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»88 Abg. Lippe (Dtsch. Bp.): Im Namen meiner Fraktion bitte ich, unserem EntschließungSantrag unter Ziff. 11» der Drucksache Nr. 1214 zuzustimmen. Die Gründe, die un- bewegen, diesen Antrag zu stellen, sind allgemein bekannt. Sie wissen, daß e» im letzten großen Kampfe ungefähr so vor, al- wollte man einen solchen Fürsorge verband, der schon seit Jahren in dem Sinne gearbeitet hat, setzt für seine vorbildliche Arbeit bestrafen. Run soll ja nach Z 28 eine Entschädigung für da- eintreten, was man hier dem Fürsorgeverband nehmen will, aber auf der anderen Seite muß man auch gestehen, daß eS mit Bezahlen bet einer solchen Sache noch lange nicht getan ist, die Arbeit, die dort geleistet worden ist, kann man nie bezahlen. Ich halte darum die Ver fügung des Wohlfahrtsministeriums vom 4. Februar für einen fehr unklugen Eingriff in die Selbst verwaltung der Gemeinden und der Zweckverbände. Man soll doch gerade diele Zweckverbände Pflegen, sie geradezu hätscheln, damit eben das, was man im Ge setz will, auch wirklich durchgeführt wird; denn hier liegt die Schwäche im Gesetze, daß man, anstatt die örtlichen Verbände in diese Wohlfahrtspflege hereinzu- bekommen, sie zu weit über das ganze Land auSdehnt und eben von dieser Zentralstelle aus zu wenig Fühlung hat mit den Eigentümlichkeiten der einzelnen kleinen und kleinsten Gebiete. (Bravo! bei der Dtsch. Bp.) Abg. Beutler: (Dtjchnat): Ich wollte mir zunächst eine kurze Bemerkung zu dem § 20 des Gesetzes ge statten in der Fassung, die ihm der Antrag Nr. 19 unserer heutigen Vorlage gibt. Ta ist gesagt: Von den Kosten für die geschlossene Fürsorge in den Staatsanstalten übernimmt der Landesfürsorge verband die Hälfte. Ich darf wohl als selbstverständlich ansehen, daß das auch für die Anstalten gilt, die dann später nicht der Staat hat, sondern dieser große öffentliche Verband, der sich über das ganze Land erstreckt. Ich glaube, die Regierung wird mir in dieser Beziehung ohne weiteres recht geben. Dann komme ich zu 8 28. Da ist gesagt, daß die Anstalten der Fürsorgeverbände gegen Entschädigung auf eine noch zu bildende juristische Person des öffent- lichen Rechts übergehen, und es sind dann weiter Be stimmungen getroffen über die Bedingungen, unter denen diese Anstalten übergehen sollen. Wenn ein solcher Fürsorgeverband, der auch nach Jnkraftreten des Ge setzes doch noch existieren muß, bis er fein Vermögen liquidiert hat, freiwillig eine solche Anstalt nicht hergibt, so liegt meines Erachtens der Fall der Enteignung vor Nun hat aber unsere sächsische Vorlage Bestimmungen über die Entschädigung getroffen, die in diesem Falle an den Fürsorgeverband, den sie ja doch noch als be stehend ansieht, zu leisten ist, und hat auch gesagt, daß, im Falle daß über die Höhe der Entschädigung eine Einigung nicht eintrilt, ein Ausschuß über die Höhe der Ent schädigung Bestimmung treffen soll. Es wird bestimmt, daß zwei Mitglieder vom Fürsorgeverband, zwei Mit- glieder vom Staate und ein vom Landtage zu wählender Obmann diese Entschädigung festsetzen sollen. Ich halte diese Bestimmung für anfechtbar, denn wenn es sich um den Fall der Enteignung, also der zwangsweisen Weg nahme von Eigentum handelt, so gilt Artikel 153 der Reichsverfassung, und da ist gesagt, daß wegen der Höhe der Entschädigung im Streitfall der Rechtsweg bei den ordentlichen Gerichten offen zu halten ist, so weit Reichsgesetze nichts anderes bestimmen. Also ein derartiger Ausschuß, ein derartiges gesetzliches Schieds gericht kann den Rechtsweg nicht ersetzen. Dann ein kurzes Wort zu der Leipziger Affäre! Unsere Fraktion hat ja diesen Husarenangriff der Re gierung abgeschlagen, denn daß dieser Antrag, der heute plötzlich kam und das Inkrafttreten des Gesetzes hin sichtlich des § 28 vordatieren wollte, ein Angriff gegen die Leipziger war, liegt ja klar auf der Hand, und der Herr Kollege Röllig hat das schon ausgeführt. Sehr schön finde ich es nicht, wenn die Regierung, nachdem wir uns wochenlang in den Ausschüssen über die An gelegenheit unterhalten haben, in letzter Stunde einen derartigen Antrag stellt, .ohne wenigstens klar dann mit der Begründung herauszugehen. Ich halte das ganze Verfahren der Regierung in diesem Falle für nicht ganz einwandfrei. (Abg. Kautzsch: Sehr richtig! Was die Sache selbst anlangt, so stehen wir auf dem Standpunkte, daß Dezentralisation das richtige ist Diesen Standpunkt haben wir während der ganzen Beratung des Gesetzes in jeder Beziehung, vertreten und müssen ihn auch heute vertreten. Wenn Leipzsi diese Anstalt behalten will, dann soll sich der Staa nicht mit allen möglichen Mitteln entgegenstemmen. Wir sind auch der Ansicht, daß die Anstalt, die Leipzsi mit großer Liebe und Sachkunde geschaffen und erbau hat, wenn nicht große und sehr wesentliche Staats interessen es erfordern, auch Leipzig behalten soll Diese Leipziger Beschwerde schlägt eine ziemlich scharfe Klinge, sie wirft der Regierung wgar Ungesetzlichkeite vor; die Verfügung an die Kreishauptmannschaft fol nicht im Rahmen der Befugnisse des Ministeriums liegen und soll den Kreishauptmann zu einer Hand lungsweise veranlassen, die auch nicht gesetzlich is Nachdem ich diese Beschwerde heute gelesen habe, mu ich sagen, daß der Eindruck auf mich der ist, daß da Recht auf seiten der Beschwerdeführer ist. Ich er warte von der Regierung, daß sie mich eines besseren belehrt. Jedenfalls hätte ich eine derartige Kampfes- weise von seiten der Regierung nicht erwartet. Sie konnte mit offenem Visier sagen: wir wollen verhindern, daß das und das in Leipzig eintritt, und ersuchen die Kammer, uns in dieser Beziehung zu helfen, aber sie soll nicht mit diesen Mitteln, die sie tatsächlich ergriffen hat, die Leipziger Bestrebungen bekämpfen wollen. Wir denken, daß die Regierung eS recht wohl vertragen kann, daß die Leipziger die Anstalt, die sie mit ihren Mitteln aufgebaut haben, ferner behalten und ferner hin fo unterhalten, wie sie es bisher getan haben. Abg. vr. Eberle: (Dtfchnat.) Ich stehe nicht an, aus- zusprechen, daß dieses Gesetz nicht ein Gesetz zur För- »erung der Wohlfahrtspflege, sondern ein Gesetz zur Behinderung der Wohlfahrtspflege ist, ein Gesetz, wonach in einem großen Apparat die Sckeinkräfte, die darin verwendet weroen, damit werden beschäftigt, daß sie ein- ander im Wege stehen und ihre bescheidenen Kräfte in der Reibung verbrauchen, während diejenigen, die jetzt mit starkem Wollen und reinem Herzen an der Wohl- ahrtspflege stehen, durch diesen Apparat gelähmt und sinausgeekelt werden. Wenn ich das Wort genommen habe, so war in erster Linie der Grund dafür der, daß ich mich dagegen wende, daß der 8 7 in dieser unglücklichen Form auf die Beine kommt, denn hier wird geradezu ein Apparat gebaut, der dafür sorgt, daß keiner etwas tut. Die Ge- meinden können zur Mitarbeit nach dem Kopfe Kes' Bezirks verpflichtet sein, eine eigene Initiative können sie nicht entwickeln. Der Bezirk soll Wohlfahrtspflege treiben, also in der Lage sein, den einzelnen Menschen zu stützen und zu tragen. Wie das der Bezirk in Dresden tut, wie er die Personenverhältnisse in Grillenburg und in Moritzburg von Dresden aus überschaut, ist ein Ge heimnis der Leute, die ein solches Gesetz machen. Ich habe bei der ersten Beratung ausgesprochen, ich hätte den dringenden Wunsch, daß der Mann, der das Gesetz gebraut hat, einmal hingeht, wo Wohlfahrtspflege ist, um sie sich anzusehen und dann das Gesetz zu machen. Das hat er offenbar nicht getan. Ich habe auch die Empfindung, als ob der Landtag sich nicht die Mühe genommen hätte, einmal dort hinzugucken, wo Wohlfahrts pflege ist, denn sonst hätteereine solcheMißgeburt nicht auf die Beine bringen können. Wie ist es möglich, daß in der Zeit der Demokratie anstatt die Gemeindeverwal tungen weiter zu entwickeln, nach unten die Gemeinde verwaltungen einen Krebsgang gehen. Im Jahre 1870, 1871 und 1872 haben die Herrschaften, die an Stelle der Herren von der Deutschen Volkspartei damals im Landtag saßen, schwer dafür gekämpft, daß meine Ideen m der Gemeindeordnung verwirklicht werden, und heute bringen die Nachfolger dieser Herren, die sich damals liberal und fortschrittlich nannten, zusammen mit den ganz Fortschrittlichen bis weit hinüber, die schon in großen Wellen Fortschritte machen, es fertig, die Ge- meindeordnung rückwärts zu revidieren. Durch das Gesetz soll eine Organisation geschaffen weiden, ein Rattenkönig von Bureaukraten, die vom Ministerium über alle möglichen Organisationen zusammen ein Gerippe bilden, das die Arbeit nur hemmen kann. Ich erlaube mir deshalb, heute den Antrag zu stellen: Jede Gemeinde von 5000 Seelen und jeder Ge meindeoerband von 500 Seelen haben das Recht, einen eigenen Pflegebezirk zu bilden. Nach meiner Meinung kann niemand der Gemeinde die Verantwortung dafür abnehmen, daß in ihrer Ge meinde das Elend beseitigt wird, und wenn niemand ihr die Verantwortung abnehmen kann, ist es ein Ver brechen, wenn man in ihre Entschließungsfreiheit aus bureaukratischen oder sonst welchen Rücksichten eingreift. Der zweite Gesichtspunkt, auf den ich Hinweisen will: dadurch, daß Sie diejenigen, die, wie ich sage christlich, und wie vielleicht andere Herren sagen, sozia denkend sind, an der Arbeit behindern, werden Sie er leben, daß dieses Gesetz die vorhandenen willigen Kräfte beiseite schiebt und nicht eine Förderung bringt, sondern daß die gesamten Leistungen unter die unserer alten Armenpflege sinken werden. Alle Phrasen helfen da nichts. Wir stehen in der Armut, vor der wir heute noch die Augen verschließen. Wir werden übermorgen sehen, daß das Steuersystem nach der Revolution unsere Wirtschaft niedergewalzt hat, wir werden übermorgen sehen, daß die Renten in der breiten Wirtschaft nich mehr vorhanden sind, daß heute die breite Wirtschaft in Industrie und Landwirtschaft leider von der Sub stanz lebt. Wir werden sehen, daß die Steuer ziffer der Einkommen erschreckend niedrig ist. Sie können heute schon in vielen Gemeindeverwaltungen hören: für den oder jenen Zweck ist kein Geld da. Wenn Sie heute jemandem, der in einer Gemeinde ein Herz für diese Aufgaben hat, die Möglichkeit einer persönlichen Einwirkung dadurch ver schließen, daß sie ihm die Möglichkeit einer Mitwirkung nach seinem Kopf und seinem Herz versagen durch diese Mechanisierung hier, dann werden die Mittel, mit denen in der Vergangenheit die zarteste Wohlfahrtspflege ge übt worden ist, versiegen. Wir müssen mit der Seele der Menschen rechnen. ES gibt heute noch Menschen, die lieber verhungern, ehe sie einen Pfennig nehmen, der öffentlich kontrolliert wird. Deshalb ist der Schwer punkt der Wohlfahrtspflege, daß die Möglichkeit ge- geben wird, durch Einschaltung der Freiwilligkeit die öffentliche Kontrolle über die tatsächlichen Aufwendungen auszuschließen. Das Gesetz ist dazu da, um allen diesen freiwilligen mit Mühe und Not herangezogenen Kräften die Freude an der Arbeit zu nehmen. Mit Reklamieren geht das nicht, das geht nur von Innen heraus und mit dem guten Willen. Ich bleibe, auch wenn ich allein bleiben sollte, bei diesem Antrag. Ich habe das Be- dürfniS, hier auszusprechen, daß wir mit diesem Gesetz nicht nützen, sondern schaden, daß der Zweck, der vor gegeben wird, niemals erreicht wird. Ein weiterer Gesichtspunkt, auf den ich Hinweisen wollte, ist die Frage der Ausbildung der Pflegerinnen. Die Vorbildung der Beruf-pflegerin nach der Seite der n der sächsischen Steinkoble eine ganz« Reihe von Gemeinden gegeben hat, die an streikende und auS- gesperrte Arbeiter Unterstützungen gewährt haben, die an- zweifellos dem Sinne unserer Wohlfahrtspflege vidersprechen. (Abg. Ellrodt: Das war sehr in der Ordnung!) Die Regierung hat bereit- in einer Ver ordnung vom März 1924 auf da- Unzulässige dieser lrt der Unterstützung hingewiesen. Wir sind aber der Auffassung, daß da- Niederleaen dieser Auffassung der Regierung und unserer Auffassung in der Ausführungs verordnung das Zweckmäßigere und Richtigere ist. Gesetzeskunde und der technischen Schulung und was dazu gehört, ist in meinen Augen etwa» absolut Un wesentliches. Da- Wesentliche ist, daß die Pflegerin daraufhin geprüft wird, ob sie in der Lage ist, frauliche Hilfe zu geben, Psychisch und auch wirtschaftlich. Das, was sie an Gesetzeskunde braucht, wenn sie jemanden u beraten hat, ob man eS so oder so macht, kann sie >ei jedem Registraturbeamten sich erholen. Aber das, was sie dort nicht bekommen kann, ist da- Einfühlen n die wirtschaftlichen und in die Familienverhältnisse der Personen, die zu betreuen sind. Sie muß Lebens- erfahrung haben, muß reif genug sein, um sich in die veele der Frau — in der Regel handelt es sich bei »er Familienpfleae um Frauen — hineinzufinden, um zu verstehen, zu helfen und zu tragen, so daß eben die Hilfe von innen heraus, nämlich im Sinne und aus dem Geist der Familienseele, erfolgt. Und wenn ich mich über die Gelehrtheit lustig gemacht habe, so be sieht sich diese spöttische Neigung nicht auf die Gelehr- amkeit der Pflegerin allein, sondern ich bin überhaupt Skeptiker gegenüber der Gelehrsamkeit. Ich bin der Meinung, daß die Gelehrsamkeit und die Betonung »er Gelehrsamkeit in den letzten 50 Jahren unseres Volkes einen gewissen materialistischen Intellektualis mus großgezogen hat, der daS, was ich am Menschen für wesentlich halte, namentlich das Angeborene und den Mutterwitz, in viel höherem Maße verdeckt hat, als für die Bolksgesamtheit nützlich war. Ich glaube im Ge gensatz zu vielen anderen, die unser Volk infolge seiner lohen Schulbildung als ein Muster von Klugheit halten, »aß es vielmehr durch die Schulbildung hypothekarisch belastet ist, daß der wesentliche Teil seines Mutterwitzes durch die Gelehrsamkeit zerstört worden ist, und meine Angst war die, daß man durch die Anforderungen einer gelehrten Bildung an die Bezirkspflegerinnen etwa ein ähnliches Unheil anrichten könnte, wie ich es in anderer Richtung beklage. Also ich betone, das Wesentlichste an diesem Beruf ist ein Menschenherz und eine starke Opfer willigkeit; und was an fachlichem Wissen hinzukommt, ist etwas Unwesentliches. Deshalb bedaure ich, daß man solche Anforderungen an die theoretische Vor bildung der Herrschaften gestellt hat, und ich würde es für im höchsten Grade erwünscht halten, wenn man eine praktische Lehrzeit, drei Jahre etwa als Assistentin, die in der Praxis steht, der theoretischen Vorbildung gleichstellen würde. Ich bedaure also, daß dieses Monstrum auf die Welt kommen soll. Ich bitte Sie im Namen aller derer, die ein Herz für die Wohl fahrtspflege haben, nehmen Sie meinen Antrag an und erlauben Sie den Gemeinden, die etwas wollen und etwas können, ihrem Gewissen zu folgen. (Beifall bei der Dtsch. Vp.) Abg. Liewert (Komm.): Wir stehen zu der Frage des Wohlfahrtspflegegesetzes ganz anders als alle die Parteien, die bisher dazu Stellung genommen haben. Wenn Herr Abg. Eberle eingangs seiner Ausführungen sagte, daß eine Erleichterung für Not und Armut mit diesem Gesetz nicht erreicht wird, so unterstreichen wir diese Ausführungen voll und ganz. Bilden Sie sich doch nicht ein, daß man n.it diesem Gesetz die Not und das ungeheure Elend der Fürsorgeberechtigten be seitigt. Das kann man so nicht, allerdings auch nicht so, wie es Herr Abg. Eberle will, daß er die Mensct en findet, die das warme Herz haben und gerne geoen möchten. Nicht dadurch wird das ungeheure Elend aufgehoben, sondern nur durch die Aufhebung der Gesellschaft, die dieses Elend über die Menschheit ge bracht hat. Wir sagen ganz klar und deutlich: Dieses Gesetz, das die Überschrift hat „Wohlfahrtspflegegesep für den Freistaat Sachsen", müßte unserer Ansicht nach eine andere Überschrift haben; die Überschrift des Ge setzes müßte lauten: „Gesetz über die Verpflichtung zur Unterstützung der Opfer der kapitalistischen Ausbeuter gesellschaft". Um nichts anderes handelt es sich hier. Man will durch Palliativmittelchen, durch kleine Unter- stützumen über die notwendigen Aufgaben auch auf diesem Gebiete hinwegtäuschen, um die Elenden und Armen durch kleine Unterstützungen einzufangen, so daß sie nicht mit ihrer ganzen Kraft in Verbindung mit dem noch gesunden Proletariat für die Beseitigung dieser Gesellschaftsordnung kämpfen. Wenn wir uns über dieses Wohlfahrtspflegegesetz einmal ein Bild machen wollen, dann entsteht zuerst die Frage: wer wird unterstützt, und dann die Frage: wie wird unterstützt, und die Beantwortung dieser beiden Fragen ist zugleich charakteristisch und enticheidend für das Gesetz. In diesem ganzen Wohlfahrtspslegegeietz steht keine einzige Bestimmung darin, welche Unter stützungssätze bezahlt werden müssen, ein Mangel, der ungeheuerlich ist. Man überläßt es den einzelnen Für sorgeverbänden, die Unterstützungssätze festzusetzen, die gerade, sagen wir mal, nach Zusammensetzung der Fttr- sorgeverbände usw. für notwendig gehalten werden. Wir sind der Meinung, daß in einem Wohlfahrtspflege gesetz in erster Linie gesagt werden muß: diese und diese Unterstützungssätze sind zu zahlen, und zweitens muß gesagt werden, daß jeder Fürsorgeempfänger ein Recht auf die Unterstützung hat (Sehr richtig! bei den Komm.). Beide Dinge werden aber nicht gesagt, sondern abgelchnt. Wir haben einen Antrag gestellt, der als Mindestsatz als Unterstützung für Fürsorgeberechtigte den Gehalts satz der Gehaltsgruppe II Vorsicht, und wir haben weiter beantragt zu dem 8 4, daß der Fürsorgeberechtigte einen Rechtsanspruch auf die Unterstützung hat. Wenn es den Herren von der Deutschnationalen Volkspartei ernst wäre mit ihren ganzen Ausführungen, dann müßten sie dafür eintreten, daß jeder Fürsorgeberechtigte recht lichen Anspruch auf Unterstützung hat, und zwar auf die Unterstützungssätze, die in diesem Gesetz festgelegt werden müffen, Daß das nicht geschehen ist, ist em ungeheurer Mangel, auf den ick» bereits hingewiesen habe. (SortleLung or oer yaMM^BeWge.) Druck von B. G. Teubner in Dresden.