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Beilage zu Nr. 99 der Sächsischen Staatszeitung Mittwochs 29. April 1925. Die Diphtherie^ ra mit den Kontrollnummern: 2474 bis 24»? aus den Höchster Farbwerken in Höchst a. M.) «72 bis 67» auS dem Serumlabo- rawltum Ruete-Enoch in Hamburg» 485 bis 551 aus den Behling. Werken in Maiburg a. L., 274 bis 278 aus der Fabrik vormals E. Schering in Beilin, 312 bis 318 aus d.m Sächsischen Serum- wer! in Dresden, 378 bis 381 auS der chem. Fablik E. Merck in Darmstadt und 5 bis 7 auS der chem. Fablik und dem Se»uminstitut Bram in Oelzschau sind wegen Ablaufs der staatlichen Ge- währdauer, 643 die Diphtheriesera mit den Kontrollnummern: 283» bis 284» aus den Höchster Faibwerlen in Höchst a. M., 433, 434, 436 sowie 437 aus der chem. Fabrik E. Merck in Darmstadt sind wegen Abschwächung zur Einziehung bestimmt woidrn. Dresden, am 27. Apiil 1925. Iöl: 1d 8 2 Ministerium des Innern. Die Brandenburger Feuer Berjicherungsgesell- jchast A -G zu Brandenburg a. H. hat als Haupt- bevollmächtigten für d.'n Freistaat Sachsen gemäß Z 115 Abs. 2 des Reichsgesehes über die privaten Lersicherung-unternehmungen vom 12. Mai 1901 an stelle des Herrn Robert Breuning in Leipzig Herrn Ernst Schraps in Leipzig, Funk-nburg- strafe 18, bestellt. 8 V IV/2 194 s644 Dresden, an 27. April 1925. Ministerium des Innern. In Abänderung dei Verordnung vom 9. April 1924 (^taatszeitunz Nr. 86 vom 10. April 1924) wird be'ümmt: Vom 16. Mai 1925 an bitlägt dec Verpfleg st in d.'r unteren Verpflegklasss der Landes- Hlil- und PslegeanstaltlU für deutsche Staats- angehörige, die in Sachsen wohnen, 4 RM., für schaffenheit nach den Anforderungen einer höheren Schule gewachsen ist. Der Antrag ist dann an den Bezirksschulrat weiterzuleiten. Dieser legt die bei ihm eingehen der, Anträge spätestens bis zum 17. Mai mit seinem Gutachten dem Ministerium vor, das die Entscheidung darüber trifft, ob das Kind zur Auf nahmeprüfung zugelassen werden soll. 4. Wird das Kind zur Aufnahmeprüfung zu gelassen, so hat lie Direktion der höheren Schule, bei dcr das Krnd die Aufnahmeprüfung ablegt, über das Ergebnis eingehend zu berichten und dabei insbesondere darzulegen, welchen Gesamt eindruck der Prüfungsausschuß von Begabung und Leistungsfähigkeit des Kindes erlangt hat. 5. DaS Ministerium wird alsvann die Ent» scheidung über die endgültige Aufnahme des Kin- des treffen. Wird dem Gesuche stattgegeben, so hat der Erziehungsberechtigte die Abmeldung seines Kindes bei der Volksschule zu bewirken. 6. Allen in Betracht kommenden Stellen wird größte Beschleunigung dec Sachbehandlunz zur Pflicht gemacht. 7. Di: Ausführungsbestimmungen für die komuenden Schuljahre bleib-n Vorbehalten. 645 Dresden, am 29. April 1925. 61: 25/27 Ministerium für Volksbildung. (gez.) vr. Kaiser. Der Verkehr mit Kraftwagen auf dem Wege von Hartha nach Geringswalde einschließlich der Torsstraße in Altgeringswalde wird auf Grund von § 23, Abs. 1 der Reichsverordnung vom 15. März 1923 verboten. Leipzig, am 14. April 1925. 632 Die Kreishauptmannschaft. Die Staupitrstratze in Döbeln darf mit Kraft- Wagen von mehr als 5,5 Tonnen Gesamtgewicht schäftsfühier. Bei den von der Berbandsversamm- lung zu wählenden Mitgliedern ist darauf Rücksicht zu nehmen, daß möglichst jeder beteiligte amts- hauptmannschaftliche Bezirk vertreten ist. Der Ver bandsvorstand wählt aus seiner Mitte den Ver- bandsvorschenden und dessen Stellvertreter. § 14 erhält noch folgenden Zusatz: Die Besoldung des Geschüitsführers erfolgt in monatlichen Raten aus dec Verbandskasse. Pensionsberechtigung ist mit der Stelle des Ge- schästsführers nicht verbunden, da er als Vertrags- angestellter im S nne des § 611 des B. G. B. gilt. Er untersteht hinsichtlich seiner Geschä tsführung dec Aufsicht des Veibandsvorsitzenden. Das Dienstverhältnis kann sowohl von dein Ver- bandsvorstande als auch vorn Geschäftsführer nur für den Schluß e nes Kalcndervierteljahres und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen gekündigt werden, auch wenn die Ver- gütung nach kürzeren Zeitabschnitten als Viertel- jähren bemessen ist. Im übrigen gelten für die Vermögemverwaltung sowohl als auch für die Verwaltung des Verbandes die in der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 1. August 1923 für die Zweckver bände enthaltenen Bestunmungen. § 15 erhält für die Zukunft folgende Fassung: D'e Haftung ausgeschiedener Mitglieder dem Verband gegenüber gemäß § 172 Abs. 5 der vor genannten Genre ndcvrdnung ist auf die Dauer von 5 Jahren nach dem Ausscheiden beschränkt. Das bei der Auslösung des Verbandes etwa vorhandene Vermögen wird nach Maßgabe des § 14 unter die Mitglieder verteilt. § 16 fällt weo. i:. Dieser Satzuugsnachtrag tritt mit dem Tage seiner Veröffentlichung m Kraft. Lugau, am 14. März 1924. Ter Verbandsvorstand. Bürgermeister Kurth, Vorsitzender. deutsche Staatsangehörige, die nicht in Sachsen aber in einem anderen deutschen Lande wohnen, 5 RM. Für Kinder bis zu 14 Jahren gellen die bis herigen Sätze von 3 und 4 RM. (Verordnung vom 12. November 1924, Slaatszeitung Nr. 266 vom 14. November 1924) weiter. 642 Dresden, am 28. April 1925. Ministerium des Innern. Aussühlttugsbestimmungen. zu dem Nkilhögesetze über -cn Lehrgang der Grundschule vom 18. April 1925 (RGBl. I S. 49) für das Schuljahr 1925. Das Reichsgesetz über den Lehrgang der Grund schule vom 18. Apiil 1925 ändert grundsätzlich nichts an der vierjährigen Dauer dcr Grundjchule. Es gibt nur ausnahmsweise aus pädagogischen Gründen für einzelne Fälle besonderer Leistungs» sähigleit die Möglichkeit, daß Schüler nach drei- jährigem Grundschnlb.'such in eine höhere Schule angenommen weiden können. Es darf keines- ja^S zu künstlichen Berfrühungen führen, die schließlich den Kindern selbst den größten Schaden bringen. Ta das Gesetz sofort in Kraft getreten ist, muß es noch für das Schuljahr 1925,26 durch, geführt werden. Das stößt deshalb auf große Schwierigkeiten, weil das Schuljahr schon be gonnen hat und überdies in diesem Jahre der vorzeitige Übergang aus der Grundschule in die höhere Schule völlig unvermittelt vor sich gehen muß. Es ist deshalb besonders sorgfältig zu prüien, ob trotz dieser Erschwerungen in jedem einzelnen Falle die Voiaussetzungen des Gesetzes erfüllt sind. 1. Unter besonders leistungsfähigen Schülern sind besonders begabte Kinder zu verstehen, deren körperliche und geistige Veranlagung und bisherige Cchulleistung bestimmt erwarten lassen, daß sie mit guten Schülern der nächsthöheren Alters- und Klassenstufe in Aufnahme, Verarbeitung und Aus druck im Unlerlichle ohne Überspannung ihrer Siäfte mit gutem Erfolge Schritt halten. Ein Schüler kann nicht schon deswegen als besonders leistungsfähig gelten, weil er in der Grundschule durchschnittlich gut beurteilt worden ist, oder weil er durch häusliche oder sonstige private Vor- bereitungen soweit gefördert worden ist, daß er Pie bei der Aufnahmeprüfung der höheren Schule verlangten Kenntnisse besitzt. 2. Anträge der Erziehungsberechtigten um Zu lassung ihrer Kinder zur Aufnahme an einer höheren Schule nach dreijährigem Besuche der Grundschule sind spätestens bis zum 8. Mai bei der Leitung der Grundschule einzureichen. Dem Anträge ist eine Bescheinigung derjenigen höheren Schule beizulegen, in die das Kind ausgenommen werden sott, aus der hervorgchen muß, ob noch Platz in der untersten Klasse dieser Schule vor handen ist. Es bleibt der Grundschule überlassen, in gr- ejaneten Füllen den Erziehungtb-rechligten von sich aus die Anregung zum vorzeitigen Übergang eüreS Schüler- in die höhere Schule zu geben. 3. Zu dem Antrag: hat sich der Klaffenlehrer de- SchüleiS gutachtlich aukzusprechen. Dem An träge sind die für da- Kind während der Grund- schulzctt erteilten Zenfuren sowie ein Zeugnis deS Schularztes oder eine» beamteten Arztes darüber petzufügen, ob da- Kind seiner körperlichen Be nur mit eine. Höchstgeschwindigkeit von 5 km in der Stunde befahren werden. Leipzig, am 15. April 1925. 633 Die Äreishauptmannichaft. DerStromverforgnrgSokrbandLelsnitz(8rzgcb.) hat zu seiner am 28. Dezember 1920 in Kraft ge» Iretenen, Anfang Februar 1921 in der Sächsischen Staais eilung bekanntgegeb.'nen Satzung den nach stehenden Nachtrag aufge icllt, der die Satzung mit der neuen Gemeindeoidnung vom 1. August 1923 in Einklang bringt. Geg n diesen Nachtrag ist kein Einspruch er- hoben woiden. 7 6 641 Zwickau, am 28. April 1925. Die Kreishanptma»»schaft. 1. Nachtrag zur Satzung des Stromversorgungs- Verbandes Oelsnitz (Erzg.) vom 27. Oktober 1919. ä. 8 1 vorgenannter Satzung erhält sür die Zukunft fol- gende Fassung: Die Gemeinden und Gemeindeverbände, welche vorliegender Satzung zugestimmt und in dem Ver- zeichnis unter „6" aufgesührt sind, bilden zur Wah. rung ihrer Interessen hinsichtlich der Versorgung mit elektrischem Strom einen Zweckverband nach § 166,1 der Gemeindeordnung vom 1. August 1923. Sie ermächtigen den Verband ausdrücklich zur rechtsgültigen Vertretung ihrer Interessen, An» spräche und Rechte in allen Stromversorgungs angelegenheiten unter Ausschluß der Interessen des Einzelmitgliedes gegenüber dem Verbände. Soweit es sich um Aufgabe und Abänderung bestehender Rechte handelt, bedarf cs der Zustimmung der be» teiligten Gemeinden. Zur Erfüllung des Verbands» Zweckes kann der Verband auch anderen Zweckoer bänden als Mitglied beitreten. 8 4 erhält folgende Fassung: Der Verband hat seinen S tz am Wohnorte des jeweiligen Veibandsvorsitzenden. Andere als die in dem Verzeichn s unter „0" aufgeführten Ge meinden können, soweit sie Strom von den Kraft werken Westsachsen A G. zu Oelsnitz beziehen, jederzeit ohne weiteres dem Verbände durch ein seitige Anmeldung beitreten. Das Bestehen des Verbandes wud weder durch den Austritt einzelner Verbandsmitglieder noch durch das Hinzutreten solcher berührt. Es genügt die Anzeige an die Staatsbehörde. 8 8 erhält h nter den Worten: „mindestens der Hälfte aller vorhandenen Stimmen" den Zusatz: „Ist die Hälfte nicht an- wesend, so ist die nächste Verbandsversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Stimmen beschluß säh g, wenn in der Einladung darauf hingewiesen worden ist." 8 9 erhall folgende Fassung: Der Verbandsversammlung steht zu: 1. Die Wahl der Milglieder de- Vorstandes. 2. Tie Enischließung über die Aufbringung der erforderlichen Mittel nach 8 14. 3. Die Prüfung und Richtigspiechung der vom Geschäftsführer abzulegenden Jahresrechnung. 4. Die Abänderung der Verbandssatzung. 5. Die Beschlußfassung über die Auflösung de- Verbandes und die Liquidation. 6. Die Erledigung aller derjenigen Maßnahmen, unter anderem Abschluß von Verträgen, zu deren Zweck der Verband gegründet worden ist. 8 11 erhält folgende Fassung: Ter Verbandsvorstand besteht aus 9 Mitgliedern, die von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte mit ein acher Stimmenmehrheit gewählt werden, und dem vom Verbandsvorstande gewählten Ge- Die Abbruchs-, Erd-, Maurer- und Zimmerer- arbeiten für die Erweiterung des Gußlagcrfchup- pens im Eisenbahn-Ansbrjsenmgswrct Zwickau sollen vergeben werden. 640 Bau eit: 12 Wochen nach Auftrugccrte lung. Einreichung der Angebote bis 14. Mai 1925 Vorm. 11 Uhr an «nterzcichnete Stelle; Eröffnung zu gleichem Zeitpunkte ebenda. Zuschlagsfrist: 6. Juni 1925. Zeichnungen sind hier oder bei der Werk- bahnmeistclei d.s Ausbesserungswerkes Zwickau ein zusehen. Preislisten weiden, soweit der Vorrat reicht, zum Preise von 0,50 RM. hier abgegeben. Die Auswahl unter den Bewerbern, wwie die Ab» lehuung sämtlicher An cbvte bleibt Vorbehalten. Eisenbahn-Ausbesserttngsmerl, Neu- bauabieilnng Chemnitz, Emilienstr 45. Tas im Grundbnche für Altenberg Blutt 947 auf den Namen des Uhrmachers Eiml Arthur Hille in Altenberg eingetragene Giunsstück soll am 25. Juni 1925, vormittags ^1V phr an der Gerichtsstellc im Wege der Zwangsvoll streckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 3,1 Ar groß und auf 6000 RM. geschätzt, besteht aus Haus, Hof uud Garten und liegt an der Rathausstraße i» Altenberg. Tas Haus ist 1890 mit 6380 M. zur Brandkasse einzeschätzt. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuch, amts sowie dcr übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte au, Befriedigung aus oem Grund- stücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 26. September 1924 verlautbarten Ver- steigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungs- termine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumeldeu nnd, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Ge bots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlüfes dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachzesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegen- stehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizu führen, widrigenfalls sür das Recht der Ver steigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. 617 Amtsgericht Attenberg, 22 April 1925. Auf Blatt 239 des hiesigen Handelsregisters, die Firma Riederschlottwitzer Holzstoff-Fabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung m Nieder- schlottwitz betr., ist heule eingetragen worden: Durch die Gesellschafterversammlung vom 16. April 1925 ist laut Notariatsprolokoll von demselben Tage die Umstellung des Stammkapitals auf fünf Tausend Reichsmark und die entsprechende Ande- rung des § 4 des Gesellschaftsvertrags beschlossen worden. Die Umstellung ist erfolgt. 634 Amtsgericht Dippoldiswalde, 22. April 1925. Auf Blatt 165 des hiesigen Handelsregisters, betr. dis Firma Mar Holser», Eolonialwaren-, Wein- u. Delikatessenhandlung in Kipsdorf, ist heute eingetragen worden: Die Firma lautet künf- tig: Max Holfert. 635 Amtsgericht Dippoldiswalde, am 26. April 1925. Das auf Blatt 257 des Grundbuchs sür Höcken dorf eingetragene verliehene vergbaurecht „St. Michaelis" ist am 31. März 1925 von dem Rerech. tigten, dem Dipl.-Ing. Arno Ziffzer in Halle, aus- gegeben worden. Es wird darauf hinzewiesen, daß das Berzbaurecht erlischt, wenn nicht binnen drei Monaten nach der Bekanntmachung von den nach 8 392 Abs. 1 des Allgein. Berggesetzes für Sachsen zum An rage Berechtigten die Zwangsverstcizerung des Rechts beantragt wird oder die Versteigerung mangels eines wirksamen Gebots nicht zum Zn- schlage führt. 636 Amtsgericht Dippoldiswalde, 23. Aplit 1925. Im Kontursverfahrrn über das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Bruno Löwe in röbeln, alleinigen Inhabers der F rma Bruno Löwe, vu- selbst, wird anstatt des Rechtsanwalts vr vr. Kühn, der sein Amt niedergelegt hat, der RechtsanwaU vr. Weidel in Döbeln zum Konkursverwalter ernannt 618 Döbel», den 27. April 1925. Das Amtsgericht. Tas nn Grundbuche für Blafewitz Blatt 62« auf den Namen Joseph Leopolo Träufel eing: tragene Grundstück soll am 17. Juni 1925, vormittags 9 Nh, an der Gerichtsstelle, Lothringer Ltr. 1, I, Saal 118, imWegederZwangsvollftreckungversteigert werden. Tos Grundstück ist nach dem Flurbuche 17,2 Ar groß und auf 53 300 RM. geschätzt. ES besteht aus Wohngebäude, Hofraum und großem Garten und liegt in Dresdrn-Blaskwitz, Emser Allee 31. Lie Emsichi ver Mitteilungen des Grnndbnch- amts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Zimmer 120. Rechte auf Befriedigung aus vem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 27. Februar 1925 verlautbarten Versteigerungsver- merks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten an zumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berück- sicktigt und bei dcr Verteilung des Versteigerungs. erlüjes dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer eni ver Versteigerung cntgegenstehendeS Recht Hai, muß vor der Erteilung des Zu- schlags die Aufhebung oder die einstweilige Ein stellung des Verfahren? herbeiführen, widrigen- falls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt 619 Amtsgericht Dresden, Abt. III, den 25. April 1925.^ Wegen Aufhebung der Srgentumsgemeiufchast soll das im Grundbnche für das vorm. Kgl Justiz- amt Dresden Blatt 368 auj die Namen Paul Oskar Haubold und Will») Ferdinand Unierdörser je zur Hälfte eingetragene Grundstück am 24. Juni 1925, vormittags 9 Uhr an dcr Gerichtsstelle, Lothringer Str. 1, I, Saal 118, im Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden. Tas Grundstück ist nach dem Flurbuche 3,3 Ar groß und auf 50 000 RM. geschätzt. Es ist ein Eckwohnhaus mit Hofraum und liegt in Dresden, Pfolenhauerstraßc 45. Die Einsicht ver Mitteilungen des Grundbuch- amts sowie der übrigen das Grundstück belreffeu- den Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Zimmer 120. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 7. März 1925 verlautbarten Versteigerungsver- merks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Auf- forderung zur Abgabe von Geboten anzumeldeu und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhafl zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Fest, stellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des VersteigerungserlöseS den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein dei Versteigerung entgegenstehendes Recht t at, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aushebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des verstei- gelten Gegenstandes tritt. 620 Amtsgericht Dresden, Abt. ill, den 27. April 1925. Im Handelsregister ist eingetragen worden: I. für den Landbezirk: n) am 21. April 1925: 1. auf Blatt 131, Firma L. G. Möckel in Schönheide betr.: Ter Kaufmann Paul Georg Schietzold ist ausgcschieden. Der Kaufmann Alfred Möckel in Schönheide ist nunmehr alleiniger In haber der Firma; 2. auf Blatt 337, Firma Gerischer L Eo. m Schönheide betr.: Die Firma ist erloschen; 5) am 22. April 1925: 3. auf Blatt 329, Firma A. Hutschenreuters Wwc. in Schönheide betr.: Der Bürstenfabrikant Paul Alfred Hutschenreuter ist ausgefchiedcn. Der Kaufmann Albert Kurt Hutschenreuter ist nunmehr alleiniger Inhaber der Firma; 4. auf Blatt 345, Firma krzgebirgische Bürste», sabrik Hans Gnüchtel in Schönheide betr.: Die Firma ist erloschen; II. für den Stadtbezirk auf Blatt 310, Firma Bernhard Schindler in Eibenstock betr.: Prokura ist erteilt dem Kaufmann Otto Arthur Fritz Richter in Eibenstock. 621 Amtsgericht Eibenstock, 24. April 1925. Uber das Vermögen der Firma Luvwtg Manuel, Aktiengesellschaft in Frankenberg/Sa., wird heute am 25. April 1925, vormittags t^9 Uhr das Kon kursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Herr Rechtsanwalt vr. Scha tz in Frankenberg. Anmeldefrist bis zum 22. Mai 1925. Wahltermin am 22. Mai 1ß25, vormittags 10 Uhr. Prüfungstermin am >A Juni 1*25 vormitt»»» 1N Uhr.