Volltext Seite (XML)
Johanniskraut An Wegen und trockenen Stcllpn fällt dem Spaziergänger eine hohe, sparrige Pflanze mit kleinen Blättern und gelben Blüten auf, die vom Volke Johanniskraut, auch Frauenkraut genannt wird. Ihr botanischer Name ist Tüpfclhartheu. Hält man eins ihrer Blättchen gegen das Licht, so erscheint es wie getüpfelt oder durchlöchert. Dem Volke ist das Johanniskraut eine seltsame und mit besonderen Kräften begabte Pflanze. Der Teufel, neidisch und voller Mißgunst auf die Heilkräfte der Pflanze, kommt des Nachts, so erzählt eine alte Sage, und durchsticht mit Nadeln ihre Blätter. In Wirklichkeit sind cs kleine Oeldrüsen, die über die Blätter verteilt find und sie an diesen Stellen durchsichtig machen, wie ein Oelfleck ein Stück Papier. Preßt oder zer reibt man die Blätter und Blüten der Pflanze, so erhält man einen dunkelroten Saft, das St. Iohannisblut, in manchen Gegenden als Alfblut (Elfenblut) bekannt, welcher Name weit zurückgrcift in vorchristliche Zeit. Dieses Johanniskraut soll eine starke Wirkung gegen Hexerei und Zauberwesen, sowie ge gen den Ursprung der Zauberei überhaupt, gegen den Teufel, haben. Es gibt kein Kraut, das wirksamer wäre, heißt es in alten Schriften, als Fuga Daemonium oder Teufelssuchtet. In Tirol pflückt man sich, wenn man einen langen Meg vor sich hat, Johanniskraut cor Sonnenaufgang oder vor dem Abendgeläut, und legt es in die Schuhe. Man wird dann nicht ermüden. Interessant ist in diesem Zusammenhang, daß bereits Plinius erwähnt, wer Beifuß bei sich trägt, werde auf der Reise nicht mWe. Auch Grimm schreibt dem Beifuß in seiner Mythologie Kräfte zu (Schutz vor dem Teufel, vor bösen Gei stern, vor Feuer), die nach anderen Quellen dem Johannis kraut eigen sein sollen. Beim Tanz um die Svnnwendfeuer mußte man einen Kranz aus Johanniskraut tragen, und am Niederrhein flochten die Kinder Hohanniskränze und warfen sw auf die Dächer, damit sie dem Hause Segen bringen sollten. Arzneien durch Gemeindeschwestern. Auf Grund des Gesetzes zur Ordnung der Krankenpflege ist nach einer Anordnungdes N elchsinnen Ministers den in der Gemeindepflege tätigen Krankenschwestern gestattet worden, Verbandmittel ohne Zusatz von Desinfektions mitteln in ihrer Berufstätigkeit zu verwenden und im Be darfsfälle an Kranke unentgeltlich abzugeben. Das gleiche gilt für folgende Arzneimittel: Alkohol, Wasserstoffsuper oxyd, Borsalbe, Zinksalbe, Vaseline, Zinkpuder, Brust pulver, Anis-Ammoniak-Tropsen, zusammengesetzte China- tinftur, Baldrian- oder Hoffmannstropfen, Brust-, Kamil len-, Lindenblüten- und Pfefferminztee, Leinsamen. Schankerlaubnis für Baukanttnen. Um eine reibungs- kofe Durchführung der großen Bauvorhaben des Reiches zu gewährleisten, müssen die in Lagern zusammengefaßten Gefolgschaftsmitglieder die Möglichkeit einer guten und auskömmlichen Verpflegung haben. Darüber hinaus mutz ihnen Gelegenheit gegeben werden, nach der Arbeit sich zu erholen und Geselligkeit zu pflegen. Diesem 'Zweck dienen die Kantinenwirts ch asten in den Arbeiterlagern. Da diese Lager in der Regel außerhalb von Wohngegenden liegen, wird, wie der Reichs- führer A und Chef der Deutschen Polizei in einem Er laß an die Polizeibehörden in Preußen ausführt, ein Be dürfnis auch für den Ausschank alkoholischer Getränke an genommen werden müssen. Wenn daher der Bauherr die Einrichtung einer solchen Kantinenwirtschaft für erforder lich halte, werde im allgemeinen das Bedürfnis anzu- erkennen sein. Andere alkoholhaltige Getränke als Bier, insbesondere also Wein und Branntwein, sollen vom Ansschank in Baukantinen grundsätzlich ausgeschlossen Werden. »rotz Grosser Ferien — schon erste Weihnachts- gedanken. Im Interesse ausreichender Fristen für die erforderlichen Vorbereitungen hat der Reichsarbeits minister bereits jetzt durch Erlaß dis Verkaufssonntage Vor Weihnachten 1939 geregelt. Es ist bei dem Verfahren geblieben, die zwischen dem 8. und 24. Dezember liegenden Sonntage freizugebcn. Danach kommen in diesem Jahre der 10., 17. und 24. Dezember als Verkaufssonntag in Betracht. Lage und Dauer der Verkaufsstunden sind in den benachbarten Bezirken einheitlich festzulegen. Für den 24. Dezember ist eine besondere Regelung notwendig, weil nach 17 Uhr kein Verkauf mehr ftattfinden wird. Gegebenenfalls können die Verkaufsstunden an diesem Tage ganz oder teilweise auf den Vormittag gelegt werden. Dev neue Filin. (Phot. Forum-Märkische-Rheinische.) „Anter falschem Verdacht." Der berühmte englische Oberst Lawrence, der in geheimer Mission in Arabien für die englische Herrschaft kämpfte, gehört zu den geheimnisvollsten und um strittensten Persönlichkeiten unserer Zeit. Zehnmal totgesagt tauchte er überall unter anderem Namen wieder auf, wo es galt, die Interessen seines Vaterlandes zu vertreten. Vor kur zem soll nun dieser größte englische Geheimagent das Opfer eines Motorradunglückes geworden sein. Jedenfalls wurde er mit großem Pomp und unter allen militärischen Ehren M Grabe getragen. Lebt Oberst Lawrence, war auch dieser Tod Mr einer seiner politischen Tricks? Das sind Fragen, die man vielleicht erst nach Jahren wird beantworten können. Der neue Film „Unter falschem Verdacht" mit Käthe v. Nagy und Pierre Nichard Willm schildert ein packendes Abenteuer aus dem Le ben eines der engsten Mitarbeiter des geheimnisvollen Ober sten. Der Film läuft in den Schützenhaus-Lichtspielen, Schützt die heimatliche Pflanzenwelt! Ein Sträußchen am Hute des Wandermannes, das kann sehr nett aussehen. Weniger schön ist es aber, wenn Ausflügler oder Wanderer mit großen Sträußen in ihr Heim zurückkehcen, die sie draußen in Wald und Flur ohne viel Uebcrlegung zu- sammengerasst haben. Gewiß, es ist verlockens, Blumen oder Zweige mit nach Hause zu nehmen, doch sollte man dabei be dacht und genügsam sein. Denn auch hier gilt das Wort vom Gemeinnutz, der vor Eigennutz geht. Vor allem jetzt, vor Beginn der Ferien und zu einer Zeit, die uns die schönsten Blumen und Pflanzen beschert, ist es des halb notwendig, noch einmal an diese Dinge zu erinnern, denn in Ferienlaune und -Übermut wird gern auch in dieser Be ziehung gesündigt. Es sei hier nicht gleich an das böswillige und zwecklose Niederschlagen von Blumenbeständen, Stauden oder Uferpflanzen, bedacht. Es genügt ja schon das unüberlegte Pflük- ken von schncllwelkenden Pflanzenarten (Buschwindröschen, die übrigens naturgeschützt find, usw.). Wie oft sieht man dann, daß diese, nachdem sie unansehnlich geworden sind, achtlos an den Wegrand geworfen werden. Wieviel Schaden ist schon durch übermäßiges Ab- und Herausreißen von wildwachsenden Blumen und Farnen angerichtct worden! Früher überall zu findende Gewächse find auf diese Weise jetzt zu Seltenheiten geworden. Eine große Unkenntnis besteht auch noch immer bezüglich der durch das Reichsnaturschutzgesetz geschützten Pflanzen. — 24 Pflanzenarten siud im ganzen Deutschen Reiche vollkom men und neun teilweise geschützt. Dazu gehören vor allem in dieser Jahreszeit: Straußfarn, Königsfarn, Federgras, Türken bund, das Große Buschwindröschen, Akelei, die weiße Seerose, Seidelbast, der gelbe Fingerhut und alle Rosetten tragenden Steinbrecharten (Saxifraga). Jeder sollte sich wenigstens diese Namen einprägen und die Schutzvorschriften beachten denn dies ist doch schließlich einfacher, als später eine Geld- oder Haft strafe in Kauf nehmen zu müssen. Darum: Schützt und schont unsere heimatliche Pflanzen welt. Ihr macht anderen und Euch selbst die größte Freude. Derufsaufklärung 1939. Durch eine Anordnung des Chefs des Sozialen Amtes der Reichsjugendführung, Obergebietssührer Axmann, sind die Richtlinien für die Durchführung der Berufsaufklärung 1939 festgelegt wor den, bei der die Jungen und Mädel des Schulentlaßjahr ganges 1940/41 erfaßt werden sollen. Als Zeitpunkt für die Durckfüdruna der Berufsaufklärung sind die Monate September bis November vorgesehen. Die Beruss- ausklärung 1939 vollzieht sich erstmalig in drei ver schiedenen Abschnitten: Aufklärung und Hinführung der städtischen Jugend zu vorwiegend städtischen Mangel berufen, Rückführung eines Teils der städtischen Jugend auf das Land, Aufklärung der Jugend auf dem Lande mit dem Ziel, sie zum Verbleiben in der Landwirtschaft und in den ländlich-handwerklichen Berufszweigen anzu halten. Im Einvernehmen mit dem Reichsarbeitsmini- stcrium sind die Berufsgruppen festgelegt worden, die wegen allgemeinen Nachwuchsmangels bei der berufskund- lichen Aufklärung bevorzugt zu berücksichtigen sind. Es sind dies für Jungen Landwirtschaft, Bergbau, Bau gewerbe und die Berufe des Technikers, des Ingenieurs und des Volksschullehrers, für Mädel Landwirtschaft, Hauswirtschaft, pflegerische und soziale Berufe und der Beruf der Lehrerin. Gegenüber den kaufmännischen nnd Bürobcrufen sowie den Zweigen des Nahrnngs- und Genutzmittelgewerbes soll nach wie vor größte Zurück haltung geübt werden. Reichszuschüsse für Getreidespeicher. Der Reichsernäh rungsminister gibt bekannt, daß das Reich zur Gewäh rung von Neichszuschüssen an solche Bauherren, die ge treidewirtschaftlich notwendige Speicher mit einem Fassungsraum von 300, 500 und 1000 Tonnen nach auf gestellten Einheitsthpen errichten, besondere Mittel bereit- gestellt hat, um die Errichtung von kleinen und mittleren Getreidelagerräumen zu erleichtern. Der Reichszuschuß beträgt etwa ein Drittel der Baukosten. Daneben wird auf Antrag eine Reichsbürgschaft für die aufgenommenen Kredite bis zu 50 v. H. der Baukosten übernommen nnd eine Zinsverbilligung gewährt. Der Minister verweist weiter auf die Möglichkeit, bei der Steuer Absehungen für Abnutzung bis zu jährlich 10 v. H. der Kosten vor- zunehmcn. Vollstreckungsschutz in der landwirtschaftlichen Sied lung verlängert. Durch eine Verordnung, die nicht die Ost mark und den Reichsgau Sudetenland betrifft, hat der Reichsjustizminister die Geltungsdauer der Bestimmungen über einen Vollstreckungsschutz in der landwirtschaftlichen Siedlung bis zum 30. September 1939 verlängert. Nach diesen Bestimmungen angeordnete Vollstreckungsbeschrän kungen treten erst mit Ablauf des 30. September 1939 außer Kraft. Mehrlingsgeburten und Blutsverwandtenehen in der Erbforschung. Der Reichsinnenminister hat angeordnet, daß zur Förderung der wissenschaftlichen Erbforschung bei den einzelnen Gesundheitsämtern je ein Verzeichnis der Mehrlingsgeburten und der Blutsverwandtenehen an zulegen ist. Das Statistische Neichsamt wird entsprechendes Material zur Verfügung stellen. Die Angaben sollen auch für die Erbkartei ausgewertet werden Urlaub Nr jugendliche Sausgehilleu Die Urlaubsbestimmunaen für Hausgehilfen und Hausange stellte sind, wie die Deutsche Arbeitsfront mitteilt, durch eine Neuregelung geändert worden, soweit es sich um Jugend liche unter achtzehn Jahren handelt. Demzufolge erhalten Jugendliche unter 16 Jahren einen jährlichen Erholungsurlaub von 15 Tagen, über 16 Jahre von 12 Tagen. Jugendliche die nachweisbar zehn Tage an einem HI.- oder BDM.-Frerzeit- lager oder einer Fahrt teilnehmen, erhalten in allen Fällen 18 Tage Urlaub. Neben der Weiterzahlung des Barentgelts beträgt die Ent- schädigunabei Gewährung von Kost und Wohnung pro Urlaubs tag 1,50 NM und für Tagesmädchen, die nur Kost erhalten, pro Tag 1 RM. Wenn eine Hausgehilfin, die noch Urlaubs anspruch hat. ihre Beschäftigung kündigt, so ist selbstverständlich die Kündigung so rechtzeitig auszusprechen, daß der Urlaub noch während der Dauer des Veschäftigungsverhältnisses genommen werden kann, d. h. also ungefähr vier Wochen vorher. Es ist nicht zulässig, den Urlaub in Bargeld abzugelten, denn er dient der Erholung und kann nur durch Gewährung von Freizeit erfüllt werden. Das wird jedoch in Frage gestellt, wenn die Hausgehilfin kurzfristig kündigt. Im übrigen würde das auch eine Ungehörigkeit der Hausfrau gegenüber darstellen, denn es kann ihr nicht zugemutet werden, von heute auf morgen ganz unvorbereitet plötzlich ohne Hilfskraft zu sein. Ein geord neter Arbeitsablaus ist dann nicht mehr möglich. Die heutige Zeit verlangt äußerste Pflichterfüllung von allen Volksgenossen, ganz gleich, an welchem Platz des Arbeits- und Berufslebens sie stehen. Dieser selbstverständlichen Verpflichtung müssen auch die Hausgehilfinnen nachkommen. Verlegenes Schweigen in London DNB. London, 4. Juli. Zu der sowjetrussischon Ant wort auf die englisch-französischen Vorschläge wissen die Lon doner Morgenblätter nur zu drichten, daß über deren Inhalt strengstes Stillschweigen bewahrt werde. Die „Times" meldet ebenso verlegen wie ausweichend aus Moskau, man müsse erst die Meinung des britischen Kabinetts zu den letzten Berichten des britischen Botschafters in Moskau abwarten, um klarer sehe« zu können. Die britischen Unterhändler hätten bei der Bespre chung mit Molotow am Montag nachmittag wieder „alle An strengungen" gemacht, um das Abkommen zu beschleunigen. ProLestschritt des japanischen Botschafters in Moskau DNB. Tokio, 3. Juli. Der japanische Botschafter D Moskau, Togo, protestierte schärsstens wegen der fortgesetzte» Beeinträchtigung der vertraglich garantierten japanischen Oel- und Kohlekonzessivn sowie der Fischereiindustrie in Nord-Sa chalin. Togo habe in der Unterredung auf die Möglichkeit einer Verschärfung der Lage hingewiesen, sofern Moskau nicht Ja pans Recht anerkenne. Da, wie das Blatt „Tokio Asahi Schim- bun" ergänzend meldet, Moskau sich Japans Forderungen ge genüber ablehnend verhalten habe, habe das japanische Außen amt entschiedene Maßnahmen zur Wahrung der japanische» Interessen in Nord-Sachalin getroffen. , Weitere Verschärfung der Lage in Tientsin DNB. London, 4. Juli. Die Londoner Morgenblätter berichten aus Tientsin über eine weitere Verschärfung, der Blockade. Die Zufuhr an verderblichen Lebensmitteln sei er neut eingeschränkt worden. Milch und Kohle seien nur in so geringem Umfange wie zurzeit der schärfsten Blockade erhältlich. Für Freitag wurden in Tientsin und anderen großen Städten Nvrdchinas antibritische Massendemonstrationen vorbereitet. Der Rus nach Rückgabe der ausländischen Konzessionen an China werde immer lauter. Die Durchführung der Wohnungsbeschaffung für Kinderreiche. Der Reichskommissar für die Preisbildung hat die Nachgeordneten Preisbehörde« mit umfangreichen Weisungen für die Durchführung der Verordnung über die Wohnungsbeschaffung für kinder reiche Familien versehen. Vor dem Erlaß einer gemeind* Uchen Anordnung soll deren Notwendigkeit sorgfältig geprüft werden. Vor allem in Mittel- und Kleinstädten werde sich vielfach empfehlen, zunächst noch einmal den Versuch zu machen, durch einen Appell an die Hauseigen tümer etwaige Schwierigkeiten zu beheben. Im einzelnen wird zu der Verordnung festgestellt, daß auchAdoptiv- undPflegekinderzu den Kindern zählen. Zur häus lichen Gemeinschaft gehören jedoch nicht solche Kinder, die sich überwiegend auswärts befinden. Bei der Festsetzung des Hundertsatzes ist von dem Zahlenverhältnis der Kinder zur Gesamtbevölkerung in der Gemeinde auszugehen. Untermieter und Hausangestellte gelten nicht als Be wohner. Die Verpflichtung, eine freiwerdende Wohnung an Kinderreiche zn vermieten, besteht nicht, falls der Eigentümer die Wohnung selbst bezieht. Hafenviertel und andere ungeeignete Gemeindebezirke für kinderreiche Familien können von der Verordnung ausgenommen werden. Die Ausführungsanweisungen bestimmen weiter hin ausdrücklich, daß nur bevölkerungspolitisch wertvolle Familien als Mieter benannt werden dürfen. Es ist ferner sorgfältig zn prüfen, ob auch die Sicherheit besteht, daß der zu benennende Mieter aus die Dauer seine vertrag lichen Verpflichtungen erfüllen und sich in die Hausgemein schaft einfügen wird und ob er seine Kinder entsprechend erzogen hat. Grumbach. Aufgesunden wurde am 3. Juli 1939 am Ortsausgange nach Braunsdorf ein grau-grüner Rucksack mit folgendem Inhalt: 8 Männerhemden, 2 bunte Taschentücher, 2 rotkarierte Kopfkissenüberzüge, eine blaue Schürze, ein Wischtuch, ein Handtuch, 2 Päckchen Persil, 1 Päckchen Henk» und */« Pfund polnische Wurst. Die Sachen werden im Ge meindeamt Grumbach verwahrt, wo sitz der Eigentümer in den Vormittagsstunden abhvlen kann. Braunsdorf. Oeffentliche Beratung mit den Gemeinde räten fand am Sonnabend im Niederen Gasthof statt. Bürger meister Tamm gab bekannt, daß die 'Feuerlöschspritze, die sich zur Reparatur befindet, nächsten Freitag fertiggestcllt ist und daß im Laufe dieses Nachmittags eine Spritzenprobe statt- findet, an die sich die feierliche Kebergabe des neuerrichtcten Spritzenhauses anschließt. Die Mindturbinenreparawr, bei der leider das aufgestellte Gerüst zweimal von einem orkanartigen Sturm umgeschlagen wurde, verursacht eine erhöh'e Ausgabe von 1300 RM. Der Strahenneübau längs der Siedlung und die Beschotterung des Kleinopitzer Weges sind fertiggestellt. Auf eine Eingabe an das Straßen- und Wasserbauamt wurde die Beschotterung der Oberhermsdvrfer Straße in einer Länge von 326 Metern zugesagt. Weitere Arbeiten zur Straßenvcr- breiterung am Kalkvfenwcg an zwei Stellen werden genehmigt. Da sich eine Ncuausstellung einer Wasscrsatzung notwendig macht, wird der Wasserausschuß unter Hinzuziehung des Vor- sötzenben vom Hausbesitzcrverein die Bearbeitung für eine solche vornehmen. Herzogswalde. Wer ist der Verlierer, Am 1. Juki wurden auf der Staatsstraße Kcsselsdorf—Grumbach aufgc- fundcn: 2 graue Wolldecken und 1 neue Auflage-Matratze (blau). Der Verlierer hat sich beim Gendarmcrieposten Her- zogswalde zu melden. Die Fundstücke werden im Gemeindeamt Grumbach verwahrt, wo sie in den Vormittagsstunden abge holt werden können. Röhrsdorf. Er stellte sich selbst. Ein 16jäbriger aus Dresden stammender Junge hotte seine hiesige Arbeitsstelle ohne Angabe von Gründen verlassen und war eine ganze Zeit um hergeirrt. Jetzt stellte er sich in Riesa der Polizei. kirürrnnaÄsMßL» Wilsdrusf. Mittwoch 8 Uhr BLelstundc. MetterbesiM des Reichswettcrdienstes, Ausgabeort Dresden. Vorhersage str den 5. Juli: Troäen, warm, in den Nachmittagsstunden Zw nehmende Hauscnbcwölkung, mäßige Winde aus Süd bi» Südwest.