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mH da bei der Situation nichts mehr zu erreichen war, nahmen wir es als kleinere- Übel; ober ich betone da» nur al- kleineres Übel gegenüber dem größeren Übel, das ursprünglich den Z 7 darstellte. Beim Ausprobieren der neuen Organisation wird sich ja -eigen, wer Recht hat, und dann werden wir von neuem beantragen, daß auch nichtbezirksfreie Gemeinden bis zu einer gewissen Größe und Einwohnerzahl als selbständige Pflegebezirke anerkannt werden. Ein zweites Bedenken mußten wir im Ausschuß immer wieder und müssen wir auch heute erneut aus sprechen. Das Gesetz sieht zwar die Heranziehung der freiwilligen Wohlfahrtspflege in mancherlei Hinsicht vor, aber die Sicherungen für die Heranziehung der frei willigen Wohlfahrtspflege erscheinen uns nicht aus reichend. Deshalb muß erneut heute betont wer- den, daß mit dieser Neuordnung der amtlich-behörd lichen Wohlfahrtspflege die freie Tätigkeit der charita- tiven und Humanitären Wohlfahrtspflege nicht überflüssig und nicht entbehrlich geworden ist. Es ist nichts dringender zu wünschen, als daß die amtliche Fürsorge sich der Mitarbeit dieser freien Fürsorge und wirklichen Lrebestätigkeit versichert ohne bürokratische Engherzig keit oder sonstige Vorurteile gegen diese freie Wohlfahrts pflege, in gerechter Anerkennung und Würdigung ihrer bisherigen Leistungen. Endlich ein Drittes! Die AuSschußberatungeu drohten — nicht nur einmal — an einer ganz gefährlichen Klippe zu scheitern, das war die Frage der Kostenauf- bringung. Auch jetzt ist diese Frage weder durch das Gesetz und erst recht auch nicht durch die Erklärung des Herrn Finanzministers von vorhin gelöst, und sie ist und bleibt doch eigentlich das Fundament, auf dem das Gesetz überhaupt durchgeführt werden kann. Der Staat, das Finanzministerium erklärte sein Unvermögen, weitere Lasten auf sich zu uehmen, wenn nicht auch der Finanzausgleich anders würde. Wie aber dieser Finanzausgleich anssehen würde, das konnte und das kann auch niemand sagen. Man wird das Gefühl nicht los, ein Gesetz zu beraten, für dessen Durchführung die Frage der Kostenaufbringung für beide Teile nicht gelöst ist, völlig im Dunkeln liegt, ein Gesetz, das den neuen Pflegebezirken, den Fürsorgeverbänden nur schwere Lasten auferlegt, ohne daß sie schon jetzt in der Lage sind, die alten Lasten, die alten Verpflichtungen ganz zu erfüllen. Wie nun, wenn der neue Finanzausgleich zn ungunsten der Gemeinden und der Bezirksverbände verschoben, also verschlechtert wird? über diese Schwie rigkeiten kommen wir nicht so leicht hinweg, indem wir einfach über die Erklärung und die Bedenken des Fi nanzministeriums zur Tagesordnung übergehen, wie das ini Ausschuß geraten wurde. Unsere Entscheidung für das Gesetz würde uns erleichtert werden, wenn die Regierung befriedigende uno bestimmte Erklärungen hier abgibt, daß auch der Staat bemüht und besorgt sein will, in Hinsicht auf die Durchführung des Gesetzes einen gerechten Lastenausgleich zwischen Staat und Ge meinden herbeizuführen. (Finanzministcr vr. Reinhold: Selbstverständlich!) Ich will zum Schluß nur noch einmal in einen: ein zigen Satz unsern Standpunkt inbezug auf die Für sorge für Kriegsbeschädigte und Rentner dahin zusammenfassen, daß wir die Einbeziehung dieser Kate gorien in die staatliche öffentliche Wohlfahrtspflege für bedauerlich und verkehrt halten und ein starkes Sinken des Niveaus dieser ganz anders gearteten Fürsorge auf das Niveau eben der bisherigen öffentlichen Für sorge befürchten müssen. Da es aber Reichsvorschrift ist, können wir keine Möglichkeit erkennen, daran zu nächst etwas von uns aus zu ändern. Wir bitten jeden falls unseren Entschließungsantrag betr. die Kriegs blinden einstimmig anzunehmen. Abg. Wehrmann (Dem.): Ich und meine politischen Freunde stehen weder so optimistisch, wie etwa der Herr Berichterstatter es getan hat, noch so pessimistisch, wie das eben jetzt geklungen hat, dem Gesetzentwurf gegenüber. Wir sind der Ansicht, daß dieser Gesetz entwurf kommen mußte in dieser Zeit, nicht bloß aus dem Grunde, weil im Reich das Gesetz über die Jugendwohlfahrt gegeben worden ist und wir wenig stens bei diesem Zweige der Wohlfahrt den: Reiche Nachfolgen mußten, sondern auch deshalb, weit jetzt tat sächlich die Aufgaben der Wohlfahrtspflege, man kann sagen, beinahe ins Ungemessene gewachsen sind. Dabei stehe ich durchaus nicht an, ebenso wie mein Vorredner, zu erklären, daß die freie Wohlfahrtspflege in der früheren Zeit bis in diese Tage hinein außerordentlich viel geleistet hat. Wir rönnen ihr dafür nicht genug Tank sagen, daß sie ihre ganze Kraft eingesetzt hat in einer Zeit, wo die ganze Wohlfahrt ihr allein zukam und-zugewiesen war. Aber wir wollen zweierlei dar über nicht verkennen und vergessen, erstens, daß infolge der Geldentwertung bis in weite Kreise hinein die freie Wohlfahrtspflege mehr oder minder gelähmt war und irgendein Ersatz an ihre Stelle treten mußte. Zum anderen: es ist immer geklagt worden früher, daß ein zelne Zweige der Wohlfahrt von den verschiedensten einzelnen Vereinigungen bebaut wurden, so daß also, sagen wir einmal, bei Bescherungen und ähnlichen Ver anstaltungen, es direkt Konkurrenzvereinigungen gab. Ich kenne Fälle, daß solche, die irgendwie sich bedürftig vorkamen, zu Weihnachten zu 10,12 verschiedenen Ver einen ginyen und sich dort bescheren ließen, sozusagen ein Geschäft daraus machten. Das war eine Unord nung, der endlich einmal gesteuert werden mußte. Also auch um Ordnung zu schaffen in dem ganzen Be triebe, war es nötig, daß der Staat die Sache einmal in Angriff nahm. Ich sehe das auch als Fortschritt an, der mit diesem Gesetzentwurf erreicht werden soll. Ich habe allerdings auch meine Bedenken gegen den Entwurf, insoweit er die Gefahr mit sich bringt, eine gewisse Bureaukratffierung herbeizuführen. Mir sind tat sächlich die Haare zu Berge gestiegen, als ich den Organisationsapparat hier in dem Gesetzentwurf an gesehen habe. Wenn dieser Apparat, wie er hier vor- gesehen ist, wirklich in Kraft treten sollte, so befürchte ich hier und da auch, daß des Guten zuviel getan wird. Ein Organismus kann um so kräftiger arbeiten, je ein facher er ist. AuS diesen Gründen also muß ich nach wie vor sagen, daß ich sehr schwere Bedenken habe, und wir wollen hoffen, daß die Erfahrung sie wider- legt. , Solange das aber nicht geschehen ist, wird man das eine Ziel im Auge behalten müssen, daß man diese Ausschüsse möglichst beschränkt, daß man sie beschränkt auf die, die wirklich auch Mitarbeiten, nicht bloß von Amts wegen, sondern auch freiwillig. Ich muß auch hier in diesem Zusammenhänge noch einmal aus- sprechen, daß ich unter keinen Umständen dem zu- stimmen kann, wie es in den Mehrheitsanträgen steht, daß von: Landtag? nicht '/,o, wie in: Gesetzentwurf steht, in dieses Laudeswohlfahrtsamt abgeorduet werden sollen, sondern °/ro- Ter Landtag hat doch sowieso Einfluß auf die Gesetzgebung, so daß ich die Zahl von Vro für vollkommen genügend halte. Wir hatten den Antrag gestellt, daß unter allen Umständen die vom Staate geforderte Vorbildung den Wohlfahrtsbeamten gewährleistet sein soll. Dem Sinne nach soll das ja auch durch den Entschließungs antrag erreicht werden. Darauf legen wir großes Ge wicht (Berichterstatterin Frl. vr. Hertwig: Ich auch!) Es ist notwendig, daß in dieser Beziehung mit klaren Maßen gemessen wird, und gerade im Anfang, wo wir uns hineinarbeiten müssen in das große Aufgabengebiet, scheint mir daS um so nötiger zu sein. Ich meine also, daß hier das Landcswohlfahrtsamt und die Stellen, die damit betraut sind, einen scharfen Maßstab anlegen müssen, und ich stehe hier in gewissem Gegensatz zu dem Herrn Berichterstatter, der sagt, daß der Staat hier zu scharf gemessen hätte. Ich weiß nicht, in welcher Richtung das geschehen ist, aber wenn es in der Richtung geschehen wäre, die ich andeutete, so würde ich der Behörde dafür dankbar sein. Was die Fürsorge für KriegSverletzte und Kriegsblinde anlangt, so brauche ich kein Wort dar über zu verlieren, daß auch wir auf dem Standpunkt stehen, daß man sich dieier Armen besonders annehmen soll. Sie sollen nicht das Gefühl haben, der Armen fürsorge zur Last gefallen zu sein. Nun ist freilich die Hauptsache bei dem ganzen Wohlfahrtsgesetze nicht bloß der Organismus, sondern selbstverständlich das Finanzielle. Wir haben die Zu sicherung des Herrn Finanzministers, daß er in dieser Beziehung tun wird, was er kann. Wieweit aber dieses Können geht, das ist natürlich immer eine Frage. Es ist aber gewiß ein Fortschritt, daß wir hier die Pflicht des Staates in gewisser Beziehung festgestellt haben. Wie sich das in Wirklichkeit gestalten wird, weiß ich nicht, ich weiß auch nicht, ob die Mittel wirklich so unbedingt zur Verfügung stehen werden. Besonders wird man es begrüßen dürfen, daß der Staat sich bereit erklärt hat, dafür zu sorgen, daß öffentliche Anstalten zur Ge nüge vorhanden sind für bestimmte Fürsorgebedürftige. Wir werden dadurch die Gewähr haben, daß in Zukunft in hygienischer Beziehung sowohl wie in sittlicher Be ziehung alle die Opfer, die hier zu betreue» sind, auch an die Stelle kommen, wohin sie gehören. Natürlich ist das eine richtig, daß das Gesetz allein, und wenn es noch so gut ist, es nicht machen kann, sondern daß nirgend wo anders als gerade bei der Wohlfahrtspflege die Seele des Menschen dazu gehört. Hoffen wir, daß die einzelnen Bestimmungen dieses Gesetzes diese lebendigen Kräfte nicht ersticken. Ich bitte darum, daß dieses Gesetz auch in Zukunft weit herzig ausgelegt wird, so daß man imstande ist, alle die Kräfte, die sich hier betätigen wollen, wirklich heranzu- holen. Wir haben mit dem Gesetz das Beste gewollt, und wir hoffen, daß wenigstens etwas von dem, was wir in diesem Gesetze beabsichtigt haben, zur Wirklich keit wird. (Bravo! bei den Dem.) Berichterstatter Abg. Keltisch (Soz.): Ich hatte be antragt, daß der § 28, der die Überführung von Anstalten von den jetzigen Fürsorgeverbänden auf die künftig gedachte juristische Personen betrifft, schon mit dem heutigen Tage in Kraft treten sollte. Auf Grund dieses Antrages hat die Deutsct nationale Fraktion einen Antrag eingebracht, daß sie für diesen Fall eine 3. Lesung be antragen wird. Uns ist unser Antrag nicht so wichtig, als daß wir es deshalb auf eine 3. Lesung ankommen lassen wollen. Ich habe deshalb zu erklären, daß der Abänderungsantrag zurückgezogen wird und es dadurch bei dem Jnkraftsetzungsantrage der Druckoorlage des Mehrheitsgutachtens sein Bewenden hat. Hierauf wird auch der Antrag auf eiue 3. Lesung zurückgezogen. Abg.Frau Schilling (Minderh. der Soz.): Herr Bericht- erstatter Keltisch stellt an den Anfang seiner Rede die freudige Mitteilung, daß sämtliche Parteien sich bei dem Wohlfahrtsgesetz vereinigt hätten. Aus den Aus- führungen der anderen Redner aber, besonders des Redners von der deutschnationalen Seite, habe ich nicht den Eindruck gewonnen, daß diese Bemerkung des Herrn Abg. Fellffch gerechtfertigt gewesen ist. Auch ich selbst bin in wesentlichen Punkten anderer Ansicht über das Gesetz. Was das Gesetz neues bringt, haben ja die Berichterstatter zur Genüge hervorgehoben. Ohne Zweifel ist das vorliegende Gesetz ein Fortschritt, aber wenn der Herr Berichterstatter sagte, es wäre das frucht barste Gesetz, das in letzter Zeit in Sachsen geschaffen worden ist, so denke ich von diesem Gesetze wirklich etwas nüchterner. Es hieße tatsächlich aus der Not eine Tugend machen, wenn wir heute den Standpunkt vertreten würden, daß die neue ReickSsürsorgever- ordnung, die dem sächsischen Gesetze zugrundeliegt, eine Verbesserung der Lage der hilfsbedürftigen Kreise darstellt. (Sehr gut l bei der Minderh. der Soz.) Die Zusammen legung der gesamten Fürsorge entspringt doch letzten Ende nur dem Gedanken des Beamlenabbaue- und der Sucht der äußersten Sparsamkeit auf Kosten der Länder und Gemeinden. (Sehr richtig! bet der Minderh. der So-.), nichts hat dem Reiche ferner gelegen, al» mit der Ver ordnung einen großen GemeinsamkeilSgedanken in der Bevölkerung -um Au-druck -u bringen. Da- erkannten auch sofort alle di« Kreise, die neu unter diese- Gesetz genommen werden sollen, von den Kriegsbeschädigten und -Hinterbliebenen, den Klein- und Sonalrentnern, wurde schärfster Protest gegen diese» Gesetz erhoben. (Sehr richtig! bei den Komm, und der Mmderh. der Soz.) Mit Recht erkannten insbesondere Kriegs beschädigte und Hinterbliebene, daß die Verordnung den ersten Schritt des Abbaues der Kriegerfürsorge überhaupt bedeutet. (Sehr gut! bei den Komm, und der Minderh. der Soz.) Dem ersten Schritt werden weitere folgen; wir haben die Verschlechterung bereits seit Monaten in Sachsen. Obwohl durch unseren Antrag, der im Ausschuß angenommen worden ist, zum Ausdruck gebracht werden sollte, daß die Kriegerfürsorge weiter hin zu erhalten sei, sind doch Kräfte an: Werke, die immer wieder versuchen, hintenherum das zu erreichen, was sie auf geradem Wege nicht erreichen können. (Sehr gut! bei den Komm, und der Minderh. der Soz.) Ob wohl innerhalb eines Jahres schon 18 Beamte und Angestellte der Hauptfürsorgestellen abgebaut worden sind, hat man vor 14 Tagen wiederum 13 Beamten und Angestellten die Kündigung zugeschickt. (Hört, hört!) Wir waren aufs höchste erstaunt, als wir diesen erneuten Abbau erfuhren. Wir erwarten deshalb heute von der Regierung eine Erklärung dahin gehend, wie sie sich überhaupt die weitere Auf rechterhaltung der Kriegsbeschädigtcnfürsorge denkt. Bei der Erhaltung der Kriegerfürsorge kommt es uns besonders darauf an, die Hauptfürsorgestellen mit ihren fünf Schwerbeschädigtenabteilungen die den Kreishaupt mannschaften angegliedert sind, aufrechtzuerhalten. Es kann aber auch kein Zweifel darüber bestehen, daß die Interessen der Kriegsbeschädigten und Hinterbliebe nen aufs gröblichste verletzt würden, wenn man heute dazu übergehen würde, die zentralen Stellen ganz zu beseitigen, die sich das Vertrauen der Kriegsbeschädigten in langen Jahren erworben haben. Ganz besonders unentbehrlich ist vor allen Dingen die besondere Für sorge für die Schwerbeschädigten. (Sehr wahr! beiden Komm, und der Minderh. d. Soz.) Eine weitere Verschlechterung für die Kreise, die neu in die Fürsorgeordnung eingereiht sind, erblicken wir in der Fassung des § 21 der Vorlage. In diesem Paragraphen ist der Erstattungsanspruch festgelcgt, den die Fürsorgeverbünde gegen den Hilfsbedürftigen geltend machen können. Der Anspruch ist so geregelt, daß der Pflegebezirk die Rückzahlung der Fürsorgeleistungen aus dem pfändbaren Vermögen oder Einkommen des Hilfs bedürftigen innerhalb zweier Jahre verlangen kann. Man muß sich vergegenwärtigen, was der Paragraph prakiisch bedeutet. Wir halten eine solckc Reaelung für im höchsten Grade schädlich und macken darauf aufmerk sam, daß durch die Annahme dieses Paragraphen die vorbeugende Fürsorge illusorisch gemacht wird. Die bedürftigen Kreise werden dann in großem Maße von der Fürsorge überhaupt Abstand nehmen. Deshalb haben wir den Antrag gestellt, die Fürsorge nur zurück zuzahlen, wenn der Betreffende zu Vermögen kommt. Wir haben weiter den Antrag gestellt, der glücklicher weise im Ausschuß auch angenommen worden ist, daß die gewährte Wöchnerinnenfürsorge nicht zurück zuerstatten ist. Weiter halten wir es für notwendig, durch einen entsprechenden Antrag die großen und kinderreichen Familien vor der Rückerstattung zu schützen. Tas schönste Wohlfahrtsgesetz bleibt auf dem Papier stehen, wenn nicht kinderreichen Familien durch das Gesetz die Berechtigung gegeben wird, daß sie von der Rückerstattung befreit werden. (Sehr richtig!) Es ist dann noch von uns im Ausschuß ein Antrag gestellt worden, der die Errichtung von Serualberatungs- stellen vorsieht. Die Sexualberatungsstellen können, wenn sie in allen Fürsorgeverbänden durchgesührt werden, eine wertvolle Ergänzung und eine vorbeugende Fürsorge für unseren Mutterschutz werden. Wir hoffen, daß die Regierung ihr Versprechen, welches sie im Ausschuß gegeben hat, wonach sie die Sexualberatungs- stellen in die Ausführungsverordnung mit aufnehmen will, auch wahr macht. Weiter zu §20! Im Ausschuß ist bereits die Frage aufgeworfen worden, ob es nicht besser sei, das ganze Gesetz zurückzustellen, bis der vom Reichssinanzminister angekündigte Finanzausgleich für Reich und Länder er schienen ist. WaS bisher über den beabsichtigten Finanz ausgleich bekannt geworden ist, muß die schwersten Be fürchtungen auslösen, insbesondere besteht die Befürch tung, daß der Staat aus fiskalischen Rücksichten beim Finanzausgleich zwischen Staat und Gemeinden ver suchen wird, die Anteile der Gemeinden und Gemeinde verbände einzuschränken. Unter solchen Umständen ist eS nicht ratsam, den Beschluß, wonach die Bezirks- fürsorgeverbände die Träger der Kosten für die Wohl fahrtspflege sind, aufrecktzuerhalten. Wir werden des halb heute den § 20 ablehnen und werden dem Ent- schließungsantrag der Kommunistischen Parteizustimmen. (Beifall bei der Minderh. der Soz.). Abg. Röllig (Tisch. Vp): Ich möchte zu dem Gesetz rein persönlich folgendes sagen. Leipzig hat uns eine Eingabe zugehen lassen, in der es sich gegen eine Ver fügung des Wohlsahrtsministcriums wendet. Tiefe Verfügung lautet: Mit Rücksicht auf die demnächstige Verabschiedung des Wohlfahrtspflegegesetzes werden die Herren KreiS- hauptleute angewiesen, vor der Mitwirkung an Amts- Handlungen nach § 13 Abs. 2 des Gesetzes über die Fürsorgeerziehung vom 1. Februar 1009 die vor herige Einwilligung des ArbeitS- und WoblfabrtS- ministeriums einzuholen. Mit dieser Verfügung des Ministeriums soll erreicht werden, daß die bisher bestehenden Fürsorgcverbänd« — ein solcher Verband ist Leipzig — nicht die Mög- lichkeit haben, sich m einen Zweckverband umzuwankem und damit, das ist das Wesentliche, ihre Anstalten, die sie seit Jahren haben, dem Zwcckverbande zu erhallen. Wer die Verhältnisse kennt, wie sie gerade im Leipziger Fürsorgeverbond liegen, muß eine solche Verfüguna im höchsten Grad« bedauern, denn hier wird schon feit Jahren da« geübt und gepflegt, wa» wir in dielen, neuen Vohlfobrt»gesetz erst einführen wollen. E» ist selbstverständlich, daß sich ein Kürforyeoerdand, wie der Leipziger, bemüht, das seit Jahren Geschaffene sich nun nicht einfach mit einem Federstrich wieder nehmen zu lassen. Ich muß offen gestehen, mir kommt da»