendete die in ihnen verwahrten Geld'«! äge. Da durch den dreisten Dieb in der Hauptsache Ar beiter geschädigt werden, die der Verlust ib es Wirtschaftsgeldes oder der unter mancheffei E ft bebrungen zurückgelegttn Sparpfennige leson e s hart trifft, ist es Pflicht eines jeden, sein Mög lichstes zur Ergreifung des Schädlings bei utraqen. Der Dieb soll ein angenehmes Aeu'ere haben, etwa 175 bis 180 Zentimeter grast, schlank, etwa 20 bis 24 Jahre alt sein und hellblondes, nach hinten gekämmtes Haar und blaue Augen Haffe'. In einigen Fällen trug er eine hellg.au« Ia'e (Janker) mit grünem Klagen schrägen Taschen, die mit grünen Leisten eingefasst waren, und g.a e Knickerbocker, nach anderen Wahrnehmungen soll er aber auch ein graues Jackett und hellblaue aus gewaschene Schlosserhose getragen haben. Wer die beschriebene Person kennt oder Sach dienliches zu den Diebstählen angeben kann, wird gebeten, das umgehend der Kriminalpolieistelle, Hartmannstratze 24, 2. Stock, Zimmer 215, an- zuzeigen oder seine Anschrift mtstuteilen. Ver trauliche Behandlung wird zugcsichert. Hierbei wird nochmals darauf hingewiefen, das; jeden: Volksgenossen empfohlen wird, sich in der „Be ratungsstelle zum Schutze gegen Verbrechen" ü« den Stand der Sicherungstechnik, die sein Ewen- tum vor fremden Zugriffen sMtzt, zu unterrichte". Die Beratungsstunden sind Mittwochs in der Zeit von 4—6 Uhr, 3. Geschost, Zimmer 319. Cs werden sämtliche Auskünfte an Hand von Modellen kostenlos erteilt. lVIöbel-Verkauf ul reilrabluvq kffnrelmöbkl jscisr /Xrt tcllctten ScftlsfrimmeD Speiser, m men IVIiibelttsus 8. 088WL10 34/36 «ar locht die tüchtige Haurskm? Küchenplan der Abteilung Volkswirtschaft/Hau»- wittschäft, Gau Sachsen, für die Woche vom 5. bis 11. Dezember 1937 Sonntag mittag: Schwarzwurelsuppe, geschmor tes Kaninchen, Rotttaut, Kattoffefn, Vanilleäpfel. — Abend: Bücklingssalal, Rettich, deutscher Käfe, Tee. Montag mittag: Selleriegemüse und Hafer flockenkeulchen, Buttermilchspeise. — Abend: Ka- ninchenwürzfleisch und Pellkartoffeln. Dienstag mittag: Spinatsuppe, gelocht« Kar- toffelklöste und Pflaumenmustunke. — Abend: Nobes Sauerkraut, Hering in Gelee, Kartoffeln. Mittwoch: 1. Frühstück: Roggenmehlsupx«. — Schulfrühstück: Sauermilchkäse, Aepfel, Vollkorn brot. — Mittag: Saure Lunge und Kartoffel brei, Apfelkompott. — Abend: Quarkauflauf und Tunke von verbilligter Marmelade. Donnerstag mittag: Fischpudding, Toinaten- tunk«, Pellkartoffeln, Kürbiskompott. — Abend: Schmelzkäse, Vollkornbrot, Milchkalao. Freitag mittag: Möhrensuppe, Hefepliusen und eingesetztes Kompott. — Abend: Rohkost, Brat kartoffeln, Limburger Käse. Sonnabend mittag: Gebratene grüne Heringe, Zwiebeltunke, Pellkartoffeln. — Abend: Streich wurst-, Butterschnitten, Apfelmus oder Bratäpfel. Weitere Srotze Preise sür Deutsch land aus der Weltausstellung Paris, 2. 12. Das Preisgericht der Welt ausstellung hat bekanntlich 15 Mal den Grand Prir für deutsche Kunstwerke verliehen. Auster den bereits bekannten Trägern der Grasten Preffe seien nun werter genannt: Professor Br'nkmmm- Bremen (Innenarchitekt des Deutschen Hauses), die Architekten Otto Renner und Peter Pirks (Innenarchitekt der deutschen Abteilung des In ternationalen Pavillons), Otto Schönleber-Mün- cben (Graphikerst Generalinfpeltor Dr. Todt- München (km Deutschen Haus und im Pavillon du tourisme) wurden Modelle und Bilder der Neichsautobahn gezeigt), Frau Professor Troost (für das Haus der Deutschen Kunst in Mün chen, dessen Modell im Deutschen Haus der Aus stellung ausgestellt war). M MWdsn der weidlichen üklmlualpollzel Ein Erlast des Reichsführers ff und Chefs der deutschen Polizei im Rcihsiunemuinillerium, der die Neuordnung der weiblichen Knmmalpolffei verfügt, legt insbesondere auch di" Aufgaben dieses Polizeizweiges fest. Danach ist die weibliche Kri minalpolizei das Bindeglied zwischen der Poli zei und den Einrichtungen der Fürsorge, leitet aber keine Fürsorgearbeit. Ter weiblichen KriminalpoOei obliegt: die Adtt- wirkung bei der Aufklärung strafbarer Hand lungen; die Erfassung kriminell und seruekk ge fährdeter Kinder und weiblicher Minderjähriger im Nahmen der alffe ueinen vorbeugenden Tätig keit der Kriminalvoli ei; die Einleitung der er zieherischen oder fflrsorgerischen Betreuung hkffs- bedürftiger Personen, die innerhalb des Ar beitsbereichs der Kriminalpolffei bekannt werden. Sie ist insbesondere zuständig für: die Bearbei tung von Anzeigen gegen strafunmündige Kinder und weibliche Jugendliche, soweit nicht im be gründeten Einrelfall etwas anderes erforderlich erscheint, ferner für die Bearbeitung von An zeigen gegen weiblH- Mi idettälnige und weib liche Volljährige in Ausnahmefäkken z B. nach Eigenart d«r Persönlichkeit (Verzwffffungszu- stand, Krankheit U>w.). sowie für die Mi Wirkung bei allen Strafsachen .durch Vernehmung von Kindern, weiblichen Jugendlichen und Mmder- ährigen, in Ausnahme'ä len auch von weib lchen Bokl-ährigen aks Verletzte oder Zeugen. Schliestlich ist die weibliche KriminalpMzei insbesondere zuständig für den Streifendienst und die Ermittlungen zur Erfassung von seruell und kriminell gefährdeten Kindern, weiblichen Ju- qendl'chen und weiblichen Mi iderjähffgen sowie ur die Mitwirkung bei der vorbeugenden Täffg- leit der Kriminakpoli ei gegen weibliche Per- ionm. Tie bisherigen Vorschiffen, di: der Neu ordnung weichen müssen, sind auster Kraft ge- 'etzt worden. Rundfunk-Programm Veutschlandsender 6.00: Morgenruf. — 6.30: Moraenmusik, da- avischen 7.00: Nachrichten. — 9.40: Kleine Turn- tunde. — 10.00: Schulfunk. — 10.30: Kinder gatten. — 11.30: Schallplatten. — 12.00: Kon- zert. — 13.50: Nachttchten. — 15.10: Schall platten. — 16.00: Buntes. — 18.00: Konzert. — 18.45: Sport der Woche. — 19.00: Nach richten. — 19.10: Und jetzt ist Feierabend. — 20.00: Unterhaltungskonzert. — 22.00: Nach richten. — 22.30: Nachtmusik. — 23.00: Tanz, Neichssender Leipzig 6.00: Morgenruf, Wetter. — 6.10: Gymnastik. — 6.30: Konzert, dazw. 7.00: Nachrichten. — 10.00: Schulfunk. — 10.30: Tagesprogramm. — 11.35: Heute vor ;.. Jahren. — 11.40: Er zeugung und Verbrauch. — 12.00: Konzert, dazw. 13.00: Nachrichten. — 15.20: Singen und Erzählen. — 15.50: Wirtschaftsnachrichten. — 16.00: Bunte Melodien. — 18.00: Gegenworts- lettkon. — 18.15: Englische Seemannslftd«r. — 18.50: Umschau, Nachrichten. — 19.10: Gedicht« und Lieder. — 20.00: Unterhaltungskonzert. —- 22.00: Nachrichten. — 22.30: Tanzmusik.