Volltext Seite (XML)
Verläse zur „Uveißeritz- Leiturrs" Mittwoch, am 4. Dezember 1838 101. Jahrgang Nr. 282 Kurze Rottzen Wie das Presseamt der Deutschen Arbeitsfront mitteilt, plant die RBG. VI, Eisen und Metalle, gemeinsam mit dem Amt für „Schönheit der Arbeit" Anfang Februar 1936 in sämtlichen Betrieben der Metallindustrie Betriebsappell« abzuhalten, die im Zeichen „Schönheit der Arbeit" stehen. Am 7. und 8. Dezember findet in Wiesbaden eine Füh rertagung des Rcichstreubundes statt. Wie die polnische Presse meldet, habe der seit längerer Zeit .n Litauen verschärfte Kurs gegen die dortige polnische Minderheit zu einer Reihe neuer Maßregelungen und Verschickungen von Minderheitsanaehörigen geführt. Die polnischen Blätter weisen darauf hin, daß rund 30 polnische Lehrer in litauischen Gefäng nissen sitzen oder verschickt seien. Der polnische Schulunterricht habe infolgedessen fast ganz aufgehört. Durch die Stadtratswahl in Bern ist das bisherige Verhält nis von 41 Bürgerlichen zu 39 Sozialdemokraten nicht verändert worden. Innerhalb der Bürgerlichen fand eine kleine Verschie bung statt. Die Freisinnigen verloren zwei Sitze an den bisher im Stadtrat nicht vertretenen Freiwirtschasisbund. Nach einer Meldung aus Bagdad wurde ein Nichtangriffspakt zwischen Irak und dem hedschas abgeschlossen, dessen wichtigste Be dingungen gegenseitige militärische Unterstützung, Aufhebung des Paßzwangcs und Erlaubnis für Grenzbeduinen zu beiderseitiger Grenzweide sind. Die Presse sieht darin einen Schritt ^zur pan arabischen Union Die Verlobung des Emirs Nais, des zweiten Sohnes des Emirs Abdullah von Transjordanien, mit der Tochter des ver storbenen ehemaligen Königs Ali von Hedschas wurde össenttich bekanntaegeben. Vel-Ausluhrverbot? Line Frage der politischen Zweckmäßigkeit. Die großen Völkerbundsmächte stehen vor einer Ent scheidung, die sie selbst als die bisher schwerwiegendste im Kampf des Völkerbundes gegen den italienischen Angriff auf Abessinien empfinden. Die Abschneidung der Oel- und Treibstoffzufuhr nach Italien, wenn sie vollständig durch geführt werden könnte, würde den ostafrikanischen Krieg, der auf dem Lande und in der Luft auf die motorisierten Streitkräfte angewiesen ist, in wenigen Monaten automa tisch zum Stillstand bringen. Zwei Erwägungenn baden bisher diese Sanktionsmaßnahme verhindert, nämlich die Ungewißheit über das Verhalten der Nichtoölkerbundslän- der, vor allem der Vereinigten Staaten, und zum anderen die Drohung Mussolinis, daß er möglicherweise die Unter bindung der Oellieferungen als einen kriegerischen Akt an sehen könnte. Der zweite Punkt hat naturgemäß in Frank reich besondere Beachtung gesunden, das durch die Gewiß heit, daß ein kriegerischer Verzweiflungsakt Italiens sehr schnell in sich zusammenbrechen müßte, nicht von der Zwangs vorstellung loskommt, daß eine kriegerische Handlung Ita liens in Europa, wie kurz sie auch immer sein möge, sich sehr leicht auf französischem Boden abspielen könnte. In England würdigt man diese französischen Befürchtungen sehr weitgehend und scheint bemüht, alles zu vermeiden, was zur Verwirklichung der Mussolinischen Drohungen füh ren könnte. Obwohl man nicht ernsthaft mit einer Aus dehnung des italienischen Feldzugs auf Europa rechnet, möchte man doch auf alle Ueberraschungen vorbereitet sein. Daher wird England zwar an, seiner grundsätzlichen Zu stimmung zur Oel-Sanktion fefthalten, aber wahrscheinlich die Beantragung ihrer Inkraftsetzung einem anderen Völ- terbundsmitglied überlassen. ! Die andere Frage, ob die (Vereinigten Staaten eben- -fails die Oellieferungen einstellen öder sie doch auf den bis cherigen normalen Umfang beschränken werden, ist vonmin- ' bestens gleich großem praktischen Interesse für England. Bisher geht der Eindruck In englischen Wirtschaftskreisen dahin, daß der Einfluß der amerikanischen Regierung auf die großen Oelkonzerne weit genug geht, um. überntäßig große Lieferungen zu unterbinden. Völlige Einstellung da gegen stößt auf den entschiedenen Widerstand der amerika nischen Gesellschaften, die Geschäftsschädigungen befürchten — weniger durch den Auftragsausfall als durch die Be schlagnahme ihres Eigentums in Italien. Nun würde es allerdings genügen, wenn die Amerikaner ihre Oelausfuhr nach Italien nicht über den in den letzten zwei oder drei Jahren erreichten Umfang hinaus steigern würden. Der Anteil amerikanischen Rohöls und Petroleums an der ita lienischen Versorgung Ist nämlich verhältnismäßig klein. Für Rohöl und Petroleum stellte sich der Anteil der Ber einigten Staaten 1934 auf etwa ein Sechstel der gesamten Italienischen Einfuhr, und bei der Einfuhr von Motor-Treib stoffen betrug der Anteil der Vereinigten Staaten sogar nur etwas über 6 Prozent. Die Hauptöllieferanten Italiens in den letzten Jahren waren Länder, die dem Völkerbund an gehören, vor allem Rumänien und Rußland, die sich ver hältnismäßig eifrig für die Einführung des Oel-Embargos eingesetzt haben. Auch Iran, wo eine englische Gesellschaft die Hauptölfelder besitzt, der Irak sowie die ölproduzieren- d'en holländischen Koionien würden als Lieferanten bei Durchführung der geplanten Sanktion ausfallen. Wenn also die Vereinigten Staaten ihre Neutralität erst nehmen und nicht mehr als bisher aussühren und wenn es in den Völkerbundsländern gelingt, ausreichende Vorsorge gegen Durchbrechung des Ausfuhrverbotes durch kleinere Gesell- Maften zu treffen, dann Ist die wirtschaftliche Durchführ« Mrtelt dieser Maßnahme nach englischer Auffassung ge« "Mgend geklärt. Die Entscheidung würde also schließlich doch eine der politischen Zweckmäßigkeit bleiben und dar über hinaus eine weitere Kraftprobe sür die Stärke des Bölkerbundgedankens werden. Mr Mtz gerüstet Dr. Ley auf der Tagung der DAF.-Amtswalter Leipzig, 4. Dezember. Die 5. Reichsarbeits- und Schulungstagung der Amts walter der Deutschen Arbeitsfront wurde in der Halle 20 der Technischen Messe durch Hauplamtsleiter Claus Selz- ner eröffnet. Lr umriß den Zweck der diesmaligen Ta gung dahin, den 4000 Amtswaltern der DAF. eine einheit liche Ausrichtung für den Kamps im Jahre 19ZS zu geben. Die grundlegenden Schulungsvorträge für die dies malige Tagung hat Reichsorganisationsleiter und Reichslei ter der DAF., Dr. Ley, selbst übernommen. Er begann die Reihe seiner Vorträge mit zweistündigen, immer wieder von lebhaftem Beifall unterbrochenen Ausführungen über die weltanschaulichen Grundlagen. Er ging von dem Ringen der Welt des Nationalen mit der Welt des Internationalen aus, zwischen denen es keinen Ausgleich geben könne. Es gelte aber auch, die falsche Welt in ihren äußeren Erschei nungsformen zu bekämpfen und zu besiegen. Alles Gesche hen sei das Produkt innerer Gesetzmäßigkeit und hänge nicht von Zufällen und Stimmenmehrheiten ab. Die Aufgabe sei also, die Gesetze zu ergründen und die neue Welt binein- zubauen unter Anerkennung dieser Gesetze. Dann könne aber das Leben auch nur ewiger Kampf sein gegen die salsche Welt. Dieser Kampf sei nur zu gewinnen, wenn alles ein geordnet werde in die Welt des Nationalsozialismus, menir ein jeder Disziplin predige und selber Disziplin halte. Dr. Ley stellte dann die Frage, wie man die Politik auf dieser Welt aufbauen könne. Politik sei die Ordnung eines Volkes, der Lebenskampf eines Volkes durch seine Existenz, sei vor allem die Voraussicht der Führer eines Volkes für diesen Lebenskampf. Auf vier Erkenntnissen bauten sich un- sere politische Einsicht und unsere Weltanschauung auf, auf Er kenntnissen des Raumes, der Rasse, der Energie, der Diszi plin. Aus der Erkenntnis des Raumes komme der klar? Begriff Vaterland als das Volk Deutschlands aus deutschem Boden. Aus dem Wissen um die Nasse komme die Persön lichkeit als sichtbarer Ausdruck der Nasse. Aus der Energie und dem Licht der Sonne des Hakenkreuzes komme die Le- bensbejahu»g und die Lebensfreude, aus der Disziplin, au» der Gesetzmäßigkeit und dem Wissen um diese Gesetzmäßig keit der Gehorsam. Der Nationalsozialismus und seine Re volution sei die Revolution der Vernunft, der Sieg der Ve«-» nunft über die Unvernunft. Infolge der erfolgreichen Maßnahmen der Reichsregie rung ist das Einkommen des deutschen Volkes seit der Macht übernahme ständig gestiegen. Dies wirkte sich auch in einer stetigen Erhöhung des Steueraufkommens aus. So ist auch das Aufkommen aus der Bürgersleuer in einem dauernden Ansteigen begriffen. Es betrug im Rechnungsjahr 1932 rund 220 Millionen Reichsmark, 1933 rund 365 Millionen Reichs mark und 1934 rund 400 Millionen Reichsmark. Eine wei tere Steigerung ist zu erwarten. Aus Grund dieser günstigen Auswirkung konnten durch das Gesetz zur Aenderung des Bürgersteuergesetzes vom 16. Oktober 1935 und die Verordnung zur Ergänzung und Asn- derung der Verordnung zur Durchführung des Bürgersteuer- gesetze's vom 16. Oktober 1935 weitere soziale Erleichterun gen aus dem Gebiete des Bürgerstcuerrechts getroffen werden. Im folgenden bringen wir die wesentlichsten für das Jahr 1936 aeltenden Grundsätze zur Geltung Bürgersteuerpfiichlig >md zunächst alle natürlichen Personen, die im Gemeinde bezirk wohnen. Stichtag für die Steuerpflicht ist der 10. Ok tober des der Steuererhebung vorangehenden Jahres. Von > der Bürgersteuer befreit sind Personen: I. die am Stichtag i das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, 2. die am Fällig keitstage Arbeitslosen-, Krisen- oder Wohlfahrtsunterstütznng I beziehen, 3. die am Fälligkeitstage eine Zusatzrente nach dem ! Reichsversorgungsgesetz erhalten. 4. bei denen nach den s Verhältnissen am Fälligkeitstage anzunehmen ist, daß der i Gesamtbetrag der Einkünfte sür Verheiratete im Erhebungs jahr 150 o. H. (im Vorjahre 130 v. H.) und 130 v. H. für Ledige des Fürsorgerichtsatzes nicht übersteigt. Als verhei ratet gelten auch verwitwete oder geschiedene Personen, die das 50. Lebensjahr überschritten haben. Als Mindestgrenze ist ein Einkommen von jährlich 400 RM (früher 325 RM) festgesetzt worden. Für die 1 Beregnung der Vürgersteuer sieht das Bllrgerflcuergesetz gewisse Grundbeträge vor (Reichssätze). Diese berechnen sich regelmäßig nach der Höhe des Einkommens, das der Steuerpflichtige in dem dem Stich- , tage ooran^egangenen Kalenderjahr bezogen hat. Die Bür- aersteuer für bas Jahr 1936 richtet sich somit nach dem Ein kommen des Jahres 1934. Als Steuergrundbeträge hat das Bürgersteuergeseh (8 3) folgende Sätze festgesetzt: RM 3 sür Steuerpflichtige, die emkommensteuersret gewesen sind, RM 6 bei einem jährlichen Einkommen bis RM 4500 RM 9 bei einem jährlichen Einkommen bis RM 6000 usw Von diesen Grundbeträgen kommen Kinderermäßigung ! gen mit folgenden Maßgaben zum Abzug. 2 RM für das i zweite und jedes weitere minderjährige Kind bei einem Ein kommen bis zum Betrage von 2400 RM im Jahre und 1 RM sür das zweite und dritte und 2 RM sür das vierte und jedes weiter» mmderiähriae Kind bei einem Einkom ¬ men bis zum Betrage von 12 000 RM. Besteht die Ver«! mutung, daß der Steuerpflichtige ein größeres Vermöge»,! besitzt, so wird die Berechnung der Bürgersteuer nach der^ höhe des vermögens durchgeführt, sofern sich hierdurch ein höherer Steuersatz er-! gibt. Nach der Höhe des Vermögens sind im Bürgersteuer-! gesetz (8 3) folgende Grundbeträge festgesetzt: RM 6 bei einem Vermögen von RM 15 000 bis 50 00t ; „ 9 ,. „ ,. bis „ 10Y000 ! „ 12 ,. ,. „ bis ., 200 000 „ 24 ,. ,. „ über .. 200 000 Das neue Bürgersteuergesetz vom 16. Oktooer 193S oringt auch hier eine Staffelung nach der Zahl der vorhan denen Kinder. Die Gemeinden setzen jeweils für das Kalen derjahr einen durch 50 teilbaren Hundertsatz des Reicbsiakec» als Büraersteuer fest. Zur - Milderung der Härten, i die sich daraus ergeben können, daß die Bürgersteuer nach! einem Einkommen berechnet wird, das der Steuerpflichtige, zwei Jahre vor der Erhebung der Steuer bezogen hat, be-s stimmt die Durchführungsverordnung zum Bürgersteuer-! gesetz, daß auf Antrag V bei Personen, bei denen anzunehmen ist, daß sie im Er hebungsjahr einkommensteuerfrei werden, die Bürger steuer auf den dem niedrigsten Reichssatz entsprechender. Betrag zu ermäßigen ist, 2. bei Personen, bei denen anzunehmen ist, daß ihr Ein kommen in dem dem Erhebungsjahr vorangegangenen Kalenderjahr gegenüber dem Kalenderjahr, oas für die Berechnung der Bürgersteuer maßgebend ist, um mehr als 30 o. H. zurückgegangen ist, die Bürgersteuer in einem dem Rückgang des Einkommens entsprechende»? Hunvertsatz zu ierknößigen ist. (Früher blieben 30 v. H. auß^ MMH ^ j Soweit die Berechnung der Bürgersteuer nach dem Ver mögen stattfindet, sieht die neue Durchführungsverordnung die Bestimmung vor, daß die Bürgersteuer auf Antrag um den entsprechenden Hundertsatz zu ermäßigen ist, um den sich das Vermögen am 1. Januar des ErhebungsjahreSs gegenüber dem für die Berechnung der Steuer maßgeben den Jahre verringert hat, sofern die Minderung des Ver mögens mehr als 30 o. H. beträgt. ß Die Bürgersteuer wird vom Lohn einbehalten. Bei deck nicht in einem Arbeitsoerbältnis stehenden Personen wirüj die Bürgersteuer durch öffentliche Bekanntmachung oder Steuerbescheid angefordert. Anträge auf Stundung, Ermäßigung oder Niederschlagung der Bürgersteuer im Rahmen des Bürgersteuergesetzes oder nach den allgemeinen Bestimmungen über die Erhebung von Steuern (88 126,' 131 Reichsabgabenordnung) sind an den Leiter der Ge meinde zu richten. Vie vürgersteuer M6 l Dr. SE««gIs »eleidisuugsllage gegen den „Vally Expreß". Die seit Dezember 1934 schwebende Ehrenbeleidigungs- klage des Auslandspressechefs der NSDAP., Dr. Ernst H a n f st a e n g l, gegen den bekannten Londoner Expreß- Zeitungskonzern Lord Beaverbrook kam ain Frei tag, den 29. November, vor dem englischen Gerichtshof zur Verhandlung. Schon der erste Verhaydlungstag brachte für Dr. Hanfstaengl und feine Privatsekretärin, Frau Agathe Hausberger, ein mehrstündiges Kreuzverhör, in dessen Ver lauf trotz der Versuche von feiten des gegnerischen An walts Sir Patrick Hastings die Stellung des Dr. Hanf staengl vollständig unerschüttert blieb. Eine Reihe unvorher gesehener Wendungen, die die Folge der durchaus sach lichen Einstellung Dr. Hanfstaengls waren, führten bereits am Montagmorgen zum Angebot für eine gütliche Eini gung von feiten des Gegners Trotz der ausgesprochen günstigen Prozeßlage entschloß sich aber Dr. Hanfstaengl lm allgemeinen Interesse zu einem Abbruch des Prozeßverfahrens, nachdem die Gegenseite er stens im offenen Gerichtssaal ihre Beleidigungen zurück genommen und lhr Bedauern zum Ausdruck gebracht uni» zweiten» die Pehernähme der gesamten, Dr. Hanfstaengl er wachsenen Kosten zugefichert hatte. Es sei hinzugesügt, daß von Dr. Hanfstaengl der Ge richtsweg gegen den „Daily Expreß" erst dann beschritteck worden Ist, als sämtliche Bemühungen, die Angelegenheit auf friedlichem Wege beizulegen, fehlgeschlagen waren. Die Verteidigung des Dr. Hanfstaengl lag in den Händen der