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B. B. B. >. ). B. ). ) B. ». S. B. S. v. G. G. B. > B. ' B. B. >0 B. ». iG. >. )G. ). B. 0 G. 0 S. 50 B. S. so B. B. o B. S. SV V. , UMo« ' 132^, Kaaj^ SyauS n —. cber un« ««» , NM per brauner -78 »°. >1 und '1-177, N., d». rn -er 7V bi« r neuer er neuer preußi- 153 M. iranisch« >00 dx schlesische nührische -14b M. c 135 bi» Rai« p« -135 M, ameri- lata, yelb Weiner 1000 dz 1SL W., hnen per icken in uhneizeu 465 M., iten per , trocken, cht, - M., do. kerrilbsin ^8 netto, t, fein« 240 M, : 100 dz b,00 R. !., «rd« 17,bOM. chnr kack ohneSack r Marlen. GrieSler- lchl2S,00 0—,5,00 8,00 M., umthlm : Marken, . Nr. 0 i so bi« », Nr. r 8,00 M. >eizenklere Dresdner . S,40bi« dz netto n 10,«o Sti»«- tu»70« r. ron coleu» , Am»-'. >on »H, t «eeS- Zwette Beilage zu 273 des Dresdner Journals. Freitag, den 24. November 4899, abends. Deutscher Reichstag. 107 Sitzung vom 23. November 18SS, nachm I Uhr. Am Tische de« Bunde«rat«: Bros v. P-savowSkh, P-sbielStt. In der Eesamtabstimmung wird da« Besetz, betreffend die genderunge« einiger Bestimmungen über da« Poflwesrn, nach de» Beschlüssen dritter Lesung mit großer Mehrheit an genommen. Daraus brginnt die zweite Beratung der Novelle zur Aewerbeordoung. Die Borlage ist am 1». und 20. April d I». vom Hause drr trsttu Lesung unterzogen und dann in die l6. Sommission verwiesen worden, welche über ihre Be ratung am 21. Juni schriftlich Bericht erstattet hat Die Vor- lage gliedert sich in neun Artikel. Bench:, istatter ist der «dg Hille. Nach Artikel 1 foll zunächst hinter 8 19 (Bau-AuSsühr- uagen bei genehmigungspflichtigen Anlagen) salzender tz 19a eingeschoben werden: In dem Bescheide kann dem Unternehmer aus seine Befahr unbeschadet der RekurSversahren« die unver zügliche Aulsühiung der baulichen Anlagen gestattet werden, wenn er sie vor Schluß drr Erörterung beantragt. Die Ge stattung kann von tiner Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. — Ferner soll hinter 8 21, der dieselbe Materie be- Irisst, in einem neuen 8 21a salzende- bestimmt werden: Dir Sachvrrständigen habrn über die Thatsachen, welche durch da» Verfahren zu ihrer Kenntnis kommen, Verschwiegenheit zu be obachten und sich der Nachahmung der von dem Unternehmen geheim gehaltenen, zu ihrer Kenntnis gelangten Betriebs kinrichtungen und Betriebsweisen solange, als diese Betriebs geheimnisse sind, zu enthalten. Beide Bestimmungen hat die Kommission ohne Debatte unverändert angenommen Dasselbe geschieht seitens des Plenums. Lin Antrag Bebel und Ben. will dem 8 38 der Ge werbeordnung solgende Zusätze geben: „Gast und Schankwirtschasten dars die Beranstaltung Sssentlicher Lustbarkeiten nicht versag» werden, wenn sie einem an demselben Orte seinen Betrieb ausübenden Gast- oder Schankwirt gestattet ist." „Wird für den Betrieb de« Gast- und Schankgewerbes eine Polizeistunde gesetzt, so muß dieselbe für sämtliche Gast- und Schankwirtschaften desselben Orte« die gleiche sein." Abg Pfannkuch (Soz): Man will der sozialdemokratischen Agitation entgegentreten, indem man den Gastwirten, die ihre Lokalitäten sür Versammlungen der Sozialdemokraten hergeben, die Erlaubnis zur Abhaltung von Tanzlustbarkeiten entzieht oder versagt, oder indem man sie auf Polizeistunde fetzt, sie also im Konkurrenzkampf direkt zu schädigen sucht Eine neue fiorm der Drangsalierung ist die, daß man den Schluß der Versammlungen in solchen Lokalen erzwingt, sobald die für das Lokal als Schankwirtschast festgesetzte Polizeistunde ein getreten ist. Abg Müller - Sagan (srs. Bp.) spricht sich zum ersten Teil des Antrages durchaus zustimmend aus, hat aber gegen den zweiten Terl gewiße Bedenken, besonder» wegen der so genannten Animierkneipen. Abg JaeobSkötter (dk.): Tie Kommission hat sich aus» eingehendste mit diesen Anträgen beschäftigt, konnte sich aber nicht überzeugen, daß die von den Antragstellern hervor gehobenen Uebelstände auf diesem Wege zu beseitigen sind Es besteht doch unter den Lokalen selbst rin ganz gewaltiger Unterschied, der die gleichmäßige Polizeistunde ohne weiteres ausschließt. Abg Bebel (Soz): Der Vorredner scheint nicht zu wissen, daß aus dem im letzten Juni abgehaltenen GastwirtStage zu Dresden allseitig da» Verhalten der Polizeibehörden in diesem Punkte mit einer Schärfe kritisiert worden ist, die, wenn sie von un» auSgegangen wäre, un» zweisellos Strafanträge der Staatsanwaltschaft und Verurteilungen eingetragen hätte. Von einem der Redner wurde dort auSgeführt, daß es eine Schmach sei, in welcher willkürlichen und parteiischen Weise die Polizei gegen politisch mißliebige Gastwirte vorgeht Gegen den U»fug in den Animierkneipen hat die Polizei Handhaben genug, namentlich auch au- § S3, der von der Zurücknahme der Er- laubni» handelt Jedenfalls ist die Maßregelung politisch un- beqn.mer Leute durch die Polizei ein lo großer Unfug, daß solche Rücksichten daneben zurücktreten müßen. Abg Zubeil (Soz ): In den Animierkneipen verkehren die Arbeiter nicht. Was an Maßregelungen gegen unbequeme Gast wirte geleistet werden kann, dafür braucht man nur aus das Perhalten de- AmtSvorsteherS v. Oppen in AdlerShos zu ver weisen. Derjenige Gastwirt, der un- dort sein Lokal zur Ver- sügung stellte, hat in 4 Jahren 35 Anklagen bekommen; er wurde in säst allen Fällen sreigesprochen, und Hr. v. Oppen hat der Staatskasse ungeheure Kosten ausgebürdet Ich bitte daher, unseren Antrag anzunchmen Abg Hitze (Z): Hr Bebel scheint sich die Konsequenzen seine» Antrages nicht klar gemacht zu haben. Sollen auch BahnhosSrestaurationen der Polizeistunde unterworfen sein? Zu einer allgemeinen Zurückrückung der Polizeistunde können wir un» nicht entschließen. Abg Pachtticke (srs Vgg): So sympathisch uns die Tendenz deS Antrages ist, wir können ihm in der vorliegenden Form nicht zustimmen Es herrschen ja teilweise in diesen Punkten bedenkliche Zustände. Daß in einem kleinen Dorfe mit zwei Krügen der zweite Krüger auch die Tänzerlaubnis haben foll am Sonntagnachmittag, wenn der erste sie hat, ist schon deswegen nicht zu billigen, weil für diese doppelte Tanz- lnstbarleit da» Menschenmaterial dort gar nichtgenügt (Heiterkeit.) Kommissar Geb. Rat Werner: Die AuSsührungen de» Abg Pfannkuch beziehen sich auf Mißstände, welche durch die Annahme de» Anträge» nicht beseitigt werden Sie wollen Bleichheit der Bedingungen sür die Erlaubnis von Tanzlustbar keiten und für die Polizeistunde Wenn ein Wirt einen großen Festsaal gebaut hat, so liegt die Sache doch anders als für einen Wirt, der bloß einige Kneipzimmer hat. (Zwischenrufe link«) Die Polizei hat kerne Paschasunktionen, sie hat vor gesetzte Instanzen, die vorgekommene Ungerechtigkeiten wieder obstellen Die Gleichheit der Polizeistunde ist praktisch un- durchlührbar Daß in Berlin in den verschiedenen Vierteln ocrichicdene Polizeistunden herrschen, finde ich durchaus be rechtigt. Die Viertel stellen eben in sich abgeschlossene Gruppen dar Der Arbeiter ist gewohnt, sehr früh aufzustehen; er ist von K Uhr an im Training; soweit er sich die Freuden der Gast wirtschaft bereiten will, besucht er sie schon früh und muß sich früh die nötige Nachtruhe verfchaffen. (Zuruf: Aber die „Harmlosen"!) Ich will Ihnen bloß ein wirklich harmlose» Beispiel anführen Wenn heute jemand den „Siegfried" in der Oper hört »nd erst um 12 Uhr au» der Oper kommt, muß n auch Gelegenheit haben, sich zu restaurieren. (Zuruf Stadt hagen: Aber auch auf dem Gesundbrunnen wohnen Wagner- Freunde!) Deswegen brauchen aus dem Gesundbrunnen die Lokale nicht offen zu sein, denn der Gesundbrunnen-Mann wird sich dann in der FriedrichSstadt stärken können. Abg SjMttla (Z) spricht sich mit besonderer Bezugnahme ans oberschlesische Verhältnisse und die Gesahr der Zunahme der Trunksucht gegen den Antrag auS; die Polizeistunde müsse thunlichst beschränkt werden Abg Znbetl: Der Schnap», den der Hr. Vorredner brennt, ist doch gerade in der Hauptsache sür die oberschlestschen Ar beiter bestimmt (Unruhe im Zentrum) In Köpenick, Brünau und anderen Orten deS Kreises Teltow wird die Polizeistunde de« Wirte«, wenn eine sozialdemckratilche Ver sammlung bei ihm abgehalten wird, aus 10 Uhr festgesetzt; wenn die bürgerliche Gesellschaft sich bei ihm aushält, ist sie bi» l Uhr ausgedehnt Da» ist die Paschawirtschast, über die wir Klage sühren! Da» ist die schlimmste Willkür, die sich denken läßt. Aus eine Klage deS Polizeipräsidenten gegen mich über eine gleiche Behauptung bin ich vom Landgerichte wegen gesührten Wahrheitsbeweise» freigesprochen worden! Nicht bloß da- Wirt Ichaftliche Fortkommen der Gastwirte, sondern auch da- Ver sammlung-recht der Arbeiter wird verkümmert In den Vor orten Berlin- ist jetzt allgemein seitdem 1. Oktober die Polizei stunde auf 10 Uhr festgesetzt Die Trunksüchtigen rekrutieren sich nicht in der Hauptsache au» den Arbeiterkreisen. Abg Sta-thage« (Soz ): In einem Falle, wo einem Gastwirte di« Polizeistunde gekürzt worden ist, weil eine Portei ¬ versammlung bei ihm stattsand, hat da- OberverwaltungS- gericht au-drückltch erklärt, daß diese« Versahren den preußischen BersassungSgrundsatz von der Gleichheit aller vor dem Gesetze verletze Hr Pachnicke scheint diese« ganz übersehen zu haben Allerding« verlangen wir, daß die Gastwirfe gerecht behandelt werden. Wa- Hr. Pachnicke von den beiden Krügen in dem kleinen Dorfe au-sührte, trifft dir Sache nicht; wir sollen un» doch hier au- solchen Echeingründeu nicht verleiten lassen, die Gleichheit aller vor dem Gesetz faktisch au- der Welt zu schaffen. Wir verlangen die gleiche Festsetzung sür alle Lokale In der Friedrichrstraße haben wir Cylinderdestillen, die die ganze Nacht hindurch geöffnet sind. Ist da- etwa da- Ideal der Sittlichkeit? Abg Müler-Saaan (srs. Vp ): Auch unsere Parteiversamm lungen, namentlich aus dem Lande haben unausgesetzt darunter zu leiden, daß unS die Lokale durch polizeiliche Beeinflussungen abgetrieben werden. Den Kasino-, den privaten Bereinigungen und Beranstaltungen wird keine Schranke aufgelegt, den Arbeitern gegenüber richtet man eine Polizeischranke nach der andern aus, sodaß sie thatsächlich unter ein Ausnahmegesetz ge stellt sind. Abg. Pachnicke (srs. Bgg): Wir können, wie ich wieder hole, in der vorliegenden Fassung sür den Antrag nicht stimmen. Der Widerspruch, in dem wir uns mit der preußischen Versüssung befinden sollen, liegt nicht vor. Wo verschiedene Verhältnisse vorliegen, müssen sie verschieden geregelt werden. Die Fassung de- ersten Teil- ist Mißverständnissen unterworfen Abg. Schmidt-Warburg (Z ): Wir sind auch der Meinung, daß au» politischen Gründen weder die Tanzerlaubnis zu ver sagen noch die Polizeistunde zu verkürzen ist: wenn das im Anträge stände, würden wir für ihn stimmen können, aber eine solche Ergänzung möchte doch wohl nur Heiterkeit erregen. In der allgemeinen Fassung, wie er vorliegt, können wir ihn nicht annehmen. Der Antrag wird abgelehnt. Dafür stimmen die Sozial demokraten und die anwesenden Mitglieder der beiden frei sinnigen Parteien mit Ausnahme des Abg Pachnicke Nach Art. 2 sollen die Absätze 2 und 3 des 8 23 solgende neue Fassung erhalten: Abs. 2: „Der Landesgesetzgebung bleibt Vorbehalten, dir fernere Benutzung bestehender und die Anlage neuer PrioatschlSchtereien in solchen Orten, sür welche öffent liche Schlachthäuser in genügendem Maße vorhanden sind oder errichtet werden, zu untersagen" — Abs. 3: „Soweit durch l-ndeSrechtliche Borschriften Bestimmungen getroffen werden, wonach gewisse Anlagen oder gewisse Arten von Anlagen in einzelnen OrtSteilcn garnicht oder nur unter besonderen Be sch, änkungen zugelassen sind, finden diese Bestimmungen auch aus Anlagen der in 8 «6 erwähnten Art (gewerbliche Anlagen) Anwendung." Auch dieser Artikel ist von der Kommission ein stimmig angenommen. Das Hau» acceptiert die Aenderung ohne Debatte Artikel 3 bezweckt die Einsührung der KonzessionS- pslicht sür Gesindevermieter und Stellenvermittler; die 88 34, 35, 38, 53, 75 sollen entsprechend abgeändert werden. Der Eingang des Artikels 34 soll nach der Vorlage lauten: „Wer das Geschäft eines Pfandleihers, Sesindevermieters oder Slellenvermittlers betreiben will, bedarf dazu der Erlaubnis." Ein Antrag, die Konzejsionicrung auch noch von der Bedürsnis- frage abhängig zu machen, hat die Zustimmung der Kommifsiou nicht gesunden; ein weiterer Antrag, die Erlaubnis auch dann zu versagen, wenn Thatsachen vorlicgen, welche die Unzuver lässigkeit de» Nachjuchenden oder der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen in Be>ug auf den Gewerbe betrieb darthun, ist in der ersten Lesung der Kommission an genommen, in der zweiten aber wieder beseitigt worden. Abg Fischbeck (srs Bp): Der politische Zweck dieser Vor schläge ist eingestandenermaßen der, zur Beseitigung der Leute- not in Ostelbien beizulragen; das haben die Vertreter drr preußischen Regierung bei den bezüglichen Verhandlungen im preußischen Abgcordnetenhanse offen ausgesprochen. WaS nur jetzt in den Motiven finden, berührt diesen Gesichtspunkt gar nicht; wir können aber überzeugt sein, daß der Wunsch, den Herren Agrariern wieder einmal ein gutes Stück entgegen zukommen, au»schlaggebend gewesen ist Wir können unser seits nicht dasür sein, auf einem Umwege und durch eine Hinterthür solche Bestimmungen zum Gesetz zu erheben, welche bloß eine Beschränkung der Freizügigkeit der Arbeiter bezwecken. Man will mit diesem Mittelchen bloß die Arbeiter verhindern, sich bessere Arbeit-- und Lebensbedingungen aufzusuchen; dasür sind wir nicht zu haben, und so beantragen wir die Streichung dieser neuen Bestimmungen. Abg. Bassermann (natlib): Die Kommission war ein stimmig der Ansicht, daß solche nicht auf Erwerb zielende Ar beitsnachweise nicht von dieser Bestimmung sollten getroffen werden Die Kommission hat sich nicht aus Rücksicht aus die Leutenot, sondern auS den in der Vorlage entwickelten Moiiven von der Notwendigkeit dieser Maßregel überzeugt, und meine Fraktion steht auf demselben Standpunkte. Wird die Zahl der Stellenvermittler vermindert, so würde doch die Inanspruch nahme der Arbeitsnachweise wachsen und daS müßte doch auch Hrn. Bebel angenehm sein. Es ist un» nachgewiesen, daß die gewerbsmäßige Stellenvermittelung den Stellungsuchenden weit weniger als den Stellenvermittlern zum Vorteile gereicht, namentlich soweit es sich um weibliche Stellungsuchende handelt. Auch der Prozentsatz der Bestrafung der Stellenvermittler ist ein unverhältnismäßig hoher. AuS diesen Gründen empfehlen wir die Einführung der Konzessionspflicht Staatssekretär Gras PosadowSkh: Es ist selbstverständlich, daß Beamte von Bewerbevereinen, die einen Arbeitsnachweis verwalten, nicht unter diese Bestimmung fallen können, und ich werde dafür Sorge tragen, daß in der Ausführungsverordnung zu dieser Novelle diese Erklärung vollkommen zum Ausdruck kommt sür die Handhabung der Behörden. Abg. Hach (Soz.): Herr Bassermann ineint, man brauchte die Bedenken gegen die Bestimmungen nicht so tragisch zu nehmen, wenn man sich nur von der Notwendigkeit der Kon- zessionierung überzeugt hätte. Nach den Erfahrungen, die wir mit der Polizei gemacht haben, können wir dieses Vertrauen nicht hegen. Nicht die moralische Qualifikation der Stellen vermittler wird die Polizei zu bessern sich bemühen, sondern sie wird ihre Hauptausgabe darin suchen, die Freizügigkeit der ländlichen Arbeiter unmöglich zu machen und deren Scßhast- machung zu erzwingen. Abg. Roesicke (wildlib) hält den Vorschlag der Vorlage ebensall« für unberechtigt und fpricht sich sür die Streichung nach dem Anträge Fischbeck aus. Redner verbreitet sich dann über die Arbeitsnachweis«, soivie über seinen Initiativantrag betreffend die Organisation der Arbeitsvermittlung und hofft, daß aus dem Wege der Verallgemeinerung der paritätischen Arbeitsnachweise ein Fortschritt in der Richtung ersprießlicher Förderung der ArbeitSvermittelung und Beseitigung der ge werbsmäßigen Stelllnvermittlung gemacht wird. Abg. Hitze (Z-): Im Gastwirts, im Schlächtergewerbe und in anderen Betrieben ist die gewerbsmäßige Arbeits vermittlung vielfach auSgeartet Die Kommission glaubte gerade in diefem Punkte ein gute» Stück Arbeit gethan zu haben, indem sie den Borfchlag der verbündeten Regierungen anvahm Abg. Molkenbuhr (Soz ): Es ist ja mchrsach nachgewiesen worden, daß Arbeitsuchende von den Stellenvermittlern ausS Schamloseste auSgebeutet wurden. Dagegen aber bietet die Konzessionierung nicht den allergeringsten Schutz. Bei Gast wirten als Stellenvermittlern soll e» häufig Vorkommen, daß sie Stellen besetzen, die noch besetzt sind und alles daran setzen, den Inhaber der Stelle auS derselben herau-zubringen. Aber auch dagegen wird mit der Konzessionierung nichis au-gerichtet. Wollen Sie den Arbeitern Helsen, so verbessern Sie die Orga nisationen der Arbeitsnachweise; mit solchen kleinlichen Polizci- maßregeln erreicht man nicht«. Abg. v. Saltsch (dk.): Mit solchen Argumenten kann man jede sozialpolitische Maßnahme, jeden gesunden Fortschritt al» ver- sehlt bekämpsen. Hat nicht der Arbeiter da- allergrößte In teresse daran, daß er in eine Stelle gelang«, die er auch au»- zusüllen vermag? Die vorgeschlagrne Maßregel liegt mithin weit mehr im Interesse der Arbeitnehmer Unter Ablehnung de- Anträge» Fischbeck wird 8 34, Ab satz 1, in der neuen Fassung mit großer Mehrheit angenommen. Mit drr Minderheit stimme» auch einige Rationalliberale In 8 34 soll außerdem nach der Vorlage Absatz 2 solgende Fassung erhalten: Die Bestimmungen über da- Pjandleih- gewerbe gelten auch für den gewerbsmäßigen Ankauf beweg- licher Sachen mit Gewährung de» Rückkauf-recht» fowie für tue gewerb-mäßigr Pfandvermittelung. Diese Bestimmung wird unverändert angenommen, nachdem auf Anfrage de» Abg. Pfannkuch der Kommissar Geh. Rat Werner erklärt hat, daß „Boten" unter die letztgenannte Bestimmung nicht fallen. 8 »5 zählt die Gewerbebetriebe auf, welche zwar keiner Konzession bedürsrn, aber untersagt werden können, „wenn Thaisachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit de» Gewerbe treibenden in Bezug auf diesen Gewerbebetrieb darthun." Die Gesindevermieter und Stellenvermittler unterstanden bisher ebenfalls dieser Bestimmung; beide Kategorien scheiden hier jetzt aus. Die Kommission hat in diesen Paragraphen dieAu- kunfteien und die Privatdetektivs neu ausgenommen. Abg Bebel wünscht eine Klarstellung darüber, ob auch die AuSkunstSerteilung über rechtliche Verhältnisse, wie sie von Zeitungen und von Arbeiterselretariatrn geübt werde, unter diese neue Bestimmung falle oder nicht. Staatssekretär Graf PosadowSkh: Die AuSkunstSerteilung gehört nur hierher, sofern sie gewerbsmäßig betrieben wird. Da empfiehlt sich auch eine vorsichtige Behandlung im Gesetz. Wenn folche Auskünfte von unzuverlässigen Personen, die un lautere Nebenzwecke versolgen, erteilt werden, so ist da- eine solche Gefahr für die Personen, über welche Auskunft erteilt wird, und die nicht- davon erfahren, daß wir gut daran thun, schärfere Hand darauf zu legen und sie mit den Detektiv- Instituten parallel zu behandeln. Abg. Bebel (Soz ): Diese Auskunft befriedigt mich keines wegs, macht mich vielmehr noch bedenklicher. Es ist einem Parteigenossen in Nürnberg vorgekommen, daß er vom Gericht, wo er eine Vertretung sür einen Arbeiter übernommen hatte, zurückgewiesen wurde aus dem Grunde, weil er die Sache ge werbsmäßig betreibe. Staatssekretär Gras v. PosadowSkh: Was geschäftsmäßig, ohne Absicht auf Gewinn betrieben wird, aus Humanitären, all gemeinen sozialpolitischen Gründen wird nicht getroffen. Abg Roesicke ist aus den vom Abg. Bebel entwickelten Gründen sür die Streichung der gewerbsmäßigen AuSkunst- erteilung au- dem 8 35. Abg. Hitz« verteidigt den KommissionSbeschluß. Abg Muller-Sagan: Den Auskunfteien kann es doch passieren, daß sie auch beim besten Willen unrichtige Auskünfte geben Soll ihnen dann sofort der Gewerbebetrieb entzogen werden? Wir können uns angesichts solcher Unklarheiten nicht sür diesen Kommissionsbeschluß erklären. Geh. Rat Werner. Diese Besorgnis ist unbegründet In jedem derartigen Falle wird die Behörde genau zu prüfen haben, wie weit Verschulden oder Fahrlässigkeit vorliegt, oder aber ob die Sache au- anderen Gesichtspunkten zu beurteiltnist. Die neue Fassung des Z 35 Absatz 3 wird mit großer Mehrheit unverändert angenommen. Der bestehende 8 38 statuiert die Besugniß der Landes zentralbehörden, über die Rechte und Pflichten und über den Geschäftsbetrieb der konzessionSpflichtigcn Gewerbe Borschristen zu erlassen. Diese Befugnis soll auch gegenüber den Gesinde vermittlern und Stellenvermittlern, sowie gegenüber den Auk tionatoren Platz greisen Die Kommission hat dem zugcstimmt und außerdem folgenden Zusatz beschlossen: Insbesondere kann den Gesiudcvermitllern und Stellenvermittlern die Ausübung deS Gewerbes im Umhecziehcn, sowie die gleichzeitige Ausübung des Gast- und Schankwtt tschaftSgcwerbcs beschränkt oder ganz untersagt werden. Abg Fischbeck beantragt, die Worte „die Ausübung des Gewerbebetriebes im Umherziehen sowie" zu streichen. Es liege hier ein rein agrarisches Motiv zu Grunde Abg Oertel - Sachsen (dk ): Die Herren von der Linken und äußersten Linken sühren heule wiederholt daS Argument vor, daß gewisse Bestimmungen erst von der Kommission aus genommen und deshalb nicht ernst zu nehmen seien. Ich be streite, daß der in Rede stehende Zusatz die Arbeitgeber ein seitig begünstige Die Leutenot ist kein agrarisches Phantom, dar werden auch die freisinnigen Landwirte, so weit es solche noch giebt Hrn. Fischbeck bestätigen Es wird auch für die ländlichen Arbeiter sein Gute» haben, wenn unzuverlässige Ele mente von der Stellenvermittlung auf diesem Wege serngehalten werden. Ich ersuche Sie um Annahme dieses Zusatzes. Nachdem noch die Adgg. v. Kardorsf (Rp) uud Hitze(Z.) sür die Kommission-sassung gesprochen haben, wird diese nach Ablehnung des Antrages Fischbeck unverändert angenommen. Auch einige weitere Bestimmungen über die Gesinde Vermieter und Stellenvermittler werden nach den Kommissionsbeschlüssen angenommen, desgleichen nach längerer Debatte eine von der Kommission eingesührte Bestimmung über die Arbeit in Barbier- und Friseurgeschäften an Sonn- und Festtagen. Gegen A k Uhr wird die weitere Beratung aus heute 1 Uhr vertagt. Mücherschau. * Köhlers Deutscher Kaiser-Kalender für 1S00. 20. Jahrgang. Mit einem Wandkalender auf Carton und zahlreichen farbigen Beilagen. Preis 50 Pf. Druck und Verlag von Wilhelm Köhler, Minden i. Wests. 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In den erwähnten beiden Heften wird die Beschreibung der Kirche Oester reichs begonnen, und zwar werden zunächst das küsten- ländische Fürsterzbistum (Fürsterzbischof vr Mifsia) mit der gleichnamigen Hauptstadt und Aquileja und Grado, al« den kirchlich wichtigsten Städten besprochen Geichriebenist diese Abhandlung von dem Dompfarrer vr. Fr Sedej Es folgt da« Krainische FürsterzbiStum Laibach — Fürsterzbischof vr. Jeglic; die Beschreibung hat vr Koren verfaßt; ferner die vereinigten iftrischen Erzbistümer Parenzo nnd Pola, an deren Spitze Bischof Msgr Flagg steht (Verfasser Prof vr. Pavlica), die vereinigten Diözesen Triest und Capodistria (Bischof Stark) und da« Bistum der Insel Veglia (Bischof Msgr Mahnst). Weiter kommen zur Behandlung da« Erzbistum Lemberg (Erzbischof Msgr Ritter v Morawtki), da« Bistum PrzemiSl mit Msgr Solecki, Ritter von Ostoja al« Leiter und schließlich da« Bistum Tarnow, dem Msgr Lobes al« Bischof vor steht Die oft eigenartigen kirchen- und kulturgeschichtlichen, wie besonder« schwierigen nationalen Verhältnisse in allen diesen Diözesen verleihen dem Inhalt der beiden letzten Lieferungen erhöhte« Interesse, zumal da sie Dielen Neue« und Unbekanntes bringen Der Bilderschmuck ist wie bei allen vorausgegangenen Lieferungen reichhaltig und technisch trefflich ausgefllhrt Da« Werk ist in Lieferungen zu 1 M durch alle Buchhandlungen, sowie von der Allg Verlagtgefellschaft m b H., Berlin, Friedrichstraße 240/241, und von der Katholischen Buchhandlung Paul Schmidt, DreSden-A , Victoriastraße 12, zu beziehen * Allgemeine Weltgeschichte von Theodor Flath«. Dritte Auslage. In Originalleinenband 3,50 M. Verlag von I. I. Weber in Leipzig. 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Früher war man davon überzeugt, daß Afrika von einer einheitlichen Bevölkerung, der schwarzen Rasse, bewohnt werde, und der Hauptvertreter dieser Anschauung, Robert Hartmann, glaubte diesen SaUnicht besser beweisen zu können, als wenn er dar auf aufmerksam machte, daß bei einer Nilfahrt stromauf man nicht unterscheiden könne, wo der Neger beginne «nd der Ägypter aufhöre. Jetzt steht man allgemein auf dem Standpunkte, eine Vielheit der Rassen anzunehmen Als nicht den Negern zugehörig sind sofort jene Stämme zu erkennen, die noch jetzt in Südafrika am Rande der Kalahari wohnend wegen ihrer kleinen Statur den Namen der Zwergvölker oder Pygmäen tragen. Zu ihnen gehören die Buschmänner, und nahe verwandt mit ihnen sind auch die Hottentotten. In ihre« Wüchse sind sie nicht mit den im ganzen wohlgebauten kleinen Leuten Europas oder den mißgestalteten Zwergen zu vergleichen, vielmehr stellen sie sich al« im Wachstum stehengrbliebene Kinder dar Einst bevölkerten diese Pygmäen weite Gebiete, nicht nur in Südafrika, sondern bis in» Seengebiet und zu den Nil quellen, und bis nach Togo westlich reichte ihre Ver breitung. Doch im Laufe der Zeiten wurden sie immer mehr verringert und fchließlich m jene öden und wüsten Gebiete gedrängt, wo sie jetzt noch ein kümmerliche Dasein fristen, dem baldigen Untergange geweiht. Schon Herodot hat sie gekannt, denn er erzählt von einer kleinen Menschenrasse, den Pygmaeen, wie er sie nennt, die an den Quellen de« Nil« wohnen — An dem Vernichtungs kriege gegen sie nahmen sowohl die ersten europäischen Kolonisten teil, als auch die Negerstämme, die im 16. Jahr hundert aus der Seenregion weiter nach Süden wanderten Es sind dies die sogenannten Bantu-Völker. Sie sitzen um den Zambesi und reichen weit hinauf bis fast zum Niger. Von hohem Wüchse, mit langen Schädeln, wul stigen Lippen, platten Nasen und krausem Haar, stellen sie den eigentlichen Negertypus dar. In viele mehr oder minder ähnliche Stämme zerfallend, sprechen sie die verschiedenen Dialekte einer oder derselben Sprache: des Bantu. Eigentümlicherweise sind ihre Fürstengeschlechter anderer Herkunft als sie. Diese — Wakuma und Malusse — haben nur wenig Negerblut in sich, sie zeichnen sich durch eine gewaltige Größe, längere und iveniger breite Nase — Produkte der Zuchtwahl — von den sie umwohnenden und von ihncn beherrschten Bantu-Völkern aus Ihre Urheimat scheinen sie in Arabien zu haben, von wo schon seit unvordenklichen Zeiten über das Rote Meer nach Afrika hinüber Völkerschaften gezogen sind. Zunächst Haden diese aus Arabien stammenden Menschen von dem Osthorn Afrika», da» ihnen zunächst lag, Besitz ergriffen Die Somali- und Galla-Völker, die dort und im abessinischen Hochland wohnen, dürften auf sie al» ihre Vorväter zurückblicken Auch die Massai gehören hierher Nur dem ganz oberflächlich Betrachtenden können sie als negerähnlich erscheinen Vor allem weist das lange schlichte Haar darauf hin, daß wir andere als Neger stämme vor uns haben Schon auf den Denkmälern des altägyptischen Reiche« sind sie unverkennbar dargestellt. Sprachlich, aber nicht anthropologisch mit den Galla ver wandt sind jene Völkerschaften, die in der Gegend des oberen Nil wohnen: die Dinka Und auch hier wird bei einem Vergleich zwischen einem Dinka und einem Galla kem Zweifel über den Unterschied eine« unter Umständen geradezu schön zu nennenden Gallakrieger« und eines Dinka, der einen wenig erquicklichen Eindruck zeitigt, be stehen bleiben Freilich wäre es denkbar, daß diese von un« als häßlich empfundene Gestalt da« Ergebnis einer Geschmacksrichtung »st, die vorzeiten bei den Dinka zur Herrschaft gelangte und die besonders negerähnliche Typen zur Fortpflanzung bevorzugte — Al« fernere Abweich ungen von der Negerrasse find auch die in Oberguinea und Kamerun wohnenden Stämme zu bezeichnen, die wahrscheinlich eine Mischung von Bantu mit nordafrika nischen Völkern darstellen Am Nordrand von Afrika giebt e« nirgend« Neger, seine Bewohner sind hellfarbig und schlichthaarig Ueberhaupt gehört der Norden Afrika» in naturwissenschaftlicher Beziehung viel weniger zu dem dunklcn Kontinent al« zu den Mittelmeerländern