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MlsdmfferTageblatt Nationale Tageszeitung für Landwirtschaft und Da, .Wilsdruffer Tagedloll- rrlcheinl an allen Werklogen nochmillag, 4 Uhr. Bezugkprei» monatlich 2,— SiM. Irrt Hau», bei Pastdestellung 1.80 AM. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern >0 Avlg. Alle Postanftalten und Poft» boten, unlereAusträgei u. ,, .. Defchäftrfteve, nehmen zu Zeder,eil Bestellungen -nl- WltcheNbkllll sÜI Wl!§drUff U. ÜMgkALNÜ gegen. Im Falle höherer Gewalt,Krieg ad. sonstiger Betriedrftörungen besteht Karn Anspruch aus Lieserung der Zeitung oder Kürzung de, Bezug,Preises, «üchsendung eingelandter Schristftüche erfolgt nur, wenn Rüchporw beiliegt. 1 alle anderen Stände des Wilsdruffer Bezirks Anzeigenpreise laut-ufliegend-m Toris Nr. 4. - Nachweisung,-«ebüho- 20 Apfa. — Doraelckirietun». Erscheinung,tage und Pla Forschriften werden nach Möglichkeit berü-kftchtigt. — Anzeigen . Annahme S--»sV-°ch-.-«m.Wtts»-uft Nr.S erlischt, wenn der Tetra, durch «läge eingezogen werde», mutz oder der Auilrag^-dec^°in" Konku» Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, -es Stadt-- rats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Noffen behördlicherseits bestimmte Blatt' Nr. 221 — 93. Jahrgang Telcgr.-Adr.: „Tageblatt" Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Freitag, den 21. September 1934 Oie Berieilung von Arbeitskräften Erläuterungen des Landcsarbcitsamtes In der Anordnung über die Verteilung von Arbeits kräften vom 11. September 1934 ist eine Reihe zwingen der 211 aßnahmen vorgesehen, die von den Betriebs- führer» noch im Laufe des Monats September durchgeführt werden müssen, wenn sie sich nicht straf bar machen wollen. Die Vorschriften der Anordnung finden auf alle priva ten und öffentlichen Betriebe und Verwaltungen Anwen dung, die Arbeiter und Angestellte beschäftigen. Es genügt also, daß ein Betriebsführcr eine Arbeitskraft beschäftigt, um von der Anordnung erfaßt zu werden. Ausgenom men sind die Betriebe der Land- und Forstwirt schaft sowie die Haushaltungen und die Schiffe der See, Binnenschiffahrt und Luftschiffahrt; außer dem finden die Vorschriften der Anordnung keine Anwen dung auf Beschäftigungsverhältnisse zwischen dem Betriebs führer und seinen Ehegatten, Kindern, Eltern und Vor eltern. Bekanntlich sieht die Anordnung einen Austausch von Arbeitsplätzen vor, und zwar zu Gunsten arbeitsloser älte rer Arbeiter und Angestellter, insbesondere kinderreicher Familienväter. Der Belriebsführex Hal also erstmalig im Lsufe des Monats September 1934 seinen Betrieb auf die altersmä ßige Gliederung der Bekriebsgefolgschafl zu prüfen. Die in der Folgezeit angeordneten weiteren Prüfun gen sind vom Betriebsführer schriftlich festzustellen und aus Verlangen dem für den Betrieb zuständigen Arbeitsamt vor- zulegen. Diese schriftlichen Unterlagen müssen vom Betriebs führer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes auf bewahrt werden, und zwar mindestens auf die Dauer von Zehn Jahren (U 38, 44 HGB). Das Ziel der Prüfung soll sein, unter Berücksichtigung der betriebstechnischen und wirtschaftlichen Erfordernisse des Betriebes einerseits und der slaatspolitischen Gesichtspunkte andererseits jugendliche Arbeiter und Angestellte unter 25 Jahren gegen ältere, insbesondere kinderreiche Familien väter, auszuwechseln. Das Ergebnis ist von den Betrieben, für die ein Ver trauensrat zu bilden ist (das sind also Betriebe, die in der Regel mindestens zwanzig Arbeitskräfte beschäftigen), bis zum 1. Oktober 1934 auf einem vorgeschriebenen Formblatt dem zuständigen Arbeitsamt mitzuteilen. Sofern ein Be trieb mehrere örtlich oder betriebstechnisch voneinander ge trennte Abteilungen hat, sind die Mitteilungen für jede der Abteilungen gesondert zu geben. Für die Durchführung der ersten Prüfung ist lediglich der September genannt, aber kein fester Stichtag. Dieser bleibt vielmehr der Wahl des Vetriebsführers überlassen, muß aber in dem Formblatt eingetragen sein. Bei der Freimachung von Arbeitsplätzen, die mit Personen unter 25 Jahren besetzt sind, sind außer Be tracht zu lassen: Verheiratete männliche Arbeiter und Angestellte; Arbeiter und Angestellte, die durch ihren Arbeitsverdienst zur Unter haltung von Familienmitgliedern wesentlich beizutragen haben (diese Frage wird in dem Fall zu bejahen sein, wenn auf der Steuerkarte der steuerfreie Einkommensteil erhöht ist); Arbeiter und Angestellte, die im Lehrverhältnis stehen oder das Lehrverhältnis erst vor weniger als einem Jahr beendet haben; Arbeiter und Angestellte, die nach ehren vollem Dienst aus der Wehrmacht ausgeschieden sind; Arbei ter und Angestellte, die mindestens ein Jahr im Freiwilli gen Arbeitsdienst tätig gewesen sind; Arbeiter und Ange stellte, die mindestens ein Jahr in der Landhilfe tätig gewe sen sind; Arbeiter und Angestellte, die zum Personenkreis der Sonderaktion gehören, und zwar: Angehörige der SA, SS und des Nationalsozialistischen Deutschen Fröntkämpfer- bundes (Stahlhelm), soweit sie diesen Verbänden bereits vor dem 30. Januar 1933 nachweisbar angehörten; Mitglie der der NSDAP mit der Mitgliedsnnmmer 1 bis 500 000; Amtswalter (politischer Leiter), soweit sie bereits vor dem 30. Januar 1933 als Amtswalter (politische Leiter) tätig waren. Wenn das Arbeitsamt glaubt, dem Ergebnis der Prü fung durch den Betriebsführer nicht zustimmen zu können, so ist die Entscheidung des Präsidenten des Landesarbeits amtes anzurufen. Dagegen steht dem Betriebsführer die Beschwerde an den Präsidenten der Reichsanstalt zu. In der Anordnung ist ausdrücklich bestimmt, daß die Maßnahme nicht zu einer Verschiebung der Arbeitslosigkeit führen darf. Eine Entlassung der Jugendlichen darf nur erfolgen, wenn eine anderweitige Beschäftigung sicherge stellt ist. Weiterhin sieht die Anordnung einen Be n u tz u n g s- zwang des Arbeitsamtes durch den Betriebsführer vor, dem die Auswahl der zugewiesenen Arbeitskräfte über lassen bleibt. Der Betriebsführer kann auch Arbeitslose namentlich beim Arbeitsamt anfordern, doch hat dieses zu prüfen, vc> die namentlich angeforderten Arbeitslosen den besonderen Voraussetzungen entsprechen. Weist das Arbeitsamt innerhalb von drei Tagen nach dem Tag der beabsichtigten Einstellung keine Arbeitskräfte zu, so. kann der Betriebssichrer die Einstelluna unmittelbar Die Straßen Adolf Hitlers. Sie Relchsaulobchnen und ihre Aufgaben. Generalinspektor Dr. Todt vor der Deutschen Gesellschaft für Bauwesen. Die süddeutschen Bezirksgruppen der Reichchremein- schaft der technisch-wissenschaftlichen Arbeit veranstalteten aus Anlaß der Hauptversammlung der Deutschen Gesell schaft für Bauwesen in München eine Kundgebung unter dem Thema „Das deutsche Perke hrsproblem und seine Lösung". Nach Begrüßnngsworten von Obcrbaudirektor Beblo sprach der Gcneralinspektor für das deutsche Straßcnwesen, Dr.-Jng. Fritz Todt, über „Die Reichsautobahnen und ihre Aufgaben". Die Reichsautobahnen — so führte der Redner», a. aus — haben materielle und ideelle Aufgaben. Zunächst ist der Reichsautobahnbau eine Aufgabe des Straßenbaues. Um diese zu verdeutlichen, ist ein Rückblick auf die bis herige Entwicklung des Straßenbaues notwendig. Der bisherige Ansbauzustand unserer Straßen war bedingt durch die politischen Verhältnisse — staatliche Zer rissenheit — und die Art des Verkehrs (Pferdefuhrwerk). Der Einbruch des Kraftwagens brachte neue Forde rungen. Es begann zunächst ein Wettlauf zwischen Straßenbau und Fahrzeug, bei dem zwischen 1926 und 1932 eine Summe von 3,5 Milliarden Mark, also rund ebensoviel als für die Reichsautobahncn vorgesehen ist, ausgegeben wurde, bei dem aber der Straßeübau trotzdem der Entwicklung des Kraftwagens nicht folgen konnte, weil man sich auf den Ausbau vorhandener Straßen beschränkte. Das national sozialistische Deutschland beschritt einen neuen Weg da durch, daß cs dem Kraftwagen seine eigenen Straßen schuf, und ihm damit die Möglichkeit eröffnete, seine Fähigkeiten im Wettbewerb mit anderen Verkehrsmitteln voll zu entfalten. Die zweite Aufgabe der Reichsauto bahnen ist somit eine verkehrspolitische. In erster Linie sollen sie die technischen Vorbedingungen für eine Verlagerung des Personen- und Güterverkehrs schaffen. Die Eisenbahn bleibt überlegen für jede Art von Massenverkehr, sie behält immer ihre Bedeutung, doch gilt es bei der künftigen Gestaltung des deutschen Verkehrswesens, der technischen Entwicklung des Kraft wagens zum Nutzen der Nation Rechnung zu tragen. Zu den verkehrspolitischen Aufgaben der Reichsauto bahnen gehört die zunehmende Aufschließung des flachen Landes (38 000 deutsche Gemeinden sind ohne Bahnanschluß) und die Annäherung von Stadt und Land mit dem Ziel, die Bodenständigkeit des in der Industrie tätigen Bevölke rungsteiles zu fördern. Die dritte Ausgabe der Reichs autobahnen ist arbeitspolitisch. Sie sind die größte Arbcitsbeschafsungsmaßnahme auf lange Sicht: eine Beschäftigung von rund 100 000 Arbeitern auf den Baustellen und 150 000 Arbeitern in der Lieferindnstrie wird sechs bis sieben Jahre anhalten. Dabei ist der Straßenbau nur ein Teilgebiet des großen M o t o r i s i e r n n a § v r o a r a m m s der Reicks rcgiernng, dessen Durchführung auch in der Kraftfahr zeug- und Treibstoffindustrie für viele Tausende von Volksgenossen neue Arbeitsgelegenheit schafft. Ebens« wichtig wie diese materiellen Aufgaben sind die ideellen Aufgaben der Reichsautobahncn. Sie sind das erste große technische Werk, das nach einheitlichem Grundplan und in einem Zug über das ganze Reichsgebiet ausgeführt wird. Damit werden sie zum Symbol der von der national sozialistischen Bewegung erkämpften Reich seinheit und erziehen den deutschen Techniker und Wirtschaftler dazu, bet der Lösung aller Einzelausgaben von der Grund- cinstellttng ans ein großes Gesamtziel anszugehen. Die Reichsautvbahnen sind auch die erste große Auf-* gäbe, die der Führer gestellt hat. Diese Tatsache ver pflichtet. Sie sollen das erste Werk bleiben, nicht nur zeitlich, sondern auch in der Art der Durchführung, in der Gestaltung und Formgebung, würdig, den Ehrennamen zu führen: „D i e S t r a ß c n Adolf Hitlers." Sie Befriedung zwischen Staat und Kirch« Papen zur Auflösung der Arbeitsgemeinschaft Katholischer l Deutscher. Vizekanzler a. D. von Papen verösfcmtlrcht ein« Erklärung, in der cs u. a. heißt: Nachdem ich von meiner Stellung als Vizekanzler abberufen und aus Wunsch des Führers in befristeter Sondermission nach Wien entsandt worden bin, war es mir nicht mehr möglich, die Arbeitsgemeinschaft Katho lischer Deutscher verantwortlich zu leiten. Ich hab« deshalb dem Führer vorgeschlagen, dir Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher innerhalb des Reichsgebiets aufzulösen, was mit Erlaß vom 19. Septem ber d. I. bckanntgcgcbcn wurde. Die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Deutscher ist von mir mit Genehmigung der Rcichsparteileitung ins Leben gerufen worden, nm in einer Zeit großer staatspolitischer Umwälzungen und damit notwendig verbundener harter weltanschau licher Auseinandersetzungen die Verständigung zwischen dem deutschen Katholizismus und der nationalsozialisti schen Staatsdoktrin zu erleichtern, das große Ziel des Zu sammenwachsens aller Deutschen zu einer geistigen Einheit zu fördern. Das im Juli 1933 geschlossene erste Deutsche Reichskonkordat hatte die vertraglichen Grund lagen für eine freie und segensreiche Wirkung der katho lischen Kirche geschaffen, die eine parteimäßige Vertretung des politischen deutschen Katholizismus in Zukunft über flüssig machen sollte und als deren Folge die Zentrums partei sich alsbald aus eigenem Entschluß auflöste. Die Stellung des nationalsozialistischen Staates zur christlichen und katholischen Kirche ist durch den Mund des Führers und Reichskanzlers oft und unzweideutig dargclcgt worden. Noch in jüngster Zeit sind aussichtsreiche Verhandlungen gepflogen worden, Unstimmigkeiten in der Auslegung des Konkordats zu beseitigen, und ich weiß aus vielen Unter haltungen mit dem Führer, wie sehr ihm die innere vornehmen. Er hat jedoch dem Arbeitsamt sofort unter Benutzung eines vorgeschriebenen Formblattes von der Einstellung Mitteilung zu machen und dabei klarzustellen, daß die Neueingestellten den Voraussetzungen entsprechen. Weiterhin bringt die Anordnung Vorschriften über die Einstellung von Arbeitern und Angestellten unter 25 Jahren. Darnach dürfen Betriebe, für die ein Vertrauensrat zu bilden ist, vom 1. Oktober 1934 ab und die übrigen Betriebe vom 1. Januar 1935 ab männliche und weibliche Personen unter 25 Jahren nur mit vorheriger Zustimmung des zuständigen Arbeitsamtes einstellen. Diese Zustimmung ist nicht erforderlich bei Einstellung von Lehrlingen, sofern mit diesen ein ordnungsgemäßer, schriftlicher Lehrvertrag von mindestens zweijähriger Dauer abgeschlossen oder der Ab schluß eines solchen Lehrvertrages binnen vier Wochen nach Beginn der Lehrzeit vereinbart ist. Für die Stellung des Antrages ist ebenfalls ein Formblatt vorgeschrieben. Das Arbeitsamt kann seine Zustimmung insbesondere an die Bedingung knüpfen daß bei der Einstellung von Personen unter 25 Jahren solche zu bevorzugen sind, die nach ehren vollem Dienst aus der Wehrmacht ausgeschieden sind oder der Sonderaktion angehören oder mindestens ein Jahr im Freiwilligen Arbeitsdienst oder in der Landhilfe tätig gewe sen sind, sofern sie nach ihrer Vorbildung den betreffenden Berufen angehören Diesen Personen stehen gleich Arbeiter und Anaos-ellst unter 25 Kabcen die ireimillin aus dem Betrieb ausgeschieden find, um ihren Arbeitsplatz für älter, Volksgenossen freizumachen und mindestens ein Jabr lang i» der Land- und Forstwirtschaft tätia waren. Glaubt das Arbeitsamt, die Zustimmung zur Einstel lung versagen zu müssen, so entscheidet der Präsident dc- Landesarbeitsamtes. Gegen diese Entscheidung ist Be schwerde an den Präsidenten der Reichsanstalt möglich. Schließlich wäre noch zu erwähnen, daß die Anordnung zum Ausgleich von Minderleistungen von neueingestellten älteren Angestellten Zuschüsse aus Mitteln der Reichsanstall vorsieht. Dieser Leistungsausgleich wird auf die Dauer von sechs Monaten gewährt, wenn auf Arbeitsplätze, die bisher mit Angestellten unter 25 Jahren besetzt waren, arbeitslose, fachlich vorgebildete männliche Angestellte über 40 Jahre eingestellt werden, die in den letzten drei Jahren vor der Einstellung mehr als zwei Jahre Arbeitslosenunterstützung aus öffentlichen Mitteln erhalten haben. Die Zuschüsse be tragen für einen neueingestellten kinderlosen Angestellten über 40 Jahre im Monat bis zu 50 NM. Nicht in Betracht kommt der Leistungsausgleich bei Einstellungen in öffentlichen Verwaltungen (Betriebsver waltungen in Oeffentlicher Hand oder gemischtwirtschaftliche Unternehmungen sind keine öffentlichen Verwaltungen); bei Einstellungen,' die auf namentlichen Anforderungen der Be triebe beruhen; bei Einstellungen in Saison- und Kampagne- Betrieben. Für die in der Anordnung bestimmten Meldungen der Betriebsführcr an das zuständige Arbeitsamt ist die Benut zung von besonderen Formblättern zwingend vorgeschris- ben.' Diese Formblätter sind beim zuständigen Arbeitsamt erhältlich.