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>. die Regierung zu ersuchen; >die Einnahmen und Ausgaben für da» VolkS- und Berufsschulwesen künftig getrennt auf- ^zufübren: L. der Schulgemeinde Bad Lausick eine einmalige ' Abfindung in Höhe von 6000 RM. zu gewähren; S. berbeizufuhen, daß entsprechend der Anregung des Gemeindetages den Berufsschulen ihre durch ^den Geburtenrückgang fretwerdenden Stellen ^'und Stunden ebenso -um Ausbau der Berufs schule überlassen werden, wie früher die frei- ..werdenden Stellen und Stunden bei der VolkS- ikchule dieser zu ihrem Ausbau überlassen worden sind. Das Volksbildungsministerium wolle einen entsprechenden Plan ausarbeiten, die Bildung ^weiterer Verbandsberufsschulen dabei berück sichtigen, und weiterhin den Beschluß deS Land tags vom Jahre 1928, wonach die Bildung .von Bollklassen bei Berufsschulen in jeder Weise zu fördern ist, zur Ausführung bringen; 4. » eine Vorlage auszuarbeiten, nach der die ' landwirtschaftlichen Schulen ihres jetzigen halb privaten, halb staatlichen Charakters entkleidet und völlig in das staatliche Berufsschulwesen überführt werden; Siegel, Sindermann, Frau Nischwitz. b. » zur vorübergehenden Beschäftigung im sächsi schen Volksschuldicnst auswärtige Schulamts kandidaten anzustellen; Dobbert, Liebmann, Müller (Planitz). 6. » die Verordnung über die Nichtzurverfügung- stellung von Schulräumen an politische Organi sationen auszuheben; Dobbert. 7. Satz 21 der Verordnung des Ministeriums für Volksbildung vom 8. Februar 1927 —L: 207 ir —, die mittlere Reife betreffend, aufzuheben; 8. zu veranlassen, daß: a) in den ersten beiden Schuljahren weder Unterricht in Religion, noch in Lebenskunde erteilt wird, b) bei der Auseinandersetzung zwischen Kirche und Schulgemeinde wegen der sogenannten Kirchschullehne das Ministerium für Volks bildung mit aller Entschiedenheit die Be lange der Schule zu vertreten hat; Hl. die Eingaben: s) Nr. 29 (Prüfungsausschuß) des Schulbezirks Rabenau der Regierung zur Kenntnisnahme zu über weisen; b) Nr. 03 und 128 (Prüfungsausschuß) des Ver bands der Sächsischen Bezirkeverbände,Dresden: v) Nr. 74, 75, 78 und 142 (Prüfungsausschuß) des Sächsischen Gemeindetags, Dresden; 6) Nr. 159 (Prüfungsausschuß) des Sächsischen Berufsschulvereins, Dresden, durch die gefaßten Beschlüsse für erledigt zu erklären. Ber.-Erst. Abg. Claus (Dem.): Der vorgerückten Zeit halber will auch ich auf allgemeine Ausführungen ver zichten und nur zu den Anträgen Stellung nehmen. Zu Tit. 14, Beihilfen an unvermögende Schul bezirke zur Förderung des Volksschulwefens, liegen Eingaben vom Verbände Sächsischer Gemeindeverbände und vom Sächsischen Gemeindetage vor. Sie beschweren sich darüber, daß bedürftige Gemeinden wiederholt ver geblich um Unterstützung gebeten haben und daß der Staat sich weigere, die Ruhegelder nicht vollbeschäftigter Nadelarbeitslehrerinnen, Haushaltungslehrcrinnen und Kochlehrerinnen zu übernehmen. Die Regierung erklärte diese Beschwerden für unbegründet. Sie hat 115 Gesuche von Gemeinden berücksichtigt. Sie kann selbstverständlich die Gesuche nur nach Maßgabe der bewilligten Mitte! berücksichtigen. Angesichts der großen Notlage zahlreicher Gemeinden kam der Ausschuß zu dem einmütigen Be schluß, die Streichung der 120000 M. nach der Vorlage Nr. 4 abzulehnen und die in der Vorlage Nr. 1 vorge sehenen 620000 M. wiederherzustellen. In dem Mehrheitsantrag unter I 2 wird gefordert, die in Tit. 14 gestrichenen Zweckbestimmungen wieder aufzuuehmen. Die Regierung ersucht deshalb bei I, 2 zu Tit. 14 folgendes anzufügen: Der Titel erhält dementsprechend die folgende Fassung: Beihilfen an unvermögende Schulbezirkung zur Aufbringung ihres Schulbedarfs, insbesondere auch der Ruhegelder für Nadelarbeitslehrertnnen, Koch- und Haushaltlehrerinnen, soweit diese Ruhegelder von den Schulbezirken zu tragen sind, sowie Förderung des Volksschulwesens, Kurse an den Versuchsschulen,zurFörderungdesArbeitsunterrichts, Lehrgänge zur Fortbildung von Bolksschullehrern, ' Studienreisen. Die Erläuterungen zu Tit. 14 sind zu streichen. In der Vorlage Nr. 1 ist Tit. 18 gestrichen. Die dort eingestellte Summe ist mit auf Tit. 14 übernommen worden, und zwar in Form einer Pauschale in Höhe von 20000 RM. Es handelt sich hier um eine Anzahl von Instituten, die von der Lehrerschaft ins Leben gerufen worden sind. Ter Ausschuß erklärte sich gegen die Streichung dieses Titels. Er ist auch gegen Einstellung einer Pauschale. Er will vielmehr dem Landtage die Bewilligung für jedes einzelne Institut Vorbehalten. Die Regierung ersucht deshalb als neuen Tit. 18 zu setzen: Beihilfen für verschiedene Einrichtungen und Zwecke: 16000 RM. Die Erläuterung hat zu lauten Tit. 18: a) 3000 RM. Beihilfe für das Institut für experi mentelle Pädagogik des Leipziger Lehrervereins, d) 3000 RM. an das Schulmuseum deS Sächsischen Lehrervereins, e) 6000 RM. für die Comeniusbücherei, ck) 2000 NM. für daS Heimatkundliche Schulmuseum des Dresdner Lehrervereins, ») 2000 RM. für die JugendschriftenauSschüsfe des 'Sächsischen Lehrerverein-. Auch zu Tit. 15 liegen , eine Reihe von Eingaben vor, und zwar wieder vom Sächsischen Gemeindetag, vom Verband der BezirkSverbände und vom Berufsschulverein. Hier liegen die Dinge so, daß in der Vorlage Nr. 1 400000 RM. eingestellt waren; eS wurde dann in der Vorlage Nr. 4 Streichung von 100000 RM. verlangt, also Herabsetzung auf 300000 RM. Der Ausschuß konnte sich nicht entschließen, hier die Streichung vorzunehmen, und zwar im Hinblick auf die Dringlichkeit des Ausbaues deS Berufsschulwesens. Es kam dann noch eine Aussprache zustande über die Schulraumnot. Zur Unterstützung hilf-bedürf- tiger Gemeinden bei Schulbauten sind insgesamt 2000000 M. eingestellt, davon 1,5 Mill. M. für Darlehen und 500000 M. für Beihilfen. Nach der Vorlage Nr. 4 soll aber weiter eine Kürzung um 500000 M. erfolgen. Ich möchte hierbei erwähnen, daß im Jahre 1925 noch 4,5 Mill. M. für diesen Zweck eingestellt waren. Wir sind aber von Jahr zu Jahr heruntergegangen. Wenn man sich aber die Verhältnisse ansieht, muß man aller- dings erstaunt sein, daß die Regierung hier eine Streichung vornehmen will. Tie Regierung mußte selbst erklären, daß noch 149 dringliche Gesuche vor liegen, wo Schulbauten vorgenommen werden müssen, und zwar handelt es sich da um eine Summe von 25 Mill. M., die allerdings dann vom Staate nur be- zuschußt würde. Es sind im vorigen Jahre mit den vorhandenen Mitteln nur 32 Bauvorhaben durchgeführt und mit 2,8 Mill. M. unterstützt worden. Auch hier liegen Eingaben von dem Verbände der Bezirksverbände, vom Sächsischen Gemeindetag und vom Berussschul- verein vor. Angesichts der großen Notlage, die auch hier besteht, und vor allen Dingen im Hinblick darauf, daß viele Gemeinden ohne Staatshilfe gar nicht bauen können, kam der Ausschuß zu dem Beschlusse I, Ziff. 10. Der Meinung der Regierung, daß die Schulbauten lediglich Sache der Gemeinden seien, konnte sich der Ausschuß nicht anschließen. Es gibt hier eben Ge- meiuden, wo der Staat doch unbedingt eingreifen muß. Redner spricht dann die Entschließungsanträge er läuternd durch. Der Minderheitsantrag unter II Zisf. 6 ist abgelehnt worden. Auch die Mehrheit der sächsischen Lehrerschaft steht auf dem Standpunkt, daß alle Veranstaltungen von der Schule ferngehalten werden, die nicht unbe dingt zum Schulbetrieb gehören. (Sehr richtig! b. d. Dem.) Beim Antrag unter II Ziff. 7, Satz 21 der Ver ordnung des Ministeriums für Volksbildung vom 8. Februar 1927 — L: 207 14 —, die mittlere Reife betreffend, aufzuheben. Die Dinge liegen so, daß das Ubergangsschulgesetz bestimmt, daß die Gestaltung dieser höheren Abteilungen Sache der örtlichen Regelung ist. DaS steht ganz klar und deutlich in dem Ubergangs- schulgcsetz geschrieben. Die Verordnung des Ministeriums stößt sich mit diesem Gesetz. Sehr weit auseinandergegangen sind die Meinungen bei der Frage der Erteilung des Religionsunterrichts in den unteren Klassen. Ich will dazu jetzt keine Aus führungen machen, es wird jedenfalls in der Debatte zu diesem Anträge gesprochen werden. Es ist dann noch viel gesprochen worden über die Einführung des Verhältniswahlsystems für die Lehrer und Schulausschüsse, über die Zwangseinbezirkung, über Sexualaufktärnng, über die Ergebnisse der Elternrats. Wahlen, über die Besetzung der Bezirksschulratsstellen und anderes. Der Kürze der Zeit halber will ich auch hierauf nicht eingehen, um so mehr, als ich mir nicht zutraue, den Redefluß über diese Dinge durch die Be richterstattung abzubiegen. Im übrigen ersuche ich den Landtag, die Ein- stellungen in Kap. 71 nach der Vorlage auzunehmen. (Bravo! b. d. Dem.) Abg. Hartsch (Soz.): Auch auf die Gefahr hin, daß ich mir vorn Herrn Abg. Renner abermals den Angriff zuziehe, daß ich versäumt habe, die ganze Angelegen- hcit in aller Breite wieder vom grundsätzlichen Stand punkt aufzuziehen, halte ich es für richtig, daß die Debatte über bestimmte Kapitel unseres Etats nicht alljährlich dazu benützt wird, Selbstverständlichkeiten immer wieder zu wiederholen. Die grundsätzliche Ein stellung der einzelnen Parteien zu diesen großen her vorragenden Kultureinrichtungen ist ja bekannt, und ich könnte mich nicht eines einzigen Jahres entsinnen, wo nicht wenigstens ein einziges Mal im Landtag aus führlich zu diesen Fragen Stellung genommen würde. Deshalb darf ich dem beherzigenswerten Vorbild des Herrn Kollegen Claus folgen und mich auf die Be- gründung einiger Anträge beschränken, die nach meinen: Empfinden noch einmal verdienen, vor dem Plenum eine besondere Erwähnung zu erfahren. Vorausschicken möchte ich nur den allgemeinen Ge- danken, daß man zu einer gerechten Beurteilung dieser Anträge nur kommen kann, wenn man sich die Tatsache vergegenwärtigt, daß man die Schule immer wieder beurteilen muß in dem großen gesellschaftlichen Zu- sammenhang, und da möchte ich an den Eingang meiner Ausführungen den Grundsatz stellen, daß es für ein Volk und besonders für ein verarmtes Volk nichts Positiveres gibt als ein ausgezeichnet ausgebautes Schulwesen. (Sehr wahr! b. d. Soz.) Von dieser Er wägung ausgehend haben wir uns vor allen Dingen leiten lassen bei der Stellung besonderer Anträge, die den Aufbau des Volksschul- und des Berufsschulwesens bezwecken. Wir sind deshalb auch Gegner gewesen aller der vom Finanzministerium vorgejchlagenen Streichungen zum Volksschuletat und haben nicht nur die Streichun gen abgelehnt, sondern sind darüber hinaus zu dem Entschluß gekommen, bei verschiedenen Punkten noch eine Erhöhung der eingesetzten Summen zu verlangen; so z. B. bei Tit. 14, wo wir die dort eingesetzte Summe auf 1 Million erhöht wissen wollen, und bei Tit. 15, Berufsschulen, wo wir anstatt 400000 M. ge fordert haben 600000 M. Der Ausbau unseres Schulwesens muß sich nach meiner Überzeugung nach einer doppelten Seite voll- ziehen. Zunächst einmal nach der personellen Seite: und aus diesem Grunde haben wir den Antrag, der unter II, 5 hier verzeichnet ist, wieder gebracht, nämlich, baß km sächsischen BoltSschuldienst vorübergehend auch auswärtige Schulamtskandidaten einzustellen sind. Ich habe seinerzeit darauf hinaewiesen, daß eS mir wie eine Art Widersinn kapitalistischer Wirtschaft erscheint, wenn man auf der einen Seite nach Arbeitskräften ruft, die da fehlen, und einige Kilometer über dem Grenzpfahl drüben hat man Tausende von Arbeits kräften zur Verfügung, die man aber nicht hereinholt wegen irgendwelcher engbegrenzter Meinungen. Des wegen meinen wir, daß man vorübergehend im sächsi schen BolkSschuldienst auch auswärtige Schulamts kandidaten anstellen soll, um vor allen Dingen die personelle Not, soweit eine solche besteht, beheben zu können. Ebenso stimmen wir sehr gern dem Antrag unter 11,3 zu, den Berufsschulen die freiwerdenden Stellen und Stunden zum Ausbau der Berufsschule zu überlassen. Gerade der Berufsschulgedanke ist unstreitig der, der in der Öffentlichkeit sich immer stärker und stärker durch- setzt. Damit will ich nicht sagen, daß die Form der Berufsschule unbedingt so sein muß, wie sie zurzeit besteht. Aber jedenfalls ist festzustellen, daß sich das gesamte Erziehungs- und Unterrichtswesen immer mehr und mehr von dem Gedanken der Produktion her zu orientieren hat und auch orientiert. Tie Entwicklung gerade auch auf dem Gebiete des höheren Schulwesens bestätigt nur diese meine Meinung. Die Kommunisten haben den Antrag gestellt, eine Vorlage auszuarbeiten, nach der die landwirtschaftlichen Schulen völlig in das staatliche Berufsschulwesen über führt werden. Ich möchte rein persönlich zu diesem Anträge sagen, daß mir seine Tendenz zusagt, daß ich überhaupt hier die Gelegenheit beim Schopfe nehmen und sagen möchte, daß bei der kommenden Verwaltungs- resorm der Frage der Beseitigung nicht nur des Dualis mus, sondern des unstreitig vorhandenen Pluralismus in unserem Schulwesen einmal gauz energisch zu Leibe gegangen werden muß. Das ist ein Zustand, der un- bedingt einmal im Sinne des Einheitsschulgcdankens erledigt werden muß. Der Ausbau des Schulwesens muß sich aber auch noch nach einer anderen sehr wichtigen Seite hin voll ziehen, und zwar nach der Seite der Platzfrage; und da berühre ich ein trübes Kapitel: die SchuIraumnot. Wenn man einmal Gelegenheit hat, in verschiedenen Landesteilen, wie z. B. im oberen Vogtlands, den Zu stand der Schulhäuser näher zu untersuchen, dann muß man sich allerdings wundern, daß in manchen Schul häusern noch eine gewisse Berufssreudigkeit des be treffenden Lehrers aufkommen kann; und so, wie es bei uns ist, haben wir sicher in anderen Teilen unseres Vaterlandes auch noch verschiedene sehr üble Schul raumverhältnisse. Der beste Beweis ist der, daß man eine nicht geringere Summe als die stattliche Anzahl von 25 Millionen brauche, wenn man die Schulraum not überhaupt ganz beseitigen wollte. Von dieser Er wägung ausgehend sind wir vor allen Dingen zur Stellung der Anträge gekommen, die Sie als Minder heitsanträge unter 1,6 und 1,9 verzeichnet finden. Wir bewegen uns dabei in einer ganz übereinstimmenden Linie mit den Wünschen, die der Sächsische Gemeinde tag geäußert hat, und auch mit Wünschen, die die Kommunistische Partei von diesem Sächsischen Gemeinde tag aus aufgegrisfen hat. Wenn die Sozialdemokratische Partei einen Unterschied gemacht hat zwischen der Summe, die als Beihilfe gewährt werden soll, und der Summe, die man als Darlehen verwendet, so aus der Erwägung, daß wir es bei der jetzigen Finanznot der Gemeinden für unbedingt richtig halten, wenn man die Beihilfenscite erhöht und dafür die Darlchnsseite etwas herabsetzt. Denn es wird wahrscheinlich unwidersprochen bleiben, daß es unmöglich ist, einen wesentlichen Teil der Schulraumnot auch nur beheben zu wollen etwa durch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Unsere Gemeinden sind gar nicht in der Lage, gründ lich an die Behebung ihrer eigenen Schulraumnot heran- zugehcn. Einmal wegen der großen allgemeinen Finanz not, die ja bei den Gemeinden geradezu katastrophal ist, und zweitens werden in den Gemeinden, soweit natürlich irgendwelche Mittel vorhanden sind, diese Mittel doch in erster Linie zur Hebung einer anderen noch wichtigeren Not verwendet werden müssen, das ist die Wohnungsnot. Ich erkenne natürlich an, daß sich der Staat in einer ähnlichen Zwangslage besindet, ich erkläre aber, daß auf jeden Fall die Behebung der Schulraumsrage zu einem wesentlichen Teile auf die Schultern des Staates abgestcllt werden muß. In diesem Zusammenhang ein kurzes Wort zu unserem Antrag, der über die Benutzung der Schul räume eine Änderung verlangt, nämlich die Verordnung über die Nichtzurverfügungstellung von Schulränmen an politische Organisationen aufzuheben. Es ist in diesem Zusammenhang vor allen Dingen darauf hin gewiesen worden, daß diese Verordnung doch eine sehr segensreiche Wirkung habe, und zwar derart, daß auf diese Weise der Zustand des sogenannten Schulfriedens auf jeden Fall günstig beeinflußt worden sei. Ich will mich nicht in eine Diskussion darüber einlassen, inwie weit diese Behauptung richtig ist. Feststellen will ich nur, daß ich eine Gefährdung des sogenannten Schul friedenszustandes keinesfalls in einer Aufhebung dieser Verordnung erblicke; denn die Dinge liegen doch wirk lich so: Einen Schulraum wird eine politische Partei doch nur überall dort begehren, wo tatsächlich für eine politische Gruppe ein Mangel an Räumen vorhanden ist. Ich habe gar nicht den Eindruck, daß etwa eine außerordentliche Benutzung von Schulräumen seitens der politischen Parteien emtreten würde. Vor allen Dingen geschieht das eine kaum, daß man etwa die Schulräume zu politischen Versammlungen benützt. Es werden meistens Kulturveranstaltungen und Veranstal tungen künstlerischer Art sein, für die sich die politischen Parteien solche Schulräume ausbitten. Ich kann mir nicht denken, daß eine ernsthafte politische Partei einen Schulraum dazu benützen würde, um, sagen wir einmal, unverantwortliche Agitation in irgendeiner Weise zu betreiben. (Fortsetzung in der nächsten Beilage.) Druck von B G. Leubner tn Dresden.