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2^02 Sowol der ReichSanwaff v. Wolfs als auch der Ge richtshof erkannten an, daß die Wortfassung des kam mergerichtlichen Erkenntnisse- Anlaß zu der von dem Bertheiviger gemachten Ausstellung gebe, daß aber, wenn man auf den Sinn zurllckgehe, die Sache sich so gestalte, daß, auch wenn die Wahrheit der behaup teten Hergänge bewiesen war, diese Thatsachen doch nicht hinreichrn würden, um die in den fraglichen Ar tikeln gebrauchten beleidigenden Ausdrücke, namentlich den Passus von den „politischen Leidenschaften" (auf die übrigen incriminirten Stellen legte der Gerichtshof keinen Werth) zu rechtfertigen; au- diesem Grunde erscheine die Beweiserhebung überflüssig. Darauf hin publicirte der Vorsitzende des Zweiten Strafsenat», Präsident Drenkmann, da» auf Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde lautende Erkenntniß. In Sachen der Haftung de» verantwortlichen Re dacteur« einer Zeitung für deren Inhalt auch im Falle seiner Beurlaubung und dergleichen (Aß. 20 und 21 deS Reichs-PreßgesetzeS vom 7. Mai 1874) erging fol gende- Erkenntniß de- Zweiten Strafsenats des Reichs gerichtes in der Untersuchungssache wider den Redacteur der Bossischen Zeitung vr. H. Kletke und Genossen vom 14. Nov 1879: Der Appellatio»«richter hat den Angeklagten, den ver antwortlichen Redakteur der in Rede stehenden periodischen Druckschrift, gemäß der in dem 8. 20 de» angeführten Ge setze» ausgestellten Regel als Thater bestraft, indem er ver neint; daß durch besondere Umstände die Annahme seiner Thäterschast ausgeschlossen werde. Er erachtet namentlich da« Vorbringen de« Angeklagten, daß der incrimitirte Ar tikel ihm infolge der ihm mit Rücksicht auf eine bevor stehende Reise ertheilten theilweisen Dispensation von den RedactionSgeschäften vor der Veröffentlichung nicht zu Ge sicht gekommen, vielmehr von den Ae faffer direct in die Hände de« stellvertretenden RedacteurS Stephany und von dort in die Hände der Druckerei gelangt sei, nicht für ge eignet, einen besonder» Umstand, welcher die Annahme der Thäterschast des Angeklagten ausschließt, darzustellen, und «S hat deshalb die Aufnahme de« darüber durch Berufung auf d^« Zeugniß de« Stephany angetrctenen Beweise» ab gelehnt. Die gerade hiergegen gerichteten Angriffe der Nichtigkeitsbeschwerde sind nicht zutreffend. Der 8- 20 a. a. O. stellt in seinem Absätze 2, wie auch die Entstehungsgeschichte ergibt, al« Regel den Grundsatz auf, daß der verantwort liche Redacteur einer periodischen Druckschrift al« Verfasser derselben und deshalb rücksichtlich der durch dieselbe begrün deten strafbaren Handlungen als Thater zu beurtheilen und zu bestrafen ist. Diese strafrechtliche Verantwortlichkeit kann der Redacteur nicht schon dadurch von sich Lbwehren, daß «r den Nachweis führt, daß er von dem Inhalte der öffent lichen Druckschrift oder einzelner Theile derselben vor der Veröffenslichung keine Kenntniß hatte. E« bedarf vielmehr der Feststellung besonderer Umstände, durch welche die an sich gesetzlich begründete Annahme der Thäterschast ausge schlossen wird. Ein solcher besonderer Umstand ist darau« nicht zü entnehmen, daß der Redacteur, wie hier von dem Angeklagten seiner Behauptung nach geschehen, in Rücksicht auf eine demnächst anzutretende Reise von einem Theile der RedactionSgeschäfte sich dispensirt hat oder hat dispensiren lassen und wegen diese« Fernbleiben« von der RedactionS- thätigkeit Kenntniß von einzelnen Artikeln der nach seinem Willen unter seinem Namen als de» verantwortlichen Re- dacteur« erschienenen Druckschrift nicht erhalten hat; denn dieses Verhalten widerstreitet an sich den Verpflichtungen, welche die Stellung eine« verantwortlichen RedacteurS nach dem Gesetze mit sich bringt und enthält ein dem Herbei führen und Gutheißen in seinem voraussehbaren Erfolge gleichstehende» Zulaffen der Veröffentlichung von strafbaren Artikeln, welche der verantwortliche Redacteur gerade durch seine Prüfung und Einwirkung zu verhindern berufen und verpflichtet ist. Für Fälle solcher Art ist der Schutz, welchen der Schlußsatz des angeführten 8- 20, Absatz 2, al» Aus nahme von der Regel für besondere Umstünde hinstellt, dem verantwortlichen Redacteur nicht gewährt; vielmehr setzen - einen scharfen Gegensatz zum Marquis geschaffen: den auf seine eigene Kraft, das heißt, seine Schlauheit und GesetzeSkenntniß, sich verlaffenden und damit selbst Höhergestellten trotzenden Bourgeois. Diese Rolle hat bekanntlich in Or. Förster einen vortrefflichen Re präsentanten; aber zum ersten mal ward un» der Genuß gewährt, zwei solche Meister des Charakteri- firenS in so ganz verschiedenartigen Rollen neben- und miteinander auftreten zu sehen. Da- Publikum konnte denn auch nicht aufhören (namentlich am Schluffe), die beiden hervorragen den Künstler zugleich hervorzurufen, und «S war er freulich, zu sehen, wie neidlos jeder derselben bemüht war, einen solchen Hervorruf, wenn er (nach Lage der Ecenen) ihn zunächst traf, mit dem ebenbürtigen Ge nosse« zu theilen. Auch die übrigen Rollen waren gut besetzt. Frau Western gab die Baronin mit der an ihr in solchen Partien gewohnten Feinheit und Schärfe, Frl. Sa- tran da» Frl. v. Seigliire mit jener richtigen Ber- schmelzung warmen Gefühls und mädchenhafter Zurück haltung, welche diese nicht leichte Rolle erheischt. Hr. «Mergmanu sprach und spielte mit guter Empfindung den Bernard, wenn auch Ton und Haltung etwas weniger spröde hätten sein können. Hr. Stöckel und Hr. Pohl fanden sich mit ihren weniger bedeutenden Rollen (als Baron Vaubert und als Diener de- Mar quis) gut ab. Wir hören mit Vergnüge«, daß uns im Laufe de- Gastspiel» deS Hrn. Haase noch einmal der Genuß bevorsteht, ihn und vr. Förster nebeneinander auftre- teu zu sehen, und zwar in einem der wenigen moder ¬ nen deutschen Lustspiele, welche uns die Ueberlegenheit der Franzosen, eine« Scribe, Sardou, Sandeau rc., in dieser Gattung zum mindesten theilweise vergessen machen, in „Pitt und Fox" von Gottschall. Au« Kassel vom 30. Nov. wird der Weser-Zeitung geschrieben: „Der Aufforderung einer Anzahl alter Herren entsprechend, hat der in Fulda erscheinende Hessische Be obachter zur Bildung eines Verein« gegen da» gesundheits schädliche Hutabnehmen folgendes launige Statut entworfen: 8. 1. Der Handgrußverein hat den Zweck, dem Hut abnehmen auf der Straße entgegenzuarbeiten und damit die Gesundheit und die Hutkrämpe» seiner Mitglieder zu schonen. 8. 2. Die Mitglieder de« Verein« grüßen, indem sie die Hand an die Hutkrämpe legen und sich verbeugen. Z. 3. Mitglied de« Verein» ist jeder, der sich selbst dafür ansieht und für den obenausgesprochenen Zweck nach besten Kräften sorgt. 8.4. Die Mitglieder zerfallen in außerordentliche und ordentliche; außerordentliche sind diejenigen, welche da- Hutabnehmen nur Männern gegenüber unterlassen, bei Damen aber aus falsch verstandener Galanterie an der alten Gewohnheit festhalten; ordentliche Mitglieder aber sind diejenigen, welche unverzagt und überall vor Männern, Frauen und Jungfrauen ihren Hut festsitzen lassen. 8- 5. Sin außerordentliche« Mitglied kann jederzeit ordentliches werden, sobald e» seine Anschauungen erweitert und dem gemäß handelt. 8- 6. Al» ausgeschlossen haben sich nur diejenigen Mitglieder zu betrachten, die dem Zweck de« Verein» untreu werden. 8- 7. Versammlungen de» Ver ein» finden täglich überall da statt, wo sich zwei oder drei Mitglieder treffen und al» solche erkennen." — Aus da« schon bald nach seinem Erscheinen von un« kurz erwähnte Schriftchen: „Leipzig uud seine Univer sität vor 100 Jahren. Au« den gleichzeitigen Auf zeichnungen eine« leipziger Studenten jetzt an« Licht ge stellt. Mi Titelbild, Plan von Leipzig uud Karte der Umgegend" (Leipzig, Breitkopf u. Härtel) kommen wir noch- di« „besondern Umstände", wie auch die Materialien zudem Gesetze (vergleiche den Bericht der Reich»tag«commission) außer Zweifel stellen, solche Fälle Vorau«, in welchen der Verantwortliche Redacteur von dem strafbaren Artikel vor der Veröffentlichung Kenntniß zu nehmen thatsächltch ver hindert war, die NichtkenntNiß daher außer seinem Willen lag. Der Appellationsrichter hat daher, wenn er den ange- tretenen Beweis nicht als geeignet, da« Vorhandensein eine« die Annahme der Thäterschast nicht ausschließenden beson- dern Umstandes darzuthun, ablehnt, rechtlich nicht geirrt und dadurch die Bertheidigung unzulässigerweise nicht be schränkt, auch den angesührten 8- 20 nicht verletzt, sondern richtig angewendet, während die Anwendbarkeit de« 8. 21 daselbst, weil der Angeklagte nach dem- 8- 20 al» Thäter zu bestrafen ist, nach ausdrücklicher Disposition desselben ausgeschlossen blieb. Zur Frage des Handelsvertrags mit Oesterreich. -- Leipzig, 9. Dec. Die besondere Wichtigkeit unserer handelspolitischen Beziehungen zu Oesterreich (nicht in wirthschaftlich« Hinsicht allein, sondern auch in politischer) erheischt eS, daß wir allem, wa« dar auf Bezug hat, eine erhöhte Aufmerksamkeit schenken. Nun steht, wie bekannt, die Sache augenblicklich so, daß die Verhandlungen zu Berlin (wegen eine» pro visorischen Vertrags) unterbrochen worden und die öster reichischen Bevollmächtigten nach Hause gereist sind, um neue Instructionen einzuholen. Seitdem hat das österreichische Ministerium, und ebenso das ungarische, den parlamentarischen Körperschaften Vorlagen gemacht, um von ihnen Vollmacht für die weitern Unterhand lungen mit Deutschland zu erhalten. Hieran nun schließt sich eine Mittheilung der wiener «Presse», die wir unsern Lesern nicht vorenthalten zu dürfen glauben, über eine von dem österreichischen Handelsminister ver anstaltete Conferenz von Abgeordneten behufs vertrau licher Vorbesprechung dieser Angelegenheit. Die «Presse» berichtet darüber: Der Minister legte den Abgeordneten den Stand der Verhandlungen dar und verlangte ihre Anschauuugen be züglich der verschiedenen mögliche» handelspolitischen Even tualitäten kenne» zu lernen. Der Minister kennzeichnete den Umfang der Vollmacht, welche die Regierung in dem eingebrachten Gesetzentwürfe verlange, und besprach insbe sondere die Frage de« Appreturverkehrs. Die in der Eon- ferenz anwesenden Abgeordneten waren auf Grund der ihnen vom Minister gegebenen Informationen einstimmig der Ansicht, man Müsse der Regierung die verlangte Voll macht ertheilen. Bezüglich der autonomen Regelung de« Appreturverkehr» ist Hoffnung Vorhand«», daß die Grenz- bevölkerung vor dem Nachtheile eine« Knzlichen Aufhören» de« Appreturverkehr» bewahrt bleiben wird; indeß wurde auch der äußerste Fall mit erwogen und di« anwesenden Abgeordneten erklärten: ihre Wähler würden, fall« e« die Staatsnothwendigkeit erheische, sich auch dem Aeußersten zu fügen. Baron Korb gab ein ausführliche» Exposö über dir Ent wickelung der Handelsbeziehungen Oesterreich» zu Deutschland sowie über den Gang der letzten Verhandlungen. Nach diesem Expose ist da» Zustandekommen eine» provisorischen Vertrage« für die Dauer von sechs Monaten nicht auSge- schloffen, aber auch nicht der Eintritt eine« vertragslosen Zustandes zwischen Oesterreich und Deutschland. Der Minister lud die Anwesenden ein, sich darüber au«zu- sprechcn, was in dem einen und dem andern dieser beiden Fälle zu geschehen habe. Einstimmig wurde beschlossen, für den Gesetzentwurf betreffend die Verlängerung des deutschen Handelsvertrages einzutrrten, eventuell die In demnität zu ertheilen, wenn die Regierung genöthigt sein sollte, zum Aeußersten zu schreiten und da« Appreturver fahren in demselben Moment vollständig zu kündigen, wo der Rohleintnverkehr von feiten Deutschland« al« aufge hoben erklärt würde. Ein zwcitsr Bericht der »Presse» lautet: I» Ergänzung de« au-sührlichen Bericht« in unserm Bbendblatte werden un« noch einige interessante Detail» au» der heute beim Handel-minister abgehaltenen Eonfereuz mitgetheilt. Der Minister betonte in seinem Expose nach drücklich, daß er im vollständigen Einvernehmen mit dem Ministerium de« Auswärtigen vorgehe. Die Nothwendig- leit, der Regierung die verlangte Vollmacht zu ertheilen, wurde allseitig anerkannt, doch wurden gleichzeitig die Grenzen dieser Vollmacht Präcistrt, und zwar sowol für den Fall eines provisorischen McistbegünstigungSvertrage» al« für den der Bertragslosigkeit. Die Versammlung sprach sich dafür au», daß der Minister betreffs gänzlicher oder thcilweiser Aushebung de« Appreturvertehrs gegenüber Deutsch land frei« Hand haben müsse. Mit Rücksicht auf die später zu erwartenden Verhandlungen über einen definitiven Zoll- Vertrag mit Deutschland wurden von den Abgeordneten ein zelne Pofilionrn de« allgemeinen Zolltarif- namhaft ge macht, bezüglich deren eventuell Zugeständnisse an Deutsch land möglich wären, und auch da« zulässige Mqß dieser.. Eoncessionen wurde festgestellt. Endlich sprach sich die Ver sammlung dafür au«, die Regierung möge eine Novelle zum Zolllarlfgesetze einbringen, durch welche der Kampfzollzu- schlag von 10 aus 20 Proc. erhöht werde. Der Handel-minister hat sich übrigen«, wie wir höre», . auch von Abgeordneten der Autonomistenpartei eine LH», licht Ermächtigung ertheilen lassen und sich bereit- früher mit bitheiligten industriellen Kreisen ins Einvernehmen ge setzt. ES wird allseitig versichert, daß diese Maßregeln und die Beschlüsse der heutigen Conferenz keine gegen . Deutschland gerichtete Spitze haben. Die« wird auch durch unsere thatsächlichen Mittheilangen aus der Conferenz be stätigt. Die der Regierung zu ertheilende Vollmacht er strecke sich nicht nur auf eint» provisorischen Vertrag, auch für den Fall der Bertragslosigkeit sollen Vorkehrungen ge troffen werben, um den Zollkrieg zu vermeiden, und end lich wurden sogar einzelne Zollposttionen für den künftigen Zollvertrag discutirt. Was die Erhöhung de« Kampfzoll zuschlags betrifft, so wäre diese allerdings eine empfindlich« Waffe für den äußersten Fall; aber da« Verhältniß zu Deutschland scheint nur der Anlaß, nicht die Ursache dieser Rüstung zu sein. Deutsche-Reich. Der Staats-Anzeiger berichtet aus Berlin vom 8. Dec.: „IhreMaj. die Kaiserin und Königin hat dem Albert-Verein in Dresden einen Beitrag von 500 M. für die Hinterbliebenen der bei Zwickau Ver unglückten überweisen lassen." — Dem StaatSsecretär im Reichs - Iustijamt vr. Ludwig Hermann v. Schelling ist der Charakter als Wirkte Geheimrath mit dem Prädicat „Excellenz" ver- liehrn worden. , — Der Kölnischen Zeityngschrsibt man aus Merlin vom 7. Dec.: „In parlamentarischen Krisen will man wissen, daß dem nächsten Reichstage ein neue- Struerbouquet überreicht werden soll, mit dessen Zusammenstellung man bereits an zustehendem Ort beschäftigt ist. Das Brausteuergesetz, welches in der vorigen Session unerledigt geblieben ist, wird zunächst sicher wieder vorgelegt. Ferner ist die Vorlegung eiue- BörsenstenerentwurfeS beschlossen; im weitern aber sollen noch neue Steuer-Vorschläge bevorstehen, zu denen da- Ausland das Vorbild liefert; z. B. die Besteue rung der Quittungen in Oesterreich rc." — Der Magdeburgischen Zeitung wird au» Berlin geschrieben: „Die Frage deS Anschlusses von Ham- , bürg und Bremen an den Zollverein scheint - wieder in den Vordergrund treten zu sollen. Nach den ersten bezüglichen Anfragen, welche von hier au- mal» zurück Unstrritg gewährt e« ein eigenthümliche» In teresse, Stadt und Universität Leipzig vor 100 Jahren im Spiegel eine« Augenzeugen zu erblicken und mit dem heute zu vergleichen, z. B. die damalige, ziemlich com- pliLirte Verfassung der Universität mit der, welche die selbe socben sich neu gegeben hat; die Studentenlogi» („Zimmerchen auf dem Paulino zu 7 Thlr. de« Jahres sind freilich elend und fast ohne Möbel"); Lollegien („bis zum dritten kann Jeder hineingehen, dann aber muß er ent weder unterschreiben, oder wegbleiben"); Personalien von Professoren (gute und böse); dann vom Buchhandel: „20 oder 22 Buchhandlungen und 12 Buchdruckercien"; das „große Loncert" (schon damals das Abonnement 12', Thlr.); Theater außer den Messen zwei- bis dreimal die Woche (Loge ersten Ranges V», Parterre '/« Thlr.); Gärten um die innere Stadt 11 l (wa« ist davon noch übrig?); Schlittschuhlaufen auch von Damen schon nicht selten rc. — Al« ein werthvolles Vermächtniß des leider zu früh verstorbenen namhaften Geographen Peschel ist da- Werk zu begrüßen: „Physische Erdkunde. Nach den hinter« lassenen Manuskripten Oskar Peschel'« selbständig bearbeitet und herau-gegeben von Gustav Leipoldt" (Leipzig, Duncker u. Humblot), von welchem der erste Band vor liegt. Derselbe zerfällt in zwei Theile: 1) Da« „Weltall", 2) „Der Erdkörper". Möge die Fortsetzung nicht auf sich warten lassen. — Auf einem dem vorigen wenigsten» ver wandten Gebiete bewegt, sich da» „Kormographische Skizzenbuch oder die Forschungen unserer Zeit über die Einrichtung des WeltgebäudeS von M. Wilhelm Meyer, vr. pkil„ Assistent der Sternwarte zu Genf" (Leipzig, F. A. Brockhaus). Dasselbe behandelt: ,Me Wahrheiten der Astro nomie", „Die Kometen", „Die kosmischen Meteore", „Die Doppelsterne", „D«S System der Sonne", „Die Himmels lust", „Die neuern Entdeckungen im Sonnensystem, „Da- Problem des Sonnenabstande-". «rgangen wa konnte man vorläufig aus indessen ernei von Hambm welche annehi getreten wird Dagegen De^ip voq» Fragt de« A va« Zollgebie bedürfen seh, ter Frage sei Frühjahr, na über den ne Hamburg wi worden, abe Verhandlung, städte Gelege ren, daß die in das Zollg kurzer Zeit r kanzlerS nich dem geschehet leitung der Bremen ang in Frage ko« Auf Gr« ist da- Berl dungSverein Druckschrift, dieses Blatte schrist „Die von der köni Zwickau unte der Beilage Nr. 214, Fr düng der Re worden. ' Preußei 2 Uhr trat da zusammen. Ä nung die mor Hause- über Man sagt, di -— Nach der bemüht sei«, sie für die o bahnen an di und London « gebenden Kre! gierung nichtt mongen der l vom 10. Mm 18. Juni 18 auf daS Fil dessen müssen Niederschlagui handelt, an t den Fällen, urtheilten in auferlegten Ko Bestimmungen eingetreten ist "»Serbin, nung gewesen, würden einen ermöglichen, l mentarische Die soeben e sterium des I Wichtigkeit, w zudem steht neue Eisenbal Wochen, die Verfügung ff Vorlage nicht EtatSberathun Ende gebracht Wochen von ' große Sumn werden soll, i vieles liegen 1 ordnetenhause mit seiner Ze gegangen zu s beliebte Ankla große legiSlat! erste Session l Hinsicht alle sagen dies nich nur um zu z< den Verhältni ist, und kein Liberalen. Ser rem Minif -georduetenhaus Entwürfen eir