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Druck und Verlag von F. 4k> BroEhaut in Leipzig. *) Vielleicht finden nun durch diese Veranlassung die elektrischen Tele graphen mehr Berücksichtigung, als cs bis jetzt in Deutschland der Fall war- **) Träfe man allgemein die Einrichtung an den Locomotiven, daß der abgehende Dampf in den Lender geleitet wurde, um darin das Wasser zu erwärmen, so könnte das Einfrieren der Pumpen nicht vorkommen, von an dern Vortheilen, die hier nicht in Betracht kommen, abgesehen. Handel und Industrie Gifenvahtt. Die Berlinische Zeitung enthält folgende interessante Schil- gerückt Ivar, WM herung: „Die Lage vom 2V. und 23. Febr- werden den Reisenden auf der An halt bahn sowie der Verwaltung derselben fest im Gedächtniß bleiben, durch die ungemeinen Hindernisse und Beschwerlichkeiten, mit welchen in Folge gewal tigen Schneetreibens die Fahrten verknüpft waren. Die Stelle, welche diese großen Schwierigkeiten in den Weg legte, zu deren Ueberwindung die außer ordentlichsten Kräfte angespannt werden mußten, liegt zwischen Juterbogk und Zahn«, zwischen den Dörfern Dennewitz und Seehausen- Am 20. Febr. war hier der Schneefall und der vom Winde zusammengetriebene Schnee so stark, daß die Bahn über drei Fuß hoch damit bedeckt war; die kleinen Durch schnitte von 4—4'/, Fuß Liefe waren so mit Schnee gefüllt, daß sic der Erde gleich erschienen. Das Schneetreiben hatte erst Morgens 9 Uhr begon nen; bis dahin war vollkommen heiteres Wetter und die Bahn völlig frei gewesen, daher die Hindernisse, die später und plötzlich cintraten, nicht vor- auSzusehen waren. Zudem wurde das Schneetreiben so heftig, daß die Sig nale nicht mehr zu erkennen waren *), und zugleich die Kälte so stark, daß die Pumpen der Maschine cinfroren. **) Was an Arbeitern aufzutreiben war, wurde herangeschafft, und es befanden sich an den schlimmsten Stellen zwischen Denne witz und Seehausen um l Uhr 40 Arbeiter zum Wegschaffen des Schnees in voller Thätigkeit. Mehr waren nicht zu erlangen gewesen, theilS weil sich die Leute aus den anliegenden Dörfern auf dem Markt in Züterbogk befan- d,en, theilS weil sie sich wegen des furchtbaren Wetters weigerten. Der in Luckenwalde stationirte Ingenieur war auf die Nachricht von den Hin dernissen auf der Bahn zu Schlitten (da die Bahn wegen anderer Züge, die sich schon auf der Linie in Bewegung befanden, nicht frei war) nach Jü- terbvgk geeilt, um die nöthigen Hülfsanstalten zu treffen. Der Berlin-Kö thener Zug wurde dort mit drei Locomotiven, doch nur zu je drei und drei Wagen vereinzelt, nach Zahna geschafft, und der Köthen-Berliner bedurfte fünf Maschinen, um nach Züterbogk zu kommen- Es war daher nothwcndig, die Güterzüge liegen zu lassen, damit die ganze der Bahn zu Gebote stehende Dampfkraft zur Beförderung der Personenzüge verwendet werde. — Ani 23. Febr. war wiederum der Mittagszug von Köthen gegen Abend noch nicht in Berlin eingetroffen. Der Oberbahnhofsinspector wurde vom berliner Bahn hof mit einer Locomotive dem Zwischenzuge, der endlich von Berlin abge hen mußte, voran gesendet, um die Gefahr für diesen zu beseitigen. Nach dem Nachrichten von dem Schicksale der von Köthen kommenden Züge ein- g-zogen waren und man erfahren hatte, daß diese an derselben bösen Stelle Hindernisse gefunden hatten, der Zwischenzug einstweilen bis Jüterbog! vor ¬ nur möglichen Sorgfalt nach der Station Zahna geschafft. Die Mannschaf ten des Zuges mußten bis zum Morgen mit dem Zug im Freien verweilen und sich nach den Ungeheuern Anstrengungen Lebensmittel aus den nächsten Dörfern beschaffen. Gegen 10 Uhr gelang es erst, den letzten Rest des Zu ges nach Zahna zu bringen. Was nur an lebendigen Arbeitskräften und an Dampfkräften aufzubieten war, ist in diesen Lagen in Bewegung gefetzt wor den, um den Kampf mit den Raturhindernisscn durchzuführen. Es sind ge genwärtig 300 -stabile Arbeiter auf der Bahn, die freilich oft ganz vergeb lich arbeiten mußten, da wenige Minuten nachdem sie den Schnee fortge schafft, derselbe schon wieder so hoch gefallen Md vom Winde verweht war, daß keine Spur der angewenbeten Thätigkeit blieb. Jedem Zuge wird außer dem eine Anzahl beweglicher Arbeiter in Wagen mitgegeben, damit diese bei schwierigen Stellen sogleich Hülfe leisten können. Die betreffenden höher» und untern Bahnbeamten, als Abtheiluilgsingenieure, Bahnmeister rc. haben in der schwierigen Zeit die unermüdlichste Lhätigkeit entwickelt, die auch noch jetzt fortgesetzt wird. Durch die übermäßige Anstrengung haben die Maschi nen ungemein gelitten, und viele sind in Reparaturzustand versetzt worden. Unter solchen Umständen erscheint cs (da die Witterungshindernisse sich jeden Augenblick grade wieder so erneuern können) gewiß mehr als gerechtfertigt, daß für die nächste Zeit nur Ein Personen- und Ein Güterzug täglich geht, für die dann die doppelte und dreifache Beförderungskraft disponibel bleibt. Ucbrigens haben auch andere Bahnen dergleichen Hindernisse gefun den; ein Zug zwischen Stettin und Berlin hat nach Stettin zurückkehren müssen, und wie uns die Zeitungen lehren, haben die Oberschlesische undKrei- burger Bahn ihre Fahrten ganz eingestellt." . Verantwortliche Redactton: Professor Büla». deck aufzunehmende Mitglied seine Befähigung durch eine nach den Bestim mungen des Litels VIII. abgelegte Prüfung nachweisen. Diese Prüfung rann jedoch Denjenigen, die das Gewerbe an demselben oder an einem andern Orte schon einige Zeit hindurch mit Auszeichnung selbständig betrieben ha ben, durch einen Beschluß der Innung erlassen werden; zu diesem Beschlusse ist jedoch bei den im 8- 13t genannten Gewerben die Zustimmung der Prü- fung-behörde W. 162. 167), hei allen andern Gewerben die Genehmigung der Communalbehörde erfoderlich. §. 109. Die M 107. 108 finden auf die kaufmännischen Corporationen keine Anwendung; in Ansehung dieser bewen det es bei den bestehenden Vorschriften- §- HO. Bei der Aufnahme in eine Innung ist die Erhebung eines mäßigen Antrittsgeldcs zulässig, dessen Be trag durch das Statut und zwar für alle Genossen der Innung gleichmäßig festgesetzt werden muß. §. 111. Der Beitritt zu einer Innung schließt die Befugniß nicht aus, zugleich solche Gewerbe, für welche die Innung nicht ge bildet ist, zu betreiben, sowie an andern Innungen Theil zu nehmen- Es kann jedoch einem Gewerbetreibenden der Zutritt zu einer außerhalb seines Wohnorts bestehenden Innung nur dann gestattet werden, wenn an seinem Wohnorte , für das von ihm betriebene Gewerbe eine Innung nicht vorhanden ist. Z. 112. Jede Innung muß einen oder mehre Vorsteher haben, welche von den Mitgliedern zu wählen und durch die Communalbehöde zu bestätigen sind. H. 113. Jeder Betathung der Innung muß ein Mitglied der Communalbe hörde beiwohnen, um über die Gesetzmäßigkeit der Beschlüsse zu wachen. Das selbe darf kein Gewerbe derjenigen Art betreiben, für welche diese Innung gebildet ist. Z. 114. Der Maßstab, nach welchem laufende Beiträge der Jn- nungsgenossen auszuschreiben sind, und die besonder» Folgen, welche an die Nichtentrichtung derselben sich knüpfen, sind in den Statuten festzustellen. Insbesondere kann darin auch die executivische Beitreibung dieser Beiträge im Verwaltungswege und das dabei stattfindende Verfahren bestimmt werden Die Höhe und die Verwendung der Beiträge sowie die Verwaltung des Etats-, Kassen- und Rechnungswesens wird durch Beschlüsse der Innung unter Auf sicht der Communalbehörde geordnet- 8- 115. Nur diejenigen Mitglieder der Innung, welche ihr Gewerbe während des vorhergehenden Jahres selbständig betrieben haben, sind berechtigt, bei den Beschlüssen mitzustimmen. Durch die Statuten kann das Stimmrecht von einem gewissen Umfange des Gewerbe betriebs abhängig gemacht oder verschiedenartig abgestuft werden- §.116. Der Austritt aus der Znnung ist unter der im 8- 96 bezeichneten Bedingung ge stattet. 8- 117- Ein Mitglied, welches sich solcher Handlungen oder Verbre chen schuldig macht, die nach Vorschrift des 8- 107 von der Aufnahme in «ine Innung unbedingt ausschließen würden, muß aus der Innung ausschci- den- Auch kann unter denselben Voraussetzungen, unter denen nach §. 107 die Aufnahme versagt werden darf, ein Mitglied durch Beschluß der Innung, unter Zustimmung der Communalbehörde, wieder ausgestoßen werden- Die Befugniß zum fernern Betriebe des Gewerbes ist jedoch von dem Verluste der Mitaliedschast nicht abhängig. 2) Innungen, bei denen eine besondere Aufnahme nicht erfoderlich ist- 8- 118. Aus Denjenigen, welche an demselben Orte gleiche oder ver wandte Gewerbe selbständig betreiben, kann auf Grund «iy«t Gtoftindebe- schlusses, im Einverständnisse »fit. der betheijigten Znnung, oder, MM eine solche nicht vorhanden ist, nach Anhörung betheiligter Gewerbetzeib'enden, eine Innung auch in der Art gebildet werden, daß derselben aste Gewerbetreibende dieser Gattung ohne Nackweis der Befähigung lediglich dürch den Beginn ihres Gewerbes angehören- Ausgenommen hiervon sind Diejenigen, 1) welche ausdrücklich erklärt haben, der Innung nicht beitreten oder aus derselben auS- scheiden zu wollen, oder 2) welche wegen Verbrechen oder unwürdiger Hand lungen durch Beschluß der Innung, unter Zustimmung her Communalbehörde, ausgesckloffcn worden sind. 8-119. In den Innungen dieser Art (He 118) steht Stimmrecht und Theilnahme an der Verwaltung denjenigen Mitglie dern nicht zu, I) welche ihre Befähigung zum Betriebe des Gewerbes nicht nach 8- 108 nachgewicsen haben, 2) welche wegen eines von ehrloser Gesin nung zeugenden Verbrechens, insbesondere wegen Meineides, Raubes, Dieb stahls oder Betrugs, verurtheilt worden sind, oder 3) welche an Criminalun- tersuchung oder in ConcurS sich befinden- Auch können von dem Stimmrechte und der Theilnahme an der Verwaltung durch Beschluß der Innung, unter Zustimmung der Communalbehörde, Diejenigen ausgeschlossen werden, s) wel chen die Befugniß zum Gewerbebetrieb eine Zeit lang entzogen war, oder b) welche in irgend einer Criminaluntersuchung nur vorläufig freigcsprochen worden sind oder sich durch einzelne Handlungen oder durch ihre Lebensweise die öffentliche Verachtung zugezvgen Habens 3) Gemeinsame Bestimmungen. 8- 120. Die Gewerbetreibenden, welche zu einer Innung zusammentreten wollen, können bei Aufstellung der Statuten von den Vorschriften der 88-101 fg- nur insoweit abweichen, als die Gemeinde damit einverstanden ist und die im 8- 170 bestimmten Grenzen nicht überschritten werden. Ein Gleiches findet statt, wenn bei Abänderung bestehender Statuten dergleichen Abweichungen herbeigeführt werden sollen. 8- 121. Die Statuten der umgebildeten ältcrn sowie der neugebildeten Innungen könncn auf den Antrag der Betheiligten oder im öffentlichen Jutereffe von Amts wegen jederzeit revidirt und, unter Bestätigung der Ministerien, abgeändert werden- Wegen Auflösung dieser Innungen durch Beschluß der Mitglieder oder nach Anordnung der Ministe rien finden dieselben Vorschriften Anwendung, welche in den 88- 97 —99 über die Auflösung der zur Zeit bestehenden Innungen enthalten sind- 8-122. Streitigkeiten über die Aufnahme und Ausschließung von Mitgliedern sowie über die Rechte und Pflichten derselben und der Vorstände sinh von der Communalbehörde zu entscheiden. Gegen diese Entscheidung steht der RecurS an die Regierung offen, welcher binnen einer präklusivischen Frist Won vier Wochen bei der Communalbehörde anzumelden ist. §.123. Die Innungen oder deren Vorsteher sind vorzugsweise berufen, sachverständige Gutachten in Angelegenheiten ihrer Gewerbe abzugeben. In den gesetzlichen Vorschriften über die Auswahl von Sachverständigen in Processen wird hierdurch nichts geändert. 8- 124. Gesellschaften zum Gewerbebetrieb auf gemeinschaftliche Rech nung oder zur gemeinschaftlichen Benutzung gewerblicher Anlagen und Ein richtungen sind nicht nach den Bestimmungen dieses Titels zu beurtheilen. (Fortsetzung folgt.) , wurden dort drei Maschinen vor den Zug gelegt, und man fuhr in der Hoffnung, mit dieser verdreifachten Kraft die schlimme Nothstelle zu überwinden, um 10'/- Uhr Abends von Jüterbog! ab. Doch schon bei Denne witz hinderten die gewaltigen Schneemaffen das Fortkommen der Maschinen, und dieselben mußten durch eine 50 Schritt lange Strecke hindurchgegraben werden. Doch eine Strecke weiterhin, eine halbe Stunde von dem Dorfe Seehau sen, waren die Schneemaffen so kolossal zusammengeweht, daß eS trotz der über mäßigen Anstrengungen der bei dem Zuge befindlichen Bedienungsmannschaften und der Locomotiven nicht möglich wurde, den-Zug weiter vorwärts zu bringen. Das Schneegestöber war mitz heftiger Kälte und Sturm verbunden ; die Mann schaften hatten bis an die. Brüst im Schnee gearbeitet. Um I2Vr Uhr wur den daher Hülfssignale gegeben, doch entweder weil diese nicht durchgingen (wegen des Gestöbers) oder weil die HülfSmaschine sich vielleicht selbst nicht durcharbeiten konnte, blieb nach längcrm Harren der einzige Ausweg der, drei große Bauerschlitten aus Seehausen herbeizuschaffen, um die Passagiere nach Zahna zu bringen. Um 5 Uhr Morgens trafen diese Scklitten ein Md wurden die Reisenden auf denselben mit aller bei den Witterungshindernissen