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r in Le« hier. >ach- D,< 8el« rütz- Oes ohn, istec rnn. . 43 jNg. in W-- )ict- No- pen, ui5, ni. po- er s itct ür- llle, elle hen In nen her ier- 6 jer- gc- tzer die Grund- und Hypothekcnbücher eingetragen werden keinerlei Wirkung beigcleqt werden wird. Wilsdruf, den Juli 1846. Das von Schönberg'sche Gericht allda, und Paul Theodor Buchheim. Nc/. fu>-. In Abwesenheit des Justitiars. Dekünntmachung. Sammtliche Grundstücksfolien aus denen das Grund und Hypothekenbuch für das Dorf Fördergersdorf bestehen soll, sind den gesetzlichen Bestimmungen gemäß vorbereitet und wird Solches, sowie, daß der Entwurf dieses Grund- und Hypothekenbuchs für Alle, die dabei betheiligt sind, an hiesiger Ju stizamtsstelle zur Einsicht auslicge, hierdurch öf fentlich bekannt gemacht. Zugleich werden aber auch Alle, die gegen den Inhalt des gedachten Grund- und Hypotheken buchs wegen ihnen an Grundstücken des Dorfs Fördcrgersdorf zustehender dinglicher Rechte et was einzuwcnden haben sollten, hierdurch aufgc- fordert, diese Einwendungen binnen 6 Monaten und längstens bis zum 31. Oktober 1846 Nachmittags 5 Uhr bei dem Unterzeichneten Ju stizamte bei Vermeidung des Nachtheils anzuzcigen, daß außerdem sie solcher Einwendungen dergestalt für verlustig erachtet werden, daß denselben gegen dritte Besitzer und andere dinglich Berechtigte, welche als solche in das vorerwähnte Grund- und Hypothekenbuch werden eingetragen werden, keiner lei Wirkung bcizulegen ist. Justizamt Grüllcnburg zu Tharand, den 9. April 1846. , Richter. Bekanntmachung. Die sämmtlichcn Folien, aus denen das Grund- und Hypothckenbuch des Dorfs Gotthelffriedrichsgrund bestehen wird, sind nunmehr den gesetzlichen Be stimmungen gemäß vorbereitet. Es wird Solches Und daß der Entwurf des gedachten Grund- und Hypothekenbuchs für Alle die daran ein Jutcrcsse haben zur Einsicht allhicr bereit liegt, mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß alle gegen den Inhalt dieses Grund- und Hypo- thekcnbuchS von irgend Jemand etwa zu erheben den Einwendungen binnen sechs monatlicher Frist Und spätestens den 12. Januar 1847 allhicr anzuzeigen sind, widrigenfalls ein Jeder seiner etwaigen Einsprüche dergestalt für verlustig erachtet werden wird,' daß denselben gegen dritte Besitzer und andere Realberechtigtc, welche als solche in daS Grund- undHypothekenbuch eingetragen werden würden, keinerlei Wirkung bcizulegen ist. Haus Bieberstein, den 15. Juni 1846. Von SchrötcrschcS Gericht, H. G. Bauer, Justitiar. Bekanntmachung. Der hiesige Zweigverein der Gustav-Adolphe Stiftung wird den 8. Juli seine Jahresfeier kirch lich begeben und es werden hiermit alle Mitglie der und Freunde des Vereins eingeladen, dieser Feier, welche um 9 Uhr früh beginnen soll, zahl reich beizuwohnen. Nach Beendigung derselben soll der Rechenschaftsbericht vorgetragen werden. WilSdruf, den 29. Juni 1846. 4'. Bauer, Vorstand. /si Clauß, Secrctair. Ein Landgrundstück mit 14 Schffl. Land, in guter Lage, soll verkauft werden. Nähere Nach weisung bei Ado lph Dörrlinger in Meißen. Auszulcchcn. Größere und kleinere Eapitalien gegen gute Sicherheit, können zur sofortigen Empfangnahme oder auch erst zu Michaelis d. I. nachgewiesen werden von Karl Todt, in Augustusberg. Verkauf. Ein schwarzer und brauner strömen Bulle 2 j Jahr alt, ganz gut zur Zucht steht zu verkaufen bei dem Gutsbesitzer Wackwitz, in Saultitz. Auf eine hohe Verlassung sind jederzeit gurr ge brauchte Wurzel-Feuereimcr zu haben, und Rohr stühle werden billig und compact bezogen, beim Korbmacher und Feuereimervcrfertiger F. W. Fr öhlich in Noffen. Ich empfehle mich mit ganz guten FuttersenseU/ Sicheln sowie allen Arten Getreide-Sensen zu billigen Prei sen, wobei ich auch für jede garantire und zurecht nehme. Auch sind alle Arten von Werkzeugen bei mir fertig zu haben, als Sensen, Sicheln, und werden nach dem Verkauf nach Belieben bei mir ganz scharf ausgehobelt. Carl Jentzsch, Zeugschmidt in Wilsdrus.