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82. Iahrgasg. Nr. 75. Sonnabend / Sonntag 30. Juni /1. Juli 1923. Amtlicher Teil SM Wilsdruff, am 27. Juni 1923. Der Stadtrat. * riss freie Station betragt nunmehr für die einzelnen -K2t 2400 Mk. für Verheiratete. Die volle Gruppen der Arbeitnehmer: Die neuen Säge finden Anwendung bei Vornahme des Steuerabzuges von jeder nach dem 30. Juni 1923 erfolgenden Zahlung von nach dem 30. Juni 1923 fällig Gmppe jährlich: monatlich 111 4800000 Mk. 400000 Mk. 11 3 840 000 Mk. 320000 Mk. 1 2880 000 Mk. 240000 Mk. Diese Eingänge, deren Inhalt aus dem Anschläge in dec Hausflur des Verwaltungs gebäudes ersichtlich ist, liegen 14 Tage lang in der hiesigen Ratskanzlei zu jedermanns Einsicht aus. gewordenen Arbeitslohn. Nossen, am 28. Juni 1923. Nr. 1304 ^1. Das Finanzamt VekMtmchW. Steuerabzug um Arbeitslohn. Mit Wirkung vom 1. Juli dieses Jahres ab sind die Beträge, um die sich der vom Arbeitslohn einzubehaltende Steuerabzugsbelrag ermäßigt, wie folgt neu festgesetzt worden. Be, uns sind eingegangen für das Jahr 1923 vom Sächsischen Gesetzblatt dar 15. bis 17. Stück; vom Reichsgesetzblatt Teil I Nr. 32 bis 41; vom Relchsgesetzblatt Teil H Nr. 16 bis 21. Bekanntmachung, betr. Bewertung der Natural- und Sachbezüge und der Deputate für den Steuerabzug vom Arbeitslohn. Auf Anordnung des Herrn Reichsministers der Finanzen werden mit Wirkung vom 1. Juli 1923 ab die Werte a) für Verpfl gung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung auf das Achtfache d) der Deputate auf das Vierfache der in Nr. 56 der Sächsischen Slaalszeilung vom 7. März 1923 veröffentlichten Wert sätze erhöht. Der Wert der Wohnung für Deputatempfänger in der Land- und Forst wirtschaft beträgt jedoch wie bisher auch in Zukunft 1200 Mk. für Unverheiratete und Die neuen Werte können auf Grund der in Nr. 56 der Sächsischen Slaatszeitung veröffentlichten Werte leicht errechnet werden; sie werden auch von den Finanzämtern zum Aushang gebracht. Von der Veröffentlichung der einzelnen Wertzahlen wird deshalb abgesehen. Usberdrucke, aus Lenen die Werte vom 1. März 1923 ersichtlich sind, können bei den Finanzämtern gegen geringes Entgelt entnommen werden. Gleichzeitig hat der Reichsminister der Finanzen angeordnel, daß auch die Werte der den Arbeitnehmern in der Tabakindustrie ohne besonderes Entgelt gelieferten Frei zigarren auf 200 Mk., FreizigarilloI auf 100 Mk. und Freizigaretlen auf 60 Mk. das Stück und der Wert des Freuabaks auf 1200 Mk. für 100 Gramm ab 1. Juli 1923 erhöht wird. Dresden, am 26. Juni 1S23. Lanbesfinanzamt, Abt. f. Bes.- u. Vsrk.-Steuern. rss» Stark Nachdem eine weitere Erhöhung der Löhne und s der Preise für Kohlen, Materialien usw. eingetreten ist, werden nach Gehör» des Ernährungsausschusses für das Gebiet des Kommunal- verbandeS Meißen Stadt und Land für die aus Umlagegetreide hergestellten Erzeug nisse an Mehl, Brot und Selnmeln mit Wirkung vom 2. Juli 1923 ab die aus nachstehenden Bestimmungen ersichtlichen Preise festgesetzt: I Mehlpreise. 1. Der Höchstpreis, den die Bäcker und Mehlhändler für den ck? Mehl, frei Bäcker haus, an di« Mühle zu entrichten haben, beträgt ab 2. Juli 1923 110006 Mk. für 85»^iges Roggenmehl und 1I984l Mk. für 85°/,igeS Weizenmehl. 2. Die Bäcker und Mehlhändler haben vom 2. Juli 1923 ab bei der Ausstellung der Bezugsscheine für den cke: Mehl 2000 Mk. Gebühr zu entrichten. 3. Die Mehlhöchstpreise, w-lche die Bäcker und Mehlhändler fordern dürfen, betragen für die vom 2..Juli 1923 ab geltenden Brotmarken beim Bezüge von weniger als 20 kg für Roggenmehl 1450 Mk. für 1 kx, für Weizenmehl 1600 Mk. für 1 KZ. II. Brotpreis. Die Brotpreise für das Schwarzbrot betragen für die vom 2. Juli 1923 ab geltenden Brotpreise 1262,50 Mk. für das kK und 2400 Mk. für bas 1900-8-Brot. III Gewicht und Höchstpreis für Semmeln. Der Höchstpreis für die Semmel mit einem Gewicht von mindestens 70—7b § beträgt 140 Mk. IV Barkvorschristen. Das Schwarzbrot ist wie bisher zu 100 Teilen aus Roggenmehl herzustellen. Aus 100 Pfund Getrerdemehl sind 135 Pfund Schwarzbrot herzustellen und hierfür die ent- sprech.nde Anzahl Brotmarken abzuliefern. Die Bäcker bleiben auch weiterhin ermächtigt, bei Herstellung des Schwarzbrotes bis zu !0°/g Weizenmehl zu verwenden. V Nachzahlung, Bestandsanzeigen. 1. Für die am Abend des 1. Juli 1923 vorhandenen Bestände an Roggen- und Weizenmehl Haden die Bäcker und Kleinhändler die Differenz zwischen dem bisherigen nnd de« nene« Mehlpretse mit Gebühren an den Kommunal verband zu entrichten. 2. Die Bäcker und Mehlkleinhändler haben daher die nächsten Mchlbestands- anzeigen nach dem Stande vom Sonntag de» 1. Iali abends aufzuftelle« und nebst Brotmarken am Montag den 2. Juli d. Js. bei der Amtshauptmannschafl einzurnchen. Diese Anzeigen umfassen also die Zeit vom 18. Juni bis 1. Juli. An den weiteren Einreichungsterminen, 15. Juli und 15. August, ändert sich vorläufig nichts. Die am 2 Juli nichteingegangenen Bestandsanzeigen werden auf Koste« der Säumige« herbeigezogen. VI. Verschiedenes. 1. Erfolgt vor dem 2. Juli eine Verausgabung von Brot- und Mehlmengen auf Brotmarken, die erst am 2. Juli Gültigkeit erlangen, s» sind bereits die neuen Preis« zu zahlen. Vom 2. Juli ab sind auch für Bror und Mehl auf Marken, die auf die Zeit vor dem 2. Juli lauten, die neuen Preise zu entrichten. 2. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bekanntmachung werden nach dem Reichsgssetz über die Regelung des Verkehrs mit Getreide vom 4. Juli 1922 bezw. auf Grund des HöchstpreisgesetzeS bestraft. rni f Meißen, am 27. Juni 1923. Ter Kommunaloerband Meißeu-Stadt uud -Land (Amtshauptmaunschaft). monatlich um je wöchentlich um je täglich um je für je 2 an gefangene od. volle Arbeits stunden um je Für den^Steuerpflichtigen und für seine zu seiner Haushaltung zählende Ehefrau Mk. 6 000 Mk. 1440 Mk. 240 Mk. 60 Für jedes zur Haushaltung des Sleuer- pfl chtigen zählende minderjährige Kind (Kinder im After von mehr als 17 Jahren, die eigenes Arbeitseinkommen beziehen,werden nicht gerechnet.) 40 000 9 600 I 600 400 Zur Abgeltung der nach Z 13 Abs.1 Nr. 1 bis 7 de« Einkommensteuergesetzes zuläs sigen Abzüge (Werbungskostenpauschsatz) 50 000 12 000 2 000 500 sie zurückzulenken. Besonders »vir Deutsche haben Ursache, den Geist durch den Rückblick an solchen Tagen auf die grauenhafte Entwicklung von 1914 bis 1923 bedrückt und erschüttert zu fühlen. So ist soeben in der Presse daran er innert worden, daß am 28. Juni genau vier Jahre ver flossen waren, seitdem in Versailles das furchtbare Do kument unterschrieben ward, das mit wildem Hohn den Namen Friedensvertrag sür sich in Anspruch nahm. Man könnte aber gleich noch weiter znrückgehen und das Gedächt nis darauf zurücklenken, daß wiederum fünf Jahre vor jenem Tage die entsetzenerregende Kunde von der Ermor dung des Erzherzogs Franz Ferdinand von Österreich in die Welt ging. An dem einen Tage ward das Schicksal Deutschlands besiegelt, an dem anderen das einer ganzen Welt. Seitdem ist fast ein Jahrzehnt ins Meer der Ver gangenheit dabingeschwunden, und das Werk von Versailles trug tausendfache giftige Frucht. Fast fünf Jahre hat man darüber verhandelt, wie Deutschland die Schäden des ver gangenen Krieges wettmachen soll, und das Ende davon ist jetzt — eine neue Rüstungsära. Bis wohin wir bereits gelangt sind, geht gerade ietzt daraus hervor, daß der Papst in Ausübung seines hohen Kirchenamtcs sich zu einem bemerkenswerten Vermitt- lerschritt gedrungen sah. In einem offenen Schreiben an den Kardinalstaatssekretär, das von diesem den beim Vatikan beglaubigten diplomatischen Vertretern der Alliier ten übergeben tckurde, hat sich Pius XI. in eindrucksvollster Weise gegen den Einbruch in das Ruhrgebiet ausgesprochen und die Forderung aufgestellt, daß man in irgendeiner Weise zu einer Beendigung dieses Verbrechens an der deutschen Menschheit kommen müsse. Der Papst bat offen ausgesprochen, daß Deutschland bereit zu einer gerechten und endgültigen Verständi gung ist, und er hat weiter verlangt, daß man den deut schen Vorschlag eines internationalen Schiedsgerichts an- nehn'.en solle. Wir wissen, daß Pius Xl. auch nicht ermangelt hat, praktisch uns unmittelbar in den Ruhrkonslikt einzu- greifen, indem er den Delegaten Testa in das Kampfgebiet entsandte unv den kämpfenden Ruhrdentschcn auch eine Geld spende in vcr ansehnlichen Höhe von zwei Milliarden über reichen ließ. Tcwlicker als durch solche Handlungen und klarer als durch das Schreiben an die Alliierten, ,besonders an Frankreich, konnte der Papst seinen Standpunkt nicht darum. Man unterschätze auch nickst die Wirkuna dreies Fnevensruf des Papstes. Es gibt Gedenktage, deren man sich besser erst nachträg lich erinnert. Sie sind so erfüllt von letzter Tragik, von dunk ler Schicksalswucht, daß man sub fast scheut, den Sinn nul Kleine Zeitung für eilige Leser. * Reichskanzler Dr. Cuno versicherte in einer Rede in Barmen erueur, daß es kein Kompromiß über das Rheinland für die deutsche Regierung gibt. * Die Rheinlandkommission hat die Durchführung der De- tüsenverordnung im gesamten Besatzungsgsbict verboten. * Der Papst hat in einem Schreiben die europäischen Re gierungen ermahnt, ernsthafte Schritte zu ergreifen, um endlich zu einem wahren Frieden zu gelangen. * Auf den südslawischen Ministerpräsidenten Paschitsch ward« ein Attentatsversuch verübt. Paschitsch wurde nur leicht verletzt. * In London drängt man neuerdings lebhafter darauf, daß die Diskussion in der Ruhrsrage in Gang gebracht werde. gere !ühe ißig bis Ovo bis iOM mel bis !erz- der iahr -000 ent- 000 irkt äche »fs- er- sen, lott. eis- oirt ften all- rkt- 1er, Se ren Erscheint seit dem Jahre 1S41 Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amtsgerichts zu Wilsdruff, des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen. «erleaer »ud Drucker: Arthur Zschunke in Wiltdruff. Verantwortlicher Schriftleiter.- Herma«» Lässig, für de» Inseratenteil: «rth»r Zsch«»ke, Seide i» WUedr-G. Erschein« bi« aus weitere« nur Montag«, Mittwoch»! u. Freitags nachmittags z ilbr für den folgenden Tag. Bezugspreis b«I SeMoichotung monatlich MI., durch unsere Austräger zugetrogen in der Stadt monatlich Ms, auf dem Land« MI., durch die pog bezogen vierteiiähriich MI. mit Zustellungsgsbühr. Alle poflonftalt«» und Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. 2m Falle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger Betriebsstörungen Hut der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung der Zeitung »der Kürzung des Bezugspreises. MtzdrufferÄlgeblail Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend Fernsprecher WilSSruff Nr. 0 Postscheckkonto Dresden 2640 Znserttonsprcis MI. sür die S gespaltene Korpuszeiie oder deren Raum, Reklamen, die r svalftg« KorpusMe Mk. Del Wiederholung und Zabresauftrag entsprechender Preisnachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Toll snur von Behörden) dle r gespaltene Korpuszelle MI. Nachweisungs-Gebühr pfg. Anzeigenannahme bi« vormittags 1V Uhr. Für di« Richtigleit der durch Fernrus übermitteNen Anzeigen übernehmen wir keine Garantie. Zeder Radokt anspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werde» muß »d«r der üluftraggeder In Kontur« gertt.