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«WWW Die Erde bebt t Aus dem Gerichtssaal Die Verteidigungsreden im Rundfunk-Prozeß Im Rundfunk-Prozeß nahm der Verteidiger des Ange klagten Dr. Otto das Wort, um die Freisprechung seines Mandanten zu beantragen. Otto habe sich weder in subjek tiver noch in objektiver Hinsicht Ser Untreue schuldig ge macht. Er habe als Aufsichtsratsvorsitzender der Mitteldeut- ichen Rundfunk-A.G. in Leipzig sich bei allen seinen Hand lungen vom strengsten Pflichtbewußtsein leiten lassen und niemals der von ihm vertretenen Gesellschaft Schaden zu- gefügt. Einberufung einer Flottenkonferenz kaum etwas ändern könne. Amerika bereite sich anscheinend auf einen ver traglosen Zustand vor. Japan müsse sich deshalb eben falls auf den Bau von Linienschiffen einstellen. Aus diesem Grunde müßten in den dritten Ergän zungsplan auch Linienschiffe. Flugzeuge und U-Boote cin- geftell» werden, damit Japan für den Aall der Rüstungen der anderen Staaten nicht unvorbereitet sei. Gefordert wird außerdem ein Ersahbau für das Linienschiff „Kongo- (Bau jahr 1913). Japan habe, so führen die Zeitungen aus, feit 1922 keine Linienschiffe mehr gebaut, als vertraglich feslgc- legt wurde. Die Neubauten müßten spätestens vom Jahre 1937 ab beginnen. Japan habe im übrigen die in dem Flottenvcr- trag festgesetzten Zahlen für Schiffneubauten ausgeschöpft und könne nun außer Ersatzbauten lediglich noch Versor gungsschiffe. Torpedo- und Flugzeugmutterschiffe bauen. Ein Ergänzungsplan sei also nur als Vorbereitung zu bewerten für den Fall, daß die Vereinigten Staaten weiter auf rüsteten. Amerikas Ausrüstung Dem amerikanischen Repräsentantenhaus wurde der Marineetat im Gesamtbetrags von 457 Millionen Dollar überwiesen. Es handelt sich hierbei um den größten Marineetat seit 1920. Auf Veranlassung der Regie rung ist der Zusatzvorschlag fallen gelassen worden, der eine Verzögerung der Neubauten bis Februar für den Fall vorsah, daß mittlerweile eine neue internationale Flotten baubeschränkung zustande gekommen wäre Das Erdbeben auf Formosa, der größten der javani schen Inseln, das viele Tausendö von Todesopfern und von Verletzten gefordert und schweren Sachschaden cngerichtct hat, erinnert daran, daß die japanische Inselgruppe ebenso wie die pazifische Küste des amerikanischen Kontinents die fast klassischen Gebiete schwerer tektonischer Katastrophen sind, wie dort auch die vulkanische Tätigkeit immer noch höchst unheilvoll an ihrem Zerstörungswerk ist. Denn die Voraussetzungen für Erdbeben und Vulkanausbrüche sind in jenen Gegenden in besonders hohem Maße gegeben. Un sere alte Erde ist eben immer noch nicht vollständig zur Ruhs gekommen. Immer noch ist sie bestrebt, Spannungen, die in ihrer Rinde auftreten, auszugleichen, und dabei geht es nicht gerade ruhig zu. Am stärksten ist diese Tendenz zum Spannungsausgleich da, wo durch besondere Bedingungen besonders hohe Spannungen vorhanden sind: Da nämlich, wo große Höhenunterschiede schroff nebeneinander bestehen. Ungemein große Höhenunterschiede aber bestehen geradr an den Küsten der japanischen Inseln und an der amerikanischen Westküste, wo Gebirge von einigen tausend Metern Hohe unmittelbar steil in Meerestiefen bis zu 10 000 Metern ab- stürzen. Aehnlich sind in Europa die Verhältnisse z. B. bei der italienischen Halbinsel, die ja auch ebenso häufig von schweren Erdbeben wie von schweren Vulkanausbrüchen heimgesucht worden ist. Die Crbsbenstatistik zeigt, daß jährlich etwa 10 000 Be ben registriert werden, also durchschnittlich alle Stunden eins, von denen sich aber nur etwa 5000 bemerkbar machen und nur etwa 100 zerstörende Wirkung haben. Erdbeben mit schweren Folgen, von denen wir sicher willen, ncw es im Jahre 1348 in Villach: ein Berarutsch als Sie vertreten Sachsens Jugend 39 Jungen und Mädel nach Saarbrücken zur Lndausschei- dung de» zweiten Reichsberufswettkampfes abgefahren In der Gauwaltung der Deutschen Arbeitsfront in Dresden hatten sich 31 Jungen und 8 Mädel aus den ver schiedensten Teilen Sachsens eingesunden, die Sieger in der Gauzwischenentscheidung des Reichsberusswettkampfes. Nun traten sie ihre Reise nach Saarbrücken an, um dort in der Endausscheiduna ihre beruflichen, sportlichen und weltanschaulichen Fähigkeiten zu beweisen. Der Gedanke, als Reichssieger am 1. Mai vom Führer den Handschlag zu erhallen, wird ihnen in diesem letzten Kampf unsichtbarer, aber um so stärkerer Ansporn sein. Der Gauwalter der DAF, Gau Sachsen. Pg. Peitsch, wies nochmals darauf hin, daß die nach Saarbrücken fah renden Jungen und Mädel Vertreter der sächsischen Jugend darstellen. Diese Tatsache bedeute Verpflichtung, das letzte zur Höchstleistung bei dieser Reichsentscheidung herzugeben. Der Stabsleiter des Gebietes 16 (Sachsen), Bannführer Möckel, legte den Wettkämpfern und Wettkämpferinnen noch einmal ans Herz, daß in diesem Augenblick die gesamte sächsische Jugend ihre Augen auf jene 39 Auserlesenen richte; es liege in ihrer Hand, die Arbeit der sächsischen Jugend auf beruflichem, weltanschaulichem und sportlichem Gebiet kund zutun. Nach dem Gesang des Fahnenliedes der HI marschier ten die 39 besten sächsischen Jungarbeiter und Jungarbei terinnen zum Bahnhof, um von dort aus über Mannheim nach Saarbrücken zu gelangen. Fast restlos gehören diese berufsbesten sächsischen Jungarbeiter und Jungarbeiterinnen der Hitler-Jugend an; diese Tatsache kann die Hitler-Jugend Sachsens mit Recht mit Stolz erfüllen! llrlauvsregelung bei den Behörden für Lehrlinge, jugendliche Angestellte und Arbeiter Das Sächsische Verwaltungsblatt veröffentlicht eine Verordnung des sächsischen Finanzministers, in der es heißt: Lehrungen, jugendlichen Behördenangestellten und Jungarbeitern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die den ihnen zustehenden Erholungsurlaub in einem Sommer- lager (Hitler-Lager) zubringen wollen, ist Dienst befreiung unter Fortzahlunader Bezüge insoweit zu gewähren, als der ihnen nach Tarif- oder Dienstordnung zustehende Erholungsurlaub unter vierzehn Tagen bleibt. Voraussetzung hierfür ist, daß die Einberufung in Vas Hitler- Lager im Einvernehmen mit der Dienststelle erfolgt, bei der der Lebrlina usw. beschäftigt ist. Falls die Zusammenfassung der weiblichen Jugend (BDM) in gemeinschaftliche Urlaubsveranstaltungen in ähn- Ucher Weise wie bei den männlichen Lehrlingen usw. erfolgt, findet das vorstehend Gesagte sinngemäß auch auf diese Anwendung. Bei weiblichen Arbeitskräften kann die Alters- grenze bis zum vollendeten 21. Lebensjahr erstreckt werden. Berufungen für eine höhere Altersgrenze der Jungarbeiter «sw. (vollendetes 18. Lebensjahr) können hieraus aber nicht hergeleitet werden. Diese Regelung gilt zunächst nur für das Urlaubsjahr TS3ö; dabei wird erwartet, daß während des Urlaubs eine GnstÄung von bezahlten Ersatzkräften unterbleibt. Folge Les Bebens verschüttete 5000 Menschen. 'Ein'Erd beben auf Sizilien 1693 forderte 60 000 Todesopfer und eines aus Jeddo in Japan, 1736, 137 000. Bei dem Erd beben in Lissabon am 1. November 1755 überflutete eine Meereswelle das Land; 32 000 Menschen mußten damals ihr Leben lassen, ungeheuerer Sachschaden war entstanden. Am 3. Dezember 1783 vernichtete ein Erdbeben in Kalabrien 400 Orte; 50 Meter breite Risse zerspalteten die Erde, und 100 000 Menschen kamen um. Erdbeben und vulkanische Schlammausbrüche forderten 1797 in Quito in Südamerika 40 000 Menschenleben. Aus neuerer Zeit sind bekannt die Bebe« bei Kangra in Indien 1905. bei denen 25 000 Men schen den Tod fanden; weiter das Beben bei San Franzisko am 28. Dezember 1906, dessen Todesopfer ebensowenig wie der Sachschaden jemals genau beziffert worden sind. In aller Erinnerung ist noch das Beben vom 1. September 1923 in der japanischen Sangibucht, ein Erd- und Seebeben gleichzeitig, eine der schrecklichsten Katastrophen dieser Art. Der größte Teil der japanischen Hauptstadt Tokio wurde damals zerstört, teils durch das Beben selbst, teils durch die nachfolgende Feuersbrunst, teils durch die Meereswelle, die das Land überflutete. 500 000 Gebäude lagen in Trüm mern. 100 000 Menschen waren tot. Da die Erdbeben erfahrungsgemäß immer an den glei chen Stellen aufzutreten pflegen, so ist man neuerdings, be sonders in Japan und im Westen Nordamerikas bemüht, durch geeignete Bauweisen und andere Maßnahmen der zer störenden Wirkrmg der Beben entgegenzuarbeiten. Versuche zur Er-bebenvoraussage waren bislang vergeblich. Wochenendfahrt nach Berlin zur Verfügung, womit sie bewiesen, daß sie bereit sind, Sozialismus der Tat zu üben. Aus allen Kreisen lausen Meldungen ein, daß im Rah men des 1. Mai Betriebsgemeinjchaftsabende durchgesührt werden, deren Ausgestaltung und Durchsührung von den Betriebssührern bezahlt wird. Dadurch wird es vielerorts möglich sein, auch in abgelegeneren Kreisen bekannte Künst ler zur Ausgestaltung der Festabende heranzuziehen und allen Arbeltskameraoen und Arbeitskameradinnen die Freude an einer guten kulturellen Veranstaltung zu ver schaffen. In: Anschluß an frühere Meldungen, nach denen in vielen Betrieben die Gefolgschaften geschlossen, vom Betriebs- fiihrrr bl» zum letzten Mann der Gefolgschaft, der Deutschen Arbeitsfront angehören, ist zu melden, daß dies nun auch bei dcr Buchdruckerei A. Peitz L Sohn in Flöha der Fall ist. Auch aus dem Kreis Auerbach wird gemeldet, daß in 130 Beirieden des Kreisgebietes ebenfalls alle Gefolgschaftsmit- glieder und Betriebsführer der Gemeinschaft aller schaffen den deutschen Menschen angehören. Auch diese Tatsache ist ein neuer Beweis für das Vertrauen, das die Kameraden und Kameradinnen in den Betrieben der Deutschen Arbeits front entgegenbringen. Die Zahl derer, die sich noch immer außerhalb dieser großen Gemeinschaft stellen, wird damit immer geringer, und es ist zu hoffen, daß auch der letzte arbeitende Deutsche noch erkennen wird, daß er in die Deutsche Arbeitsfront gehört. Sebnitzer Veilchen für das Hilfswerk „Muller und Sind" Der Reichs- und preußische Minister des Innern hat dem Hilfswcrk „Mutter und Kind" die Genehmigung zur Sammlung von Geld- und Sachspenden sowie von geld- werten Leistungen durch die Veranstaltung einer Haus- und Straßsnsammlung am 29. und 30. Juni gegeben; außerdem hat der Minister dem Hilfswerk „Mutter und Kind" für den 13. und 14. Juni, den 3. und 4. August, den 31. August und 1. September dieses Jahres die Veranstaltung von Listen sammlungen von Haus zu Haus freigestellt. Die Genehmi gung gilt für das ganze Reichsgebiet. Für den ain 29. und 30. Juni zugunsten des Hilfs- wertes „Mutter und Kind" stattfindenden Reichslammeltag gelangt ein Veilchen in den Farben violett, rot, weiß, gelb und rosa zum Verlauf. Die Blume wird vom Fachaus schuß für die Kunstblumenindustrie Sebnitz, dem alle deut schen Kunstblumenfabriken angeschlossen sind, hergestellt. Aul Kosten des Bollsoermögear Mehrere Todesopfer und zahlreiche verletzte durch verkehrs- unsälle Trotz den fast täglichen Warnungen und Aufklärungen durch Wort und Schrift und Bestrafungen häufen sich von Tag zu Tag die Verkehrsunfälle, in der Mehrzahl heroor- gerufen durch unverständliches und leichtsinniges Äußeracht- lassen der Berkehrsvorschriften. Allein in Leipzig kamen während der Osterfeier' tage nach einer jetzt veröffentlichten Zusammenstellung des Polizeipräsidiums durch 36 Straßenunfälle 24Personen zu Schaden. In dem Bericht wird besonders über die verkehrswidrige Fahrerei und Rücksichtslosigkeit der Rad- fahrer geklagt, dann über Kraftfahrer, die sich durch über mäßig schnelles Fahren, durch Kurvenschneiden oder andere Eigenmächtigkeiten wichtig tun wollen, und über solche Kraft fahrer, die durch Alkoholgenuß Unfälle verschuldeten. Die fünfzehnjährige Erika Strauß aus Böhlitz-Ehren- berg fuhr auf ihrem Fahrrad auf der Theodor-Fritzsche- Straße entlang. An der Kreuzung Prießnitzstraße bog ein Lastkraftwagenzug nach links ein. Hierbei wurde die Rad fahrerin angesahren und geriet unter das linke Vorderrad; sie blieb tot liegen. In der Stadtrandsiedlung bei Penig fuhr beim Zu rückfahren mit einem Lastkraftwagen der Kraftwagenführer Berger den 22jährigen Dachdeckergehilsen Doberenz und den Dachdeckermeister Stunde an. Doberenz wurde der Brustkorb eingedrückt und war sofort tot. Stunde erlitt Beinbrüche und andere schwere Verletzungen, io daß sich seine Einlieferung ins Krankenhaus notwendig machte. In der Nacht fuhr bei Frankenberg auf der Hai- nicher Straße ein Röhrsdorfer Einwohner mit einem gemie teten Personenkraftwagen, der mit sechs Personen besetzt war, gegen einen Baum. Das Vorderteil des Wagens wurde vollständig zertrümmert. Von den Insassen mußten zwei Frauen und zwei Kinder ins Krankenhaus gebracht werd«». Mgluiess AuhenpMil Sofia, 25. April. j Der bulgarische Ministerpräsident Toscheff hat einem j französischen Pressevertreter in Sofia erklärt, daß die neue s Regierung außenpolitisch freundschaftliche Beziehungen zu i allen Mächten pflegen wolle. Bulgariens Außenpolitik stütze s sich auf den Bölkerbundsvakt. Besondere Aufmerksamkeit werde die Regierung den Beziehungen zu den Nachbarmäch ten schenken; denn das gute Einvernehmen Bulgariens mit den übrigen Balkanmächten diene nicht nur dem Frieden auf dem Balkan, sondern dem Frieden schlechthin. EuMeidung des Reichseyrengerichtshofes über die Aberkennung der Bauernsähigkeit Eine grundsätzliche Entscheidung fällte der Reichsehren gerichtshof als oberste Spruchinstanz der Ehrengerichte der Arbeit in dem Prozeß gegen einen Bauer aus Oberrei chenbach in Sachsen. In der Verhandlung zeigte sich das Bild eines überaus trostlosen Zustandes auf dem landwirtschaftlichen Betrieb des Angeschuldigten. Der Besitz war im Laufe der Jahre gänzlich verkommen und die Bewirtschaftung der Felder völlig unzureichend geworden. Die Wohnungsverhältnisse der auf dem Bauerngut wohnenden landwirtschaftlichen Arbeiter sind denkbar schlecht und Pferde und Vieh befinden sich in unzureichendem Ernährungszustand. Diese Verhält nisse sind einerseits auf die im Lauf der Jahre immer größer gewordene Verschuldung des Angeklagten, andererseits auf dessen Unfähigkeit, den Betrieb ordnungsgemäß zu leiten, zurückzuführen. Der Angeklagte war infolgedessen nicht in der Lage, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen und seine Arbeiter ordnungsmäßig zu entlohnen. Aus Grund dieses Tatbestandes hatte das zuständige Ehrengericht der Arbeit dem Bauer die Fähigkeit abgesprochen, Führer seines Be triebes zu sein. Die «echlsitevmlg der „SiichMen Bauer«' fiedlung" Der sächsische Wirtschaftsminister gibt im Sächsischen Verwaltunasblatt bekannt: Nach der zum Reichssiedlungsgesetz erlassenen sächsi schen Ausführungsverordnung vom 10. Januar 1920 ist für das Gebiet des Landes Sachsen als gemeinnütziges Sied lungsunternehmen im Sinn oes 8 1 des Reichssiedlungsge setzes die Landes-Siedlungs- und Wohnungsfürsorgegesell schaft „Sächsisches Heim" G. mm. b. H. zu Dresden bestimmt worden. Durch die Umdruckoerordnung des Wirtschaftsministe riums vom 31. Januar 1934 ist die „Sächsische Bauernsied lung" G. m. b. H. mit dem Sitz in Dresden als das für das Gebiet des Landes Sachsen maßgebende gemeinnützige Siedlungsunternehmen im Sinn des 8 1 des Reichssiedlungs- gesetzes anerkannt worden, so daß seit dieser Zett das „Säch sische Heim" als Siedlungsunternehmen im Sinn des 81 des Reichssiedlungsgesetzes nur noch für bestimmte in der Abwicklung befindliche und solche einzelne landwirtschaftliche Siedlungsoorhaben in Frage kommt, die ihm — wie der Landarbeiterwohnungsbau und die Nebenerwerbssiedlung bei Stellen bis zu einer Landgröße von 5000 Quadratmeter — nach Maßgabe seiner mit der „Sächsischen Bauernsied lung" getroffenen Vereinbarung zur Durchsührung belassen morden sind. Der Reichsehrengerichtshof hatte jetzt über die von dem Verurteilten eingelegte Berufung zu entscheiden. Das Ge richt stellte sich auf den Standpunkt, daß die erstinstanzliche Entscheidung unzutreffend sei und sprwch den Ange- klagten frei. In der Urteilsbegründung brachte der Vorsitzende etwa zum Ausdruck: Zur Aberkennung der Fähigkeit, Betriebs- sührer zu sein, müsse festgestellt werden, daß der Angeklagte unter Mißbrauch seiner Machtstellung im Betrieb böswillig die Arbeitskraft von Angehörigen der Gefolgschaft ausnutze oder ihre Ehre gekränkt habe. Im vorliegenden Fall habe es aber nicht an einer böswilligen und unsozialen Einstel lung gelegen, daß seine Lohnzahlungen unzulänglich waren. Er habe auch nicht seine Machtstellung ausgenützt, sondern die Mißstände hätten darauf beruht, daß er den Verhält- nissen nicht gewachsen war; er habe nicht besser als seine Gesolgschaftsangehörigen gelebt, sondern es habe auch seiner Familie am nötigsten gefehlt. Nicht unsoziale Einstellung gegenüber seinen Gefolgschaftsmitgliedern sei also der Grund seines Verhaltens, wie es ihm in dem Urteil des Ehren gerichts zur Last gelegt wurde, sondern gänzliches Unver mögen. Der Angeklagte war den Verhältnisten. wie sie sich aus seinem Bauerngut im Laus der Jahre entwickelt hatten, nicht gewachsen; er mußte deshalb freiaejprochen werden. Aus der gleichen Beurteilung dieser Verhältnisse heraus erkannte auch das Anerbengericht. daß der Angeklagte nicht bauernsähia sei. Wenn also nicht habe festgestellt werden können, daß der Angeklagte böswillig und unter Mißbrauch seiner Machtstellung gehandelt habe, so habe seine Frei sprechung erfolgen müssen. Bettiedsgemelnlchastrabeade am 1. Mai Im Kreis Flöha stellte eine Anzahl Betriebssichrer zwanzig Gefolaschastsmitgiiedern Freifahrten für eine KdF-