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uß ei« agS 5 r An« Ver- s sich ie be- blica- lebri- träfe ch. 2ber- die einer irden auf -doch se in ; der chte, licke enen nin» rde- und Ge- für tene iter, its- fÜr und er- - 519. lungsversprechen, wenn es vor Gericht erfolgt, und darüber ein Protokoll aufgenommen wor den ist. ' ä) durch einen, vor dem Friedensrichter abge schlossenen Vergleich, und e) durch Ausstellung eines schriftlichen Schuld, . bekenntniffcs. Durch Beachtung dieser Notiz kann sich Man cher vor großen Vermögensverlusten schützen. -—. Ein braver Mann. - Inder Woche, welche mit dem 9. September d. I. begann, brach in Prerow, Regierungsbezirk Stralsund, die Cholera aus. Ein Jachtschiffer, Namens Schlenz, erkrankte zuerst daran. Es mockten die Einwohner die Krankheit für nicht so gefährlich halten und meinen, dieselbe werde nicht weiter um sich greifen, daher scheuten es die An gehörigen und nahen Verwandten nicht, den Kran ken zu besuchen und der Beerdigung beizun?ohnen. Doch als die Krankheit darauf schnell um sich lassen — die Mutter der Tovten. Niemand Keß sich, weder durch flehentliches Bitten noch durch Versprechen hoher Bezahlung bewögen, ihr bei Beerdigung ihrer Tochter behülflich zu sein. Auch der Schulz« des Ortes war nicht im Stande,' Männer zur Beerdigüng hrrbeizuschaffen/Änd die griff, und mehrere von den Personen, welche je nen Kranken gepflegt hatten, ebenfalls erkrankten und starben, da ergriff die Einwohner große Furcht ; Keiner wagte es zu den Kranken zu gehen, Kei ner der Beerdigung beizuwöhnen. Ans s7. Sep tember wurde eine Leiche zu Wagen nach dem' Die' Verjährung wird unterbrochen, und der Verlust abgewendet: - c «) durch förmliche Klaganstellung, d)7durck eine bei dem zuständigen Gerichtrmünd- lich oder schriftlich augebrachteItizeige nebst ei- < nekdarauf vom Dichter zu erlassenden schriftli chen Notification. Die Anzeige muß enthalten r Namen, Stand und Wohnort des Schuldners, die deutliche Bezeichnung des Grundes und Gegenstandes des Anspruchs, die genaue Nach dem Briefe eines Rittergutsbesitzers in . , Esthland hak es dort im heurigen Jahre von - Kirchhofe göbracht, bei der Niemand war,, als Mitte des Mai bis zum 96. August alle Tage ein Mann, der die'Pserde führte, uhd eine Wittwe, geregnet. Dabei ist natürlich die Ernte sehr schlecht die vor zwei Lagen ihren Mann hatte beerdigen ausgefallen, die Kartoffeln sind ganz mißrathe», „so daß man- deren nicht einmal zu Coteletten speisen kann", und das Heu ist ganz schwarz ge worden. Ein Brief aus der französischen Schweiz enthalt dagegen die Bemerkung, daß es dort im dießjährigen Frühjahre und Sommer nur dreimal geregstek hat. verstorben waren, und pflegte dasselbe. Die Spei sen wurden ihm won ferne hingefe^MUr geht in die übrigen Häuser, in denen lMterakranke sind, hilft und wartet so viel er kann. Von der" Lovtenfrau unterstützt, besorgt er die Beerdigung^ aber auch diese erkrankt und er steht allein. UN- - f gefähr 14 Tage, in denen Jedermänn vor ihch'- floh, lebte und wirkte er allein, brachte jeden Tag.. die Leichen, manchmal 3 bis 4 in einem Tage, . allein nach dem Kirchhofe. Oft erinatlete er, und gewiß nicht ohne.Grund klagte er dem Pfarrer, .daß ä es ihm zu schwer werde, allein die GMer zu l«- ." - reiten, die Leichen in den Sarg zu legest? Grab zu senken und die Grube zuzuschüttenzchrr ' Twst des Pfarrers reichte hin, ihn zu ermuthigen und seines traurigen Amtes zu warten, bis Gott - der Seuche Einhalt ^hat. — Das that. der sehr dürftige, wohnunglose, nur an kleinen Kindern (7 an der Zahl) und an Bereitwilligkeit zu edler Aufopferung reiche Arbeitsmann Röhrdanz in Prerow. . . ' Lciche^ollte daher vorlausig auf dem MMTvlelben. Halb brDMe Lft BasiUNWaM. > - mit seinW Fichrys^ße... Mei Leichs Männer- der Arbettsmonn. LLöhrdfl az und M - Tischler Passow waren dades.und bestatzten EiNsenkung der drei Leichem Moch M HEsrlWt Abend erkra nkte der genannte Lischt» - P a ss s P und starb am folgend«: Lage. ? Das vermehrte die Furcht der E.iyW-hner sehr, daß jeder Hausbesitzer sich mit dtn'Seittigech, abschloß; kein Nachbar ging zum andern, stoche weniger zu einem Kranken, und vergebens klopf; ten die Unglücklichen, wölchH Kranke oder Leicherr Angabe des Geldbetrags oder Werths bet Forderung und endlich das Gesuch, um schriftliche Notifikation an den Schuldner, im Hause hatten, an des Nachbars Thür. In e) durch ein mündliches Anerkrnntniß oder Zah- dieser Noth, wo der Kranke verlassen, Ler Lodte unbeerdigt blieb, trennt sich der Arbeitschaan Röhrdanz von Weib und Kind, bezieht ein Haus, aus dem alle Bewohner bis auf ein Kind