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436 Stahl und Eisen. Die neue Hochofenanlage der Gutehoffnungshütte. 30. Jahrg. Nr. 11. sondern in der richtigen Berechnung, Wahl und Ausführung der Konstruktionen. Daß der Herr Minister die überwachenden Organe ausdrück lich zu ganz besonderer Sorgfalt in dieser Be ziehung ermahnt, ist durchaus berechtigt. Die sich daraus ergebenden Anforderungen werden gern erfüllt werden, und Firmen, die sie nicht erfüllen können, müssen als nicht leistungsfähig ausgeschlossen werden. Die übrigen Angaben, betreffend die Bean spruchung, beziehen sich auf Holz, natürliche Bausteine, Mauerwerk und den Baugrund. Beim Mauerwerk ist die Beanspruchung für Mauer werk aus Hartbrandsteinen in Kalkzementmörtel (1 R. T. Zement, 2 R. T. Kalk, 6 bis 8 R. T. Sand) auf 12 bis 15 festgesetzt, die für Mauer werk aus Klinkern in Zementmörtel (1 R. T. Zement, 3 R. T. Sand mit Zusatz von etwas Kalkmilch) auf 20 bis 30 kg/qcm. Durch diese gegen früher erhöhten Beanspruchungen wird die vernünftige Dimensionierung von Pfeilern und Fundamenten nicht mehr so viel Schwierig keiten bereiten, wie bisher. Die am Ende gegebene Zusammenstellung: „Berechnungsgrundlagen für die statische Unter suchung von Hochbauten“, faßt die gegebenen Zahlenwerte nochmals in übersichtlicher Form zusammen und gibt in ihrer Vollständigkeit alle für die Aufstellung solcher Berechnungen er forderlichen Angaben. Alles in allem stellen die neuen Vorschriften eine in jeder Beziehung gut durchgearbeitete, dem Bedürfnis der Praxis an gepaßte Vorschrift dar, für die man dem Minister dankbar sein darf. Für Preußen dürfte damit - diese überaus wichtige Frage vorläufig befrie digende Lösung gefunden haben, wenn nur alle beteiligten Kreise, Baupolizeibehörden u. a. m., für eine schleunige Durchführung sorgen. Es ist aber zu wünschen, daß auch die anderen bundesstaatlichen Regierungen, dem Beispiel Preußens folgend, ihre Bestimmungen einer neuen Bearbeitung unterziehen und dabei hoffentlich die bei der preußischen Verwaltung gemachten Er fahrungen berücksichtigen, so daß die Folge allgemein für ganz Deutschland geltende ein heitliche Bestimmungen sind. Die Redaktion. Die neue Hochofenanlage der Gutehoffnungshütte. Von Ingenieur Fr. Frölich in Düsseldorf. (Hierzu Tafel XIII bis XVII.) D ie Gutehoffnungshütte hatte schon lange eine Vermehrung ihrer Roheisenerzeugung geplant. Das in Oberhausen gelegene Hochofen werk verlangte an sich, infolge der zahlreichen Um- und Neubauten, die nach Maßgabe der je- Werkes verlangte; so wurde eine Erweiterung zur unabweisbaren Notwendigkeit. Bei der Lage des Hochofenwerkes, das an der einen Seite durch die Staatseisenbahn und im übrigen durch öffentliche Straßen, die eigenen Abbildung 1. Gesamtansicht der neuen Hochofenanlage (Eisenhütte II). weiligen Bedürfnisse, nicht aber nach einheit lichem Gesichtspunkt vorgenommen waren, einen durchgreifenden Umbau, um dadurch die für ein solches Werk erforderliche Uebersichtlichkeit und Einheitlichkeit wieder zu erhalten. Ein solcher Umbau konnte aber die Leistungs fähigkeit des Hochofenwerkes nicht in solchem Maße erhöhen, wie es der inzwischen vorge nommene Ausbau der Stahl- und Walzwerke des Werke und den umliegenden fremden Boden-, besitz in ihrer Ausdehnungsfähigkeit stark be schränkt ist, bot die Entscheidung mancherlei Schwierigkeiten. Die Wahl fiel schließlich auf ein westlich der alten Eisenhütte gelegenes Ge lände (vgl. Abbild. 1 bis 3), auf welchem eine nach einheitlichen Gesichtspunkten entworfene Anlage von vier Hochöfen für je 400 t Tages leistung an Thomasroheisen in Aussicht genommen