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ls er dem » Tat- tung, jener! Mem nsche »erste Vieh - irtige aber Iber- läßt, ehöft ,hlen itiere ! -aus, jetzt noch M-n, >urch owitz ilung iahre Zalde rden. huß- Ver- nden Zim- klichc ihrer war. nach egten r auf rttag statt. und gung r mir unter einer oeren indes Ber »eiten unter venb- Kom- einc esetzt. W zemspncher WIl-Sm« Nr. s Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend Postscheckkonto r«40 Erscheint seit «rschrinl »s« «f wkllrre« nur Munt,-«, Mittwoch« u. Feettag« nachmittag« z Ubr für den folgenden Tag. Aezu,«»rel« del «eldstaddvkina für »le Woche v. 21.—30. ». 70<X>«X> Ml., durch unsere Au««rLger gugelragen ln der Sladl 7 300 «» Ml. auf dem Lande 7100000 Ml., durch dle Pasi monaillch entsprechend. Alle postanstatten und Postboten sowie »nsere «»«trliger »nd SeschLstostelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. Hin Falle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger Betriedostörungen Hai der LeNeher leinen Anspruch auf Lieferung der Zeiiung odrr Kürzung de« Bejugsprelse«. Anzeigenprel« kür die »grsvailtnr Kaum,eile 700Ml. mal Woche».Schlüssel,ahl (Woche -.71-30.9. 30000). ide «Mrzclie 230 Ml. mal Wochen-Schlüffelzahl, amtliche Antigen, die 2gespaitene Korpu«,eiie 300 Ml. mag Wochen-Kch üstelzahi. Kachwelsungo-Sebühr 100 Md. mal Wochen-Schlüffelzahl. Anzeigenannahme bi« oormltt"» lu Upr. Für di« Kichttgleit der durch Fernruf übermittelten Anzügen übernehmen wir leine Garantie. Feder Rabatt anpr»ch erlisch!, wenn der Betrag durch Klag« elngezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkur» gerät dem Zahre 4S44 Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amtsgerichts zu Wilsdruff, des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen. Verleger >m-Drr^er. Arthur Zschunke in Wilsdruff. Verantwortlicher Schriftleiter: Hermann Lässig, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff 82. Jahrgang. Nr. 114 Sonnabend / Sonntag 29 /30. September 1923 Amtlicher Teil Mehl- und Brotpreise. NLr7LL..d" stelle die an sie von der, Kommunalvnvänden zu entrichtenden Getreidspreise mit Wirkung vom 1. Oktober d. I. für Rozgnr von 660 Millionen auf 3'/, Milliarde und für Weizen von 760 M llionen auf 4 Milliarden Mark für die Tonne erhöht hat, außerdem auch die Löhne und die Preise für Kohlen, Materialien usw. weiter gestiegen sind, werden nach Gehör d«S ErnährungSaurschuss r für daS Gebiet des KommunalverbandeS Meißen T>adt und Land für die auf Brotmarke« obzugrbendkn Erzeugnisse an i Mehl, Bror und Semm-ln mit Wirkung vom 1. Oktober d. I. ab folgende , Preise festgesetzt: I. Mehlpreise: a) im Großhandel für den Doppelzentner einschließlich Nb« s gäbe an den ttommunalverbard: 727530000 Mk. für Könige» Roggenmehl und 800470000 Mk für 85»/.igeS Weizenmehl. b) im Kleiahaudel für das Kilogramm ohne Beutel: 9500000 Mk. für 85»/,ige8 Rog^enmehl und 10600000 Mk. für 85'/,igeS Weizenmehl. II. Brot« «ad Semmelpreise: 7100000 Mk. für das Kilogramm, 13500000 Mk. für das ISOO-Gramm-Brot, 800000 Mk. für die Semmel s70—75 Gramm). Erfolgt vor dem 1. Oktober «ine Verausgabung von Brot» und Mehlmengen auf Brotmarken, die erst am 1 Oktober Gültigkeit eilangen, s» sind bereits d e neuen Preise -u zahlen. HI. Nachzahlung, Beftandsaozeigen. Für dir am Abend des 30. September IS23 Vorhand neu Bestände an Roggen und Weizen, bez. Roggen, u. W.iz-nmehl haben die Nühle«, Mehlgroßhäudler, Bäcker und Kleiuhäudler gemäß Anordnung der AeichSgetreldeftelle zur Abführung an diese die Differenz zwischen dem bisherigen und dem neuen Getreide, bez. Mehlvreise mit Gebühren an den Kommuvalverband zu entrichten. Di« nächsten Gerreide», Mehls und Kieiebeftandsaszeiae« sind daher nach dem Stands vom Souutag, den 30. September abends aufzustelleu und nebst Brotmarken und sonstigen Unterlagen (Kaufscheine und Mchldezigsschein«) am Montag, de« 1. Oktober d. I. bei der Amtshauptmannschaft einzurelchen. Diese Anzeigen umfassen also die Zeil vom 17. bis 30. September. Die am 2. Ok tober nicht emgegangencn Bcstandsanzeigen werden auf Kosten -er Säumige« herbeigezogkN. Zu beachten ist, daß die neuen Brotmarken, die erst am 1. Oktober Gültig keit erlangen, aber vor dem l. Oktober beliefert worden sind,' den Bestandsanzeigen nicht beizufügen sinn. D'e auf diese Marken bereits oerausgakien Biot. und Mehl mengen sind dem am 30. September abends vorhandenen Mehwestand mit h nzuzurechnen. Zuwibechindlungen gegen di: Besinn nu iz n dieser 'Uekauntmachung werden nach dem Reichsgeieg über die Regelung des Brrkehrs mit Güreide vom 4. Juli 192L in Verbindung mit dem Gesetz zur Sicherung der Browersorg ing im Wirtschaftsjahre 1923/24 vom 23. Juni 1923 bezw. auf Grund des Höchstpreisgesttzes bestraft. Meißen, am 27. Sept. 1923. Kommunalserdand Meißen-Stadt und -Laub. Nr. es 2 1 Tie Amtshauptmannschaft. Der Kommunawerband bat Veranlassung, au« daS Verbot der 44 und 4S des Gesetzes über die Regelung des Verkehrs mn Kerreide aus der Ernte 1922 vom 4. Juli 1922, wonach Brotgetreide, auch gequetscht, geschwlen oder lonk zerkleinert, sowie Mehl aus Brotgetreide unter Strafandrohung nicht verfüttert oder zur Be reitung von Futtermitteln verwendet werbe« darf, mit dem Bemerken hinzuweisen, daß dieses Verbot, vorbehaltlich der zu erwartenden Verlängerung, gemäß K 6 deS Gesetzes zur Sicherung der Brolversorgung im Wirtschaftsjahre 1923/24 vom 23 Juni 1923 zunächst «och bis 31. Dezember d. I. Geltung har. Zuwiderhandlungen werden unnachstchtlich bestraft und sind daher sofort zur Kenntnis der Polizeiorgane zu dringen. Mcißen, am 27. September 1923. 72 2 1 KommunalverbanL Meißen-Stadt und -Land (Tic Amtshauptmannschaft). 74. ttt lsm agen. »«10 stelle. rk uk >7° ch tt. 10 10 /.) 10 /») )0 )0 )t) )0 >0 )0 ,8, )0 10 so nber 315, ,er sie, bis 315- 260, 260, 5 ins I-ckeN uhig- ^olij- ; und sden, amw Die Ausnahmeverordnungen für Sachsen. Kleine Zeitung für eilige Leser. * Der Reichskanzler empfing die Berliner Vertreter brr En» ttntcmächte, um mit ihnen über die innerpolitrsche Lage zp ibrechcu. * Die daverlsche Negierung hat Herrn v. Kahr zum General- taatslommissar für Bayern ernannt. * Durch eine Verordnung deS Reichspräsidenten wurde, wie fS in Bayern schon vorher geschehen war, der Ausnahmezustand *ber das ganze Reich verhängt. , * Ab 2. Oktober werben die Personentarife der Eisenbahn um i« 5 erhöht. * Die Räumung der Insel Korfu durch die Italiener ist be- nidet. Austrahmszusiand! Psincar« hat am letzten Sonntag sich vor der Welt nieder einmal wegen seirrer U«Nachgiebigkeit gegenüber Deutschland herauszurcden versucht, indem er behauptete, deutschen Befürchtungen hinsichtlich einer evtl, gefähr lichen Zuspitzung der inneren Lage in Deutsch- land seien übertrieben und gegenstandslos. Das ist be kanntlich schon immer sein Einwand gewesen, obgleich die Entwicklung ihn längst eines Besseren belehren kann. Für den tatsächlich ungemeinen Ernst der Situation in Deutschland liegen heute zlvei Beweise vor, gegen deren Gewicht auch der französische Ministerpräsident nichts mehr kird sagen können. Die b a h e r i s che Re g i e r u n g hat »ch im Hinblick auf die aufs äußerste gespannte Stimmung 'n, Lande gezwungen gesehen, in Bayern auf Grund des 8 64 der bayerischen Verfassung den Ausnahmezu stand zu erklären, und die Rerchsregierung ist ihr ">it einer gleichen Maßnahme für das gesamte Ge- °ietdes Reiches unmittelbar gefolgt. Man hätte an fänglich vermuten können, daß beides gelegentlich der Agsten Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder ikiscl-en den Vertretern Bayerns und dem Reichskanzler ^erabredel worden sei. Wie jedoch versichert wipd, trifft nicht zu, sondern das Reich ist von Bayern überrascht Morden. Wer die besondere Lage der Dinge in Bayern Auge hält und vor allem bedenkt, daß Hitler soeben nationalsozialistischen Diktator Bayerns ausgerufen Horden ist, der wird es schließlich begreiflich finden, daß uc bayerische Negierung mit einer eigenen Maßnahme Erging. Wer sich andererseits vor Augen hält, daß beide Verordnungen in ihrem entscheidenden ersten Teil wört- iibcreinstimmen und die Aufhebung der Presse- und Versammlungsfreiheit, des Briefgeheimnisses, der Unan- Mbarkeit der Wohnung usw. gemäß der §8 114 bis 118, M 124 und 153 der Weimarer Verfassung bringen, der ?>rd es ferner glauben, wenn in Berlin versichert wird, die bayerische Negieruna i» dnrcbculs loyalerVer- vrnvung Mil dem Rc:cpsravinetl steyl uns jeden Separatismus entschieden von sich weift. Es wäre trotzdem verfehlt, zu leugnen, daß der Gegen satz zwischen Nord und Süd des Deutschen Reiches soeben in ein besonders ernstes Stadium getreten ist. In München hat man sich zu dem weittragenden Schritt der Ernennung des früheren Ministerpräsidenten von Kahr zum Generalstaatskommissar entschlossen, den man mit Recht oder Unrecht für einen entschiedenen Vertreter des Parti- knlarismus und des föderalistischen Gedankens ansieht. Man hat damit nach allgemeiner Auffassung Wohl die Ab sicht verbunden, in ihm als einem ausgesprochen rechts gerichteten Manne die geeignetste Persönlichkeit zur even tuellen Bekämpfung des bayerischen Rechtsradikalismus zu haben, während gerade diese Erwägung in den anderen Ländern Bedenken auslöst. Im besonderen fürchtete man, daß Sachsen und Thüringen, deren Politik sich immer als Abwehr gegen Bayern gab, veranlaßt werden könnten, auch ihrerseits selbständig vorzugehen, so daß dem Neichsgedanken eine geradezu unübersehbare Gefahr er wüchse. Die Neichsregicrung hat im Hinblick aus die so geschaffene Situation, wie gesagt, den Ausnahmezu stand über Bayern hinaus auf das ganze Reichsgebiet ausgedehnt, und ist insofern noch weitergegangen als München, als sie d e m R e i ch s w e h r m in i st e r d i e gesamte vollziehende Gewalt übertrug. Damit näherte sie sich bis auf einen Schritt dem Begriff des Belagerungszustandes, wie er im Kriege galt, wo die vollziehende Gewalt unter bestimmten Voraussetzungen ganz aus den Militäroberbefehlshaber übergeht. Der so genannte Ausnahmezustand erschöpft sich dagegen in der Hauptsache in der vorübergehenden Aufhebung der Grund rechte des Staatsbürgers. Wir kommen zum Anfang zurück. Herr Poincarö und seine Presse waren bereits unzufrieden damit, daß der Reichspräsident den Aufruf über die Einstellung des passiven Widerstandes mit einem starken Appell zur inneren Einheit erließ. Der französische Machthaber fühlte sich nämlich in- oirckt an seine Schuld gemahnt: Indem Präsident Ebert das deutsche Volk zur Wahrung der inneren Ruhe und Ord nung aufrief, war es nicht länger mehr zu bestreiten, daß beide tatsächlich in Gefahr stehen, und zwar eben wegen Poincarös Politik. Man wird jetzt in Paris versuchen, auch vie beiden Ausnahmegesetze abzutun, aber man wirb keinen Erfolg damit haben. Auch in der sonst so gleichgültigen Welt von heute kann man es nicht mehr verheimlichen, daß die staatliche Existenz Deutschlands gleichsam auf des Messers Schneide steht, kann man sich nicht mehr dagegen verschließen, daß vier Jahre fortgesetzter Quälerei in einem gepeinigten Volk unendlichen Zündstoff anfhäufcn muffen. So gesehen, wird also die Verhängung des Ausnahmezustandes über das ganze Reichsgebiet unzweifelhaft als eine weithin sichtbare Warnung wirken. Was aber uns selbst anlangt, so haben wir alle die Pflicht, uns in dem heiligen Willen zusammenzufinden und das Reichzu erhalten. Reichsregierung und Münche ner Regierung sind sich einig darüber, das Gefüge deS Staates vor Erschütterungen zu bewahren. Diese Einigkeit ist das allein Entscheidende und ist zualeicb eine gute Hoss« nung. Gemili MNer erhält die Muzsgemlt i«l Bereich des WehrkmskWWMs III Berlin, 27. Scpl. Auf Grund der Verordnung des' Reichspräsidenten vom 26. September 1923 überträgt der Reichswehrminifter die vollziehende Gewalt im Bezirk de» Wehrkreises IV dem Generalleutnant Müller. Derselbe hat unter heutigem Tage folgende Verordnung erlassen: 1. Die vollziehende Gewalt ist vom 27. September ab aus mich übcrgegangrn. Die Regierungen und Behörden bleiben in Wirksamkeit. 2. Den Offizieren und Ossizierdiensttuern der Reichswehr verleihe ich die Rechte von Polizeibeamten und Hilfsdcamten der Staatsanwaltschaft. 3. Der Druck und Vertrieb von Flugblättern, die sich mit politischen Angelegenheiten befassen, sowie das Erscheinen neuer Zeitungen oder Zeitschriften bedarf meiner Genehmigung. Anträge sind bei den zuständigen Ortspolizeibehörden zu stellen. 4. Umzüge und Versammlungen unter freiem Himmel find untersagt. Politische Versammlungen in geschloffenen Räumen be dürfen meiner Genehmigung. 5. Verboten ist jede Betätigung, die darauf gerichtet ist,' durch Wort, Schrift oder andere Maßnahmen lebenswichtige Betriebe siiltzulegen. Als lebenswichtige Betriebe gelten insbesondere die öffentlichen Verkehrsmittel, sowie alle Anlagen und Tinrich- lungen zur Erzeugung von Gas, Wasser, Elektrizität, alle Berg werke, zum Beispiel Kohlen- und Kaliwerke, sowie die damit im Zusammenhang stehenden Anlagen, ferner Stickstofswerke, Brot-, Teig- und Zuckerfabriken. 6. Alle Ansammlungen in den von den Kommandanturen und Standortältesten festzusetzenden Bannkreisen um Kaserne» und öffentlichen Dienstgebäuden werden hiermit untersagt.