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Lichtes der Welt". Aber mit seinem frommen Asketentüm bat der Tag dennoch nichts zu tun. Der uralte Sonnwendzauber hat sich ebenso geheimnisvoll, fröhlich und spukhaft erhalten, wie er damals war, als die Flammen die Opfertiere umzün- ocsten, Baldur, dem Weißen, zum begeistert frohen Gedenken. weitere Bezirksbeihilse wurde zur Ausbildung der Führer Ler Freiwilligen Feuerwehren im zivilen Luftschutz durch den Reichs- lustschuhbun- bewilligt. Schließlich wurde dem Bezirksausschuß über den Umfang der bisher durch den Bezirksverband erfolgten Landbeschaffung für den normalspurigen Ausbau der Müglihlal- bahn berichtet. Endlich befaßte man sich noch auf Grund der mündlichen Ausführungen des BezIrkSllerarzteS a. D. Oberreg.- Bet.-Rats Dr. Otto—Dresden mit der Frage der Neuregelung -er Entschädigung für die Kadaverbeseitigun'g und dergleichen Im hiesigen Bezirke. In der der öffentlichen folgenden nichtöffentlichen Bezirks- ausschußsitzung wurde zunächst den nachfolgend aufgeführlen Kon- zcssionsgesuchen stattgegeben: 1. des Gasthofsbesitzers Karl Ernst Eichler in Löwenhain um Erlangung der Erlaubnis zur Ausübung des G asthofSrealrechls und -er persönlichen Befugnisse zum Brannlweinschank, zum Tanzmusikhalten und zur Veranstaltung von Singspielen und dergl., sowie zum Ausspannen und Krippen- , setzen in seinem von ihm wieder in Bewirtschaftung genommenen Gasthof Ortsl.-Nr. 8 daselbst (Uebertragung); 2. des Hotelpächkers Walter Werner in Geising („Geisinghof") um UÜbertragung der bisher von seiner. Ehefrau ausgeüblen Erlaubnis zum vollen Gast hofsbetriebe einschl. Brannlweinschank, sowie zum Ausspannen und Krippensetzen im vorm. Bahnhotel Ortsl.-Nr. 52 in Geising; 3. des Kaufmanns Paul Volkenandt in Obercunnersdorf („Hosen- mühle") um Erteilung der Erlaubnis zum Austchank von Milch, Kaffee und sonstigen alkoholfreien Getränken in seinem Grund stück Ortsl.-Nr. 34 in Obercunnersdorf sllebertragung); 4. des Kaufmanns Herbert Wollmann in Kreischa um Erteilung der Er laubnis zum Bier- und Brannlweinschank, zum Ausspannen, Krippensehen und Beherbergen, sowie zur Abhaltung von Sing spielen, theatralischen Vorstellungen und -ergl. im vorm. Wutkke- jchen Gasthof in Klein-Kreischa sllebertragung); 5. des Pächters der „Zinnwaldbaude" Friedrich Theodor Crasselt in Zinnwald Ortsl.-Nr. 59 B um Erteilung der Erlaubnis zum Ausschank von Bler, Wein, Likör, Kaffee und sonstigen alkoholfreien Getränken (Uebertragung); 6. der Steinarbeilersehefrau Frieda Geisdorf in Altenberg, Hirschsprunger Str. Nr. 35 B Abt. V. (Dr. Thierlgens Villa „Waldheimat"), um Erteilung der Erlaubnis zur Verabrei chung voller Pension an Sommergäste und Winterkporller in Zwei Zimmern mit vier Betten in dem von ihr ausgeüblen bisherigen Umfange; 7. des Fremdenhcimbesitzers Ärlhur Clauß in Kurort Bärenfels um Erteilung der Erlaubnis zum Beherbergen, zum Ausschank von Milch, Mineralwässern, Äpfelsast und Flaschen wein im Grundstück „Haus am Walde" daselbst in dem von ihm bisher ausgeübten Umfange und unter Beschränkung - auf die Hausgäste, 8) des Poststellen-Onhabers Erich Markin Altermann in Wilmsdorf um Erteilung der Erlaubnis zum Branntweinklein handel im Grundstück Orlsl.-Nr. 278 in Wilmsdorf slleberlragung) und 9) des Bäckermeisters Herbert Lehmann in Breitenau um Erteilung der Erlaubnis auf Grund der von der Kreishauptmann- schafk bewilligten Ausnahme zum Ausschank von Kaffee währen der Tagesstunden bis 21 Uhr in dem Verkaufsraum des Grund stücks Ortsl.-Nr. 11 daselbst (neu). Bedingungsweise genehmigt wurde 19) das Gesuch des Fleischermeisters und Gastwirts Erich Mager in Oelsa um Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des Gasthofsrealrechts einschl. Brannlweinschank, sowie zum Tanz musikhalten und zur gewerbsmäßigen Veranstaltung von Sing spielen und -ergl. lm Oberen Gasthof Ortsl.-Nr. 6 in Oelsa (Ueber- tragung). Ferner wurde 11) dem Bäcker Friedrich Glas in Rehe- seld-Zaunhaus zum Ausschank von Kassee in den Ladenräumen seines Pachtgrundstückes Ortsl.-Nr. 10 L daselbst unter der für die bisherige Ausübung dieser Konzession durch seilten Vater be standenen zeitlichen Beschränkung Erlaubnis erteilt, die Befür wortung einer Ausnahmebewilligung zu dem vom Gesuchsteller er betenen Wegfall dieser Beschränkung aber mangels Bedürfnisses abgelehnt. Aus gleichem Grunde abqelehnt wurde die Äefür- worlung einer Ausnahmebewilligung für die Gesuche des Schank wirts Alfre- Mende In Bärenstein um Ausdehnung der ihm für sein Grundstück Orlsl.-Nr. 29 daselbst erteilten Erlaubnis zum Bier- und Brannlweinschank auf das Beherbergen, 13) des Lebensmittelhändlers Georg Schönherr In Oelsa um Erteilung der Erlaubnis zum Verkauf von Spirituosen in verschlossenen Flaschen Im Grundstück Rabenauer Weg Nr. 3 In Oelsa (neu) und 14) des Bäckermeisters Friedrich Lohse in Holzhan um Erteilung -er Er laubnis zum AuAschank von Kasfee in seinem Grundstücke an Sonn- und Festtagen mit besonderem Reichsbahn - Winkersport verkehr <neu). Dagegen-soll ein« Ausnahmebewilligung befürwortet werden für die Gesuche der Penflonsinhaderin Alice verw. Strecker geb. Seysfart in Schellerhau um Erteilung der Erlaubnis zum Beherbergen und Verpflegen von Sommergästen und Winker- „ sporilern in ihrem In der Ausführühg begriffenen Fremdenheim- aus Bezirksmitteln zur Beschaffung von Motorspritzen. Eine Neubau in Schellerhau sneu). 16) des Technikers Ernst Matthes ------ - - - - in Neu-Reheseld (am Bahnhof Moldau) um Erteilung der Er laubnis ,zum Kakseeschank im elterlichen Grundstück Ortsl.-Nr. 37 daselbst (neu), 17) des Mechanikers Paul Röder in Glashütte um Erteilung -er Erlaubnis zum Ausschank von alkoholfreien Ge tränken In dem Ihm pachtweise zu überlassenden " Erfrischungsraum -es städtischen Luft-und Schwimmbades daselbst. 18) des Gasthofs- besiherS Erwin König in Georaenfeld („Grenzsteinhof") um Aus dehnung seiner Schankbefugnisse auf -en am Gasthof gelegenen Garten (räumliche Erweiterung), 19) des Wirtschaftsbesitzers Markin Reuther in Malter um Erteilung der Erlaubnis zum Sächsische Nachrichten Zahlungsmittel bei Auslandsreisen. Anläßlich der be ginnenden Hauptreisezeit werden die nach Grenzgebieten Reisenden auf das folgende hingewiesen: Inländer dürfen inländische Banknoten und Goldmünzen beim Ueberschrei- ten d/r Grenze nach dem Ausland überhaupt nicht mitneh- men. Andere Zahlungsmittel wie Silbermünzen und ord nungsmäßig erworbene ausländische Zahlungsmittel dür fen sie nur mit Genehmigung ausführen, wenn es sich um Beträge von mehr als 10 RM im Kalendermonat handelt. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis und Geldstrafe, unter Umständen mit Zuchthaus, bestraft. Auskunft über die im einzelnen für den Reiseverkehr geltenden Devisenvor schriften geben die Devisenstellen und die Grenzzollstellen Schmiedeberg. Oeffeniliche Beratung mit den Gemeindever- or-neten am Dienstag, 18. Juni. Bevor in die Tagesordnung eingetreten wurde, nahm der Vorsitzende, Bürgermeister Barthel, Gelegenheit der Opfer bei der schweren Erplosionskatastrophe in Reinsdorf bei Wittenberg zu gedenken. Die Anwesenden erho ben sich zum ehrenden Gedenken an die Toten von ihren Plätzen. Unter Punkt 1 der Tagesordnung erläuterte der Vorsitzende einen Entwurf für die Hauptsatzung. Dieser Entwurf ist dem Kreis leiter der NSDAP gleichzeitig mit einer Einladung zur Sitzung zugegangen, jedoch war der Kreisleiter an der Teilnahme verhin- Munition au« Heiligenbildern. Die japanische Neu-Schinto-Sekte Hitsano Mitschi Kio, die ihr Hauptauatier in Osaka hat, will unter ihre Million Anhänger Heiligenbildchen aus reinem Nickel verteilen, vor denen man für die Landesverteidigung beten soll. Da die kleinen Bildwerke aus Nickel bestehenen, so würden sie im Falle von Verwicklungen an das Kriegsministerium ab geliefert und von diesem in Munition umgewandelt werden können. seerrieg yane suyrrn sollen, wenn nicht der Kanal es ge stattet hätte, jederzeit und vom Feind« unbeobachtet Flotten abteilungen aus der Ostsee in-die Nordsee zu werfen und umgekehrt, wie es die jeweilige Kriegslage verlangte. Waren es also hauptsächlich militärische Gründe ge wesen, die zum Bäu des Kanals geführt hatten, und stand er, entsprechend der Kanalordnung, bevorzugt der Kriegs flotte in der Vorkriegszeit zur Verfügung, so änderte sich dies nach Ausgang dhs Krieges; auch hier griff Versailles ein. Es wurde festgelegt, daß der Kanal insofern eine „internationale Handelsstraße" sein solle, als er allen Han delsschiffen zur Verfügung stand und daß die Gebühren lediglich zur Aufrechterhaltung des Betrieb-s dienen dürften, also nur niedrig sein sollten. Dies hat begreiflicherweise zu einer starken Hebung des Schiffahrtsverkehrs im Kanal ge führt. Im Jahre 1S33 passierten den Kanal 4V 471 Fahr-- zeuge (1913 waren es 53 282) mit über 14 Millionen (10 348 000) Netto-Register-Tons. Aus diesen Zahlen geht eindeutig hervor, wie die Schiffsgröße seit 1913 erheblich zugenommen hat. Allerdings sind die Zahlen des bisher besten Jahres, 1928, noch längst nicht erreicht, damals kamen Z4 000 Schiffe mit über 20 Millionen Netto-Register-Tons durch den Kanal. So hat der Kanal das, was man sich wirtschaftlich bei seinem Bau versprochen hatte, durchaus gehalten. Die Ab kürzung des Seeweges bei Benutzung des Kanals ist sehr erheblich; fährt der Frachtdampfer um Kap Skagen etwa 22 Stunden, so benötigt er für die Kanalsahrt Nur 12; das Segelschiff, das durch den Kanal geschleppt wird, macht so gar eine Ersparnis von mehreren Tagen und manchmal Wochen. So liegt auf der Benutzung des Kanals eia er heblicher wirtschaftlicher Nutzen. Dazu kommt die Verringe rung des Risikos, das auf dem gefürchteten Wasserwege durch Skagerrak und Kattegat, am Kap Skagen, dem „Schiffsfriedhof" vorbei, ruht. derk. Seit 1895 besteht IN Schmie-eberg eine hauptamtliche Ge- meindeleikung, man wird auch in Zukunft nicht ohne solche aus kommen können. Dem hauptamtlichen Bürgermeister würden 3 Beiräte zur Seite stehen. Die Zahl der Gemeindeverordneten soll auf 8 festgesetzt werden. Außerdem steht dem Bürgermeister zu, für besondere Anlässe noch weitere Beiräte hinzuzuziehen. Es würde dies den RechnungS-, Bau- und Wohlfahrtsausschuß be treffen. OG.-Leiter Fleischer trat für die Annahme des Entwur fes ein und hob hervor, daß die örtlichen Verhältnisse, schon des Eisenwerkes wegen, eine hauptamtliche Anstellung des Bürger meisters bedingen. Der Vorsitzende stellte darnach fest, daß sich gegenteilige Stimmen seitens -es Kollegiums nicht erhoben haben. 2. Von Fabrikbesitzer Otto Nitzsche ist für das Gelände am obe ren Brandwege ein Teilbebauungsplan eingereicht worden. Der Vorsitzende hat sich deshalb mit dem Heimatschuh in Verbindung gesetzt. Es machen sich einige Abänderungen nötig, mit denen sich die Besitzer des Areals, Nitzsche und Thiel«, einverstanden erklären können. Die Amtshauptmannschaft verlangt die Ent scheidung der Gemeindeverwaltung in dieser Sache. Das Kolle gium nahm Einsicht in -le Planung und erklärte sich damit ein verstanden. 3. 1921 schloß die Gemeinde einen Vertrag mltSäge- werksbesther P. Müller, hier, ab, -er in -er Hauptsache die Ent nahme von Wasser aus dem Mühlgraben für das Gemeindebad betraf. Es wurden dafür M. einige Zugeständnisse gemacht. Die ser Vertrag ist von Müller gekündigt worden, um eine Klärung -er Unterhaltsfrage betreffs -es ZuganH^">^^ vom Hammer hause über den Mühlgraben bis zum Müllerschen Grundstück har- beizuführen. Wenn die Gemeinde -le Unterhaltung dieses Stück Weges übernimmt, so will Müller gestatten, jfaß seine Ärücke zur Zufahrt bis zum Hammerhause mit benützt wirb. Gegen diese Regelung wurde kein Einwand erhoben. Der Vorsitzende gab noch bekannt, daß von Schulleiter Oberlehrer Weschke als dem Leiter -er Volksbücherei -le öahresrechnung gelegt worden ist, die von der Gemeindeverwaltung geprüft und richtig befunden wurde. Hierauf nichtöffentliche Sitzung. Großenhain. Auf einen, Feld bei Lauterbach wurde ein Arbeiter von einem wütenden Bullen angegriffen, zu Boden geworfen und mit den Hörnern bearbeitet. Mit einÄn Schlüsse!- beinbruch und anderen Verletzungen mußte der Mann ins Krankenhaus gebracht werben. Lhemnih. Gemeindezusammenlegung. Der Bezirksausschuß sprach sich für eine Vereinigung der Ge meinden Mittelfrohna und Niederfrohna aus, die beide ört lich eine" Einheit bilden und die gleiche wirtschaftliche Gestal tung haben. Auch die Verschweigung der beiden Gemein wesen Siegmar und Schönau ist beschlossen worden; die neue Gemeinde wird rund 20 000 Einwohner zählen und soll den Namen Siegmar-Schönau erhalten.. Die Zahl der Erwerbs losen im Bezirk ist um 734 auf^K317 gefallen. konnte. Aus dem Lichtgott, für den, die Germanen in der kurzen Mittsommernacht die Feuer anzündeten, ist im Lauf der vie len Jahrhunderte Johannes geworden, der ^Vorläufer des Laldms Lichtseft Den Tag, an dem die Sonne die kürzesten Schatten warf, feierten die Germanen Baldur zum Gedenken, dem Gott, der ihnen alle Sommerpracht und Sonnenwärme ver körperte, dessen Schönheil so hell strahlte, daß sie ihn „den Weißen" nannten und ihm alle weißen und gelben Blüten in Wiese und Feld geweiht hatten. Baldur zu Ehren loderten in der Mittsommernacht Feuerflammen zum Himmel, denn auch Baldurs schöner Götterleib war einst voll den Flammen ver zehrt worden. Auf einem großen Schiff hatte der aus Linden holz geschichtete Scheiterhaufen gebrannt, dessen Feuer das, was an Baldur sterblich war, zerstörte; brennend war das Schiff ins Meer^hinausgefahren der untergehenden Sonne nach. So die alte-germanische Sage. Mit dem längsten Sommertag begann aber auch wieder das große Lichtsterben. So wollte man denn .durch die h'el- len Flammen in der Mittsommernacht noch einmal das Licht triumphieren lassen, und dieses Licht sollte Freude bringen. Man tanzte in Fröhlichkeit um den riesigen Scheiterhaufen und sprang, uralte, seltsam-eintönige Weisen singend, durch die züngelnden Flammen. Allein, während man noch tanzte, - erwachte die düstere Nachtgüttin schon aus ihrem Schlaf und rüstete sich zum neuen Kamps gegen das Licht. Jeden Tag nahm sie von nun an den Menschen ein wenig Licht weg, bis mitten im Winter der Tag kam, an dem wieder der Lichtgott die Führung übernahm und die Tage länger wurden. So ging es Jahr für Jahr in ewig neuem Wechsel. Jahrtausende sind seitdem vergangen, und doch glühen von den Berges gipfeln und Hügeln heute noch die Sonnwendfeuer, es tanzt in ihrem Schein noch immer das junge Volk. Aus den Blumenkränzen, die man einst in Baldurs Feuer warf, sind die Kränze geworden, die die Bäuerin aus - neunerlei Zauberkräutern, flicht und über die Haustür hängt und an Stall und Scheuer zur Abwehr gegen Unglück. Oder die Kränze aus den goldgelben Blüten des Johanniskrautes, des „Jageteufels", der einst zu den Baldursblumen gehörte. Dazwischen steckt man auch weihe Sternblumen und Beifuß, denn der Beifuh galt von jeher als zauberkräftig und gilt heute noch dafür, und in alter Zeit flocht man aus seinen Stengeln Gürtel, die ins Sonnwendfeuer geschleudert wurden als Opfergabe, in unbewußtem Rückerinnern an die Opfer kränze für den Lichtgott. Auch aus Maßliebchen, die bei den Nordgermanen „Baldursblut" hießen, windet man die Kränze zum Mittsommettag, weil auch sie den unheilwen denden Zauber des Lichtfestes in sich tragen. Für die jungen Mädchen hat aber so ein Sonnwendkranz noch eine ganz besondere Bedeutung. Sie werfen das Kränzlein auf einen Baum, bis es auf einem Ast hängenbleibt. Bleibt der Kranz gleich beim ersten Wurf hängen, so gibt es bald frohe Hoch zeit. Je öfter der KranVaber vergeblich aus den Baum fliegt, desto länger muß das Mädel auf den Freier warten. Die Festmähler, zu denen in den Flammen der Sonn wendfeuer das Opferpferd gebraten wurde oder das fette Kind, wandelten sich in die Johannisschmäuse mit dem Jo hannistrunk, der alle zerbrochene Freundschaft wieder ver söhnt und zu dem kein böses Wort gesprochen werden soll. Doch auch die Ueberreste dieser Schmäuse sollen den Flam men übergeben werden. Daran denkt heute freilich kaum mehr einer. Nur ab und zu, wie zum Beispiel im ober- bayerischen Gebirge, in einsamen Bergdörfern, kommt es noch vor, daß" die Bäuerin die Spejjereste verbrennt, die am Jo hannistag übrigbleihen. Am Mittsommertag, dem Tag voller Sommerjpuk, ist ; auch das Wasser anders als an den übrigen Tagen im Jahr, daher denn ein Johanntsbad mehr stärkt und heilt als neun gewöhnliche Bäder. Ein paar Tropfen vom Tau, der am Morgen aus den Gräsern glitzert, machen den, der sie abstreist, gesund und schön, und wer beim ersten Strahl der Morgen lonne aus einem Quell trinkt, dem lacht das ganze Jahr hindurch das Glück. Aber die Wasserdämonen geben das Glück nicht umsonst und wollen auch chr Opfer haben. Man warf, um sich vor ihrer Tücke zu schützen, allerhand Opfer gaben in hie Flüsse, und. der dunkle Sinn dieser Opfer war damit der gleiche wie vor Jahrtausenden. Es ist noch nicht weit zurück, als man in den Dörfern am Neckar noch alljähr- lich am Mittsommertag eins» Brotlaib oder einen Hahn in den Fluß versenkte, weil sich sein Wasser wnst ein Menschen opfer nahm Daher warf man in manche Flüsse auch Kinder kleider als Ersatz für das Kinderopfer, das mast nicht bringen WMM.MW der LMraMO; ter AMMmMilft MMiSWlde am 14. Juni im Gasthof Schmiedeberg ^7^7 - — Ausschank von in seinem Lan-wirtschaftsbetrieb erzeugter Milch in Gläsern in seinem mit einigen Tischen und Stühlen zu ver sehenden Garten des Grundstücks Ortsl.-Nr. 1 in Malter (neu), 20) der Gasthofspächterin Elisabeth Steglich in Possendorf um Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung ihrer Schankbefugnisse in -er Schießhalle des im Garten des Oberen Gasthofs daselbst er richteten Kleinkaliber-Schlehstandes für die Dauer -er dort abzu- haltenden Schießübungen (räumliche Erweiterung), und 21) der Linda verw. Äugvr geb. Grumbt in Seisersdorf um Ausdehnung -er ihr erteilten Erlaubnis zum Ausschank von alkoholfreien Ge tränken, sowie von Flaschenbier in ihrer an der Talsperr« Malter in der Flur Seifersdorf gelegenen Trinkhalle usw. auf den er weiterten Garten im Umfange von 5 qm unter fortdauernder Be schränkung aus die Zeit vom 1.4. bis 31.10. jeden Jahres (räum liche Erweiterung), 22) Erna Nieck in Falkenhain-Waldidylle wurde zur Fremdenbeherdergung in ihrem Fremdenheim-Neubau daselbst Erlaubnis erteilt zum Ausschank von alkoholfreien Ge- > tränken, Wein und Flaschenbier an ihre Penstonsgäste aber j mangels Bedürfnisses die Befürwortung einer Ausnahmebewilli- I aung versagt. 23) Der Fremdenheim-Inhaber Wilh. Rißmann in I Schellerhau erhielt Erlaubnis zum Ausschank von Kaffe« und ! sonstigen alkoholfreien Getränken im bisherigen Umfange sowie j ferner zum Beherbergen und Verpflegen von Sommergästen und Winkersportlern unter -er bisherigen zeitlichen Beschränkung im Grundstück Ortsl.-Nr. 27 daselbst („Schellerhöhe"). Der von dem Genannter! erbetene Wegfall dieser Beschränkung soll bei -er Kreishauptmannschast zur Ausnahmebewilligung befürwortet wer den. Gleichermaßen befürwortet werden soll 24) das Gesuch des Pächters der „Gerichtsjchänke" Ortsl.-Nr. 31 in Altenberg, Paul Heidemann, daselbst um Ausdehnung der ihm erteilten Erlaubnis zum Bier- und Brannlweinschank auf den am Grundstück ge legenen Garten mit den dort in -er Nähe der Tankstelle aufzu- stellendcn 4 Tischen und zwar unter der Voraussetzung, daß In sicherheitspolizeilicher Beziehung gegen die beabsichtigte Aufstellung -er Tische keine Bedenken zu erheben sind. Genehmigt bez. zur Ausnahmebewilligung. befürwortet wurde 25) Las Gesuch des Landesverbantes Sachsen des N. S. Deutschen Frontkämpser- bundes (Stahlhelm) „Frontkämpserheim Rehefeld" um Erteilung -er Erlaubnis zum Beherbergen und zum Ausschank von Kaffee und sonstigen alkoholfreien Getränken (Uebertragung) sowie zum Bier- und Brannlweinschank sneu) im vormaligen Jagdschloß RehcfelL unter Beschränkung aus die Heimgäsle aus den Kreisen der Mitglieder des Bundes un- deren Angehörigen. Diele Kon zession wir- durch den Heimverwalter Walker in Rehefcld-Zaun- haus ausgeübk. 26) Der Milchhändler Paul Limbach in Altenberg hat um Ausdehnung der ihm für -ie Zeit vom 1.5. bis 31.10. jeden Jahres erteilten Erlaubnis zum Ausschank von Milch in Gläsern bez. Flaschen in einem Erdgeschoh-Zimmer und im Garlen sein«s Grundstücks Schellerhauer Weg Nr. 1 in Altenberg auf eine^dort neu zu erstellende Halle sowie auf den Ausschank von Kaffee und alkoholfreien Getränken nachgrsucht. Der Bezirks ausschuß befürwortete die erforderliche Ausnahmebewilligung In des nur zu der vorerwähnten räumlichen Erweiterung, während die Befürwortung des Gesuchs hinsichtlich des Ausschanks von Kaffee und alkoholfreien Getränken adgelehnt wurde. Schließlich handelte es sich 27) um das Gesuch der Schuhwarenhän-lers-Ehe- srau Fanny Schelle geb. Bergner In Zinnwald, OrtSl.-Nr. 60, um Erteilung -er Erlaubnis zur Fortführung ihres Fremdenheim- Betriebes im bisherigen Umfange, sowie der Ausnahmebewilligung ! zum Ausschank von Flaschenbier, Schoppenwein und alkoholfreien Getränken an ihre Pensionsgäste. Das Gesuch wurde unter Aus schluß -es Ausschanks alkoholfreier Getränke, der mangels Be- dürsnisses nicht zur Ausnahmedewllligung befürwortet zu werden - vermochte, genehmigt. Der Bezirksausschuß machte sich sodann aus das Gesuch eines Bezirkseingesessenen um Gewährung einer SchulMl-belhilfe aus Bezirksmitteln für seinen -ie Altenberger Höhere Grenzlandschule besuchenden Sohn schlüssia und nahm Kenntnis vom Ergebnis -er kürzlich durch -en Sächsischen Sparkassenverband erfolgten Be- zlrkskasfen-Prüfung. Zwei Bezlrksgemeinden erhielten Beihilfen