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Bezirks-^ Anzeiger begründet 1842. 68 Jahrgang- H Go«nsbettd, de» S. Januar 1SV9 Frankenberger Tageblatt AMW fir die Königliche DKWmmW Mst, ön; Königliche Snitsgerich! Mö den Mmt zu Acnnöenöerg i. Kn. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von C G. Roßberg in Frankenberg i. Sa. Grfchetnt an jedem Wochentag abends für den folgenden Tag. Bezugs preis vierteljährlich 1 50 H, monatlich 50 H. Trägerlohn extra. — Einzelnummern laufenden Monats 5 H, früherer Monate 10 Z. Bestellungen werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe stellen. sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem Auslande Versand wöchentlich unter Kreuzband. Ankündigungen sind rechtzeitig aufzugeben, und zwar größere Inserate bis 9 Uhr vormittags, kleinere bis spätestens 11 Uhr mittags des jeweiligen Ausgabetages. Kür Aufnahme von Anzeigen an bestimmter Stelle kann eine Garantie nicht übernommen werden. S1. Telegramme: Tageblatt Frankenbergsachsen. Anzeigenpreis: Di« S-gesp. Petitzeile oder deren Raum 1b H, bei Lokal- Anzeigen 12 im amtlichen Teil pro Zeile 40 „Eingesandt" im Redaktionsteile 3b H. Für schwierigen und tabellarischen Satz Ausschlag, für Wiederholungsabdruck Ermäßigung nach feststehendem Tarif. Für Nachweis und Offerten-Annahme werden 2b <) Extragebühr berechnet. Jnseraten-Annahme auch durch all« deutschen Annoncen-Expeditione«. BomD1S.7Januar bis zum 1. Februar 1SVS hat die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Aufnahme in die Rekrutierungs-Stammrolle zu erfolge«. Die Stammrollenführer des Aushebungsbezirks Flöha weiden unter Bezugnahme auf den Erlaß vom 2. dieses Monats — Nr. 1 L — nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß alljährlich im Monat Januar durch öffentlichen Anschlag, durch öffentliche Blätter oder auf andere ortsübliche Weise die zur Anmeldung zur Rekrutierungsstammrolle verpflichteten Militärpflichtigen, sowie deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren u. s. w. zur Befolgung der in § 25 der Wehr-Ordnung enthaltenen Bestimmungen aufzufordern sind. Flöha, am 7. Januar 1909. ' Der Zivilvorfitzende der Königlichen Ersatz-Kommission des Aushebungs-Bezirks Flöha. Auf Grund der unter O abgedruckten Bestimmungen in 88 22,2 und 25 der deut schen Wehrordnung vom 22. November 1888 werden alle hiernach Militärpflichtiaen, welche im Jahre 188S geboren find oder früheren Slltersklaffen angehören, jedoch zurückgestellt worden sind bez. über deren Militärpflicht noch nicht endgültig entschieden worden ist, und im Falle derzeitiger Abwesenheit, die Eltern, Vormünder, Lehr- oder Fabrik herren ausgefordert, innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1999 im hiesigen Einwohnermeldeamte (Rathaus 1. Obergeschoß links, Zimmer Nr. 7) unter Vor legung der nach ß 25,5 bez. 7 erforderlichen Urkunden (Geburtsschein, Losui'gsschein) die Anmeldung zu bewirken. Die zum einjährig-freiwilligen Dienste Berechtigten weiden auf 8 93,2 der deutschen Wehrordnung (vergl. u lter O) "och besonders hingemiesen. Anträge auf Zurückstellung in Berücksichtigung bürgerlicher Verhält nisse find spätestens 14 Tage vor der Musternng-chier ^»nzubringen. Frankenberg, am 7. Januar 1909. Der Stadtrat. O 8 22. Die Militärpflicht beginnt mit dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet, und dauert so lange, bis über die Dienstver pflichtung der Wehrpflichtigen entschieden ist. 8 25. Meldepflicht. 1. Nach Beginn der Militärpflicht haben die Wehrpflichtigen die Pflicht, sich zur Auf nahme in die Rekrutierungsstammrolle anzumelden. Diese Meldung muß in der Zeit vom 15. Januar bis l. Februar erfolgen. 2. Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes, an welchem der Militär pflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Als dauernder Aufenthalt ist anzusehen: u) für militärpflichtige Dienstboten, Haus- und Wirtschaflsbeamte, Handlungsdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Ver hältnis stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen; b) für militärpflichtige Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehranstalten der Ort, an wel hem sich die Lehranstalt befindet, der die Genannten angchören, sofern dieselben auch an diesem Orte wohnen. 3. Hat der Militärpflichtige keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der OrtSbehörde seines Wohnsitzes. 4. Wer innerhalb des Reichsgebietes weder einen dauernden Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle, und wenn der Geburtsort im Auslande liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten. 5 Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist das Geburtszeugnis vorznlegen, sofern die Anmeldung nicht am Geburtsort selbst erfolgt. 6. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich Ziffer 2 oder 3 zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig abwesend (auf der Reise begriffene Handlungsgehülfen, auf See befindliche Seeleute u. s. w.), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie innerhalb des in Ziffer 1 genannten Zeitraumes zur Stammrolle anzumelden. Diese Verpflichtung ist, soweit dies gesetzlich zulässig, den Vorstehern staatlicher oder unter staatlicher Aufsicht stehender Straf-, Besserung?- und Heilanstalten in betreff der daselbst untergebrachten Militärpflichtigen aufzuerlegen. 7. Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgeschriebenen Weise seitens der Militärpflichtigen so lange alljährlich zu wiederholen, bis eine endgültige Entscheidung über die Dienstverpflichtung durch die Ersatzbehörden erfolgt ist. Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der im ersten Militärpflichtjahr erhaltene Losungsschein vorzulegen. Außerdem sind etwa eingetretene Veränderungen (in betreff des Wohnsitzes, det Ge werbes, des Standes u. s. w.) dabei anzuzeigen. 8. Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militär pflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatzbehörden ausdrücklich hiervon entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgeftellt werden. 9. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungs bezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dies behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. 10. Versäumung der Meldefrist (Ziffer 1, 7 und 9) entbindet nicht von der Melde pflicht. 11. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung der selben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen zu bestrafen. 8 93. , 2. Beim Eintritt in das militärpflichtige Alter haben sich die zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, sofern sie nicht bereit» vorher zum aktiven Dienst ringetreten sind, sowie diejenigen Militärpflichtigen, welche gemäß 8 89,3 die Berechtigung zum einjährig-srxiwilligen Dienst bei der Prüfungskommission nachgesucht haben, bei der Ersatzkommiision ihres Ge- stelliingsortes (8 26,2) schriftlich oder mündlich unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines, sofern ihnen derselbe bereits behändigt ist, bezw. unter Vorlegung des Befähigungszeugnisser zum Seestcuermann (8 88,3) zu melden und ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen. Für Gemeinde-Verwaltungen! Stammrollen-Tabellen, Tabellen zu Anlagen-Katasteri für Gemeindeabgaben und Ein- ! „ „ Heberegister j kommensteuer, Tabelle» zu Gemeiubeabgabeu-Kataster und -Heberegister, ! Steuerzettel für Gememdeabgabcn, Strafverfügungen und andere Formulare, und andere Drucksorten für Gemeindeverwaltungen hält «mpsohl n dl- LLiLvIMi uvkv» ei O. L». ILosskerx. die deslabusnrpracbe «er Kaires. Der von unserem Kaiser am Neujahrstag vor den kom mandierenden Generalen verlesene Artikel des Generaladju- tamen und srüheren Chefs des großen Generalstabs, Grafen v. Schlieffen, beschäftigt die Londoner und Pariser Presse noch immer aufs lebhafteste. Natürlich soll der Artikel Schliessens eitel ungereimtes Zeug enthalten, und Kaiser Wilhelm soll daniit, daß er sich den Artikel zu eigen machte, den Beweis von einer ganz falschen Auffassung der inter nationalen Lage gegeben haben. Kein ausländischer Staat denke an Krieg, keiner daran, Deutschland zu isoliere». Die einzige Kriegsgefahr, die in Europa existiere, stelle Deutsch land dar. Das ist denn doch ein bißchen gar zu arg und verlangt eine kräftige Aeußerung des luror tsutomous. Seit Jahr und Tag geht in der Auslandspreffe fortwährend das Ge rede von einer Einkreisung Deutschlands, dem russisch-franzö sischen Zweibund hat sich England angeschlossen und bemüht sich, Italien als vierten im Bunde zu gewinnen, während es gleichzeitig um die Gunst der Türkei buhlt. Alle diese Ab kommen und Vereinigungen richten sich ausgesprochenermaßen gcgen Deutschland. Und da sollen der deutsche Kaiser und das deutsche Volk noch nicht einmal die Befugnis haben, das Kind beim rechten Namen zu nennen. Da soll der deutsche Kaiser noch nicht einmal in dem engen Kreise seiner kom mandierenden Generale auf die Gefahr und auf die Mittel zu ihrer Abwehr Hinweisen dürfen! Da hörte ja alles auf! Nein, sie sollen cs draußen hören alle, die es angeht, Deutsch land verachtet im Bewußtsein seiner Stärke das Gezeter und Intrigenspiel; wird ihm aber das Blut gar zu heiß gemacht, dann schlägt es mit gepanzerter Faust darein. Die „Hamburger Nachrichten" wollen wissen, daß der ! Kaiser bei seiner Ansprache an die kommandierenden Generale ! nur den militärischen Teil des Revue-Artikels des ! Generals Graf Schlieffe» verlesen habe, daß er sich init dessen ganzem Inhalt einverstanden erklärt habe, sei irrtümlich. Der Revue-Artikel, der hier in Frage kommt, verbreitet sich in Sätzen, deren Pessimismus vielen unter uns vielleicht sympathischer sein wird, als das sonst beliebte Kraftmeiertum und die Schönfärberei, über unsere und Oesterreichs schwierige militärische Lage im Herze» des waffenstarrenden Europas. Dann kommt er in ein paar Schlußabsätzen zu der sozusagen politischen Nutzanwendung, die schon auf mehr Widerspruch stoßen muß. Er wird aggressiv gegen Italien; noch aggressiver gegen England, von dem er meint: der englische Haß gegen de» deutschen Konkurrenten ließe sich weder durch Versiche rungen aufrichtiger Freundschaft und herzlicher Sympathie mildern, noch (was man einstweilen doch noch sehr bezweifeln kann) durch aufreizende Worte verschärfen. Immerhin: Graf Schlieffen ist ein Partikulier von Distinktion; was er sagt und schreibt, braucht keinen zu binden, und schließlich hat auch er das unveräußerliche Recht, seine Meinung in Wort und Schrift frei zu äußern. * * Köln. Nach einer offiziellen Meldung aus Berlin er klärt die „Köln. Ztg." zu der bekannten Neujahrsansprache des Kaisers, der Vorgang stelle sich als ein rein militärischer Akt dar. Die Aeußerungen des Kaisers bei dieser Gelegen heit seien nicht für die Oeffentlichkeit bestimmt und der Oeffentlichkeit auch nicht auf amtlichem Wege mitgeteilt worden. Es fehlt somit der Erörterung in der Presse die glaubhafte Grundlage, ebenso der Anlaß zu einer be gründeten Kritik. MSer aen Hanrler. Eine eigenartige Preßsehde ist seit einiger Zeit zwischen klerikalen Organen im Reiche und in Oesterreich und der „Nordd. Allg. Ztg." entbrannt. Wir sollen, so versichert der UUramontanismus, an der Donau, am Rhein und au der Spree Oesterreich Ungarns Ansprüche in Konstantinopel nicht mit der genügenden Festigkeit vertreten haben, schon summe man in Wien: „Wer auf Berlin vertraut, der hat auf Sand gebaut." Für alles das treffe den Kaiser nicht die Verant wortung. Der sei der „starke Hort der Freundschaft und Treue des Deutschen Reiches zu Oesterreich". Aber mit dem Fürsten Bülow stünde es leider anders. Von dem „erwarte man Extratouren — vielleicht auch noch mehr". So um schichtig in der „Germania" und in der Wiener „Reichspost" und 866unäuin orclinom an anderen gleich gutkatholischcn Stätten. Technisch ist die Mache sinnfällig grob. Wer den zweiten dieser in Aufbau und Gcdankengängen einander ver dächtig ähnlichen Artikel gelesen hat, spürt sofort, daß sie von derselben Zentrale aus dirigiert werden und mit verteilten Rollen den nämlichen Zweck verfolgen: dem verhaßten Block kanzler, mit dem man daheim (vielleicht wider Erwarten) immer noch nicht fertig geworden ist, auf dem Gebiet der auswärtigen Politik ein Bein zn stellen. Wie eine derartige Taktik moralisch zu bemc-tcu ist, das brauchen wir wohl nicht erst ausznfprechen. Wer, um einen verhaßten Staatsmann zu bekämpfen, die auswärtige Politik der Heimat vor dem Ausland diskreditiert und verdächtigt, ist nahezu dem Verräter in offener Feldschlacht gleich zu er achten. Zur Sache selbst wird zu erklären sein, daß dies, was von den vereinigten Klerikalen dem Fürsten Bülow nach gesagt wird, nichtsnutzige Unterstellungen sind. Wir geben