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W «3 - / . mtd Umgegend. V Amt5dIE ter Wmßl. OenkwAjü«, m>e lk« Hh-1 ! tt 5, i . ^E.-. ^Krk'anW 'a»'l Mittwoch-, den 21. Rotzkmbsr. 5-) s^^n ,- - ^nrSrsm '»^»viü^rn^ Frankenberg niit Sachsenburg Bekanntmachung für das Dorf Metzdorf. Zu Regelung des Temeinde, und LrmenwtsenS zu Metidvrf ist auf Sm-d d^t Mit 'k«t H8ktz«t ^ntMgenz- und waMMM : .E - - ^Krüger. ' an die Gememdevorstände in dty Oxttztzastenf^ HHttzhk-iMsz. Bor der Königlichen Rekrutirungs-Commission haben -M » rU -e» sechste« Deeombev LSlvv, > früh 9 Uhr, ...i Sus den Dorfschaften deS unterzeichneten GerichlöamttS Hie Militärpflichtig^ a»S d»M ArdürtAjahch 184g und Diejenigen au» früher» Jahren, welche ihrer MilitLrpstecht Zoch Mcht^nchW geleistet haK den, sowie dir bei früher» Aushebungen wegen Berufsbildung oder zeitlicher Untauglichkeit, ingleicheW die wegen unzureichender Körperlänge zurückgestellten Mannschaften . >" I» »-M H.d°wsch;>! G^aM- zu gestellrn. , . Als RrciamationSterchin, der alS Gchlustzest für Ave AtÄaM»titMsv^-tch^tüchetk"W^AHES!ßW, wird . . , So««ab-nd,-erL2. Dra-mbex stSVY, von BormistagS 9 Uhr, festgesetzt Und als Ort der Abhaltung das Gasthaus zur Linde i« Chemuitz bestimmt. DiS zu und mit diesem Termine und zwar in letzterem bis Mittags 12.YHZ find, aste Recla- Motionen, bei Verlust des Anspruchs auf etwaige Befreiung.^ bei L»G H><zitksaaShtWgSchmmikKot» zu bewirken und anzubringen. . Im Reclamatioflstermine selbst aber hat jeder Reklamant, vor der Äü-hebunaScommilfion zu Ankst^ rang dir von derselben auf die angebrachte Reelamation «rtdÄtrn «UA- finden und bei seinem Nichterscheinen zu gewarten, daß di» ihn betr^ffrndt Culschrihung NgchmUiags 5 Uhr desselben TageS als bekannt gemacht «erd« angrsehe» werden^- , ; ,z. , Die Gemeindevorftände werden nun angewiesen, den gestellungspflichtigen Mannfchaftch.j^e^ lungszeit und den Ort gehörig bekannt zu «nach«« und si« zuglrich-aus den ReclamationStag und die dirSfallsigen Bestimmungen dinzuweisen. . .. Im Urbrigen hat die Gestellung an dem ersterwähnten Tage ^stt der zeither Äbsichen Weise zu er folgen. j, «.r»«- .ü^-ni zrs r?'.- Frankenberg, am IS. November 1860> / ) ! Das Königliche Ger ich t s a m-t Ü « s e l hEst G-«s«r.^ ' - '" - '