Volltext Seite (XML)
Frettag die Hauptnahrungen für Löhne und Gehälter ohne Sckwcerigkeiten geleistet werden konnlon unu auch für neuere Lohnzahlungen genügend Vorwrge getroffen ist. Auch der -leberweisungsoerkehr über Reichsbank und Postcheck wurde in beschränktem Umfange wieder ausgenommen. Diese ruhige Ge- ichästsabwicklung beruhte vor allen Dingen auf der Selbstdiszi plin der Kundschaft, die nur ihre dringendsten Anforderungen im Rabmcn der Notverordnung an unsere Genossenschaftsbank stellte. Lei offenkundiger Notlage wurde den Sparern von der Bank Hilfe geleistet. Zu den im Umlauf befindlichen Gerüchten über eine angebliche Inflationsgefahr ist zu sagen, daß diese jeglicher Grundlage entbehren. Line Inflation kann nur durch Vermehrung der Zahlungsmittel ohne die gesetzlich vorgeschrie bene Deckung entstehen, während die gegenwärtige Krise gerade durch Verknappung infolge Einzug von Banknoten gekennzeichnet ist. Es ist daher unverantwortlich, solche Inflationsgerüchte zu verbreiten und dadurch die gegenwärtige schwere Wirtschaftslage noch zg verschärfen. Gestohlen wurden in der Nacht zum 20. d. M. einem Guts besitzer in Niedergrumbach acht sechs Wochen alte Gänse. Vor Ankauf wird gewarnt. Etwaige Wahrnehmungen, die zur Er mittelung des Täters führen können, wolle man der nächsten Polizeibehörde bzw. dem Gendarmerieposten Wilsdruff melden. Geheimhaltung des Namens wird zugesichert. Die Ernte des Beerenobstes hat kurz nach der Erdbeerernte eingesetzt. Der Reifeprozeß dauerte bei fast allen Früchten nur kurze Zeit. Der reiche Ertrag wird mannigfache Verwertung finden. Der Hauskelterei ist durch die starke Verteuerung des Zuckers leider ein Riegel vorgeschoben worden, ebenso der Kon servierung von Früchten, die mit Zucker verkocht werden müssen. Bei der Ernte der Kirschen hat es sich leider hevausgestellt, daß der Behang einzelner Bäume stark mit Maden befallen war. Die Ursache dürste die starke Wärme in der Entwicklungszeit sein. Wichtig für Heeres-Rentenempfänger. Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten über die Auszahlung von Dienstbezügen vom 18. Juli 1931 wird in der Durch führungsverordnung vom selben Tage unter § 1 Abs. 1 Ziffer c ausgeführt, daß die Versorgungsbezüge der Hin terbliebenen von Reichsbeamten und Soldaten der alten und neuen Wehrmacht mit unter die Bestimmungen fallen, wonach die Hälfte der Bezüge am bisherigen Auszah lungstage, der Resi zehn Tage später ausgezahlt wird. Wie der Rcichsbund der Kriegsbeschädigten, Kriegsteil nehmer und Kriegerhinterbliebenen hierzu mitteilt, fallen unter diese Bestimmungen nicht die Renten nach dem Reichsversorgungsgesetz und nach dem Kriegsperzonen- schädengesctz, desgleichen nicht die Altrentner.^ lese Ren ten werden im vollen Umfange am Ende des Monats zur Auszahlung gebracht. Auch Jugoslawien schützt die deutschen ^ouristcn. Tas fugoslawischc Perkehrsministerium hat, wie das Mtttel- europa-Jnstitnt, Dresden, erfährt, Anweisung gegeben, allen deutschen Reisenden in Jugoslawien, die nur deutsche Geldscheine Haden, in jeder Hinsicht Schutz und Unter stützung z„ gewähren. Der jugoslawische Verband zur För derung des Fremdenverkehrs hat bei der Negierung ent sprechende Vorstellungen erhoben, worauf diese Veran- lassuna nahm, den jugoslawischen Hotelierverband anzu weisen, den deutschen Touristen für ihre Martbeträge Kredite einzuräumen. Tie Regierung übernimmt das Ri siko für etwa eintretende Verluste bei Markumwechsluna Kinderzuschlag für Kinder mit eigenem Einkommen. Der NLÄslinanzmliister mach:, wie die, Deutsche Beamtenbund- Korrespondenz erfährt, auf sine kürzlich ergangene Entscheidung des Reichsversorgungsgerichts aufmerksam, in der folgendes ausgeführt wird: „Nach 8 11 Abs. 3 des Besoldungsgesetzes von 1927 wird sür Minder, gleichgültig, ob es sich um eheliche oder uneheliche handelt, vom vollendeten 16. bis zum vollendeten -U- Lebensjahr der Kinderzuschlag nur dann gewährt, wenn ge siw in der Ausbildung für einen künftigen gegen Entgelt auszu übenden Lebensberuf befinden und wenn sie nicht ein eigenes Einkommen von mindestens 30 RM. monatlich haben. Nach Mitteilung des Klägers erhält aber seine Tochter, die als- Lehr ling m einem kaufmännischen Büro tätig ist, von ihrem Lehr herrn seit dem 1. Juli 1929 eine monatliche Barvergütung von 42 NM. Der Kläger meint nun, aus Nr. 69 der Besoldungs- Vorschriften zu 8 14 Abs. 3 des neuen Besoldungsgesetzes, wo nach eigenes Einkommen des Kindes nicht nur das Einkommen ist, mit dem das Md selbständig veranlagt wird, sondern auch das Einkommen, das bei der Veranlagung mit dem eines ande ren Steuerpflichtigen zusammengerechnet wird, sei zu entnehmen, daß unter eigenem Einkommen des Kindes nur das zu verstehen sei. welches sich nach den gesetzlichen Abzügen ergebe. Diese Auf- iasiung ist nicht.zutreffend. Unter steuerbarem Einkommen ist bei Gewährung von Kinderzuschlägen immer nur das Nohemkom- men des ttmdes ohne Berücksichtigung von Abzügen zu ver- 0"* eine gegenteilige Auslegung bietet auch die erwähnte BePldungsvorschrift, die im übrigen "als Verwattungsvorschrist für die Spruchbehvrden nicht bindend wäre, keine Handhabe. Ls wird vielmehr verwiesen amf den Kommentar der an der Entstehung des Besoldungsgesetzes von 1927 maßgebend betei- l-gten Ministerialräte Solch un'd Ziegelasch, Anm. 6c Ab.s 2 zu Z 14 Abs. 3 S. SOI, wo ausgeführt wird haß bei Ermittelung des Einkommens Ausgaben, die dem Kinde durch Fahrten zwi schen der Wohnung und der Arbeitsstätte entstehen ferner Be träge für Beschaffung Reinigung und Instandhaltung der Be rufskleidung, Schulgeld oder Lehrmittel nicht abzuziehen sind." Der erkennende Senat hat deshalb dem Rekurse den Erfolg ver sagen müssen. * Grumbach. Ortsgruppengründung der NSDAP, Am Dienstag, dem 22. dieses Monats, eröffnete um 21 Ahr Bezirks leiter Haase-Meißen eine gutbesuchte Mitgliederversammlung. Ls sab zunächst einige neue, wichtige Orgamsationsanqelegen- Heiken bekannt. Dann ging er zur Gründung Ker Ortsgruppe über. Als Leiter der Ortsgruppe wurde Pg. Rudolf Rieger Braunsdorf ernannt. An seine Seite wurde ein Funttionär- ftab gestellt und zwar >e em »unktwnar sur Werbung, Propa ganda Literatur und Presse, Landwirtschaft, Kommunalpolitik und Gewerkschafts- und Arbeiterfragen. Diese Funktionäre ha ben die Pflicht, Mitglieder zu werben, auMarend und umsichtig .zu arbeiten sowie die Ortsgruppe vorumbach in jeder Weise zu ^Neukirchen. Unfall. Der beim Gutsbesitzer K. Börner, hier, beschäftigte Landwirtschaftsgehklfe E. Heede wurde am Montag beim Ausfahren von Stalldünger von einem ausschla- genden Pferde so getroffen, daß er einen komplizierten Bruch tes linken Unterarmes erlitt, was seine Ueberfuhrung nach dem Krankenhaus in Nossen nötig machte. . - Burkhardswalde. Prüfung derFeuerwe h r. Sonn tag, den 26. Juki, vormittags -findet hier die Prüfung der Frei willigen Feuerwehr statt. Als Prüfer des Meißner Bezirks verbandes fungieren Brandmeister Klötzer (Iutespinnerei Meißen;, Hauptmann Beyer (Grumbach) und Hauptmann Kug ler (Dittmannsdorf). Während der schweren Krankheit des der zeitigen Führers, Brandmeister Gumpert, wird die Wehr vom Zugführer Fischer geführt. Gauernitz. Vom Verkehrsverem Linkes Llbufer (Meißens- Niederwartha. In den letzten Mitgliederversammlungen erstattete der erste Vorsitzende^ Bürgermeister Goldschmidt, Gauernitz, Berichte über Eingänge, Angebote verschiedener Art und den Stand der Abrechnungen im Insertionswesen. In den Aus sprachen wurde festgestellt, daß die Erschließung unserer Gegend durch eine großzügig durchgeführte Wegemarkierung sür den Wochenend- und AusflugÄverkehr beendet ist. Gewissenhaft aus- geführte, an den Hauptzugangswegen ausgestellte Wegekarten- taseln erleichtern das Aussuchen von Zielwanderungen. Alle Wege führen zu beachtenswerten Naturschönheiten und empfeh lenswerten Gaststätten. Damit glaubt der Verkehrsverein eine vaterländische Pflicht erfüllt zu haben, indem er ein schönes, be- suchen-wertes Stück Vaterland, das für große Bevölkerungsteile noch Neuland bedeutet, für den bequemen Besuch erschlossen hat. Notverordnungen und Geldknappheit erschweren das Schweifen in die Ferne, da findet das nahe Gut das ihm zustehende Recht auf Beachtung. Niemand wird unbefriedigt von hier heimkehren. Vierbuvdturnen In Oberhermsdorf. Die Siegerliste sür das Vierbundturnen in Oberhermsdorf (wir berichteten in der Dienstag-Ausgabe ausführlich darüber) setzt sich wie folgt zusammen: Zwölfkampf der Turner: I. Küttner, Erich, Grumbach, 195 Punkte; 2. Opitz, Erich, Grumbach, 192 P.; 3. Rothe, Bruno, Zauckerode, 182 P.; 4. Küttner, Willy Grumbach, 171 P. Dreikampf der Turner: I. Küchenmeister, Hellmut, Kessels dorf, 56 P.; 2. Iltzsche, Herbert, Kesselsdorf, 55 P.; 3. Heinz, Arthur, Kesselsdorf, 54 P; 4. ,Strobel, Kurt, Zauckerode, 53 P.; 5. Wünschmann, Walter, Kesselsdorf, 52 P.; 5. Beier, Rudi, Kesselsdorf, 52 P.; 6. Kretzschmar, Willy, Oberhermsdorf, 50 P.; 7. Naumann, Kürt, Kesselsdorf, 48 P.; 8. Iltzsche, Erhard, Kesselsdorf, 46 P.; 9. Pritzke, Kurt, Grumbach, 44 P.; 9. Gehm lich, Hans, Zauckerode 44 P.; 10. Heinrich, Alfred, Kesselsdorf, 43 P-, 11. Palitzsch, Walter, Zauckerode, 41 P.; 12. Kretzschmar, Martin, Grumbach, 40 P. Turner 40 Jahre und älter: 1. Gam-bke, Albert, Oberherms dorf, 44 P. Dreikampf der Iugendlurner, Jahrgang 1913/14: 1. Stüb ner, Hans, Kesselsdorf, 58 P.; 1. Lätzsch, Fritz, Grumbach, 58 P.; 2. Sommer, Walter, Grumbach, 48 P.; 3. Patzig, Helmut Kes selsdorf, 46 P. Dreikampf der Iugendturner, Jahrgang 1915: I, Siegfr. Kranz, Grumbach, 66 P.; 2. Walter Röthig, Grumbach, 55 P.; 3. Walter Legler, Kesselsdorf, 52 P.; 4. Helm. Wünschmann, Kesselsdorf, 51 P.; 4. Bruno Dietrich, Kesselsdorf ,51 P.; 5. Hans Habelt, Kesselsdorf, 45 P. Siebenkampf der Turnerinnen: I. Gertr. Schäfer, Kessels dorf, 133 P.; 2. Joh. Franke, Kesselsdorf, 118 P.,- Z. Else Ia kob, Kesselsdorf, 113 P.; 4. Erna Kretzschmar,Grumbach, 104 P.; 4. Erna Meyer, Oberhermsdors, 104 P. Vierkampf der Turnerinnen: 1. Ella Müller, Grumbach, 69 P.; 2. Dora Küttner, Grumbach, 57 P. Dreikampf der Turnerinnen über 26 Jahre: 1. Wally Rei chelt, Zauckerode, 46 P. Sieb-entawpf der Iugendkurnerinnen 1913'14: 1. Gretel Opitz, Kesselsdorf, 114 P.; 2. Else Hempel, Kesselsdorf, 106 P Dreikampf der Iugrndturnerirnen 1913/14: 1. Lotte Bütt ner, Kesselsdorf, /7 P.; 2. Lotte Mauksch, Kesselsdorf, 64 P.; 3. Elli Pietzsch, Kesselsdorf, 61 P.; 4. Ilse Pietzsch, Kesselsdorf, 57 P., 5. Hanni Hildebrandt, Kesselsdorf, 55 P, 6. Märtha Irmer, Zauckerode, 50 P., 6. Erna Klemann, Zauckerode, 50 P. Siebenkampf der Iugendkurnerinnen, Jahrgang 1915: 1. Irma Schubert, Oberhermsdors, 142 P.; 2. Hilde Dietrich, Kesselsdorf, 140 P.; 3. Irma Weiße, Grumbach, 133 P.; 4. Wella Winkler, Oberhermsdorf, 127 P. Dreikcmpf der Iugendkurnerinnen, Jahrgang 1915: 1. El- friedeFaber, Kesselsdorf; 2. AlmaHildebrandt, Kesselsdorf; 3. Ilse Begemann, Oberhermsdors; 4. Gertrud Borsdorf, Kesselsdorf; 5. Frieda Donath, Grumbach. Linzelkämpse: Stabweilsprung der Turner: 1. Walter Wünschmann, 7,55; 2. Hellmut Küchenmeister, 7,40 Meter. Stabweltspringen der Iugendturner: I. Fritz Lätzsch, Grum bach, 6,82; 2. Walter Röthig, Grumbach, 6,58 Meter. 3000-Meter-Lauf der Turner: I. Rudolf Neumann, Kessels dorf, 10,4 Minuten. 1500-Meter-Lauf der Iugendturner: 1. Hans Stübner, Kes selsdorf, 4,57; 2. Rudi Meyer, Oberhermsdorf, 5,11,1 Min. Die 4 X 100-Meter-Staffel der Turner gewann Kessels dorf in 52 Sek.; die 4 X 100-Meter-Staffel der Iugendturner gewann Kesselsdorf in 56,3 Sek.; die 4 X 75-Meter-Staffel der Turnerinnen gewann Kesselsdorf in 47,2 Sek. Der Geruch wird gemessen. Man spricht bekanntlich nicht nur von Hellen und dunklen Farben, sondern auch von Hellen und dunklen Tönen, wie andererseits ja auch der Ausdruck „Ton" sowohl für das Sinnesgebiet des Gehöres als auch des Gesichts angewendet wird. Diese Uebertragung der Ausdrücke ist sinnesphysiolo- gisch begründet, sodaß man den „Ton" nicht lediglich als Aus druck, sondern als Begriff den verschiedenen Sinnesgebieten zuschreiben kann. In gleicher Weise spricht von kalten und warmen, harten und Weichen Farben und Tönen, woraus hervorgeht, daß auch die Wahrnehmungen des Gefühls in ge wissen Fällen auf die gleichen Wurzeln zurückgehen wie die des Gehöres und Gesichts. Auch andere Stufenreihen von Ausdrücken, die Eigenschaften wicdergeben, sind mehr oder weniger für alle drei Sinnesgebiete gebräuchlich, z. B. schwach — stark, leise — laut, dicht — locker, schwer — leicht. Die Eigenschaften, deren Wahrnehmung nicht auf ein Sinnesgebiet beschränkt sind, nennt man „intermodal", im Gegensatz zu den modalen, nur einem Sinnesgebiet zugehörigen. Neuer dings hat man nun auch den Geruchstn den Bereich der artiger Untersuchungen gezogen und zunächst festgestellt, daß dieser Sinn ebenfalls Eindrücke der Hell-Dunkel-Reihe ver mittelt. So fand man, daß zum Benzolgeruch ebenso eine bestimmte Grau-Weiß-Mischung wie ein bestimmter Ton ge hört sowie daß dieser Ton und diese Grau-Weiß-Mischung gleichfalls einander entsprechen, wenn man jene nach dieser bestimmt oder umgekehrt verfährt. So ergab sich die Mög lichkeit, Gerüche mit den Einheiten der Tonhöhe oder der Helligkeit zu messen und weiterhin anormale Geruchsempfin- dungen experimentell festzulegen. Vereinskalender. Liedertafel und Kirchenchor. 23. Juli Hebung. „Sängerkranz." 23. Juli Wanderabend nach Sachtzdorf. Wetterbericht. Sehr warm, vorwiegend heiter, nur vorübergehend, schwach wolkig. Schwache Lustbewegung vorwiegend aus östlichen und südlichen Richtungen, Sachfen uns Nacbdarlcbav^ Die Sächsische Regierung zur Notverord nung über Auslandsreisen Dresd, en, 23. Juli. Das sächsische Ministerium des Innern hat in Ergänzung der Notverordnung über Auslands reisen folgendes bestimmt: „Unter „kleiner Grenzverkehr" ist der Ausslugsverlehr mittels Tagesausweis nicht zu verstehen. Es sind nur die Grenzübertritte von der Gebührenzahlung ausge nommen, die nach Artikel 1 der Ministerialverordnung vom 12. Juli 1922 (MiVBl. Seite 242) mit Daurrgrenzausweisen erfolgen. Die Reich-vorschriften sind so zu handhaben, daß Här ten möglichst vermieden werden und berechtigte persönliche und wirtschaftliche Belange Berücksichtigung finden. Die Entrichtung der Gebühren hat durch Verwendung von sächsischen Stempel marlen zu erfolgen. Ueber die erhobenen Gebühren ist ein Ver zeichnis zu führen. " Dresden. Hermann-Jlgen-Stiftung. Aus den Erträgnissen der durch die hochherzige Verfügung des Geheimen Hofrates Ilgen geschaffenen Stiftung konnte das Ministerium des Innern am 75. Geburtstage des Stifters zehn würdigen und bedürftigen bildenden Künst lern einen Betrag von je 1000 Mark bewilligen. Tie Spende wird gerade in der Zeit der jetzigen allgemeinen Bedrängnis besonders wohltuend und dankbar empfunden werden. Dresden. Festnahme eines Schwindlers. Von der Kriminalpolizei wurde der Kaufmann Wiechers aus Hannover am hiesigen Hauptbahnhofe fcstgenommen. Er wurde von verschiedenen auswärtigen Behörden wegen Hypotheken- und Gründungsschwindels gesucht. Als an geblicher Bergwerksdircktor und alleiniger Inhaber von vermutlich wertlosen Kuxen zweier Gewerkschaften, über vorteilte er mit Hilfe von Agenten Grundstückseigentümer, die Darlehen gegen Einräumung von Grundpfandrechteu aufnehmen wollten. Langburkersdors. Das Ende der Ausbeu tung. Die tschechoslowakischen Grenzgasthäuser, welche hauptsächlich auf den Verkehr reichsdeutscher Touristen und Ausflügler angewiesen sind, sind nach den Aufregungen der vergangenen Woche recht schnell wieder zur Vernunft gekommen. Während in dieser kritischen Zeit den reichs- deutschen Gästen auf dem nahen „Raupenberge" für ei» Glas Bier anstatt wie bisher 25 oder 30 Pfennige eine Reichsmark (!) abverlangt wurde, hat mau die alten Preise jetzt wieder eingeführt. Die deutschen Ausflügler sollten sich solche „gastliche Stätten" aut merken. Bautzen. Schwerer Motorradunsall. Auf der Löbauer Straße kam ein auswärtiger Motorradfahrer beim Überholen infolge zu hohen Tempos ins Schleudern und prallte gegen einen Baum. Der Fahrer sowohl wie auch der Sozius erlitten schwere Verletzungen, die ihre Überführung ins Krankenhaus notwendig machten. Burgstädt. Naubversuch. In einem hiesigen Weitz- Warengeschäft kaufte um die Ladenschlußzeit ein junger Mann verschiedene Waren, und während die Inhaberin mit dem Zusammenrechnen beschäftigt war, zog der Kunde plötzlich einen Revolver und forderte Herausgabe der Ladenkasse. Durch die Hilferufe der Frau ließ er sich je doch einschüchtern und entfloh auf seinem Rade, wobei er sogar vergaß, die „gekauften" Waren mitzunehmen. Borna. Jugendlicher Dieb. Hier wurde ein, Schlosserlehrling festgenommen, dem ein in Altstadt- Borna verübter Einbruch nachgewiesen wurde. Die dabei erbeuteten 300 Mark hat er vor allem in Leipzig restlos verjubelt. Er hatte es so eilig, das Großstadtleben zu ge nießen, daß er zur Fahrt in dieselbe ein Auto mietete. Liebstadt. Schwerer Verkehrs Unfall. Aus der Straße nach Döbra wurde an einer Wegkreuzung die mit ihrem Rade von Berthelsdorf kommende Anni Morgenstern von hier von einem Lastauto überfahren, das die Kurve zuweit links ausfuhr. Sie erlitt einen Becken bruch. Bad Lausick. Noch immer ohne Wohl fahr l s h a u s h a l t. In der letzten Stadtverordneten- sitzung wurde die Anweisung des Bezirksausschusses, den) mit 80146 Mark Fehlbetrag abschließenden Wohl-t fahrtshaushalt nun zu genehmigen, erneut mit 10:5 Stim-, men abgelehnt. Die KPD. erklärte, sie lehne ab, weil die! Fürsorgesätze zu niedrig seien. * Landsberg (Kreis Delitzsch). Tödlicher Zusam menstoß mit einem Erntewagen. Auf der Landstraße nach Halle raste ein Kraftwagen gegen einen Erntewagen des Rittergutes Gütz. Hierdurch wurde der Geschirrführer auf die Straße geschleudert und von seinem eigenen Geschirr überfahren. An den hierbei erlittenen Verletzungen starb er aus dem Transport nach dem Kran kenhaus. Die Schuldfrage ist noch nicht geklärt. Fahrpreisermäßigung für Schullandheime. Die örtlichen Reichsbahnstellen entscheiden. Bezüglich der Frage der Gewährung der 75prozen- tigen Fahrpreisermäßigung für Kinder, die in Schulland heime reisen, sind folgende endgültige Richtlinien fest gesetzt worden: Die Fahrpreisermäßigung setzt voraus 1. Hilssbedürftigkeit gemäß den Richtlinien, die zwischen der Neichszentrale Landaufenthalt für Stadtkinder und der Reichsbahngesellschaft vereinbart sind; 2. Auswahl und Beibringung eines ärztlichen Gutachtens über die Erho lungsbedürftigkeit nach den örtlichen Richtlinien für die planmäßige Kinderentscndnng in Erholungs- und Heil fürsorge; 3. Unterbringung für mindestens vier Wochen in einem Heim, dessen Einrichtung, Betrieb und Tages einteilung den Gesichtspunkten der Erholnngsfürsorge ent spricht und unter ständiger ärztlicher Aufsicht steht. Wäh rend nach den bisher gültigen Richtlinien die örtlichen Entsendungsstellen generell angewiesen waren, Ausnah men in besonderen Fällen zu gestalten, liegt die Entschei dung über die Gewährung der Fahrpreisermäßigung jetzt ausschließlich bei den örtlichen Stellen, die nach eigener Entscheidung die Fahrpreisermäßigung gewähren oder versagen können.