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Wegen Reinigung Neustädtel M. I. V.: H. v. Treba. 2m Gehöfte des hiesigen Fuhrwerksbesitzers Bruno Hänel, Niedergraben Kat.-Nr. 45 8, ist die Influenza der Der Rat der Stadt. H 4 EiliOckkk MGlWkl f 4. -F-, k>, 8/ d., Pferde ausgebrochen. Lößnitz, am 12. September 1910. erledigt. Nenstädtel, den 13. September 1910. der Geschäftsräume bleibt Freitag, den LS. September Nachmittags und Sonnabend, den 17. September dieses Jahres unsere Rats- und Sparkassenexpedition geschlossen. Standesamtsangelegenheite»» werden Sonnabend, Bormittag von LI—IS Uhr II. In das von den Ortsvorständen und den Gutsvorstehern der selbständigen Gutsbezirke Erla, Klösterlein, Niederpfannenstiel und Schindlers Werk in zwei gleich lautenden Exemplaren neu anzufertigende Verzeichnis der im Gemeinde- bez. Gutsbezirke jetzt vorhandenen Pferde (Vorführungsliste für 1910) sind sämtliche im Orte vorhandene Pferde aufzunehmen, jedoch mit Ausnahme: a., der unter 4 Jahre alten Pferde, Truppenübungen Wie zur Kenntnis der Königlichen Amtshauptmannschaft gelangt ist, ist die mit Bekanntmachung vom 20. August dieses Jahres — Nr. 198 des Erzgebirgischen Volks- freundes — angeordnete Kenntlichmachung der Steinbrüche, Gruben, tiefliegende Teiche, Torfstiche, Sümpfe oder sonstige morastige Stellen in einzelnen Fällen nur mit Stroh wischen erfolgt. Zur Verhütung von Ungtücksfällen wird hiermit angeordnet, daß diese gefährlichen Geländehinternisse, wo solches noch nicht geschehen ist, sofort noch mit schwarzen Flaggen kenntlich gemacht werde»«. Schwarzenberg, am 12. September 1910. Königliche Amtshauptmannschaft. b., der Hengste, > der Stuten, die innerhalb der letzten 14 Tage abgefohlt haben, der Vollblutstuten, die im „Allgemeinen Deutschen Gestütbuch" oder den dazu gehörigen offiziellen — vom Unionclub geführten — Listen eingetragen und von einem Vollbluthengst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers, Wegefperrnng. Wegen vorzunehmender Wasserleitungsarbeiten wird der im Staatsforstrevter Raschau gelegene Bockgutweg am IS. und IS. September d. I. für jeden Fährverkehr gesperrt. Raschau, den 12. September 1910. Der Gutsvorsteher der Pferde, die auf beiden Augen blind sind, der Pferde, die in Bergwerken dauernd unter Tage arbeiten, der Pferde, die wegen Erkrankung nicht marschfähig sind oder wegen An steckungsgefahr den Stall nicht verlassen dürfen, der Pferde, die bet einer früheren, in der betreffenden Ortschaft abgehaltenen Musterung als dauernd kriegSuybrauchbar bezeichnet worden sind und i ., der Pferde unter 1,50 in Bandmaß. Ortschaften und selbständige Gutsbezirke ohne vorführungSpflichttge Pferde stellen keine neuen Vorführungslisten (Fehllisten) auf, sie legen nur vorhandene Listen 1909 vor. ragesgelckicltts. Deutschland. Berlin, 12. September. (Postscheck» er kehr zwischen Deutschland und Belgien.) Vom 1. November ab wird der Postscheckverkehr -wischen dem Deutschen Reiche und Belgien eingeführt. DaS RetchSpost- amt hat mit der belgischen Regierung einen Vertrag abge schlossen, nach dem die Bedingungen und Einrichtungen im Verkehr mit Belgien dieselben sind, »vie im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn und der Schweiz. Die, Gebühren für Ueverwetsungen nach Belgien werden mit V, vom 1000 des überwiesene»» Betrages erhoben. Auch für die lieber- Weisung vom Auslande wird keine besondere Gebühr er hoben. erlassen worden, denen zufolge ein Teil der befestigten Inseln in Zukunft abgesperrt wird. Danzig, 12. September. (Deutscher Juristen« t a g.) Mit einem von der Stadt Danzig veranstalteten Festabend im Franziskauerkeller begannen am Sonntag hier die Verhandlungen des 30. Deutschen JurtstentageS, der in diesem Jahre gerade ein halbes Jahrhundert besteht. Das Präsidium der Tagung wurde wieder dem Ehrenvor sitzenden Geh. Justizrat Professor vr. Heinrich Brunner (Berlin) übertragen. Im Anschluß daran konstituierten sich die drei Abteilungen des Juristeutages. Der ersten Abteilung wurden die Themata, welche den Hypothekenaus fall, die Schutzvorschriften für Privatangestellte und das Sammelvermögen betreffen, überwiesen. Die -weite Abteilung hat sich mit den gewerblichen SondergertchtS- HHOWW Hotel „Stadt Leipzig" in Eibenstock 14 Zentnern und schwere von 14—20 Zentnern Wagengewtcht in Betracht. Unterschied ist beim Eintrag in Spalte 8 der Borfahrungsliste durch „l. W." (l Wagen) oder „s. W" (schwerer Wagen) »um Ausdruck -u bringen. III. In den Gemeinden Uuterstützeogrü«, Neuheide, Neidhardtsth« BermSgrüu, Tellerhäuser und Streitwald, wo die Pferde nicht selbst gemusterp- werden, sind kein- Wage« »ach den Pferdemusterungsplätzen zu bringen. Etwaige Zweifel über die KriegSbrauchbarkett der Fahrzeugbestände haben die Vorstände der vorgenannten Gemeinden dem MusterungSkommtssar mitzuteilen, der nötigenfalls die Wagen prüfen wird. In alle» übrigen Orten sind möglichst je 2 Wagen (1 leichter und 1 schwerer). - die nach Ansicht der OrtSvorstände und Gutsvorsteher den Anforderungen vorbildlich entsprechen, in Gehöften in der Nähe des Pferdemnfternngsplatzes bereit zu stellen. Die Bereithaltung von Wagenzubehör und Geschirrstücken ist nicht erforderlich Schwarzenberg, den I. September 1910. Königliche Amtshauptmannschaft. III. Bei denjenigen Gemeinden, zu denen Gutsbezirke gehören, haben die Orts vorstände bet Aufstellung der Vorführungsliste eine deutliche Treunuug durch Offenlaffen mehrerer Querspalten zwischen der Pferdeliste der Gemeinde und der des Gutsbezirks vorzunehmen. Nur die Gutsvorsteher von Erla, Klösterlein, Nieder pfannenstiel und Schindlers Werk stelle»» besondere Listen auf. IV. Jeder Pferdebesitzer ist verpflichtet, zu der vorstehend angeordneten Musterung 1 ., feine in demselben Orte bei der im Jahre LSSS stattgefundenen Musterung als kriegsbrauchbar befundenen Pferde, sowie 2 ., seine seit der letzten Musterung (LSSS) in den betreffenden Ort «e« hinzngekommenen Pferde (insoweit solche nicht unter die vorstehende unter n bis i aufgeführten Arten zu rechnen oder hochtragend sind) dem militärischen Pferdemusterungs-Kommiffar zu der vorangegebenen Zeit und in dem dazu bestimmten Orte vorzuführen. V. , Befreit von der Vorführung der Pferde sind unter anderem: aktive Offiziere, Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebrauch) sowie Aerzte und Tierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes an dein Tage der Musterung unbedingt notwendigen eigenen Pferde und Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, die von ihnen zur Beförderung der Posten kontraktmäßig gehalten werden muß. VI. Die Vorstände der Gemeinden, (Vertreter der Stadträte, Bürgermeister, Gemeindevorstände und Gutsvorsteher) haben sich zu den Musterungsterminen eillzufinden, dem Kommissar am Musterungsorte einen Tisch zur Verfügung zu stellen, die neue Borführungsliste doppelt und die alte VorführungSltste vom Jahre 1909 unaufgefordert vorzulegen. VII. Des Weiteren haben die Ortsvorstände dafür zu sorgen, daß die für die Gestellung, Ordnung und Vorführung der Pferde erforderlichen Leute zur Stelle sind und daß daS Vorführen genau in der Reihenfolge der Vorführungsliste geschieht. Hierzu ist an dem linken Backenstück der Halfter jedes Pferdes ein Zettel aus Pappe oder starkem Papier mit deutlicher entsprechend großer Nummer, welche derjenigen Nummer der Vorführungsliste entspricht, zu befestigen. VIII. Bet Pferden, welche bereits bet der letzten Musterung (im Jahre 1909) in demselben Orte als kriegsbrauchbar bezeichnet wurden, sind außerdem — ebenfalls unter Verantwortung der Ortsvorstände — die neuen weißen und bunten Bestimmungs täfelchen anzubringen. IX. Die Pferde sind blank auf Trense mit 2 Zügeln vorzuführen. X. Die Hufe der Pferde müssen gereinigt sein. XI. Den Weisungen der zur Aufrechterhaltung der Ordnung aufgestellten Gen darmen und Schutzleute ist unbedingt Folge zu leisten. XII. Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder nicht vollzählig vorführen, haben für jeden einzelnen Fall die in 8 27 des Kriegsleistungs- gesetzeS vom 13. Juni 1873 angedrohte Geldstrafe bis zu 150 Mark und außerdem auch noch zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgrnommen wird. XIII. Den Herren Privattierärzten und Zivilschmieden ist die Teilnahme an dem Musterungsgeschäft gestattet. « Verkürzte Fahrzeugprüfung betreffend. I. Mit der Pferdevormusterung ist auch eine verkürzte Prüfung der kriegs brauchbaren Fahrzeuge durch den Kommissar verbunden, die sich auf die Vornahme von Stichproben in einigen Gehöften nach Vorschlag der Ortsvorstände erstrecken wird. II. Ein besonderes Verzeichnis der kriegsbrauchbare« Fahrzeuge ist nicht anzulegen. Die OrtSvorstände und Gutsvorsteher vermerken die Anzahl der nach ihrer Ansicht krtegSbrauchbaren Fahrzeuge in Spalte 8 (Bemerkungen) der Vor führungsliste für 1910 der in gleicher Zeile in Spalte 2 namhaft gemachten Pferdebesitzer. Die Besitzer von kriegsbrauchbaren Fahrzeugen, die keine vorführungspflichtigen Pferde haben, sind am Schluffe der VorführungSltste in Spalte 1, 2 und 8 einzu tragen - Spalten 3—7 sind freizulassen. Freitag, den LS. September LSLS, vorm. S Uhr 6715 fi. Klötze 7—15 mn Stärke, 49 fi. Klötze 16—29 om Stärks 2500 - Reisslänge» 3—5 - - 270 - Reisstangen 6 - « 29 rin fi. Nntzknüppel, vorm. LS Uhr 1 rin w. Brennscheite, 148,5 rlli »v. Brennknüppel, 843 rin w. Aefte, 3 rni h., 265 rin w. Stöcke, in den Abt. 8, 16, 24, 28, 37, 38, 42, 55, 68—70, 75—77 (Durchforstun gshölzer). Kgl. Forstrevierverwaltung Eibenstock. Kgl. Forftrentamt Eibenstock. Berlin, 12. September. (Die Ostastenreise des ehemaligen Staatssekretär Dernburg.) Nach einem Telegramm der Deutschen Kabelgramm-Gesell- schäft ist Staatssekretär a. D. Dernburg heute in Beglei tung des Sekretärs des japanischen BerkehrSmtnisterS, Sugi, von Tokio nach der Mandschurei und Korea abgereist. Berlin, 12. September. (Zur Emdener Spto- nageaffäre.) In der Emdener Spionage-Affäre sind, wie verlautet, in den letzten Lagen im deutschen Küsten gebiet mehrere wichtige Verhaftungen erfolgt. Es handelt sich uin Inländer, die mit den verhaftete»» beide» Eng ländern in Korrespondenz gestanden haben sollen. Im Interesse der Untersuchung werde»» Einzelheiten vorerst zurückgebalten. Für die deutschen Küstenbefestigungen an der Nordsee sind verschärft« UeberwachungSbestimmunge» Holzverkauf 4653.00 Im »Klotzholz, 3522.39 Im » Schleifholz, 49 rm' 1 m lange, weiche, geschälte Nutzprügel und 2011*/, rm ° Brennholz. Abgabe im ganzen oder partien weise loko Wald. Schriftliche Offerten sind bis längstens 20. September 1910 mittags 11 Uhr bet der gefertigten k. k. Forst- und Domänen-Verwaltung unter Erlag eines 10°/yigen Angeldes einzubringen. Ausweise über die einzelnen Partien und die speziellen VerkaufSbedingniffe werden auf Wunsch versendet und Auskünfte erteilt. K. K. Forst- nud Domänen-Verwaltung St. Joachimsthal bei Karlsbad. Oeffentl. Sitzung der Stadtverordneten zu Schneeberg Donnerstag, den LS. September LSLS, abends S Uhr. Bürgerrechtserwerbung in Johanngeorgenstadt. Unter Bezugnahme auf die unter O ersichtlichen Bestimmungen in 8 17 der Revidierten Städteordnung werden alle diejenigen hiesigen Einwohner, die zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigt bez. verpflichtet sind, hiermit aufgefordert, sich bis zum 24. September LSLS an Natsstelle anzumelden. Johanugeorgenftadt, am 10. September 1910. Der Stadtrat. Rosenfeld, Bürgermeister. Ldw. Mittwoch, am L4- September LSLS, vormittag 10 Uhr sollen in Lößnitz verschiedene Schnitt- und Galanteriewaren gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Bieter sammeln sich in „Stölzels Restaurant". Lößnitz, am 12. September 1910. Der Gerichtsvollzieher d. Kgl- Amtsgerichts. Lfd. Nr. Musterung-- MusterungSorte Musterung-Plätze Tag Beginn 14. 20. Ottbr. 7- vorn». Schneeberg. Schneeberg auf dem Gcheunenplatze. 9 vorm. Neustädtel. Neustädtel auf der OrtSstraße vom „Karlsbader HauS" ab nach dem Rathaus -u. 10" vorm. Oberschlema mit Gutsbezirk. Oberschlema auf der OrtSstraße vom alten Gemeindeamt ab nach dem Blaufarbenwerke zu. 12 mitt. Niederschlema mit GutSbeztrk. Niederschlema auf der OrtSstraße bet der Papierfabrik, Akt.»Ges. 15. 21. Oktbr. 8 vorm. Griesbach. Griesbach vor dem Gasthofe „Goldne Höhe".